Verband - Rheinischer Fischereiverband von 1880 eV
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<strong>Rheinischer</strong> <strong>Fischereiverband</strong> <strong>von</strong> <strong>1880</strong> e.V.<br />
Protokoll über die Mitgliederversammlung am 21.04.2007<br />
Stadtwaldhaus, Krefeld, Hüttenallee 108<br />
TOP 4<br />
Grußworte der Ehrengäste<br />
<strong>Verband</strong><br />
Herr Dr. Heddergott dankt für die freundliche Aufnahme und berichtet kurz über seine<br />
fischereilichen Erfahrungen, die er als Geschäftsführer unter der Leitung <strong>von</strong> Herrn Hardt,<br />
Herrn Voltmann und Herrn Dr. Bergmann sammeln konnte, so dass ihm als Präsident des<br />
FV NRW die Materie aus der Vergangenheit vertraut ist.<br />
Er dankt Herrn Sollbach für seinen besonderen Einsatz für die Fischerei und verweist in<br />
diesem Zusammenhang nochmals auf die verdiente Würdigung durch die Verleihung des<br />
Bundesverdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland<br />
hin, wozu er ihm nochmals herzlich nachträglich gratuliert.<br />
Danach übermittelt er die Grüße der Herren Dr. Hagemeyer und Uhlitzsch, die wegen<br />
anderweitiger Termine nicht an der Versammlung teilnehmen können.<br />
Ferner informiert er über die Bildung des neuen Fischereibeirates, in dem der RhFV durch<br />
ein weiteres Mitglied, Herrn Radny, vertreten ist.<br />
Des Weiteren spricht Herr Dr. Heddergott nachfolgende fischereiliche Themenbereiche an:<br />
- Wanderfischprogramm und Stiftung Wasserlauf<br />
- Kormoranverordnung<br />
- Wasserrechtliche Verfahren<br />
- Aal-Situation<br />
- Beteiligung der Fischereiberater<br />
- Änderung der Schonmaße <strong>von</strong> Welsen und Schleien<br />
Allen Teilnehmern wünscht er abschließend Petri Heil.<br />
Herr Hardt verweist auf die lange Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Heddergott und gibt<br />
seiner Freude Ausdruck, dass dieser zum Präsidenten des FV NRW gewählt wurde.<br />
Danach verweist er auf die Notwendigkeit der in TOP 16 zu behandelnden<br />
Satzungsänderungen, die den gesetzlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten<br />
angepasst werden müssen.<br />
Kurz nimmt er zu den Haftungsbestimmungen für Vorstandsmitglieder Stellung und erklärt,<br />
dass eine Haftung der Vorstandsmitglieder nur bei Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz gegeben ist.<br />
Abschließend wünscht er der heutigen Versammlung einen guten Verlauf.<br />
Herr Dr. Molls gibt einen Kurzbericht über die Mitteleinwerbung der Stiftung Wasserlauf.<br />
Die Stiftung-Wasserlauf wurde im Jahr 2005 durch den Rheinischen <strong>Fischereiverband</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>1880</strong> e.V. gegründet, um eine Zukunftsplattform für die Fischerei und den<br />
Gewässerschutz in NRW zu schaffen. Aus Rücklagen des RhFV haben die Mitglieder ein<br />
Startkapital zur Stiftungsgründung <strong>von</strong> 50.000 Euro bewilligt. Seit Beginn der<br />
Mitteleinwerbung wurden zusätzlich über 50.000 Euro an Spenden und anderen<br />
Zuwendungen <strong>von</strong> Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen eingeworben. Insgesamt<br />
hat die Stiftung bereits rund 120 Unterstützer gefunden.<br />
RhFV-Info 2/2007<br />
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