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Älter werden in Gelsenkirchen - Stadt Gelsenkirchen

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5.4 Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz<br />

(Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit)<br />

Das Pflegeversicherungsgesetz regelt den Anspruch auf häusliche Pflege, teilstationäre und stationäre Versorgung. Die Zuschüsse<br />

der Pflegekasse reichen als „Teilkaskoversicherung“ nicht aus, um die Leistungen abzudecken.<br />

Über zusätzliche F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten erhalten Sie Auskunft bei der Beratungsstelle PFAD<br />

(Tel. 0209/169-2405 oder 0209/169-2240).<br />

Häusliche Pflege<br />

Die häusliche Pflege umfasst:<br />

• Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasieren, Kämmen sowie Darm- und Blasenentleerung)<br />

• Ernährung (mundgerechte Zubereitung der Ernährung, Nahrungsaufnahme)<br />

• Mobilität (Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und<br />

Wiederaufsuchen der Wohnung)<br />

• hauswirtschaftliche Versorgung (E<strong>in</strong>kaufen, Kochen, Wohnungsre<strong>in</strong>igung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und<br />

Kleidung, Beheizen der Wohnung).<br />

Die Pflegekassen f<strong>in</strong>anzieren Sach- und Geldleistungen.<br />

Sachleistungen s<strong>in</strong>d Pflegee<strong>in</strong>sätze durch professionelle Pflegekräfte.<br />

Geldleistung wird als Pflegegeld für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn gewährt, wenn diese die nötige Grundpflege<br />

und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Wenn die Hilfe von Angehörigen oder Nachbarn durch professionelle Pflegekräfte<br />

ergänzt <strong>werden</strong> muss, ist auch e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation von Pflegegeld und Sachleistung möglich.<br />

Es <strong>werden</strong> drei Pflegestufen unterschieden:<br />

Pflegestufe monatliche Sachleistung ab 01.01.2012 Geldleistung ab 01.01.2012<br />

I: erheblich pflegebedürftig 440,00 EUR 450,00 EUR 225,00 EUR 235,00 EUR<br />

II: schwerpflegebedürftig 1.040,00 EUR 1.100,00 EUR 430,00 EUR 440,00 EUR<br />

III: schwerstpflegebedürftig 1.510,00 EUR 1.550,00 EUR 685,00 EUR 700,00 EUR<br />

In besonderen Härtefällen können monatliche Sachleistungen bis zu 1.918,00 EUR <strong>in</strong> Anspruch genommen <strong>werden</strong>.

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