10.07.2015 Aufrufe

Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Basel-Stadt

Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Basel-Stadt

Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Basel-Stadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Amt</strong> für <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>Seite 1840.2 Der <strong>Arbeit</strong>geber hat eine der folgenden Möglichkeiten, diese Entschädigungenzu gewährleisten:• Auszahlung einer Pauschalentschädigung von täglich CHF 50.-- (exkl. Unterkunft)• Sind die effektiven Kosten für Verpflegung aufgr<strong>und</strong> des Preisniveaus amjeweiligen <strong>Arbeit</strong>sort höher als die Pauschalentschädigung, werden die effektivnachgewiesenen Kosten vergütet.• Der <strong>Arbeit</strong>geber organisiert <strong>und</strong> finanziert eine angemessene, ortsüblicheVerpflegung selbst.40.4 HeimreiseBei länger dauernden auswärtigen <strong>Arbeit</strong>en innerhalb unserer Landesgrenze istder <strong>Arbeit</strong>nehmer berechtigt, über das Wochenende nach Hause zu fahren. Der<strong>Arbeit</strong>geber trägt die Reisekosten. Reisezeit wird als zuschlagsfreie <strong>Arbeit</strong>szeitvergütet.40.5 Bei länger dauernden <strong>Arbeit</strong>en im Ausland vereinbaren <strong>Arbeit</strong>geber <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmerdie in Artikel 40.4 genannten Angelegenheiten selbst.40.6 <strong>Arbeit</strong>nehmer, die vom <strong>Arbeit</strong>geber für auswärtige <strong>Arbeit</strong>en eingesetzt werden,sind in der Regel fünf Tage im Voraus zu benachrichtigen.Art. 41 Zulagen für die Benützung eines privaten Fahrzeuges41.1 Benützt der <strong>Arbeit</strong>nehmer auf ausdrückliche Anweisung des <strong>Arbeit</strong>gebers für Geschäftsfahrtendas Privatauto, so hat er Anspruch auf eine Entschädigung vonCHF --.80/km.41.2 Für die Benützung eines Motorrades werden folgende Entschädigungen vergütet:• bis 125 cm 3 Hubraum ............ CHF --.30/km• über 125 cm 3 Hubraum ......... CHF --.35/km41.3 Für die Benützung eines Fahrrades wird eine Entschädigung von CHF 5.-- proWoche ausbezahlt.41.4 Soweit zumutbar, ist der <strong>Arbeit</strong>nehmer gehalten, so viele andere <strong>Arbeit</strong>nehmerim privaten Auto mitzuführen, als gemäss Fahrzeugausweis erlaubt ist. Gleichesgilt für die Mitführung von Material <strong>und</strong> Werkzeug im Rahmen der Bestimmungendes Strassenverkehrsgesetzes.(...)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!