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Verkehrsrecht im DAIDAI aktuellQualifikation zum neu geschaffenen FachanwaltDie Qualifikation zum neu geschaffenenFachanwalt für Verkehrsrechterfor<strong>de</strong>rt nachzuweisen<strong>de</strong>beson<strong>de</strong>re Kenntnisse in <strong>de</strong>n BereichenVerkehrszivilrecht (insb. Verkehrshaftungsrechtund -vertragsrecht), Versicherungsrecht(u.a. Kraftfahrt-, Kasko- undGrundzüge <strong>de</strong>r Personenversicherungen),Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,Recht <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis undBeson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Verfahrens- und Prozessführung.Der Spezialist im Verkehrsrecht mussalso vor verschie<strong>de</strong>nen Gerichten wieZivil-, Straf- und Verwaltungsgericht zuHause sein. Das Verkehrsrecht erfor<strong>de</strong>rtaber noch umfassen<strong>de</strong>res Expertenwissen.Gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Praxis sind technische Fragestellungenüberaus häufig, die Kenntnisseüber <strong>de</strong>n rechtlichen Bereich weithinaus verlangen.Dies beginnt bei Messverfahren imBereich <strong>de</strong>r Ordnungswidrigkeiten, setztsich fort bei medizinisch-psychologischenUntersuchungen im Bereich <strong>de</strong>s Rechts <strong>de</strong>rFahrerlaubnis bis hin zu Gutachten zurUnfallrekonstruktion, Bewertungsgutachtenzu Fahrzeugschä<strong>de</strong>n, biomechanischenund verletzungsmechanischen Gutachteno<strong>de</strong>r etwa anthropologischen I<strong>de</strong>ntitätsgutachtenim Bereich <strong>de</strong>s Verkehrszivil- o<strong>de</strong>rVerkehrsstrafrechts.Die AusbildungDie I<strong>de</strong>e, einen „Spezialisten“ für ein <strong>de</strong>rartweites Feld auszubil<strong>de</strong>n, mag gelegentlichan die buchstäbliche Quadratur <strong>de</strong>sKreises erinnern. Dennoch hat sich dasDAI dieser Aufgabe angenommen. Dabeiwird <strong>de</strong>r durch die Fachanwaltsordnunggefor<strong>de</strong>rten Vermittlung von Kenntnissenaus <strong>de</strong>n Teilfachgebieten durch eine beson<strong>de</strong>reSchwerpunktsetzung Rechnung getragen,wobei die ersten Erfahrungen aus <strong>de</strong>nFachlehrgängen zur steten Verbesserungund Erweiterung <strong>de</strong>s Lehrgangsstoffesgenutzt wer<strong>de</strong>n. Ein beson<strong>de</strong>rer Schwerpunkt<strong>de</strong>s Lehrgangs liegt in <strong>de</strong>r Vermittlung<strong>de</strong>s Verkehrshaftungsrechts, wobeisowohl die Themenbereiche <strong>de</strong>s Sach- alsauch <strong>de</strong>s Personenscha<strong>de</strong>ns umfangreichabgearbeitet wer<strong>de</strong>n. Aber auch das Verkehrsstraf-und Ordnungswidrigkeitsrechtwird nunmehr – auf Wunsch <strong>de</strong>r Teilnehmer– erweitert angeboten. Einen beson<strong>de</strong>renzusätzlichen Lehrgangsinhalt stellt<strong>de</strong>r Bereich <strong>de</strong>s Sachverständigenbeweisesdar. Obwohl <strong>de</strong>r Sachverständige mit <strong>de</strong>rBeantwortung <strong>de</strong>r ihm gestellten Fragenhäufig entschei<strong>de</strong>nd für <strong>de</strong>n Ausgang einesVerfahrens ist, sind gera<strong>de</strong> hier eklatanteWissens<strong>de</strong>fizite o<strong>de</strong>r mangeln<strong>de</strong> Erfahrungbei Anwälten festzustellen.Technische SchulungWeil dies nicht selten bereits damit beginnt,dass schon die technischen Einrichtungenunbekannt sind, die Grundlage vonEntscheidungen sein können (z.B. etwaGeschwindigkeitsmessgeräte) hat das DAIdafür Sorge getragen, dass in <strong>de</strong>n weiterenFachlehrgängen <strong>de</strong>r Teilnehmer anhand<strong>de</strong>r technischen Einrichtungen selbst anschaulichüber mögliche Fehlerquellen aufgeklärtwird. Es ist eine alte pädagogischeErkenntnis, dass „begreifen“ manchmalim Wortsinn zu verstehen ist. Damit sollalles Er<strong>de</strong>nkliche unternommen wer<strong>de</strong>n,um nicht nur <strong>de</strong>n Lehrgangsteilnehmerbei Erwerb <strong>de</strong>r Qualifikation zu unterstützen,son<strong>de</strong>rn auch dafür, dass <strong>de</strong>r Titel<strong>de</strong>s Fachanwalts durch die nachgewieseneKompetenz <strong>de</strong>s Titelträgers auch dazuführt, dass er die Anerkennung erfährt, dieihm gebührt. Nicht zuletzt <strong>de</strong>swegen fin<strong>de</strong>tauch eine Kooperation mit <strong>de</strong>r ZeitschriftSVR Straßenverkehrsrecht statt, in <strong>de</strong>r u.a.zur Vorbereitung auf künftige FachlehrgängeAufsichtsarbeiten und Lösungshinweisevergangener Fachanwaltskurse veröffentlichtwer<strong>de</strong>n.Weitere FortbildungsangeboteAber nicht nur die Fachanwaltsausbildungwird im DAI angeboten, son<strong>de</strong>rn auchEinzelveranstaltungen zu ausgewiesenenGebieten <strong>de</strong>s Verkehrszivil- und -strafrechts.Völlig unabhängig von <strong>de</strong>n rechtlichenGegebenheiten und Diskussionen umeine Fortbildungspflicht <strong>de</strong>s Rechtsanwaltssollte sich je<strong>de</strong>r Rechtsanwalt schon ausmannigfaltigen Grün<strong>de</strong>n (und sei es nur dieKonkurrenz-Situation auch mit nicht anwaltlichenWettbewerbern) dazu veranlasstsehen, die eigene Fortbildung zu forcieren.Auch diesen Erfor<strong>de</strong>rnissen soll <strong>de</strong>shalbdie Angebotspalette Rechnung tragen.RA Thilo Pfordte, MünchenLeiter <strong>de</strong>s DAI-Fachinstituts für StrafundVerkehrsrechtTermine5. Fachlehrgang VerkehrsrechtBochum, 29.08.2005VerkehrszivilrechtBamberg 22.10.2005VerkehrszivilrechtBochum 05.11.2005Verkehrsrecht und VerkehrsordnungswidrigkeitsrechtBerlin 25.11.200514 BRAKMagazin 04/2005

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