Älter werden in Gelsenkirchen - Stadt Gelsenkirchen
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Betreuung<br />
Sozialdienst Kath. Männer Buer<br />
Herr Gehmeyr<br />
Hochstr. 47, 45894 GE<br />
Tel: 0209/16587722<br />
sekretariat-buer@skm-ge.de<br />
Sozialdienst Kath. Männer <strong>Gelsenkirchen</strong><br />
Herr Wendt<br />
Kirchstr. 51, 45879 GE<br />
Tel: 0209/9233040<br />
w.wendt@skm-ge.de<br />
5.2 Wohngeld<br />
126<br />
Beratungsangebot/Dienstleistungen<br />
gesetzliche Betreuung<br />
Sprech-/Öffnungszeiten<br />
Mo. - Do.: 08.00 - 16.30 Uhr,<br />
Fr.: 08.00 - 13.00 Uhr<br />
Beratungsangebot/Dienstleistungen<br />
gesetzliche Betreuung<br />
Sprech-/Öffnungszeiten<br />
Mo. - Do.: 08.00 - 16.30 Uhr,<br />
Fr.: 08.00 - 15.00 Uhr<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf Wohngeld. S<strong>in</strong>n des Wohngeldes ist es, die Eigenbelastung<br />
für das Wohnen unter Berücksichtigung der jeweiligen E<strong>in</strong>kommensverhältnisse der Haushaltsmitglieder tragbar zu gestalten. Es<br />
gibt zwei Formen des Wohngeldes, e<strong>in</strong>mal den Mietzuschuss und zum anderen den Lastenzuschuss.<br />
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter e<strong>in</strong>er Wohnung und Eigentümer, sofern sie e<strong>in</strong>e Wohnung im eigenen<br />
Mehrfamilienhaus nutzen; als Lastenzuschuss für den Eigentümer e<strong>in</strong>es Eigenheims oder e<strong>in</strong>er Eigentumswohnung.<br />
Weil Empfänger von Transferleistungen angemessene Unterkunftskosten im Rahmen der jeweiligen Transferleistung erhalten,<br />
erhalten sie ke<strong>in</strong> zusätzliches Wohngeld. Vom Wohngeld ausgeschlossen s<strong>in</strong>d z. B. Empfänger von<br />
• Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),<br />
• Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),<br />
• Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie<br />
• Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen Hilfen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Anstalt, e<strong>in</strong>em Heim oder e<strong>in</strong>er gleichartigen<br />
E<strong>in</strong>richtung, die den Lebensunterhalt umfassen.<br />
Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und <strong>in</strong> der Regel für zwölf Monate bewilligt. Wenn die Voraussetzungen für die<br />
Leistung von Wohngeld weiterh<strong>in</strong> vorliegen, kann e<strong>in</strong>e Weiterbewilligung beantragt <strong>werden</strong>. Antragsformulare halten die Wohngeldstelle<br />
und die Bürgercenter bereit.<br />
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Größe des Haushaltes, der Höhe der E<strong>in</strong>kommen und den Kosten der Unterkunft.<br />
Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen haben, soweit sie ke<strong>in</strong>e Transferleistungsempfänger s<strong>in</strong>d, unter<br />
bestimmten Voraussetzungen ebenfalls e<strong>in</strong>en Anspruch auf Wohngeld.