Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Basel-Stadt
Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Basel-Stadt
Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Basel-Stadt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Amt</strong> für <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>Seite 3Auflagen§ 3. Über den Einzug <strong>und</strong> die Verwendung der Vollzugskostenbeiträge (Artikel 18 GAV)sind dem <strong>Amt</strong> für <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> jährlich die Abrechnung über dievergangene Geschäftsperiode sowie das Budget für die nächste Geschäftsperiode zuzustellen.Den Abrechnungen ist jeweils der Bericht einer anerkannten Revisionsstellebeizulegen. Die Führung der entsprechenden Kassen muss nach den von der Direktionfür <strong>Arbeit</strong> des Staatssekretariats für <strong>Wirtschaft</strong> (seco) aufgestellten Gr<strong>und</strong>sätzen erfolgen<strong>und</strong> über das Ende der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) hinaus fortgesetztwerden, soweit es die Erledigung pendenter oder anderer Fälle erfordert, die in die Geltungszeitder AVE fallen. Das AWA <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> kann weitere Auskünfte <strong>und</strong> Unterlagenzur Einsichtnahme verlangen sowie auf Kosten der Vertragsparteien Überprüfungenvornehmen lassen.Geltungsdauer§ 4. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er wird nach der Genehmigung durch denB<strong>und</strong> <strong>und</strong> der anschliessenden Veröffentlichung im <strong>Kanton</strong>sblatt des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> am 1. Tag des auf diese Veröffentlichung folgenden Monats wirksam <strong>und</strong> gilt biszum 31. März 2009.Im Namen des Regierungsrates des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong>Der PräsidentDer VizestaatsschreiberDr. Ralph LewinFelix DrechslerVom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement genehmigt am 15. August 2005