10.07.2015 Aufrufe

Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Basel-Stadt

Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Basel-Stadt

Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Basel-Stadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Amt</strong> für <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>Seite 1227.2 SamstagsarbeitDer Samstag ist während des ganzen Jahres arbeitsfrei, ausgenommen für unaufschiebbare<strong>Arbeit</strong>en. Für den <strong>Arbeit</strong>geber besteht gegenüber der ParitätischenKommission eine Anzeigepflicht. Diese Anzeige muss mindestens 24St<strong>und</strong>en vor <strong>Arbeit</strong>sbeginn auf der Geschäftsstelle der Paritätischen Kommissionerfolgen.Art. 28 Feiertagsentschädigung28.1 Für <strong>Arbeit</strong>nehmer im Monatslohn ist die Feiertagsentschädigung im Monatslohninbegriffen. Ein Lohnabzug erfolgt nicht.28.2 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsst<strong>und</strong>enzum normalen St<strong>und</strong>enlohn.28.3 Die Feiertagsentschädigung ist nicht geschuldet, sofern der Feiertag auf einenarbeitsfreien Samstag oder Sonntag fällt.28.4 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, werden zusätzlichkompensiert.(...)Art. 30 Absenzenentschädigung30.1 Den <strong>Arbeit</strong>nehmern werden folgende Absenzen vergütet:a) bei Heirat des <strong>Arbeit</strong>nehmers ............................................ 2 Tageb) bei Heirat eines Kindes des <strong>Arbeit</strong>nehmers,zur Teilnahme an der Trauung............................................. 1 Tagc) bei Geburt eines Kindes des <strong>Arbeit</strong>nehmers ........................ 1 Tagd) bei Tod des Ehegattens, eines Kindes oder der Eltern ...... 3 Tagee) bei Tod des Konkubinatspartners, des Lebenspartners,der Grosseltern oder der Grosskinder ................................ 2 Tagef) bei Tod der Schwiegereltern, des Schwiegersohns oderder Schwiegertocher ............................................................ 1 Tagg) bei Bekleidungs- oder Ausrüstungsinspektion...................... 1 Tagh) bei Rekrutierung ............................................................. ....3 Tagei) bei Vorprüfung zur Rekrutierung .......................................... 1 Tagj) bei Gründung oder Umzug des eigenen Haushaltes,sofern kein <strong>Arbeit</strong>geberwechsel damit verb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong>jährlich höchstens einmal stattfindet..................................... 1 Tag

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!