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Älter werden in Gelsenkirchen - Stadt Gelsenkirchen

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E<strong>in</strong>zusetzen hat der Antragsteller das eigene E<strong>in</strong>kommen und Vermögen sowie das des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder<br />

Lebensgefährten. Die Unterhaltspflicht von K<strong>in</strong>dern und Eltern setzt erst e<strong>in</strong>, sofern deren jährliches Gesamte<strong>in</strong>kommen m<strong>in</strong>destens<br />

100.000 EUR beträgt.<br />

Grundsicherung erhält nicht, wer Anspruch auf Leistungen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz hat, wer vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig se<strong>in</strong>e Bedürftigkeit <strong>in</strong> den letzten 10 Jahren herbeigeführt hat, wenn die Vermutung widerlegt wurde, dass das<br />

E<strong>in</strong>kommen der K<strong>in</strong>der bzw. Eltern weniger als 100.000 EUR beträgt. Grundsicherung kann beim Referat Soziales der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Gelsenkirchen</strong> beantragt <strong>werden</strong>.<br />

Im Rahmen se<strong>in</strong>er besonderen Informations- und Beratungspflicht <strong>in</strong>formiert der jeweilige Rententräger bereits im Vorfeld voraussichtlich<br />

anspruchsberechtigte Personen im Rahmen des Rentenverfahrens. Personen mit ger<strong>in</strong>gem Rentenanspruch wird e<strong>in</strong><br />

Grundsicherungsantrag übersandt. Nicht rentenberechtigte Personen <strong>werden</strong> auf Anfrage beraten und <strong>in</strong>formiert.<br />

Die Informationspflicht des Rententrägers beschränkt sich auf den H<strong>in</strong>weis, dass ggf. e<strong>in</strong> Anspruch auf Grundsicherung besteht.<br />

Hilfen zur Gesundheit<br />

Die Hilfen zur Gesundheit <strong>werden</strong> für Personen, die nicht krankenversichert s<strong>in</strong>d, entsprechend den Bestimmungen der gesetzlichen<br />

Krankenversicherungen erbracht und umfassen die Gewährung von Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung<br />

von Krankheiten.<br />

Die Leistungen s<strong>in</strong>d antragsabhängig und <strong>werden</strong> nur gewährt, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden<br />

Ehegatten oder Lebenspartnern die Aufbr<strong>in</strong>gung der Mittel nicht aus dem E<strong>in</strong>kommen und Vermögen zuzumuten ist.<br />

Die Krankenhilfebetreuung erfolgt <strong>in</strong> der Regel durch e<strong>in</strong>e vom Leistungsberechtigten zu wählende gesetzliche Krankenkasse.<br />

Diese Krankenkasse erbr<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> eigener Verantwortung die Leistungen für Krankenbehandlungen nach den gleichen gesetzlichen<br />

und leistungsrechtlichen Grundsätzen, die für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung gelten.<br />

Gesetzliche Grundlagen und f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung<br />

Referat Soziales, Abt. für Hilfen bei<br />

E<strong>in</strong>kommensdefiziten<br />

Otto Losch/Michael Konetzka<br />

Vattmannstr. 2.8, 45879 GE<br />

Tel: 0209/169-2362 oder 0209/169-2826<br />

Fax: 0209/169-3519<br />

referat.soziales@gelsenkirchen.de<br />

www.gelsenkirchen.de<br />

Beratungsangebot/Dienstleistungen<br />

Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsm<strong>in</strong>derung, Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />

weitere Hilfen<br />

Sprech-/Öffnungszeiten<br />

nach Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung<br />

Barrierefreiheit<br />

Zugang: ja<br />

Innerhalb: ja<br />

WC: ja<br />

Beh<strong>in</strong>dertenparkplatz: ja<br />

Sonstiges: selbstöffnende Türen im<br />

E<strong>in</strong>gangsbereich, Aufzug rollstuhl-<br />

und bl<strong>in</strong>dengerecht

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