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nüs vu üs Nr. 31 (Aug 2013) [PDF, 2.00 MB] - Benken

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<strong>Nr</strong>. <strong>31</strong> / <strong>Aug</strong>ust <strong>2013</strong>Rechtsstreit der Ortsgemeinde versus KlettenseehofDer Verwaltungsrat der Ortsgemeinde<strong>Benken</strong> nimmt Stellung zu einem seitJahren schwelenden Konflikt und erläutertdessen Ablauf.OVR.- Nachdem die Ortsgemeinde imRechtsstreit mit Pächter und Bewirtschafterndes «Klettenseehofes» nachvielen Jahren einen ersten Teilerfolgerzielen konnte (es stand in der Presse),ist es dem Ortsverwaltungsrat ein Anliegen,im «nüs <strong>vu</strong> üs» auch die jüngere Bevölkerungder Gemeinde sowie Neuzuzügeretwas näher mit dem Fall vertrautzu machen.Existenzen ermöglichenIn den Jahren 1990 bis 1995 befasste sichder damalige Ortsverwaltungsrat ausverschiedenen Gründen mit dem Verkaufder Gebäude auf ihren eigenen siebenSiedlungen im Gebiet Doggen linksseitigdes Linthkanals. Die Bürgerschafterteilte 1995 die Zustimmung für denVerkauf. Bewusst zu einem sehr günstigenPreis. Das sanktgallische Landwirtschaftsamthatte vorgängig einen entschiedenhöheren Preis empfohlen. DerSchweizerische Bauernverband in Bruggstand den Verhandlungen zwischen denLandwirten Hofstetter Gerold auf dem«Spettlinthhof», der Siedlung 1 in derReihenfolge der von der Ortsgemeindeerbauten Liegenschaften mit Häusernund Ökonomiegebäuden, Werner Steiner(«Langwydenhof», 2), Franz Schuler(«Ludihof», 3), Paul Romer («Doggen»,4), Walter Kühne («Klettenhof», 5),Alois Schnider («Klettenseehof», 6), JosefHofstetter («Hans Bernhardshof», 7),und der Ortsgemeinde <strong>Benken</strong> beratendzur Seite.KaufvertragDie einzelnen Siedlungsverkäufe wurdenin einem Kaufvertrag geregelt. Inallen sieben Verträgen wurden der Ortsgemeindedie Vorkaufsrechte bei einemallfälligen Verkauf der Gebäude einbedungen.BaurechtsvertragUm den Siedlern auf der Hektare, aufder ihre nun käuflich erworbenen Gebäudestehen, eine gewisse Bewegungsfreiheiteinzuräumen, errichteten dieVertragspartner je auch ein Baurecht.Die Siedler konnten damit auf dem ihnenzustehenden Baurechtsland baulicheVeränderungen vornehmen oderauch neue Einrichtungen erstellen, ohnedafür wie bis dahin die Bewilligung auchder Ortsgemeinde einholen zu müssen.10PachtvertragVorweg dies: Die Ortsgemeinde <strong>Benken</strong>verpachtet vielen Benkner Bauern Bodenzur Bewirtschaftung. Für diese Landwirtemit eigenen Betrieben ausserhalbdes oben erwähnten SiedlungsgebietesDoggen handelt es sich hiermit um (zuihrem Betrieb) zugepachteten Boden.Darum «Zupacht» genannt. Pachtzinsefür zugepachteten Boden sind entschiedenhöher als Pachtzinse, welche diesieben Siedler im Doggen bis dahin zuentrichten hatten. Bereits mit den Vorteilenaus dem Kaufvertrag und demBaurechtsvertrag ausgestattet, erachtetees der Ortsverwaltungsrat deshalbals richtig und insbesondere gerecht, diePachtzinse der sieben Siedler im Doggender Zupacht-Zins-Praxis einigermassenanzugleichen, was die Siedler selberverstanden und akzeptierten, aber auchvon der Bürgerschaft als richtig taxiertund begrüsst worden war. In diesemdritten Vertragswerk, den Pachtverträgen,wurden auch weitere Formalitätengeregelt: insbesondere die Klausel, wonachdie Betriebe von den Pächtern selbergeführt werden müssen. Oder auch,dass Unterpachten nicht erlaubt sind.Alle drei Verträge, der Kaufvertrag, derBaurechtsvertrag und der Pachtvertragbildeten ein Gesamt-Vertragswerk, zudem einerseits die Bürgerschaft derOrtsgemeinde <strong>Benken</strong> per Beschluss ihreEinwilligung erteilte, aber auch dieeinzelnen Siedler und über den Ortsverwaltungsratdie Ortsgemeinde selberihre Unterschriften unter einen Vertragsetzten, den sie als gleichwertige Partnermiteinander aushandelten und vereinbarten.PächterwechselIm Fall der Siedlung «Klettenseehof»gab es im Jahre 1997 einen Pächterwechselvom Vater (Alois Schnider) aufden Sohn (Kurt Schnider). Letzterer setztesich im Umfeld einer persönlichen beruflichenFortbildung u.a. auch mit demdreiteiligen Vertragswerk auseinander,das sein Vater eingegangen war. In derFolge wurde der Pachtvertrag, einer desdreiteiligen Vertragswerkes also, angefochten.Kurt Schnider argumentierte,die Ortsgemeinde hätte damals denPachtzins gar nicht erhöhen dürfen, weiles sich bei den Betrieben im Doggen umin sich geschlossene Gewerbe handle.Es hätten Gewerbepachtverträge (mitder Zins-Berechnungpaxis für Gewerbepachten–und nicht mit der Berechnungsartfür Zupachten) abgeschlossenwerden sollen.Weil die damaligen Vertragspartnervon bäuerlichen Fachstellen und auchoffiziellen Ämtern beraten und begleitetworden waren, mochte der Ortsverwaltungsratden plötzlich erhobenenEinwänden und Ansprüchen des neuenPächters vom «Klettenseehof» nicht entsprechen:Dieser hatte die sofortige Reduktiondes Pachtzinses gefordert undweigerte sich, weitere Pachtzinse zubezahlen, bis ein neuer Pachtvertrag mitneuen Zahlen abgeschlossen sei.Der Fall wurde in den vergangenen 16Jahren in verschiedenen Verfahren vorGerichte gezogen. Die Ortsgemeindemusste ihrerseits zur Kenntnis nehmen,dass sie nach Recht und Gesetz damalsden Pachtzins tatsächlich nicht erhöhenrespektive nur einen höchstzulässigenPachtzins hätte erheben dürfen.Neue Situation für die OrtsgemeindeFür die Ortsgemeinde ergab sich damitallerdings eine völlig neue Situation.Der Pächter (Kurt Schnider) wollte denKaufvertrag und den Baurechtsvertragseinerseits aufrechterhalten, den Pachtvertragaber ändern. Für die Ortsge-

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