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Älter werden in Gelsenkirchen - Stadt Gelsenkirchen

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Kuren und Reisen<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

Kreisverband Reckl<strong>in</strong>ghausen e.V.<br />

Susanne Moldowan, Nataliya Ridder<br />

Am Polizeipräsidium 1, 45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Tel: 02361/939310<br />

<strong>in</strong>fo@kv-reckl<strong>in</strong>ghausen.drk.de<br />

www.kv.reckl<strong>in</strong>ghausen.drk.de<br />

3. WOHNEN UND SERVICE<br />

Wohnberatung und Beratung zur Ausstattungsveränderung durch die städtische Beratungsstelle PFAD,<br />

Frau Vera L<strong>in</strong>ke (Tel. 0209/169-3058, E-mail: vera.l<strong>in</strong>ke@gelsenkirchen.de)<br />

3.1 Wohnen im Alter: (Bed<strong>in</strong>gt) barrierefreier Wohnraum<br />

64<br />

Für das selbständige Wohnen s<strong>in</strong>d seniorengerechte Wohnungen von großer Bedeutung. Für Senior<strong>in</strong>nen und Senioren kann der Umzug<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e barrierefreie oder bed<strong>in</strong>gt barrierefreie Wohnung e<strong>in</strong>e große Erleichterung darstellen. Bei mit öffentlichen Mitteln geförderten<br />

Wohnungen beträgt die Wohnungsgröße <strong>in</strong> der Regel für Alle<strong>in</strong>stehende ca. 40 bis 49 qm (überwiegend 1,5-Raumwohnungen),<br />

die Wohnungen für 2 Personen haben 2,5 Räume und s<strong>in</strong>d ca. 50 bis 60 qm groß. Soweit die Wohnungen nach 1998 errichtet und<br />

öffentlich gefördert wurden, s<strong>in</strong>d diese Wohnungen vom Zuschnitt her barrierefrei gestaltet.<br />

Im Badezimmer bef<strong>in</strong>det sich entweder e<strong>in</strong>e Dusche mit rutschfesten Fliesen oder e<strong>in</strong>e sog. „Seniorenbadewanne“ mit entsprechenden<br />

E<strong>in</strong>- bzw. Ausstiegshilfen (Haltegriffen). Die E<strong>in</strong>gangstür zum Badezimmer ist als Schiebetür gestaltet oder schlägt nach außen auf.<br />

Die Fenstergriffe s<strong>in</strong>d niedrig angebracht, so dass ke<strong>in</strong>e Schwierigkeiten beim Öffnen der Fenster entstehen können. Alle Wohnungen<br />

verfügen über Heizung und Balkon.<br />

Für Wohnungen, die vor 1998 errichtet wurden, gilt dies nur e<strong>in</strong>geschränkt. Bei Besichtigung e<strong>in</strong>er Wohnung empfiehlt es sich daher<br />

darauf zu achten, ob die Wohnung auch bei zunehmendem Alter mit entsprechenden Mobiltätse<strong>in</strong>schränkungen genutzt <strong>werden</strong> kann<br />

(z. B. ebenerdiger Fahrstuhl, k(l)e<strong>in</strong>e Balkonschwelle, breite Türrahmen). Zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen s<strong>in</strong>d Menschen<br />

berechtigt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren E<strong>in</strong>kommen die maßgebliche Grenze nach den Vorschriften des Wohnraumförderungsgesetzes<br />

nicht übersteigt. Die Grenze beträgt zurzeit für e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>personenhaushalt jährlich 17.000 Euro und für e<strong>in</strong>en<br />

Zweipersonenhaushalt jährlich 20.500 Euro. Bei nachgewiesener Schwerbeh<strong>in</strong>derung und/oder Pflegebedürftigkeit <strong>werden</strong> bei der<br />

E<strong>in</strong>kommensermittlung Freibeträge e<strong>in</strong>geräumt.<br />

Für viele dieser Wohnungen hat die <strong>Stadt</strong>verwaltung das Belegungsrecht (Seniorenberatungsstelle PFAD). Darüber h<strong>in</strong>aus existieren im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet weitere barrierefreie oder bed<strong>in</strong>gt barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen, deren Vermietung direkt über den jeweiligen<br />

Vermieter erfolgt. Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist der Bezug e<strong>in</strong>es Wohnberechtigungssche<strong>in</strong>es Voraussetzung.

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