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Verband - Rheinischer Fischereiverband von 1880 eV

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<strong>Rheinischer</strong> <strong>Fischereiverband</strong> <strong>von</strong> <strong>1880</strong> e.V.<br />

Protokoll über die Mitgliederversammlung am 21.04.2007<br />

Stadtwaldhaus, Krefeld, Hüttenallee 108<br />

TOP 4<br />

Grußworte der Ehrengäste<br />

<strong>Verband</strong><br />

Herr Dr. Heddergott dankt für die freundliche Aufnahme und berichtet kurz über seine<br />

fischereilichen Erfahrungen, die er als Geschäftsführer unter der Leitung <strong>von</strong> Herrn Hardt,<br />

Herrn Voltmann und Herrn Dr. Bergmann sammeln konnte, so dass ihm als Präsident des<br />

FV NRW die Materie aus der Vergangenheit vertraut ist.<br />

Er dankt Herrn Sollbach für seinen besonderen Einsatz für die Fischerei und verweist in<br />

diesem Zusammenhang nochmals auf die verdiente Würdigung durch die Verleihung des<br />

Bundesverdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland<br />

hin, wozu er ihm nochmals herzlich nachträglich gratuliert.<br />

Danach übermittelt er die Grüße der Herren Dr. Hagemeyer und Uhlitzsch, die wegen<br />

anderweitiger Termine nicht an der Versammlung teilnehmen können.<br />

Ferner informiert er über die Bildung des neuen Fischereibeirates, in dem der RhFV durch<br />

ein weiteres Mitglied, Herrn Radny, vertreten ist.<br />

Des Weiteren spricht Herr Dr. Heddergott nachfolgende fischereiliche Themenbereiche an:<br />

- Wanderfischprogramm und Stiftung Wasserlauf<br />

- Kormoranverordnung<br />

- Wasserrechtliche Verfahren<br />

- Aal-Situation<br />

- Beteiligung der Fischereiberater<br />

- Änderung der Schonmaße <strong>von</strong> Welsen und Schleien<br />

Allen Teilnehmern wünscht er abschließend Petri Heil.<br />

Herr Hardt verweist auf die lange Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Heddergott und gibt<br />

seiner Freude Ausdruck, dass dieser zum Präsidenten des FV NRW gewählt wurde.<br />

Danach verweist er auf die Notwendigkeit der in TOP 16 zu behandelnden<br />

Satzungsänderungen, die den gesetzlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten<br />

angepasst werden müssen.<br />

Kurz nimmt er zu den Haftungsbestimmungen für Vorstandsmitglieder Stellung und erklärt,<br />

dass eine Haftung der Vorstandsmitglieder nur bei Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz gegeben ist.<br />

Abschließend wünscht er der heutigen Versammlung einen guten Verlauf.<br />

Herr Dr. Molls gibt einen Kurzbericht über die Mitteleinwerbung der Stiftung Wasserlauf.<br />

Die Stiftung-Wasserlauf wurde im Jahr 2005 durch den Rheinischen <strong>Fischereiverband</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>1880</strong> e.V. gegründet, um eine Zukunftsplattform für die Fischerei und den<br />

Gewässerschutz in NRW zu schaffen. Aus Rücklagen des RhFV haben die Mitglieder ein<br />

Startkapital zur Stiftungsgründung <strong>von</strong> 50.000 Euro bewilligt. Seit Beginn der<br />

Mitteleinwerbung wurden zusätzlich über 50.000 Euro an Spenden und anderen<br />

Zuwendungen <strong>von</strong> Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen eingeworben. Insgesamt<br />

hat die Stiftung bereits rund 120 Unterstützer gefunden.<br />

RhFV-Info 2/2007<br />

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