Älter werden in Gelsenkirchen - Stadt Gelsenkirchen
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E<strong>in</strong>zusetzen hat der Antragsteller das eigene E<strong>in</strong>kommen und Vermögen sowie das des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder<br />
Lebensgefährten. Die Unterhaltspflicht von K<strong>in</strong>dern und Eltern setzt erst e<strong>in</strong>, sofern deren jährliches Gesamte<strong>in</strong>kommen m<strong>in</strong>destens<br />
100.000 EUR beträgt.<br />
Grundsicherung erhält nicht, wer Anspruch auf Leistungen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz hat, wer vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig se<strong>in</strong>e Bedürftigkeit <strong>in</strong> den letzten 10 Jahren herbeigeführt hat, wenn die Vermutung widerlegt wurde, dass das<br />
E<strong>in</strong>kommen der K<strong>in</strong>der bzw. Eltern weniger als 100.000 EUR beträgt. Grundsicherung kann beim Referat Soziales der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Gelsenkirchen</strong> beantragt <strong>werden</strong>.<br />
Im Rahmen se<strong>in</strong>er besonderen Informations- und Beratungspflicht <strong>in</strong>formiert der jeweilige Rententräger bereits im Vorfeld voraussichtlich<br />
anspruchsberechtigte Personen im Rahmen des Rentenverfahrens. Personen mit ger<strong>in</strong>gem Rentenanspruch wird e<strong>in</strong><br />
Grundsicherungsantrag übersandt. Nicht rentenberechtigte Personen <strong>werden</strong> auf Anfrage beraten und <strong>in</strong>formiert.<br />
Die Informationspflicht des Rententrägers beschränkt sich auf den H<strong>in</strong>weis, dass ggf. e<strong>in</strong> Anspruch auf Grundsicherung besteht.<br />
Hilfen zur Gesundheit<br />
Die Hilfen zur Gesundheit <strong>werden</strong> für Personen, die nicht krankenversichert s<strong>in</strong>d, entsprechend den Bestimmungen der gesetzlichen<br />
Krankenversicherungen erbracht und umfassen die Gewährung von Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung<br />
von Krankheiten.<br />
Die Leistungen s<strong>in</strong>d antragsabhängig und <strong>werden</strong> nur gewährt, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden<br />
Ehegatten oder Lebenspartnern die Aufbr<strong>in</strong>gung der Mittel nicht aus dem E<strong>in</strong>kommen und Vermögen zuzumuten ist.<br />
Die Krankenhilfebetreuung erfolgt <strong>in</strong> der Regel durch e<strong>in</strong>e vom Leistungsberechtigten zu wählende gesetzliche Krankenkasse.<br />
Diese Krankenkasse erbr<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> eigener Verantwortung die Leistungen für Krankenbehandlungen nach den gleichen gesetzlichen<br />
und leistungsrechtlichen Grundsätzen, die für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung gelten.<br />
Gesetzliche Grundlagen und f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung<br />
Referat Soziales, Abt. für Hilfen bei<br />
E<strong>in</strong>kommensdefiziten<br />
Otto Losch/Michael Konetzka<br />
Vattmannstr. 2.8, 45879 GE<br />
Tel: 0209/169-2362 oder 0209/169-2826<br />
Fax: 0209/169-3519<br />
referat.soziales@gelsenkirchen.de<br />
www.gelsenkirchen.de<br />
Beratungsangebot/Dienstleistungen<br />
Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsm<strong>in</strong>derung, Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />
weitere Hilfen<br />
Sprech-/Öffnungszeiten<br />
nach Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung<br />
Barrierefreiheit<br />
Zugang: ja<br />
Innerhalb: ja<br />
WC: ja<br />
Beh<strong>in</strong>dertenparkplatz: ja<br />
Sonstiges: selbstöffnende Türen im<br />
E<strong>in</strong>gangsbereich, Aufzug rollstuhl-<br />
und bl<strong>in</strong>dengerecht