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BRAKMagazinHerausgeberB UNDESRECHTSANWALTSKAMMERAusgabe 4/2005 15. August 2005Fortbildung und MarketingDatenschutz für AnwälteSteuerliche Belastung <strong>de</strong>r AnwaltstätigkeitZentrales VorsorgeregisterBrennpunkt RechtspolitikRechtspolitische Sprecher <strong>de</strong>r Fraktionen im Interview


TitelthemaBrennpunkt RechtspolitikRechtsdienstleistungsgesetz, Qualitätssicherung, JustizreformIm Zuge <strong>de</strong>r beabsichtigten vorgezogenenNeuwahlen zum DeutschenBun<strong>de</strong>stag befragte die Redaktion dierechtspolitischen Sprecher/Obleute <strong>de</strong>rFraktionen, Dr. Jürgen Gehb (CDU), JoachimStünker (SPD), Jerzy Montag (Bündnis90/Die Grünen) und Rainer Funke(FDP).1. RechtsdienstleistungsgesetzDer bisher bekannte Text <strong>de</strong>s beabsichtigtenRechtsdienstleistungsgesetzes siehtweite Öffnungen für an<strong>de</strong>re Beratergruppenvor. Erlaubt sein wird nicht nur die entgeltlicheRechtsberatung in so genannten einfachenRechtsfällen und die umfassen<strong>de</strong>Rechtsbesorgung schwieriger Rechtsfragenals Annex-Leistung. Er sieht auch die Degradierung<strong>de</strong>s freien und unabhängigenRechtsanwalts zum Erfüllungsgehilfen reingewerblicher Interessen vor. Sind Sie amErhalt einer leistungsfähigen Anwaltschaftals Berufsgruppe interessiert, da sie <strong>de</strong>rSicherung <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r Rechtsberatungdient und damit auch <strong>de</strong>m JustizstandortDeutschland?2. QualitätssicherungDie BRAO regelt die allgemeine Fortbildungspflicht<strong>de</strong>r Anwälte im Wege einerGeneralklausel mit Appellcharakter. DieBRAK for<strong>de</strong>rt eine Konkretisierung <strong>de</strong>rFortbildungspflicht. Halten Sie die bisherigeRegelung für ausreichend?3. JustizreformMit <strong>de</strong>r „großen Justizreform“ wollen einigeLan<strong>de</strong>sjustizminister <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Instanzenzugweiter verkürzen, obwohl dieRechtsmittelquote seit 1990 rückläufig ist.Halten Sie eine weitere Verkürzung <strong>de</strong>sRechtsschutzes auf das „verfassungsrechtlichgebotene Maß“ durch die Einführung<strong>de</strong>r so genannten „funktionalen Zweistufigkeit“für ein probates Mittel, nach <strong>de</strong>m dieZPO gera<strong>de</strong> umfangreich reformiert wur<strong>de</strong>und einer Evaluation unterliegt?Rainer Funke, MdBDie FDP-Bun<strong>de</strong>stagsfraktion hat <strong>de</strong>n1. Referentenentwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjustizministeriumsfür ein Rechtsdienstleistungsgesetzgrundsätzlich begrüßt. Der Gesetzentwurfstellt sicher, dass die qualifizierteund professionelle Rechtsberatung erhaltenbleibt. Die FDP-Bun<strong>de</strong>stagsfraktion begrüßt,dass die Bun<strong>de</strong>sregierung von ihrenUrsprungsplänen Abstand genommen hatund nunmehr die Rechtsberatung weiterhinauf Anwälte beschränken will. Der Gesetzentwurfenthält jedoch zahlreiche sprachlicheUngenauigkeiten, die einer stärkerenEingrenzung und konkreteren Definitionbedürfen. So erscheint die Unterscheidungzwischen <strong>de</strong>r „kleinen Rechtsberatung“ und<strong>de</strong>r „großen Rechtsberatung“ als wenig praxisnah.Daneben wird durch <strong>de</strong>n Gesetzentwurfnicht abschließend geklärt, wasunter einer „Nebenleistung“ gemeint ist.Insbeson<strong>de</strong>re bedarf die „Nebenleistung“bestimmter Anfor<strong>de</strong>rungen an Qualität undKontrolle, die im jetzigen Wortlaut <strong>de</strong>s Gesetzentwurfsnicht berücksichtigt sind. Be<strong>de</strong>nkenbestehen auch gegen die Regelungzum erweiterten Zusammenschluss vonAngehörigen verschie<strong>de</strong>ner Berufsgruppenin einer Sozietät. Grundsätzlich ist dieseMöglichkeit zu begrüßen, da so <strong>de</strong>n neuenEntwicklungen im Dienstleistungs- undBeratungsmarkt angemessen Rechnunggetragen wird. Ungeklärt sind aber offeneRechtsfragen im Zusammenhang mit beson<strong>de</strong>renRechten von Berufsgeheimnisträgern.Der beste Verbraucherschutz ist nochimmer die Erhaltung eines qualifiziertenAnwaltsberufs. Das anwaltliche Stan<strong>de</strong>srechtund das Rechtsberatungs-/-dienstleistungsgesetztragen dafür Sorge, dass <strong>de</strong>rMandant geschützt wird. Die FDP-Bun<strong>de</strong>stagsfraktionwird das Thema <strong>de</strong>r Reform<strong>de</strong>r Rechtsberatung in <strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>nWahlperio<strong>de</strong> erneut aufgreifen und dafürsorgen, dass die Sicherung <strong>de</strong>r qualitativen4 BRAKMagazin 04/2005


Fortbildung undMarketingMarketingKammerzertifikat als GütesiegelMan soll niemand zu seinem Glückzwingen, lautet ein populäresSprichwort. Vielleicht lässt sichdas Bun<strong>de</strong>sjustizministerium davon leiten,wenn es eine gesetzgeberische Initiativezur Sanktionierung <strong>de</strong>r Fortbildungspflicht<strong>de</strong>r Rechtsanwälte (§ 43 a Abs. 6BRAO) ablehnt.Verschärfter WettbewerbDer Anwaltsberuf wird durch die unreglementierteSelbstbestimmung <strong>de</strong>s einzelnenAnwalts bestimmt. Im Interesse dieses freienBerufes ist es allerdings an <strong>de</strong>r Zeit, etwas zuunternehmen. Der Entwurf <strong>de</strong>s RDG wirdwohl nicht, wie viele hofften, <strong>de</strong>r Diskontinuitätanheim fallen, son<strong>de</strong>rn als Grundlagefür die Weiterführung <strong>de</strong>s Gesetzgebungsverfahrendienen. Es bleibt absehbar: DieAnwaltschaft muss sich auf eine verschärfteKonkurrenz durch an<strong>de</strong>re Berufs- und Gesellschaftsgruppeneinrichten.Die entstehen<strong>de</strong> Situation und das richtigeRezept dagegen lässt sich mit einemZitat skizzieren (Römermann, DB 2005,931, 936):„Mit <strong>de</strong>n Preisen von Nichtanwälten, an<strong>de</strong>ren Ausbildung, Fortbildung und Bürostrukturwesentlich geringere Anfor<strong>de</strong>rungengestellt wer<strong>de</strong>n, wird die Anwaltschaftkaum konkurrieren können. Hier wird nureines helfen: Sich an die Spitze einer neuentfachten Qualitätsdiskussion zu stellenund damit radikal von <strong>de</strong>n Dienstleisternan<strong>de</strong>rer beruflicher Herkunft abzusetzen.“Auffächerung <strong>de</strong>rFachanwaltschaftenDie Satzungsversammlung <strong>de</strong>r BRAK hatmit einer breiten Auffächerung <strong>de</strong>r Fachanwaltschaftbegonnen. Dass die Fachanwaltschaft,nicht zuletzt wegen <strong>de</strong>r sanktioniertenFortbildungspflicht, die Qualität<strong>de</strong>r anwaltlichen Dienstleistung steigert,bestätigen alle Kenner <strong>de</strong>r Materie. DassFachanwälte im Regelfall mehr verdienen,als <strong>de</strong>r Durchschnittsanwalt ohne zertifiziertenSpezialisierungsnachweis, ist ebenfallsbekannt. Steigerung und Sicherung<strong>de</strong>r Qualität anwaltlicher Dienstleistungenheißt also das Gebot <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>. Was kanngeschehen, um Anwälten, die sich als Allgemeinanwälteo<strong>de</strong>r auf nicht von Fachanwaltschaftenbelegten Gebieten betätigen,ebenfalls einen zertifizierten Nachweis <strong>de</strong>rständigen Fortbildung zu ermöglichen? DieBRAK hat die Pflicht, Hilfe anzubieten. Siehat <strong>de</strong>n vom Gesetzgeber erteilten Auftrag(§ 177 Abs. 2 Nr. 6 BRAO) zu erfüllen, dieberufliche Fortbildung <strong>de</strong>r Rechtsanwältezu för<strong>de</strong>rn.Die rechtliche Situation und das Selbstverständnis<strong>de</strong>r freien Anwaltschaft gebietenes, einen Anreiz durch ein freiwilligesFortbildungsmo<strong>de</strong>ll zu schaffen. Es muss<strong>de</strong>m einzelnen Rechtsanwalt ermöglichen,die nachhaltige Erfüllung eines bestimmtenFortbildungsprogramms nach außen zudokumentieren.Fortbildung mit ZertifikatSoll das Zertifikat für <strong>de</strong>n Verbraucherwahrnehmbar wer<strong>de</strong>n, so bedarf es eineseinheitlichen, überregionalen Auftritts. Dazuist ein griffiges Logo notwendig, <strong>de</strong>ssen sichdie Rechtsanwälte in ihrer Werbung (Internet-Auftritt,Kanzleibroschüren, Anzeigen,Kanzleischil<strong>de</strong>r, Briefbögen) bedienen dürfen.Ein solches Logo kann als Kollektivmarkegeschützt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Nutzung <strong>de</strong>nRechtsanwälten nach Erfüllung bestimmterVoraussetzungen erlaubt wird.Der Wert eines solchen Zertifikats stehtund fällt mit <strong>de</strong>m Anfor<strong>de</strong>rungslevel. Kaumproblematisch ist dabei das Rechtsgebiet,auf das sich die Fortbildung bezieht. Eskann getrost <strong>de</strong>m einzelnen Rechtsanwaltüberlassen wer<strong>de</strong>n, hier Schwerpunkte nachseinen eigenen Bedürfnissen zu setzen.Ulrich Scharf betont zu Recht, kein Familienrechtlerwer<strong>de</strong> sich im Wettbewerbsrechtfortbil<strong>de</strong>n (BRAKMagazin 03/2005,S. 5). Mehr Gedanken erfor<strong>de</strong>rt die Art <strong>de</strong>rFortbildung: Es entspricht <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>rDiskussion, dass die Lektüre <strong>de</strong>r NJW mit<strong>de</strong>n sprichwörtlichen „Glas Rotwein auf<strong>de</strong>r Terrasse“ nicht ausreicht. Man wird diehören<strong>de</strong> und/o<strong>de</strong>r dozieren<strong>de</strong> Teilnahme anLehrveranstaltungen, eine Publikationstätigkeit,die Tätigkeit als Prüfer und sonstigeAktivitäten einbin<strong>de</strong>n müssen, die einvertieftes Eindringen in rechtliche Materiengewährleisten. Und man wird einen Zeitraumfestlegen müssen, für <strong>de</strong>n ein FortbildungszertifikatGültigkeit hat.Satzungsversammlung hatvorgedachtDer Ausschuss 6 <strong>de</strong>r Satzungsversammlunghat vorgedacht, wie ein Fortbildungsprogrammaussehen könnte. Die RAKFrankfurt/Main hat im Juli 2005 bereitsein regionales Mo<strong>de</strong>ll gestartet. Die BRAKist aufgerufen, diese Signale aufzugreifenund ein standardisiertes Fortbildungsmo<strong>de</strong>llanzubieten. Die einzelnen Kammern,zuständig für alle Angelegenheiten, die vonallgemeiner Be<strong>de</strong>utung für die Rechtsanwaltschaftsind (BGH, BRAK-Mitt. 2005,120, 121), haben für <strong>de</strong>n Vollzug zu sorgen.Nur so können sie sich im Interessevon Anwaltschaft und Verbrauchern an dieSpitze einer neu entfachten Qualitätsdiskussionstellen.RA Hansjörg Staehle,Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r RAK München8 BRAKMagazin 04/2005


Einer für alle?Die Kunst, sich beliebt zu machenMarketingRechtsverdreher, Winkeladvokat– das hört man heutzutage nochimmer bei je<strong>de</strong>r Gelegenheit.Anwälte kämpfen darum, ihr Image in <strong>de</strong>rÖffentlichkeit zu verbessern und zu stärken,bemühen sich, bei potentiellen MandantenVertrauen in und vor allem Sympathiefür <strong>de</strong>n Anwalt zu wecken. Dochwas nützt gutes Marketing von Hun<strong>de</strong>rten,wenn einer es zerstört?In <strong>de</strong>r Kriminologie gibt es ein Experiment,bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Teilnehmern Fotos verschie<strong>de</strong>nerPersonen vorgelegt wer<strong>de</strong>n undsie raten, wer von ihnen <strong>de</strong>r gesetzestreueMitmensch und wer das – nun ja – Frie<strong>de</strong>nstören<strong>de</strong> Subjekt ist. In <strong>de</strong>n meistenFällen liegen die Teilnehmer mit ihrer Einschätzungfalsch und ordnen <strong>de</strong>n gepflegtund gebil<strong>de</strong>t Wirken<strong>de</strong>n stets <strong>de</strong>r erstenGruppe zu. Das Unheil ereilt uns <strong>de</strong>swegenoft gänzlich unerwartet.Genau so erging es mir kürzlich. Ichstand schwitzend an <strong>de</strong>r Theaterkasse in<strong>de</strong>m überfüllten, kleinen Foyer. Es war einbeson<strong>de</strong>rs schwüler, heißer Julitag und dieKlimaanlage war ausgefallen. Vielleichtlag es an <strong>de</strong>r Hitze, dass die Kun<strong>de</strong>n eineEwigkeit brauchten, sich für diese o<strong>de</strong>rjene Vorstellung und ihre Plätze zu entschei<strong>de</strong>n.Endlich, endlich war <strong>de</strong>r Mann vor miran <strong>de</strong>r Reihe. Ein Blick auf ihn überzeugtemich, dass es schnell gehen wür<strong>de</strong>. Er sahaus wie jemand, <strong>de</strong>r genug zu tun hat, alsdass er lange über Platzwahl und Preisenach<strong>de</strong>nken müsste. Mit halbem Ohr hörteich, dass es um Rückgabe einer Karte füreine entfallene Vorstellung ging. Das Geldbekam er ausgezahlt und ich zückte dasPortemonnaie in freudiger Erwartung, nunmeine Karten kaufen und diesen unerträglichstickigen Ort verlassen zu können.„Moment“, sagte er da, „wo sind diefünf Euro Vorverkaufsgebühr?“Die Frau hinter <strong>de</strong>r Kasse blinzelte verblüfft.Dann versuchte sie, ihm zu erklären,dass die Gebühr natürlich nicht rückerstattetwür<strong>de</strong>. Lei<strong>de</strong>r wollte <strong>de</strong>r Mann diesganz und gar nicht begreifen.„Hören Sie, wir haben einen Kaufvertrag,<strong>de</strong>r nicht erfüllt wor<strong>de</strong>n ist Ihrerseits.Da bekommt man alles zurück bei <strong>de</strong>rRückabwicklung.“Ich stöhnte innerlich. Das konnte sichnur um Stun<strong>de</strong>n han<strong>de</strong>ln. Während erdie Frau mit juristischen Fachausdrückenbombardierte, von <strong>de</strong>nen sie nicht einmaldie Hälfte begreifen konnte, fächelten wirübrigen Mitlei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n uns mit ProspektenLuft zu, bemüht, Nerven zu behalten. DieKlei<strong>de</strong>r klebten uns bereits am Körper.Die Aggression, die sich gegen <strong>de</strong>ndozieren<strong>de</strong>n Querulanten wie ein Gewitteraufbaute, konnte ich förmlich im Rückenspüren.„Was heißt, Sie haben eine Leistungerbracht? Wir sprechen hier nicht von einemDienstleistungsvertrag. Mir die lächerlicheKarte zu verkaufen, ist keine Leistung, dieBestandteil <strong>de</strong>s Vertrages gewor<strong>de</strong>n ist.“Bewun<strong>de</strong>rnswert höflich versuchte dieVerkäuferin, in <strong>de</strong>r Sprache <strong>de</strong>r Normalsterblichenihm noch einmal <strong>de</strong>n Sachverhaltzu erläutern. Doch <strong>de</strong>r Vollblutjuristwarf nun eifrig mit AGB-Vorschriften umsich. Offenbar musste <strong>de</strong>r Strauß bis zumbitteren En<strong>de</strong> ausgefochten wer<strong>de</strong>n. Worumging es dabei noch mal, um fünf Euro?„Jetzt hören Sie, für diese angeblichenLeistungen besteht kein Vergütungsanspruch.Ich wer<strong>de</strong> das wohl wissen,schließlich...“ Nein! Bitte verrate es nicht,betete ich still und mir wur<strong>de</strong> noch heißer.„...schließlich bin ich Rechtsanwalt.“Oh Großer Geist, konnte sich <strong>de</strong>nnnicht die Er<strong>de</strong> auftun und dieses Prachtexemplarseiner Berufsgruppe in sich aufnehmen?In <strong>de</strong>r nun folgen<strong>de</strong>n Stille war ichdankbar, dass das Mittelalter weit zurückliegt, sonst wären die an<strong>de</strong>ren über michhinweg getrampelt und hätten Lynchjustizbegangen. Ich konnte ihre Gedankenförmlich hören, zumin<strong>de</strong>st vom Gesicht<strong>de</strong>r Frau hinter <strong>de</strong>r Kasse ablesen: „Aha,natürlich so ein Winkeladvokat, <strong>de</strong>r mitallen Mitteln und Schleichwegen um <strong>de</strong>nkleinsten Betrag kämpft. Der Teufel holediese Rechtsverdreher.“„Es reicht,“ sagte sie. „Wür<strong>de</strong>n Sie bitte<strong>de</strong>n Platz freigeben? Ich muss weiterarbeiten.“Empört drehte sich <strong>de</strong>r Mann um.Gera<strong>de</strong> trat ich an <strong>de</strong>n Schalter, als nocheinmal seine Stimme ertönte: „Arschloch.“Ich fuhr herum. An <strong>de</strong>n versteinertenMienen <strong>de</strong>r übrigen Anwesen<strong>de</strong>n konnteich sehen, dass ich nicht geträumt hatte.Jetzt galt es eine Lanze zu brechen, wenigstenseine klitzekleine von <strong>de</strong>r Wirkungeines Zahnstochers, nach<strong>de</strong>m das Kindbereits in <strong>de</strong>n Brunnen gefallen war.„Na, das war jetzt ein satter 185 StGB,wür<strong>de</strong> ich sagen,“ sagte ich laut und fügtein seinem selbstherrlichen Ton hinzu: „Ichweiß das, schließlich bin ich vom Fach.“War ich verrückt? Unterschrieb ich nichtim Auge <strong>de</strong>s Tornados mein To<strong>de</strong>surteil?Entsetzt sah ich, wie die Menge auf michzuwogte. Doch dann erkannte ich, dasssie sich lediglich zwischen mich und <strong>de</strong>nMann drängte, bevor er noch Gelegenheithatte, mir die neueste Rechtsprechung zumTatbestand <strong>de</strong>r Beleidigung mitzuteilen.Ich wandte mich wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Frau zu, entschlossen,nun meine Karten zu kaufen.Sie strahlte mich an.„Was kann ich <strong>de</strong>nn für Sie tun?“Ich hatte nie einen fürsorglicheren Servicebei <strong>de</strong>r Platzwahl.Referendarin Sonja Detlefsen,BRAK, Berlin04/2005 BRAK Magazin 9


Datenschutz für AnwälteRechtsprechungsreportPolizei darf nicht alle Computer einpackenAnwaltscomputer sind vor <strong>de</strong>m Zugriffvon Polizei und Staatsanwaltschaftbeson<strong>de</strong>rs geschützt. Das hatdas Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht im Fall einesRechtsanwalts und Steuerberaters entschie<strong>de</strong>n,<strong>de</strong>r einem Mandanten bei einer Steuerhinterziehungin großem Stil geholfen habensoll. Als die Strafverfolger daraufhin seineKanzlei durchsuchten, gingen sie beson<strong>de</strong>rsgründlich zu Werk: Sie packten gleich sämtlicheRechner, Disketten und CD-Roms inihre Umzugskartons. Ein unverhältnismäßigerEingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht<strong>de</strong>s Berufsgeheimnisträgersund seiner Kun<strong>de</strong>n sei das gewesen, urteiltendie Verfassungsrichter. Damit dieses künftigstrikt beachtet wer<strong>de</strong>, müssten die Richter indiesem Ermittlungsverfahren sogar ein Beweisverwertungsverbotin Betracht ziehen.In <strong>de</strong>r Praxis dürfte <strong>de</strong>r Richterspruchallerdings nur dazu führen, dass die Justizihre Beschlüsse etwas sorgsamer begrün<strong>de</strong>t.Denn auch die Verfassungshüter räumenein: „Wegen <strong>de</strong>r technischen Beson<strong>de</strong>rheiten<strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung undim Hinblick auf <strong>de</strong>n regelmäßig erheblichenDatenumfang darf die Problematik <strong>de</strong>rSichtbarmachung und Wie<strong>de</strong>rherstellungverschleierter, vermischter, verschlüsseltero<strong>de</strong>r gelöschter Daten nicht außer Betrachtbleiben“ (2 BvR 1027/02).Grenzen <strong>de</strong>rVerteidigervergütungAber auch Strafverteidigern haben dieGerichte Grenzen gesetzt. Vereinbart einAnwalt bei dieser Tätigkeit eine Vergütung,die mehr als das Fünffache über <strong>de</strong>n gesetzlichenHöchstgebühren liegt, ist diese in <strong>de</strong>rRegel unangemessen hoch. Damit sei dasMäßigungsverbot von BRAGO und RVGverletzt, befand <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgerichtshof. Nur„ganz ungewöhnliche, gera<strong>de</strong>zu extremeeinzelfallbezogene Umstän<strong>de</strong>“ könneneinen Anwalt dann noch vor <strong>de</strong>m Verdikt<strong>de</strong>r Abzocke bewahren. Im Streitfall hatteein Advokat für sein beson<strong>de</strong>res „Knowhow“ neben einem Stun<strong>de</strong>nsatz von rund400 Euro eine Pauschale von 30.000 Euroverlangt, nach zwei von fünf Verhandlungstagenaber seinen Auftrag mangels Bezahlungnie<strong>de</strong>rgelegt (IX ZR 273/02).Dass Verteidiger auch sonst beson<strong>de</strong>renBerufsrisiken ausgesetzt sind, zeigt einSpruch <strong>de</strong>s Kammergerichts. Ein Angeklagterhatte seine Anwältin beauftragt,<strong>de</strong>n Termin seiner Hauptverhandlung verlegenzu lassen, weil er zunächst zur Heiratin sein Heimatland fahren wolle. Weil sie<strong>de</strong>n Antrag jedoch zeitweilig verschlampte,geriet <strong>de</strong>r frisch Vermählte gut zwei Monatelang in Untersuchungshaft. Dafür muss dieJuristin ihm nun 7000 Euro Schmerzensgeldzahlen (12 U 302/03).Hür<strong>de</strong>n für FachanwälteZivilisten leben freilich auch nicht ungefährlich:Verursacht ein Anwalt durch pflichtwidrigeUntätigkeit die Verjährung einesAnspruchs, muss er dafür gera<strong>de</strong> stehen –auch dann, wenn ein vom Auftraggeber zwischenzeitlicheingeschalteter Kollege ebenfallsFehler macht. Das unterbreche nicht<strong>de</strong>n Zurechnungszusammenhang, meintejetzt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (IX ZR 132/01).Dass das Geldwäschegesetz das Zeugnisverweigerungsrecht<strong>de</strong>r Strafprozessordnungeinschränkt, urteilte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgerichtshofebenfalls. So seien Notarezwar nicht zu einer Anzeige mutmaßlicherGeldwäscher verpflichtet, wenn <strong>de</strong>m VerdachtInformationen zugrun<strong>de</strong> lägen, die sieim Rahmen <strong>de</strong>r Vertretung o<strong>de</strong>r Beratungeines Mandanten erhalten hätten. Dennochmüssten auch privilegierte Berufsträger solcheKun<strong>de</strong>n mel<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen sie wüssten,dass diese die Beratung bewusst für<strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Geldwäscher in Anspruchnähmen (1 StR 326/04).BGH betrachtet BerufsrechtwohlwollendDas Berufsrecht <strong>de</strong>r Anwaltschaft betrachtet<strong>de</strong>r Advokatensenat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtshofs<strong>de</strong>rzeit in wohlwollen<strong>de</strong>r Grundstimmung.Dass beispielsweise Fachanwältenicht mehr als zwei dieser Spezialistentitelführen dürfe, ist <strong>de</strong>mnach verfassungsgemäß.Schließlich solle ein hohes Niveaudie Glaubwürdigkeit eines solchen Fachhinweiseswahren; das setze eine „dauerhafteintensive Befassung“ und nicht nur dieErfüllung formaler Voraussetzungen voraus(AnwZ [B] 19/04). Mit <strong>de</strong>m Grundgesetzvereinbar ist aus bun<strong>de</strong>srichterlicher Sichtauch die Vorgabe <strong>de</strong>r Fachanwaltsordnung,dass die „beson<strong>de</strong>ren praktischen Erfahrungen“,die ein Kandidat für <strong>de</strong>n begehrtenTitel nachzuweisen hat, innerhalb <strong>de</strong>r letztendrei Jahre vor <strong>de</strong>r Antragstellung gesammeltwer<strong>de</strong>n müssen.Das sei sogar „relativ lang bemessen“,fand man in Karlsruhe. Davon dürfe imInteresse <strong>de</strong>s rechtsuchen<strong>de</strong>n Publikumsnicht abgewichen wer<strong>de</strong>n, damit sich <strong>de</strong>rRechtsberater „auf <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Zeit“befin<strong>de</strong> (AnwZ [B] 31/04). Und auch dieExklusivrechte <strong>de</strong>r am Bun<strong>de</strong>sgerichtshofzugelassenen Anwälte bleiben gewahrt. Die„Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s zivilrechtlichen Revisionsrechts“rechtfertigten nämlich diesenEingriff in das Berufsrecht aller an<strong>de</strong>renStan<strong>de</strong>sangehörigen (AnwZ 3/03).Dr. Joachim Jahn, Frankfurt10 BRAKMagazin 04/2005


Die steuerliche Belastung<strong>de</strong>r AnwaltstätigkeitSteuernZiel je<strong>de</strong>r Anwaltstätigkeit ist <strong>de</strong>rErfolg: Nicht nur <strong>de</strong>r fachliche, imEn<strong>de</strong>rgebnis auch <strong>de</strong>r finanzielle!Der Ausspruch „Ohne Moos nichts los!“gilt nicht nur für <strong>de</strong>n Anwalt, wenn er sicherfolgreich um das Mandat bemüht hat. Ergilt auch dann, wenn es darum geht, mittelsKassensturz <strong>de</strong>n Erfolg <strong>de</strong>r Anwaltstätigkeitam En<strong>de</strong> eines Jahres bzw. am En<strong>de</strong>eines Berufslebens zu ermitteln. Da dieöffentlichen Haushalte leer sind, planenHaushaltspolitiker aller Parteien offeno<strong>de</strong>r ver<strong>de</strong>ckt Steuererhöhungen. Soll <strong>de</strong>rAnwalt sich gegen Steuererhöhungen wehreno<strong>de</strong>r die Hän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Schoß legen?Die Frage nach <strong>de</strong>r steuerlichen Belastung<strong>de</strong>r Anwaltstätigkeit kann hierauf eineAntwort geben.Steuerrate und SteuerlastIn vielen Fällen wird gefühlsmäßig diesteuerliche Belastung an <strong>de</strong>r Steuerrategemessen. Diese mag bei im Durchschnitt40 Prozent o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Spitze bei 55 Prozentangesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Frage nach <strong>de</strong>r„Steuerlast“ fragt danach, wieviel wenigerEinkommen zur Verfügung steht, wennman die steuerliche Zahllast ins Verhältniszu <strong>de</strong>m Einkommen ohne Steuern setzt.EinkommensteuerbelastungGeht man davon aus, dass das Einkommenaus <strong>de</strong>r freiberuflichen Tätigkeit – bis aufdie Belastung mit <strong>de</strong>r Einkommensteuer– unbelastet ist, so entspricht die Steuerlast<strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s tariflichen Steuersatzes.Dieser Steuersatz ist in <strong>de</strong>n letzten Jahrengesunken. Rechnet man <strong>de</strong>n Spitzensatz, dieKirchensteuer und <strong>de</strong>n Solidaritätszuschlagzusammen, so ermittelt sich eine direkteBelastung in Höhe von 45 Prozent bis 50Prozent <strong>de</strong>s Einkommens vor Steuern.Wird das versteuerte Einkommen nichtsofort konsumiert, so entfällt auf das aus<strong>de</strong>m versteuerten Einkommen erwirtschafteteZins- (o<strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n-)Einkommen(nochmals) die Einkommensteuer: DieZins- o<strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nsteuer. Erneutkommt <strong>de</strong>r volle Steuersatz zur Anwendung.Aus einem Einkommen vor Steuernvon 1.000 bleibt ein Betrag von 500 über,<strong>de</strong>r durch die Zinsbesteuerung weiter vermin<strong>de</strong>rtwird. Da die Zinsbesteuerungjährlich zugreift, steigt die Steuerlast mit<strong>de</strong>r Spardauer an. Über ein Berufslebengerechnet, wird bei einem Steuersatz vonz.B. 35 Prozent eine Steuerlast von über75 Prozent.Der Anwalt, <strong>de</strong>r in seine Praxis investierthat, steht am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Berufslebensvor <strong>de</strong>r Notwendigkeit, die Praxis aufeinen Dritten zu übertragen. Steuerpflichtigist beim Praxisverkauf <strong>de</strong>r Differenzbetragaus Verkaufserlös und Anschaffungskosten.Bei <strong>de</strong>m selbst geschaffenen Wert„Anwaltspraxis“ fehlen die Anschaffungskosten.Der Verkaufserlös wird damitregelmäßig ungeschmälert einkommensteuerpflichtig.Das führt dazu, dass aus<strong>de</strong>m Verkaufserlös vor Steuern nur nochdie Hälfte nach Steuern für <strong>de</strong>n Anwaltsunternehmerübrig bleibt.InflationGeld ist nach Feststellung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts„geprägte Freiheit“. Derlegalisierte steuerliche Zugriff auf diesesGeld ist somit „legalisierter Freiheitsentzug“.Dieser fin<strong>de</strong>t auch statt, wenn wegen<strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>ntwertung durch Inflation dasErsparte (z.B. Wert <strong>de</strong>r Anwaltspraxis)relativ weniger wird, als er zum Zeitpunkt<strong>de</strong>r Erzielung <strong>de</strong>s Einkommens kaufkraftmäßigwar. Über das Berufsleben betrachtetergeben sich – in Abhängigkeit von <strong>de</strong>rHöhe <strong>de</strong>r jährlichen Inflation – Inflationsbelastungen,die die Höhe einer einkommensteuerlichenJahresbelastung erreichenkönnen! Dieser unterliegt das gesamtejeweils vorhan<strong>de</strong>ne Vermögen.ErbschaftsteuerHat <strong>de</strong>r Anwaltsunternehmer am En<strong>de</strong> seinesLebens seinen Erben einen Nachlasshinterlassen, greift auf diesen nunmehrdie Erbschaftsteuer zu. Zwar ist in <strong>de</strong>r erstenGeneration <strong>de</strong>r Spitzensteuersatz auf30 Prozent ge<strong>de</strong>ckelt, belastet wird jedochdas gesamte vererbte Vermögen (nicht nurein Einkommen!): Die erbschaftsteuerlicheBelastung ist – unabhängig von ihrer Ausgestaltungals Erbanfallsteuer – daher <strong>de</strong>rletzte steuerliche Zugriff auf das Substrat,das <strong>de</strong>r Anwaltsunternehmer durch seineanwaltliche Tätigkeit erwirtschaftet hat.SteuerlastRechnet man die aus <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>nZugriffen ergeben<strong>de</strong>n Steuerzahlungenzusammen, so erreicht <strong>de</strong>r „governmenttake“ (die staatliche Geldwegnahme)eine Steuerlast von mehr als 90 Prozent.Kalkuliert man nunmehr die Belastungenaus <strong>de</strong>n indirekten Steuern, die <strong>de</strong>nAnwalt-Unternehmer ggf. mittelbar treffen(Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern- Mineralölsteuer, Erdgassteuer, Stromsteuer),und bezieht sonstige steuerlicheLasten in die Betrachtung mit ein (Grundsteuer,Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer), so zeigt sich,dass die anwaltliche Tätigkeit eine Steuerlast– über das Berufsleben <strong>de</strong>s Anwaltsbetrachtet – von mehr als 95 Prozent <strong>de</strong>serzielten Einkommens trägt.RA Dr. Joachim H. Borggräfe,Frankfurt04/2005 BRAK Magazin 11


Baltische AnwaltschaftBRAK för<strong>de</strong>rt Kontakte in OsteuropaBRAK HinweisDen Beitritt <strong>de</strong>r baltischen Staatenzur Europäischen Union zum1. Mai 2004 hat die BRAK zumAnlass genommen, <strong>de</strong>n Anwaltskammernin Lettland, Estland und Litauen einen„Antrittsbesuch“ abzustatten. Seit Mai2004 ist es auch <strong>de</strong>utschen Rechtsanwältengestattet, sowohl vorübergehend imBaltikum tätig zu sein, als auch dauerhafteine Praxis dort zu eröffnen. Daher ist esfür die <strong>de</strong>utsche Anwaltschaft wichtig, dieKontakte nach Osteuropa zu vertiefen undauszubauen, um einerseits bilateral aberauch auf europäischer Ebene Gemeinsamkeitenauszutauschen und von <strong>de</strong>n gegenseitigenberufspolitischen Erfahrungenzu profitieren. Die Vermittlung <strong>de</strong>r DeutschenStiftung für internationale rechtlicheZusammenarbeit e.V., mit <strong>de</strong>r die BRAKseit vielen Jahren im Bereich <strong>de</strong>r Reformierung<strong>de</strong>s Rechtssystems und Justizwesensosteuropäischer Staaten intensiv zusammenarbeitet,war dabei sehr hilfreich.LettlandDie erste Antrittsreise führte im September2004 zur lettischen Anwaltskammer nachRiga. Der Besuch galt als Gegenbesuch <strong>de</strong>rBRAK, nach<strong>de</strong>m die lettische Anwaltschaftbereits im Frühjahr 2004 von <strong>de</strong>r BRAKempfangen wur<strong>de</strong>. In Riga wur<strong>de</strong>n Gesprächemit <strong>de</strong>m Vorstand <strong>de</strong>r Anwaltskammersowie mit <strong>de</strong>r Justizministerin und <strong>de</strong>mparlamentarischen Staatssekretär im Justizministeriumgeführt.In Lettland gibt es 665 verkammerteAnwälte und etwa 150 „Anwaltsgehilfen“.Nach <strong>de</strong>m Studienabschluss erfolgt einedreijährige Praxiszeit, die entwe<strong>de</strong>r als„Anwaltsgehilfe“ bei einem zugelassenenRechtsanwalt abgeleistet wer<strong>de</strong>n kann,o<strong>de</strong>r in einer an<strong>de</strong>ren juristischen Berufssparte,z.B. als Richter o<strong>de</strong>r Staatsanwalt.Eine Prüfungskommission, bestehend aus10 Rechtsanwälten, nimmt die Aufnahmeprüfungzur Anwaltschaft ab.Die lettische Anwaltskammer organisiertdie Pflichtverteidigung und überprüftBeschwer<strong>de</strong>n gegen Rechtsanwälte.Bei Beschwer<strong>de</strong>n gegen Anwälte prüftzunächst <strong>de</strong>r Vizepräsi<strong>de</strong>nt die Relevanz<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> und gibt diese ggf. an dieDisziplinarkommission, bestehend aus 10Rechtsanwälten, die nicht gleichzeitig Mitglied<strong>de</strong>s Vorstands sind, weiter. Falls dieBeschwer<strong>de</strong> begrün<strong>de</strong>t ist, leitet die Disziplinarkommission<strong>de</strong>n Fall zurück zumKammervorstand.EstlandIm April 2005 besuchte die BRAK die estnischeAnwaltskammer in Tallinn. Darüberhinaus fan<strong>de</strong>n Treffen mit <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Rechtsausschusses und <strong>de</strong>m Vertreter<strong>de</strong>s Rechtskanzlers statt.Es gibt 450 Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r estnischenAnwaltskammer. Neben <strong>de</strong>n Rechtsanwälten(<strong>de</strong>n „Sworn-Advocates“) gibt es weitererechtsberaten<strong>de</strong> Berufe, die bisher nicht bei<strong>de</strong>r Kammer zugelassen waren und wenigerqualifizierter sind als Rechtsanwälte. Ineinem neuen Gesetz, <strong>de</strong>m „Gesetz zur staatlichenRechtshilfe“, ist vorgesehen, dass nunmehrauch nichtanwaltliche Rechtsberater(etwa 250 bis 300) die Möglichkeit bekommen,Mitglied <strong>de</strong>r Kammer zu wer<strong>de</strong>n.In Estland existiert ein dreistufiges System<strong>de</strong>s Anwaltsberufs. Es gibt die vollqualifiziertenRechtsanwälte (270), die sogenannten „Seniorassistenten“ (80) und dieAssistenten (80). Das Jurastudium dauertnach Einführung <strong>de</strong>s Bologna-Mo<strong>de</strong>lls dreiJahre für <strong>de</strong>n Bachelor und weitere zweiJahre für <strong>de</strong>n Master. Um vollqualifizierterRechtsanwalt zu wer<strong>de</strong>n, muss <strong>de</strong>r Absolvent<strong>de</strong>n Master-Abschluss vorweisen. Eswer<strong>de</strong>n vergleichsweise hohe Studiengebührenerhoben. Nach <strong>de</strong>m juristischenHochschulabschluss muss <strong>de</strong>r Kandidateine Prüfung bei <strong>de</strong>r Anwaltskammer ablegen,um <strong>de</strong>n Status eines Assistenten zubekommen. Mit <strong>de</strong>m Ableisten zwei weitererJahre erwirbt <strong>de</strong>r Anwärter <strong>de</strong>n Titel„Seniorassistent“. Nach einer weiteren Prüfungkann <strong>de</strong>r Seniorassistent dann zumvollqualifizierten Rechtsanwalt ernanntwer<strong>de</strong>n. Sollte <strong>de</strong>r Seniorassistent die Prüfungzum wie<strong>de</strong>rholten Male nicht bestehen,so bleibt es ihm überlassen, dauerhaftSeniorassistent zu bleiben.LitauenMit 1.400 Rechtsanwälten und etwa 400Rechtsanwaltsanwärtern hat Litauen <strong>de</strong>ngrößten Anwaltsmarkt im Baltikum. ImJuni 2005 hatte die BRAK in Vilnius dieGelegenheit, mit <strong>de</strong>m litauischen Kammervorstand,<strong>de</strong>m Präsi<strong>de</strong>ntenberater <strong>de</strong>rRepublik Litauen, <strong>de</strong>m Justizminister und<strong>de</strong>ssen Staatssekretär sowie <strong>de</strong>m Präsi<strong>de</strong>nten<strong>de</strong>s litauischen Gerichtshofs Gesprächezu führen. Bei allen Diskussionen wur<strong>de</strong>das neue Anwaltsgesetz, das seit <strong>de</strong>m 1.Mai 2005 in Kraft ist, als sehr problematischbewertet, da es die Unabhängigkeit<strong>de</strong>r litauischen Anwaltschaft schwächt. Dasneue Anwaltsgesetz verbietet u. a. <strong>de</strong>m Präsi<strong>de</strong>ntenund Vizepräsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Rechtsanwaltskammer,anwaltlich zu praktizieren.Bei allen Gesprächen hat sich die BRAKfür eine starke verfasste Anwaltschaft ausgesprochenund <strong>de</strong>n baltischen AnwaltsvertretungenUnterstützung zugesichert.Kontaktadressen und Informationenüber die baltischen Berufskammern erhaltenSie unter zentrale@<strong>brak</strong>.<strong>de</strong>.RA Dr. Wolfgang Eichele, LL.M.,BRAK, Berlin04/2005 BRAK Magazin 13


Verkehrsrecht im DAIDAI aktuellQualifikation zum neu geschaffenen FachanwaltDie Qualifikation zum neu geschaffenenFachanwalt für Verkehrsrechterfor<strong>de</strong>rt nachzuweisen<strong>de</strong>beson<strong>de</strong>re Kenntnisse in <strong>de</strong>n BereichenVerkehrszivilrecht (insb. Verkehrshaftungsrechtund -vertragsrecht), Versicherungsrecht(u.a. Kraftfahrt-, Kasko- undGrundzüge <strong>de</strong>r Personenversicherungen),Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,Recht <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis undBeson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Verfahrens- und Prozessführung.Der Spezialist im Verkehrsrecht mussalso vor verschie<strong>de</strong>nen Gerichten wieZivil-, Straf- und Verwaltungsgericht zuHause sein. Das Verkehrsrecht erfor<strong>de</strong>rtaber noch umfassen<strong>de</strong>res Expertenwissen.Gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Praxis sind technische Fragestellungenüberaus häufig, die Kenntnisseüber <strong>de</strong>n rechtlichen Bereich weithinaus verlangen.Dies beginnt bei Messverfahren imBereich <strong>de</strong>r Ordnungswidrigkeiten, setztsich fort bei medizinisch-psychologischenUntersuchungen im Bereich <strong>de</strong>s Rechts <strong>de</strong>rFahrerlaubnis bis hin zu Gutachten zurUnfallrekonstruktion, Bewertungsgutachtenzu Fahrzeugschä<strong>de</strong>n, biomechanischenund verletzungsmechanischen Gutachteno<strong>de</strong>r etwa anthropologischen I<strong>de</strong>ntitätsgutachtenim Bereich <strong>de</strong>s Verkehrszivil- o<strong>de</strong>rVerkehrsstrafrechts.Die AusbildungDie I<strong>de</strong>e, einen „Spezialisten“ für ein <strong>de</strong>rartweites Feld auszubil<strong>de</strong>n, mag gelegentlichan die buchstäbliche Quadratur <strong>de</strong>sKreises erinnern. Dennoch hat sich dasDAI dieser Aufgabe angenommen. Dabeiwird <strong>de</strong>r durch die Fachanwaltsordnunggefor<strong>de</strong>rten Vermittlung von Kenntnissenaus <strong>de</strong>n Teilfachgebieten durch eine beson<strong>de</strong>reSchwerpunktsetzung Rechnung getragen,wobei die ersten Erfahrungen aus <strong>de</strong>nFachlehrgängen zur steten Verbesserungund Erweiterung <strong>de</strong>s Lehrgangsstoffesgenutzt wer<strong>de</strong>n. Ein beson<strong>de</strong>rer Schwerpunkt<strong>de</strong>s Lehrgangs liegt in <strong>de</strong>r Vermittlung<strong>de</strong>s Verkehrshaftungsrechts, wobeisowohl die Themenbereiche <strong>de</strong>s Sach- alsauch <strong>de</strong>s Personenscha<strong>de</strong>ns umfangreichabgearbeitet wer<strong>de</strong>n. Aber auch das Verkehrsstraf-und Ordnungswidrigkeitsrechtwird nunmehr – auf Wunsch <strong>de</strong>r Teilnehmer– erweitert angeboten. Einen beson<strong>de</strong>renzusätzlichen Lehrgangsinhalt stellt<strong>de</strong>r Bereich <strong>de</strong>s Sachverständigenbeweisesdar. Obwohl <strong>de</strong>r Sachverständige mit <strong>de</strong>rBeantwortung <strong>de</strong>r ihm gestellten Fragenhäufig entschei<strong>de</strong>nd für <strong>de</strong>n Ausgang einesVerfahrens ist, sind gera<strong>de</strong> hier eklatanteWissens<strong>de</strong>fizite o<strong>de</strong>r mangeln<strong>de</strong> Erfahrungbei Anwälten festzustellen.Technische SchulungWeil dies nicht selten bereits damit beginnt,dass schon die technischen Einrichtungenunbekannt sind, die Grundlage vonEntscheidungen sein können (z.B. etwaGeschwindigkeitsmessgeräte) hat das DAIdafür Sorge getragen, dass in <strong>de</strong>n weiterenFachlehrgängen <strong>de</strong>r Teilnehmer anhand<strong>de</strong>r technischen Einrichtungen selbst anschaulichüber mögliche Fehlerquellen aufgeklärtwird. Es ist eine alte pädagogischeErkenntnis, dass „begreifen“ manchmalim Wortsinn zu verstehen ist. Damit sollalles Er<strong>de</strong>nkliche unternommen wer<strong>de</strong>n,um nicht nur <strong>de</strong>n Lehrgangsteilnehmerbei Erwerb <strong>de</strong>r Qualifikation zu unterstützen,son<strong>de</strong>rn auch dafür, dass <strong>de</strong>r Titel<strong>de</strong>s Fachanwalts durch die nachgewieseneKompetenz <strong>de</strong>s Titelträgers auch dazuführt, dass er die Anerkennung erfährt, dieihm gebührt. Nicht zuletzt <strong>de</strong>swegen fin<strong>de</strong>tauch eine Kooperation mit <strong>de</strong>r ZeitschriftSVR Straßenverkehrsrecht statt, in <strong>de</strong>r u.a.zur Vorbereitung auf künftige FachlehrgängeAufsichtsarbeiten und Lösungshinweisevergangener Fachanwaltskurse veröffentlichtwer<strong>de</strong>n.Weitere FortbildungsangeboteAber nicht nur die Fachanwaltsausbildungwird im DAI angeboten, son<strong>de</strong>rn auchEinzelveranstaltungen zu ausgewiesenenGebieten <strong>de</strong>s Verkehrszivil- und -strafrechts.Völlig unabhängig von <strong>de</strong>n rechtlichenGegebenheiten und Diskussionen umeine Fortbildungspflicht <strong>de</strong>s Rechtsanwaltssollte sich je<strong>de</strong>r Rechtsanwalt schon ausmannigfaltigen Grün<strong>de</strong>n (und sei es nur dieKonkurrenz-Situation auch mit nicht anwaltlichenWettbewerbern) dazu veranlasstsehen, die eigene Fortbildung zu forcieren.Auch diesen Erfor<strong>de</strong>rnissen soll <strong>de</strong>shalbdie Angebotspalette Rechnung tragen.RA Thilo Pfordte, MünchenLeiter <strong>de</strong>s DAI-Fachinstituts für StrafundVerkehrsrechtTermine5. Fachlehrgang VerkehrsrechtBochum, 29.08.2005VerkehrszivilrechtBamberg 22.10.2005VerkehrszivilrechtBochum 05.11.2005Verkehrsrecht und VerkehrsordnungswidrigkeitsrechtBerlin 25.11.200514 BRAKMagazin 04/2005

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