Machbarkeitsstudie Bericht [PDF, 948 KB] - Benken
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<strong>Bericht</strong> z.Hd. des Beirats<br />
Fusionsprojekt<br />
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach<br />
<strong>Machbarkeitsstudie</strong><br />
Projektausschuss:<br />
Roland Tremp (Gemeindepräsident <strong>Benken</strong>)<br />
Markus Schwizer (Gemeindepräsident Kaltbrunn)<br />
Félix Brunschwiler (Gemeindepräsident Schmerikon)<br />
Erwin Camenisch (Gemeindepräsident Uznach)<br />
Urs Beck (<strong>Benken</strong>)<br />
Ivo Thoma (Kaltbrunn)<br />
Claudio De Cambio (Schmerikon)<br />
Franz Widmer (Uznach)<br />
Amt für Gemeinden:<br />
Bruno Schaible (Abschnitte 8.3 – 8.6)<br />
Projektbegleitung:<br />
Roger W. Sonderegger, Dr.oec.HSG<br />
BKSU / St. Gallen, 23. November 2012<br />
Mitglied der ASCO Association of Management Consultants Switzerland
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 2<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Das Wichtigste in Kürze ......................................................................... 3<br />
2 Ausgangslage und Auftrag ...................................................................... 5<br />
3 Zielsetzungen ....................................................................................... 5<br />
4 Methodik ............................................................................................. 5<br />
5 Projektorganisation (<strong>Machbarkeitsstudie</strong>) ................................................. 6<br />
5.1 Projektausschuss ............................................................................. 6<br />
5.2 Beirat ............................................................................................. 7<br />
6 Modell für die Beurteilung und Bewertung von Fusionen ............................. 8<br />
7 Bedeutung von Gemeindevereinigungen ................................................... 9<br />
8 Grundlagen für den Entscheid zur Durchführung einer Grundsatzabstimmung<br />
....................................................................................... 10<br />
8.1 Perspektiven der Entwicklung .......................................................... 10<br />
8.2 Argumentarium zu den Chancen und Risiken einer Fusion .................... 16<br />
8.3 Finanzielle Entwicklung und Auswirkungen einer Fusion ....................... 17<br />
8.4 Einfluss der Sparpakete des Kantons ................................................ 20<br />
8.5 Revision des Finanzausgleichsgesetzes .............................................. 20<br />
8.6 Fazit bezüglich Auswirkungen aus den Sparpaketen und der Revision des<br />
Finanzausgleichsgesetzes ................................................................ 21<br />
8.7 Phasen bis zur Grundsatzabstimmung (Vorschlag) .............................. 21<br />
8.8 Kommunikationskonzept (Mitarbeitende, Parteien, Bevölkerung) .......... 22<br />
8.9 Szenarien nach dem Grundsatzentscheid ........................................... 22<br />
8.10 Zusammenfassung ....................................................................... 23<br />
9 Grundlagen für die Konzeptphase .......................................................... 25<br />
9.1 Organisation der Phase 2 (Konzeptphase).......................................... 25<br />
9.2 Phasenplan mit Meilensteinen .......................................................... 27<br />
9.3 Kommunikationskonzept (MA, Parteien, Bevölkerung) ......................... 29<br />
9.4 Einzubeziehende Organisationseinheiten ........................................... 31<br />
9.5 Bildung der zukünftigen Organisationseinheiten .................................. 33<br />
9.6 Aufwandschätzung für die Umsetzung ............................................... 34
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 3<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
1 Das Wichtigste in Kürze<br />
Die Gemeinderäte von <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach haben beschlossen,<br />
bis spätestens Ende Januar 2013 zu entscheiden, ob und falls ja, mit<br />
welcher Gemeinde / welchen Gemeinden, ein Projekt zur Prüfung einer Fusion<br />
eingegangen werden soll (Durchführung einer Grundsatzabstimmung).<br />
Bei Gemeindefusionen werden die Führung und die Verwaltung zusammengelegt.<br />
Ziel ist es, damit eine effizientere Aufgabenerfüllung zu erreichen. Unangetastet<br />
von der Fusion sind jedoch alle Körperschaften, Organisationen und Vereine in<br />
den Dörfern, welche selbständig entscheiden, wie sie ihre Zukunft gestalten wollen.<br />
Es ist ihnen also überlassen, ob sie ihre Entwicklung weiterhin im eigenen<br />
Dorf vorantreiben wollen oder ob sie sich mit einem anderen Verein in einem anderen<br />
Dorf zusammenschliessen wollen.<br />
Gemeindefusionen sind mit Vor- und Nachteilen verbunden. Auch wenn die Beurteilung<br />
der Auswirkungen jeweils aus Sicht der einzelnen Gemeinde vorzunehmen<br />
ist, kann dennoch festgehalten werden, dass die Vorteile einer Fusion umso<br />
markanter ausfallen, je mehr Gemeinden teilnehmen. Die Fusion aller vier Gemeinden<br />
führt zur viertgrössten Gemeinde im Kanton mit über 16'000 Einwohnern,<br />
die mit effizienten Führungsstrukturen ausgestattet werden kann und die<br />
über ein beträchtliches Potenzial bezüglich Synergien (Leistungsverbesserung<br />
und Kosteneinsparung) verfügen wird.<br />
Zusammengefasst liegen die Vorteile einer Fusion, in der gemeinsamen Raumplanung,<br />
in der gemeinsamen Realisierung von Projekten, in der Effizienzsteigerung<br />
der Verwaltung und in der Auswirkungen auf Grundlage der Grösse der Gemeinde.<br />
Es sind folgende Nachteile zu beachten: Die Abstand der Verwaltung<br />
zum Bürger nimmt tendenziell zu, allenfalls kann eine geringere Verzahnung mit<br />
den Bürgern stattfinden und kleinere Einheiten und Fraktionen können überstimmt<br />
werden.<br />
Fusionsprojekte sind neben den Fakten insbesondere auch durch emotionale<br />
Aspekte geprägt. Auch wenn im Vordergrund das Ausnützen von Effektivitätsund<br />
Effizienzvorteilen durch eine gemeinsame Führungs- und Verwaltungsstruktur<br />
steht, sind Befürchtungen ernst zu nehmen, dass die Dörfer ihre Eigenständigkeit<br />
verlieren und damit das Heimatgefühl beeinträchtigt werden könnte. Die<br />
Entwicklung der Dorfvereine ist den Einwohnerinnen und Einwohnern ein wichtiges<br />
Anliegen. Im Weiteren sind im Projektverlauf Fragen nach Gemeindenamen<br />
und –wappen inkl. Standort(e) der Schule und der Verwaltung zu beachten.<br />
Die Reorganisation des Finanzausgleichs hat seit 2008 zu neuen Voraussetzungen<br />
geführt. In der Region hat insbesondere Kaltbrunn vom Systemwechsel profitiert<br />
und den Steuerfuss deutlich senken können. Aktuell wird der Finanzaus-
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 4<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
gleich ein weiteres Mal reorganisiert. Die Rahmenbedingungen sind dazu noch<br />
nicht abschliessend bekannt. Zudem sind die Auswirkungen der Sparpakete des<br />
Kantons auf die kommunalen Finanzen noch nicht absehbar. Für den weiteren<br />
Projektverlauf wird deshalb auf den Daten von 2011 aufgebaut.<br />
Soll in einer Fusion aller vier Gemeinden auf dem aktuellen Steuerfuss von Kaltbrunn<br />
basiert werden (124 Steuer-%) sind Einsparungen in der Höhe von CHF<br />
6.0 Mio. (13.75 %) 1 nötig, was als anspruchsvoll zu beurteilen ist. Zu beachten<br />
ist, dass von Seite Kanton noch keine Auskünfte bezüglich Entschuldungsbeiträgen,<br />
Projektbeiträgen und einem allfälligen fusionsbedingtem Mehraufwand vorliegen.<br />
Diese Informationen werden in der Regel nach dem Grundsatzentscheid<br />
vor der Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss berechnet und von den<br />
kantonalen Stellen entschieden.<br />
Die Gemeinderäte werden im Rahmen dieser <strong>Machbarkeitsstudie</strong> entscheiden, ob<br />
sie eine Grundsatzabstimmung durchführen wollen. Dabei geht es (erst) darum,<br />
darüber zu entscheiden, ob eine Fusion vertieft analysiert werden soll. Ein Ja in<br />
der Grundsatzabstimmung heisst also noch nicht, dass sie auch realisiert werden<br />
soll. Darüber wird am Ende der folgenden Phase mit dem Vereinigungsbeschluss<br />
abgestimmt. Nach der Grundsatzabstimmung analysieren also die teilnehmenden<br />
Gemeinden im Detail, wie die vereinigte Gemeinde organisiert werden soll, wie<br />
sie heissen, welches Wappen sie haben und wie die Vereinigung zeitlich organisiert<br />
werden soll und wie die finanziellen Voraussetzungen im Detail aussehen. 2<br />
Für den weiteren Verlauf steht die Vereinigung aller Gemeinden im Vordergrund:<br />
<strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon, Uznach. Sollte in Uznach eine Vereinigung mit<br />
einer anderen Gemeinde / anderen Gemeinden abgelehnt werden, macht die<br />
Weiterführung des Prozesses jedoch wenig Sinn. Dennoch wären folgende Varianten<br />
denkbar: Schmerikon und Uznach, Kaltbrunn und Uznach, <strong>Benken</strong> und<br />
Uznach und <strong>Benken</strong> und Kaltbrunn. Diese Fusionen verfügen jedoch über ein geringeres<br />
Potenzial bezüglich Optimierung und Synergien.<br />
1 Grundlagen: Ausgleichsgrenze 145 %, Ausgleichsfaktor Ressourcenausgleich 94.5 %.<br />
2 Gem. Art. 5 Gemeindevereinigungsgesetz
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 5<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
2 Ausgangslage und Auftrag<br />
Die Behördenvertreter der Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon und<br />
Uznach haben sich in den vergangenen Monaten mit der Frage einer Gemeindefusion<br />
beschäftigt und tragen die Absicht, die Zusammenlegung der Gemeinden<br />
zu prüfen. Ende Mai 2012 haben die Gemeinderäte der involvierten Gemeinden<br />
das weitere Vorgehen beschlossen und festgelegt, dass im nächsten Schritt<br />
die Machbarkeit abgeklärt werden soll. Zur Vorbereitung dieser Phase 1 soll eine<br />
Studie durchgeführt werden, welche insbesondere auch Antworten zur Vorgehensweise<br />
in der Phase 2 geben soll. Auf der Grundlage dieser Studie wollen die<br />
jeweiligen Räte darüber befinden, ob Grundsatzabstimmungen gemäss Gemeindevereinigungsgesetz<br />
(GVG) durchgeführt werden sollen. Sonderegger + Sonderegger,<br />
St. Gallen (im Folgenden s+s), wurde ausgewählt, die <strong>Machbarkeitsstudie</strong><br />
in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu erstellen.<br />
3 Zielsetzungen<br />
Mit dieser <strong>Machbarkeitsstudie</strong> sollen folgende Punkte geklärt werden:<br />
a) Relevante Themen, Argumentationen und Aspekte zur Klärung der Machbarkeit<br />
einer Fusion bis zur Grundsatzabstimmung:<br />
§ Projekte und emotionale Kriterien: Themen, welche die Diskussion prägen.<br />
§ Kommunikation: Mögliche Instrumente und deren Umsetzung.<br />
§ Finanzielle Aspekte: Auswirkungen einer Fusion auf die finanzielle Entwicklung<br />
(Einbezug des Amts für Gemeinden).<br />
§ Empfehlung / Szenarien bezüglich des weiteren Vorgehens, falls nicht alle<br />
Gemeinden im Grundsatz einer Fusion zustimmen (Einbezug des Amts für<br />
Gemeinden).<br />
b) Klärungen von offenen Punkten eines Fusionsprojektes für die Konzeptphase<br />
(im Anschluss an die Grundsatzabstimmung):<br />
§ Projektorganisation, Phasenplan mit Meilensteinen, Kommunikationskonzept;<br />
externe Beratung (Aufwand).<br />
§ Klärung des Einbezuges bestehender Organisationseinheiten in Phase 2:<br />
Gemeinden und Spezialgemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften.<br />
Einbezug des Amts für Gemeinden.<br />
§ Klärung zur Bildung der künftigen Organisationseinheiten: Organisationsform,<br />
Verwaltung und Organisation der Schule.<br />
4 Methodik<br />
Es handelt sich um ein politisch bedeutendes Projekt, weshalb die Erkenntnisse<br />
zusammen mit den beteiligten Personen und dem Amt für Gemeinden (AfGE) erarbeitet<br />
werden. Neben politischen Aspekte spielen aber auch Fragen der Organisation<br />
und der Umsetzung eine wichtige Rolle. Die Projektorganisation muss die-
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Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
ser Anforderung gerecht werden. Neben der Erarbeitung von konkreten Vorschlägen<br />
von Seite s+s werden deshalb die Erkenntnisse des AfGE eingearbeitet<br />
und mit dem Know-how vor Ort zusammengeführt.<br />
5 Projektorganisation (<strong>Machbarkeitsstudie</strong>)<br />
Die <strong>Machbarkeitsstudie</strong> wird in einer Projektorganisation in Angriff genommen,<br />
wie in der nachfolgenden Abbildung dargestellt ist. Die Arbeit soll in einem Projektausschuss<br />
geleistet werden und der Beirat übernimmt in der Kommunikation<br />
aus dem Projekt heraus eine wichtige Position.<br />
Abbildung 1: Projektorganisation Phase 1<br />
5.1 Projektausschuss<br />
Zusammensetzung des Projektausschusses:<br />
• Roland Tremp (GP <strong>Benken</strong>)<br />
• Markus Schwizer (GP Kaltbrunn)<br />
• Félix Brunschwiler (GP Schmerikon)<br />
• Erwin Camenisch (GP Uznach)<br />
• Urs Beck (<strong>Benken</strong>)<br />
• Ivo Thoma (Kaltbrunn)<br />
• Claudio De Cambio (Schmerikon)<br />
• Franz Widmer (Uznach)<br />
• Dr. Roger W. Sonderegger, s+s
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 7<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Aufgaben des Projektausschusses:<br />
• Koordination der Teilaspekte der Phase 1 (<strong>Machbarkeitsstudie</strong>) bezüglich Ziele<br />
Inhalte und Termine.<br />
• Diskussion der von s+s eingebrachten Vorschläge und Vorentscheid im Falle<br />
von mehreren Varianten.<br />
• Koordination der Arbeiten (Einbezug z.B. von Mitarbeitenden der Gemeinden).<br />
• Kommunikation (nach innen und aussen) unter Einbezug der Bevölkerung /<br />
Medien. Es ist zu erwarten, dass in der Phase 1 der Projektausschuss insbesondere<br />
über Prozesse und Verfahren informieren wird und weniger über konkrete<br />
Projektdetails. Im Kommunikationskonzept für die Phase 2 und später<br />
sollen die für die Gemeinden relevanten Themen und Aspekte erarbeitet werden.<br />
• Vorschläge / Anträge z.Hd. der Behörden.<br />
Der Projektausschuss wird für die Klärung offener Fragen einberufen. Vorgesehen<br />
sind nach dem Kick-off ein Zwischenmeeting und ein Schlussmeeting / -diskussion.<br />
Zu beachten ist, dass der Projektausschuss für den weiteren Projektverlauf<br />
unverändert in die erweiterte Projektorganisation integriert werden kann.<br />
5.2 Beirat<br />
Zusammensetzung des Beirats:<br />
• Vertreter der politischen Parteien der involvierten Gemeinden (je 1 Vertreter<br />
pro Partei).<br />
• Vertreter von Vereinen und Vereinigungen, welche für den Prozess bezüglich<br />
Kommunikation einen Beitrag leisten können (z.B. Gewerbevereine).<br />
• Mitglieder des Projektausschusses.<br />
Aufgaben des Beirates:<br />
• Einbringen von relevanten Aspekten und offenen Punkten für den Entscheidungs-<br />
und Umsetzungsprozess.<br />
• Diskussion von denkbaren Varianten als Entscheidungsvorbereitung für den<br />
Projektausschuss.<br />
• Sicherstellung der kommunikativen Verzahnung mit der Bevölkerung in den<br />
Gemeinden.<br />
Der Beirat wird zu Beginn der Phase 1 und vor Abschluss Ende November 2012 in<br />
das Projekt einbezogen. Die zentrale Bedeutung in der Kommunikation erhält der<br />
Beirat in den folgenden Projektphasen vor der Grundsatzabstimmung und in den<br />
weiteren Projektschritten. Dennoch wird der Beirat schon in der Phase 1 einbezogen.
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Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
6 Modell für die Beurteilung und Bewertung von Fusionen<br />
Als Grundlage für die Beurteilung und Bewertung der Fusion wird im weiteren<br />
Projektverlauf folgendes Modell zu Grunde gelegt.<br />
1. Entwicklungsperspektive<br />
5. Finanzperspektive<br />
2. Kooperationsperspektive<br />
4. Emotionale<br />
Perspektive<br />
3. Mitarbeiter- /<br />
Prozessperspektive<br />
Abbildung 2: Grundmodell für die Beurteilung und Bewertung von Gemeindefusionen (eigene<br />
Darstellung) 3<br />
In der Folge werden Details zu den einzelnen Perspektiven dargelegt. Zu beachten<br />
ist, dass die Themen jeweils aus der Perspektive der eigenen Gemeinde unter<br />
Berücksichtigung der Fusionsgemeinden geprüft werden sollen:<br />
1. Entwicklungsperspektive (Aspekte der vergangenen und der künftige Entwicklung;<br />
Fokus auf die eigene Entwicklung):<br />
a. Demografische Entwicklung (Bevölkerungszahl, und –zusammensetzung).<br />
b. Entwicklung der Attraktivität der Gemeinde / Gemeindeteils (entsprechend<br />
der eigenen Positionierung, z.B. bezüglich Wohnen, Gewerbe,<br />
Industrie).<br />
c. Strategische Projekte in der eigenen Gemeinde / Gemeindeteils.<br />
d. Entwicklung als Wohnort versus Arbeitsort.<br />
2. Kooperationsperspektive (Themen und Aspekte, welche zusammen mit (den)<br />
anderen Fusionspartner erreicht werden können / besser erreicht werden<br />
können):<br />
3<br />
Die Darstellung basiert auf der Grundlogik des St. Galler Management Modells (J. Rüegg-Stürm,<br />
Das neue St. Galler Managementmodell, 2. Auflage, Bern/Stuttgart/Wien<br />
2003, 22 ff.) und den Erkenntnissen von Haldemann et. al. (Balanced Scorecard in öffentlichen<br />
Verwaltungen und Betrieben, Bern/Stuttgart/Wien 2011, 75).
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 9<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
a. Kooperation mit Nachbargemeinden / Nachbargemeindeteil: Wo stösst<br />
die Zusammenarbeit institutionell an Grenzen? Wie kann sie verbessert<br />
werden?<br />
b. Strategische Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden /<br />
Gemeindeteilen.<br />
c. Wahrnehmbarkeit der eigenen Gemeinde / des eigenen Gemeindeteils<br />
im näheren und weiteren Umfeld (im Alleingang oder im fusionierten<br />
Zustand).<br />
3. Mitarbeiter- / Prozessperspektive:<br />
a. Relevante Aspekte bei der Entwicklung der Mitarbeitenden in der eigenen<br />
Gemeinde / Gemeindeteil und in Zusammenarbeit mit anderen.<br />
b. Bei welchen Themen ist eine Verbesserung der Geschäfts- / Verwaltungsprozesse<br />
zu realisieren?<br />
c. Allfällige Grenzen: Themen und Aspekte, welche die künftige Entwicklung<br />
in Frage stellen bzw. nicht (mehr) zulassen.<br />
4. Emotionale Perspektive:<br />
a. Themen und Aspekte, welche als aus Sicht der einzelnen Gemeinden<br />
wichtig sind und im heutigen Zeitpunkt nicht in Frage gestellt werden<br />
(Vereine, Kultur).<br />
b. Selbstverständnis: Was macht die eigene Gemeinde heute aus, das<br />
nach einer Fusion allenfalls noch eingeschränkt vorhanden ist.<br />
c. Weitere Themen wie z.B. Verwaltungsstandort, Gemeindenamen, Wappen.<br />
5. Finanzperspektive:<br />
a. Quantifizierung der Synergien, Leistungsverbesserungen und Optimierungspotenziale<br />
im Rahmen einer Gemeindefusion: Themen und Umfang.<br />
Das Modell stellt eine Grundlage für die qualitative Beurteilung und eine quantitative<br />
Bewertung der Optionen dar, welche auf der Grundlage von Szenarien<br />
durch die Gemeinderäte vorgenommen werden sollen. Im weiteren Projektverlauf<br />
sind relevante Informationen und Themen zu vertiefen.<br />
7 Bedeutung von Gemeindevereinigungen<br />
Gemeindefusionen sind dadurch geprägt, dass in einem ersten Schritt die Führung<br />
und die Verwaltung der einbezogenen Gemeinden zusammengelegt werden.<br />
Ziel ist es, damit eine effizientere Aufgabenerfüllung zu erreichen. Alle Zweckverbände,<br />
Körperschaften, Organisationen und Vereine sind dadurch nicht berührt.<br />
Sie erfüllen ihre jeweiligen Aufgaben weiterhin selbständig und entscheiden<br />
autonom, wie sie ihre eigene Zukunft gestalten wollen. Es ist ihnen also
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 10<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
überlassen, ob sie weiterhin im eigenen Dorf tätig sein wollen oder ob sie sich<br />
mit einem anderen Verein in einem anderen Dorf zusammenschliessen wollen.<br />
Gemeindevereinigungen im Kanton haben z.B. im Neckertal gezeigt, dass verschiedene<br />
Entwicklungsmöglichkeiten offenstehen und jeder Verein für sich entscheidet,<br />
welchen Weg er in Zukunft beschreiten will. Ist z.B. ein Musikverein auf<br />
ein Dorf ausgerichtet, ist es ihm überlassen, auch künftig hauptsächlich dort tätig<br />
zu sein.<br />
8 Grundlagen für den Entscheid zur Durchführung einer<br />
Grundsatzabstimmung<br />
In diesem Abschnitt werden die relevanten Themen, offenen Punkte und Kriterien<br />
dargelegt, welche für die Klärung der Durchführung einer Grundsatzabstimmung<br />
in den Gemeinden nötig sind. Dazu werden neben Erkenntnissen aus anderen<br />
Fusionsprojekten insbesondere auch Hinweise einbezogen, welche im Rahmen<br />
der Zusammenkunft des Beirates vom 21.08.12 und des Projektausschusses vom<br />
28.08.12 eingebracht und diskutiert wurden. Die Themen werden analog der<br />
Darstellung (siehe Abbildung 2) dargelegt.<br />
8.1 Perspektiven der Entwicklung<br />
8.1.1 Entwicklungsperspektive<br />
a) Bevölkerungs- und Steuerentwicklung<br />
In allen vier Gemeinden hat die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner überdurchschnittlich<br />
zugenommen (2007 – 2011, ca. 5 % bzw. 10.3 % in Kaltbrunn;<br />
Durchschnitt Kanton: 3.7 %). Die finanzielle Entwicklung der Gemeinden in der<br />
Region ist durch den Wechsel des Finanzausgleichssystems per 2008 geprägt,<br />
welcher die Voraussetzungen von Kaltbrunn und <strong>Benken</strong> massgeblich positiv geprägt<br />
hat. Der Steuerfuss konnte in diesen beiden Gemeinden seither klar gesenkt<br />
werden. Die Steuerkraft hat sich in den vier Gemeinden (+ 7.4 %) stärker<br />
als der Kantonsdurchschnitt entwickelt (+ 4.2 %; siehe Details im Abschnitt 8.3<br />
Finanzielle Entwicklung) und die Verschuldung pro Kopf konnte in allen Gemeinden<br />
reduziert werden (am meisten in Kaltbrunn).<br />
b) Entwicklung der Attraktivität der Gemeinden<br />
Die objektiven Kriterien zeigen, dass im Prinzip alle vier Gemeinden ihre Attraktivität<br />
haben steigern können. Die folgende Liste von strategischen Projekten der<br />
Gemeinden zeigt, dass ein gemeinsames Realisieren die Position weiter verbessern<br />
kann bzw. erst die gemeinsame Realisierung die Umsetzung erlaubt (z.B.<br />
aus finanziellen Gründen). Die Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden zeigt,<br />
dass sie attraktiv sind als Wohnort.<br />
Zur wirtschaftlichen Entwicklung wird in der folgenden Tabelle die Entwicklung<br />
der Gemeinden als Arbeitsort analysiert.
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 11<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
BKSU Arbeitsplätze<br />
<strong>Benken</strong> Kaltbrunn Schmerikon Uznach<br />
BKSU<br />
2001 2008 2001 2008 2001 2008 2001 2008 2001 2008<br />
Primärsektor 250 219 212 175 38 26 46 50 546 470<br />
Sekundärsektor 435 528 588 564 565 455 1'344 1'213 2'932 2'760<br />
Tertiarsektor 281 352 525 579 735 817 2'035 2'190 3'576 3'938<br />
Total 966 1'099 1'325 1'318 1'338 1'298 3'425 3'453 7'054 7'168<br />
Entwicklung in % 13.8 -0.5 -3.0 0.8<br />
1.6<br />
Tabelle 1: Arbeitsplatzentwicklung (inkl. Teilzeit); Quelle: Bundesamt für Statistik<br />
Für die Zeit zwischen 2001 und 2008 kann bezüglich Arbeitsplätzen (Arbeitsverhältnisse<br />
inkl. Teilzeit) für die vier Gemeinden zusammen eine leicht positive<br />
Entwicklung von 7'054 auf 7'168 erkannt werden. Im Primärsektor (Landwirtschaft)<br />
ist ein Rückgang zu verzeichnen, beim Sekundärsektor (Industrie) eine<br />
Abnahme und beim Tertiärsektor (Dienstleistungen) eine deutliche Zunahme. Die<br />
wirtschaftliche Entwicklung hat damit nicht mit der Zunahme der Wohnbevölkerung<br />
Schritt gehalten und bestätigt damit die Attraktivität der vier Gemeinden als<br />
Wohnort.<br />
c) Strategisches Projekt in der Region<br />
§ Erstellung der Verbindungsstrasse A53 Gaster (Zweck und Machbarkeit geklärt).<br />
Weitere Vorbereitungsarbeiten durch den Kanton.<br />
d) Strategische Projekte in den Gemeinden<br />
<strong>Benken</strong>:<br />
§ Ausbau der Kläranlage<br />
§ Gestaltung Dorfdreieck<br />
§ Schulraumplanung: Prüfung einer künftigen Erweiterung<br />
§ Alterswohnungen (Realisierung zusammen mit Dorfdreieck oder beim Dorfzentrum<br />
auf Gemeindebauland)<br />
§ Elektrizitätsversorgung: Abklärung Erstellung Glasfasernetz<br />
Kaltbrunn:<br />
§ Sanierung und Erweiterung des Altersheims (Kredit bewilligt, Bürgerversammlung<br />
April 2012)<br />
§ Sanierung Oberstufenzentrum (geplant für 2013/14, sanfte Renovation)<br />
§ Verbesserung Verkehrssituation Benknerstrasse / Dorfstrasse (Projekterarbeitung<br />
durch Kanton)<br />
§ Neubau Werkhof / Neubau Feuerwehrdepot (Klärung Raumbedarf; Evaluation<br />
eines Standorts)<br />
§ Sportplatz mit 100 m Bahn, Hartplatz, Beachvolleyballanlage, Kugelstossanlage,<br />
Weitsprunganlage sowie Fussballplatz (bewilligt; Umsetzung ab 2013)
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 12<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Schmerikon:<br />
§ Sanierung des Primarschulhauses (beschlossen, in Realisierung)<br />
§ Hallenbad (Entscheid Projektierungskredit im November 2012)<br />
§ Dorfplatzgestaltung<br />
§ Werkhof<br />
§ Zukunft der Oberstufe (Anzahl Schüler)<br />
Uznach:<br />
§ Bibliothek (Bürgerversammlung vom 03.12.12)<br />
§ Flussbad Grynau (geplant: Kreditantrag im Mai 2013)<br />
§ Erweiterung Fussballplatz und Clubhaus<br />
Projektübersicht<br />
Die folgende Abbildung zeigt die Projekte der vier Gemeinden in einer Übersicht:<br />
1<br />
Abbildung 3: Projektübersicht (alle Gemeinden)<br />
In der Abbildung 3 sind die wichtigsten Projekte der vier Gemeinden dargestellt.<br />
Neben den „weissen“ Vorhaben, welche mit einer eher lokalen Ausrichtung in den<br />
einzelnen Gemeinden realisiert werden, sind die Projekte mit gepunktetem Hintergrund<br />
Vorhaben, bei denen die Wirkung der Investition über die Gemeindegrenze<br />
hinausgeht bzw. hinausgehen könnte. Die schraffierten Felder stellen die<br />
Schulprojekte dar, welche über eine gemeinsame Dimension verfügen.<br />
8.1.2 Kooperationsperspektive der Gemeinden<br />
a) Gemeindeentwicklung über die Gemeindegrenze hinweg<br />
Im Gebiet der vier Gemeinden pflegen die politischen Gemeinden seit Jahren eine<br />
intensive Zusammenarbeit in zahlreichen Themen, welche sich in Zweckverbänden,<br />
gemeinsamen Unternehmen, Verträgen und Kooperationsvereinbarungen<br />
präsentiert. Die Analyse der Situation zeigt, dass eine Intensivierung über die
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 13<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
heutige Kooperation hinweg nicht mehr bzw. nur noch punktuell möglich ist. Die<br />
folgende Aufzählung von Kooperationen und Zusammenarbeit unterlegt diese<br />
Feststellung: Zivilstandsamt, soziale Dienste, Feuerwehr, Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörde,<br />
Pflegezentrum, Spitex, Abwasser, Schule (Kaltbrunn und<br />
<strong>Benken</strong>) usw..<br />
Erst die physische Zusammenlegung würde weitere Möglichkeiten der Vereinfachung<br />
der Kooperation eröffnen. Zudem könnten strategisch wichtige Themen in<br />
der Entwicklung der Agglomeration (Agglomerationsprogramm), der Regionalplanung<br />
und der kantonalen Richtplanung zielorientiert vorangetrieben werden. Eine<br />
Fusion würde im Weiteren eine Vereinfachung der Strukturen bezüglich strategisch-politischer<br />
Führung und der operativen Umsetzung ermöglichen.<br />
b) Gemeinsame Themen / strategische Projekte<br />
Gemeinsame Themen und Projekte für die zielorientierte Entwicklung der Gemeinden.<br />
Es handelt sich dabei um Aufgaben, welche eine einzelne Gemeinde an<br />
die Grenzen stossen lässt und von welchen die ganze Region profitiert:<br />
§ Raum-, Verkehrsplanung und Siedlungsentwicklung über die Gemeindegrenzen<br />
hinweg.<br />
§ Langfristige Sicherung der regionalen Versorgungssicherheit (z.B. Wasserversorgung).<br />
§ Gemeinsame Planung von Organisationen / Körperschaften im Alter (Altersund<br />
Pflegeheime)<br />
§ Entwicklung der Volksschule und ihrer Führungsstruktur, Sicherung von<br />
Schulstandorten und Optimierung der Schulverwaltung.<br />
§ Nutzung von Synergien bezüglich Aufgaben, Prozessen und Strukturen.<br />
§ Optimierung aller Dienstleistungen von Bauämtern und Werkhöfen.<br />
§ Ausschöpfen von Kostenpotenzialen.<br />
§ Sicherstellung einer professionellen und schlanken Verwaltungsstruktur.<br />
§ Gemeinsame Raumplanung zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung (inkl.<br />
Verbindungsstrasse A 53 Gaster).<br />
§ Entwicklung und Neupositionierung eines Hallenbades (Beispiel: Schmerikon)<br />
oder eines Schwimmbades.<br />
§ Gemeinsame Bibliothek (z.B in Uznach).<br />
§ Sportstättenplanung für die ganze Region.<br />
§ Regionale Feuerwehr.<br />
§ Entwicklung und Professionalisierung der Dienstleistung der kommunalen<br />
Verwaltung.<br />
§ Jugendarbeit / Jugendprojekte.<br />
§ Freizeiteinrichtungen mit grenzüberschreitender Bedeutung.<br />
§ Grundlagen für die weitere Sicherstellung der Versorgung (Strom, Wasser)<br />
und Entsorgung (Abwasser, Abfall, usw.) in Zusammenarbeit mit den heute<br />
dafür verantwortlichen Unternehmen, Organisationen und Körperschaften.
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 14<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
c) Raumplanung und Verkehr<br />
Die Gemeinden bekunden allgemein je länger je mehr Mühe, die raumplanerischen<br />
Herausforderungen für sich alleine zu meistern. Die wichtigen Fragen der<br />
Raumentwicklung (Siedlung, Verkehr, usw.) müssen heute grossräumiger betrachtet<br />
werden. Es sind Lösungen über die politischen Grenzen hinweg zu finden.<br />
Aus raumplanerischer Sicht ist deshalb das Projekt sehr zu begrüssen.<br />
Die Gemeinden Kaltbrunn, Uznach und Schmerikon verfügen über ein raumplanerisches<br />
Konzept, welches kürzlich überarbeitet und aktualisiert wurde. Mit der<br />
Richtplanung wurde ein umfassender Überblick über die in den Gemeinden angestrebte<br />
Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre erstellt. Die themenübergreifende<br />
Bearbeitung zeigt innerhalb der Gemeinden auch die räumlichen Abhängigkeiten<br />
zwischen den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur<br />
auf. Aus kantonaler Sicht ist die Stossrichtung der vorliegenden Planungen<br />
grundsätzlich gut. Die Nutzung von inneren Siedlungsreserven muss im Vordergrund<br />
stehen, grossflächige Neueinzonungen am Siedlungsrand werden die Ausnahme<br />
sein.<br />
Trotz dieser guten Ansätze ist die Ortsplanung heute noch aus der Optik der einzelnen<br />
Gemeinden bestimmt. Es fehlen z.B. vertiefte Abklärungen und ein regionales<br />
Konzept für grössere Arbeitszonen (Lage, zweckmässige Erschliessung,<br />
usw.). Solche Grundlagen sollen gemeindeübergreifend im Rahmen einer Gebietsentwicklung<br />
(Masterplanung für das Gebiet aller vier Gemeinden) unter Mitwirkung<br />
der Bevölkerung und/oder interessierter Kreise erarbeitet werden. Durch<br />
die Vereinigung wird das regionale Denken gefördert, die Region gestärkt und es<br />
kann ein neuer, weiterer Schwerpunkt zu demjenigen von Rapperswil-Jona gebildet<br />
werden. Die Wettbewerbsposition wird dadurch verbessert.<br />
Für Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben und eine hochwertige industriellgewerbliche<br />
Nutzung sind gut erschlossene Grundstücke von mehreren Hektar<br />
Grösse in diesen Gemeinden beschränkt vorhanden. Solche Entwicklungsräume<br />
sind – abgestimmt auf eine regionale Siedlungs- und Verkehrsstrategie – mit den<br />
Agglomerationsprogrammen aufzuzeigen. Für die Region Rapperswil-Jona ist bereits<br />
das 2. Agglomerationsprogramm (Obersee), neu unter Einbezug von Uznach<br />
und Schmerikon, bereits abgeschlossen und dem Bund zur Beurteilung eingereicht<br />
worden. In der Region Zürichsee-Linth ist 2010 ein Regionalplan erstellt<br />
und der Regierung zur Genehmigung unterbreitet worden. Eine zusammengeschlossene<br />
Gemeinde erleichtert die Realisierung eines gemeinsamen Entwicklungsraumes.<br />
8.1.3 Mitarbeiter- / Prozessperspektive<br />
Für die Mitarbeitenden können im Rahmen einer Fusion verbesserte Möglichkeiten<br />
zur individuellen Entwicklung geschaffen werden.
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 15<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
§<br />
§<br />
§<br />
Persönliche Entwicklung durch verbesserte Potenziale (Karriereplanung).<br />
Weitere Entwicklung der Mitarbeitendenförderung.<br />
Lehrlingsausbildung weiter professionalisieren; unter Umständen weitere<br />
Lehrstellen anbieten.<br />
Durch eine Fusion können durch Optimierungen der Geschäftsprozesse folgende<br />
Verbesserungen erzielt werden:<br />
§ Zusammenfassung von Aufgaben und Erfüllung in der fusionierten Gemeinde.<br />
§ Zentralisierung von Aufgaben (z.B. Schulführung, Werkhof).<br />
§ Konzentration der Verwaltung und deren Führung.<br />
§ Weiterführung der verwaltungsbezogenen Spezialisierung.<br />
§ Realisierung von konsequenten Stellvertreterlösungen.<br />
8.1.4 Emotionale Perspektive<br />
Die Beiratssitzung vom 21. August 2012 hat gezeigt, dass die sogenannt „weichen“<br />
Faktoren und Befindlichkeiten bei Vereinigungsprojekten eine besondere<br />
Relevanz haben. Dies gilt uneingeschränkt auch für die zu prüfende Fusion der<br />
Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach. In der Folge wird auf<br />
einige Thesen eingetreten.<br />
§ Heimatgefühl: Es bestehen Bedenken, dass durch eine Fusion das eigene<br />
Dorf tangiert sein und damit das Heimatgefühl, das sich durch eine Verwurzelung<br />
mit der eigenen näheren Umgebung einstellt, beeinträchtigt sein könnte.<br />
§ Verwaltungseinheit: Die Diskussionen zeigen, dass die Angst besteht, dass<br />
nach einer Fusion die heutigen Dörfer „untergehen“ könnten. Dies ist verständlich.<br />
Dennoch ist dabei zu beachten, dass das fusionierte Gebilde eine<br />
Verwaltungseinheit darstellt. Ein Beispiel dazu: Die politische Gemeinde Gaiserwald<br />
besteht aus den beiden Dörfern Abtwil und Engelburg. Seit Bestehen<br />
der Verwaltungseinheit Gaiserwald (seit der Gründung des Kantons SG im<br />
Jahr 1803) erleben die beiden Dörfer seither je eine eigenständige Entwicklung.<br />
§ Ziele der Fusion: Im Zentrum des Vereinigungsprojektes steht gesamthaft<br />
die Verbesserung der wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Situation.<br />
Die Folge soll ein Abbau der Steuerbelastung sein. Im Weiteren sollen<br />
hinderliche Schnittstellen zwischen den bisherigen Körperschaften abgebaut<br />
und auf der Verwaltung verbesserte Dienstleistungen für die Bürgerinnen und<br />
Bürger erzielt werden.<br />
§ Name und Wappen der neuen Gemeinde: Die Frage von Name und Wappen<br />
der neuen Gemeinde wird im weiteren Projektverlauf vertieft und nach<br />
der Grundsatzabstimmung im Vereinigungsbeschluss dem Stimmbürger zum<br />
Entscheid vorgelegt. Im Vorfeld wird dazu die Bevölkerung geeignet ins Projekt<br />
einbezogen und sie wird auch konkrete Vorschläge einbringen können.<br />
§ Standort der Verwaltung: Es sollen Synergien zur Optimierung ausgeschöpft<br />
werden. Dies ist mit einer konsequenten Zentralisierung der Aufgaben<br />
zu erreichen, was im weiteren Projektverlauf konkret zu prüfen sein wird.
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 16<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
§<br />
§<br />
§<br />
§<br />
§<br />
Standorte der Schule: In einer fusionierten Gemeinde kann die Diskussion<br />
über die Entwicklung der Schulstandorte auf einer neuen Grundlage in Angriff<br />
genommen werden.<br />
Sichere Versorgung mit Strom, Wasser und Kabel-TV: Im Rahmen des<br />
Projekts wird auch die Versorgung der künftigen Gemeinde mit Strom, Wasser<br />
und Kabel-TV zu beleuchten sein. Im Fokus steht auch hier die Sicherstellung<br />
der heute hohen Versorgungssicherheit.<br />
Kultur in den Dörfern: Es ist das Ziel des Projekts, Voraussetzungen zu<br />
schaffen, welche die individuelle Entwicklung der kulturellen Eigenheiten der<br />
Dörfer ermöglichen.<br />
Entwicklung der Dorfvereine: Im Rahmen der Vereinigung, welche insbesondere<br />
ein Zusammenfassen von gemeinsamen Aufgaben darstellt, wird kein<br />
Dorf „verschwinden“. <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach werden aus<br />
dieser Sicht Dörfer mit einer eigenen Kultur bleiben. In diesem Umfeld werden<br />
auch weiterhin kulturelle Unterschiede und Eigenheiten bleiben. Ob sich<br />
einzelne Vereine (z.B. Fussballclubs) zusammenschliessen wollen, entscheiden<br />
sie selbständig.<br />
Sicherheit (Feuerwehr): Das Projekt der Klärung einer Fusion wird auch die<br />
Möglichkeit eröffnen, zu prüfen, in welchem Umfang die Sicherheit bezüglich<br />
Feuerwehr gehalten bzw. verbessert werden kann und welche Massnahmen<br />
dafür nötig sind.<br />
8.1.5 Finanzperspektive<br />
Die finanziellen Themen sind insbesondere im Abschnitt 8.3 Finanzielle Entwicklung<br />
dargestellt.<br />
8.2 Argumentarium zu den Chancen und Risiken einer Fusion<br />
In der folgenden Zusammenstellung werden Chancen und Risiken einer Fusion<br />
dargestellt, welche im weiteren Projektverlauf zu erweitern und zu einem Argumentarium<br />
entwickelt werden.<br />
Chancen / Vorteile:<br />
§ Gemeinsame Raumplanung und Definition von funktionalen Räumen.<br />
§ Gemeinsame und übergeordnete Auseinandersetzung mit der Verkehrsplanung.<br />
§ Gemeinsame Realisierung von Projekten, welche eine Gemeinde alleine nicht<br />
bewältigen kann.<br />
§ Realisierung einer gemeinsamen Schule.<br />
§ Die bereits enge Zusammenarbeit der Gemeinden in speziellen Themen wird<br />
institutionalisiert.<br />
§ Chance für die Verbesserung der Kostensituation.<br />
§ Verbesserung der Leistungen der fusionierten Gemeinde.<br />
§ Vereinfachung der Führung (Betrachtung über alle Gemeinden hinweg).
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 17<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
§<br />
§<br />
Spezialisierung in Verwaltungsstellen durch die Fokussierung auf eine Aufgabe<br />
pro Stelle und konsequente Stellvertreterregelung.<br />
Viertgrösste Gemeinde im Kanton mit erhöhtem Einfluss und Wirkung.<br />
Risiken / Nachteile:<br />
§ Die geografische Distanz von der Verwaltung zum Bürger nimmt zu.<br />
§ Die Einheiten in Verwaltung und Werken sind mit den Bürgern weniger verzahnt.<br />
§ Die Vorteile der kleinen Wege gehen verloren.<br />
§ Das Engagement der Bürger bezüglich der Gemeinde könnte kleiner ausfallen.<br />
§ Kleinere Einheiten und Fraktionen können überstimmt werden.<br />
8.3 Finanzielle Entwicklung und Auswirkungen einer Fusion<br />
Die wichtigsten Kennzahlen der vier beteiligten Gemeinden haben sich in den<br />
vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:<br />
Einwohner<br />
(Stand 01.01.)<br />
2007 2008 2009 2010 2011<br />
<strong>Benken</strong> 2'428 2'408 2'454 2'522 2'571<br />
Kaltbrunn 3'797 3'877 4'045 4'075 4'189<br />
Uznach 5'541 5'546 5'654 5'765 5'840<br />
Schmerikon 3'336 3'417 3'508 3'514 3'508<br />
BKUS 15'102 15'248 15'661 15'876 16'108<br />
Kanton 461'810 465'937 471'152 474'676 478'907<br />
Schülerzahlen 2007 2008 2009 2010 2011<br />
<strong>Benken</strong> 379 364 373 362 387<br />
Kaltbrunn 589 567 571 580 577<br />
Uznach 880 856 852 855 827<br />
Schmerikon 441 429 424 417 387<br />
Steuerfuss 2007 2008 2009 2010 2011/12<br />
<strong>Benken</strong> 162 154 150 150 144<br />
Kaltbrunn 156 144 134 134 134/124<br />
Uznach 155 152 152 152 152<br />
Schmerikon 139 144 144 144 144
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 18<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Techn. Steuerkraft<br />
Total<br />
2007 2008 2009 2010 2011<br />
<strong>Benken</strong> 1’571.10 1’671.64 1’756.77 1’700.22 1'704.59<br />
Kaltbrunn 1’554.60 1’567.12 1’718.22 1’857.68 1'777.48<br />
Uznach 2’151.00 2’316.51 2’289.71 2’301.71 2'154.63<br />
Schmerikon 2’174.80 2’279.44 2’412.45 2’136.10 2'365.57<br />
Ø BKUS 1’913.08 2’015.82 2’086.09 2’055.53 2'024.01<br />
Ø Kanton 2’163.90 2’299.50 2’340.89 2’254.92 2'283.08<br />
Techn. Steuerkraft<br />
für Einkommen &<br />
Vermögen<br />
2007 2008 2009 2010 2011<br />
<strong>Benken</strong> 1'271.00 1'301.58 1'423.57 1'368.63 1'356.18<br />
Kaltbrunn 1'315.50 1'333.91 1'443.62 1'378.18 1'444.74<br />
Uznach 1'750.00 1'860.90 1'874.00 1'843.13 1'714.53<br />
Schmerikon 1'728.50 1'917.91 1'<strong>948</strong>.02 1'780.68 1'944.97<br />
Ø BKUS 1'559.00 1'651.35 1'708.84 1'634.59 1'631.80<br />
Ø Kanton 1'753.50 1'836.72 1'874.00 1'789.73 1'801.50<br />
Einfache Steuer 2007 2008 2009 2010 2011<br />
<strong>Benken</strong> 3’085’988 3’134’205 3’493’441 3’451’685 3'657'615<br />
Kaltbrunn 4’994’954 5’171’569 5’839’443 5’616’084 6'394'427<br />
Uznach 9’696’750 10’320’551 10’595’596 10’625’644 10'134'575<br />
Schmerikon 5’766’276 6’553’498 6’833’654 6’257’310 6'721'807<br />
BKUS 23’543’968 25’179’824 26’762’134 25’950’722 26'908'424<br />
Nettoaufwand 4 2007 2008 2009 2010 2011<br />
<strong>Benken</strong> 6'707'072 7'153'036 7'101'300 6'797'598 7'442'965<br />
Kaltbrunn 10'538'799 10'298'136 9'907'037 9'709'123 9'908'407<br />
Uznach 14'959'584 16'112'732 18'360'328 17'322'091 17'893'818<br />
Schmerikon 8'858'215 8'924'319 8'397'943 9'246'014 9'150'101<br />
BKUS 41'063'670 42'488'223 43'766'608 43'074'826 44'395'291<br />
4<br />
Nettoergebnis vor Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Finanzausgleich
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 19<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Nettoschuld/Kopf 5 2007 2008 2009 2010 2011<br />
<strong>Benken</strong> 3'204.47 2'653.21 2'269.84 1'889.89<br />
Kaltbrunn 2'059.28 1'352.99 526.86 -288.82<br />
Uznach 5'228.76 4'516.43 3'767.34 3'118.39<br />
Schmerikon 2'955.81 2'960.41 2'624.65 2'386.08<br />
Ø Kanton 2'399.88 2'029.25 1'734.59 1'456.06<br />
Im Falle einer Vereinigung der vier Gemeinden stellt sich die Frage nach den<br />
Auswirkungen sowohl auf den Finanzausgleich als auch auf den zukünftigen<br />
Steuerfuss. Unter gleichbleibenden Voraussetzungen bei der Errechnung des Finanzausgleichs<br />
– also ohne Einführung des Sonderlastenausgleichs Soziales und<br />
ohne Berücksichtigung allfälliger Auswirkungen von Förderbeiträgen<br />
nach Gemeindevereinigungsgesetz – bzw. Reduktion der Abschreibungsquoten<br />
oder tiefere Zinsaufwendungen – sind folgende Aussagen realistisch:<br />
Szenario Finanzausgleich 2013:<br />
Ausgleichsgrenze 145 %, Ausgleichsfaktor Ressourcenausgleich 94,5 %<br />
Für das Erreichen des aktuell niedrigsten Steuerfusses von 124 % für die vereinigte<br />
Gemeinde ist eine Reduktion des Nettoaufwandes von 44,0 Mio. Franken<br />
(Basis Jahresrechnung 2011, ohne Berücksichtigung ausserordentlicher Abschreibungen)<br />
um 13,75 % auf 38,0 Mio. Franken notwendig. Die Einsparung<br />
von 6,0 Mio. Franken müsste durch die Nutzung von entstehenden Synergien<br />
erreicht werden. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus Vereinigungsprojekten<br />
scheint dies schwierig zu erreichen, obwohl das Potenzial bei Beteiligung von<br />
vier Gemeinden eine durchaus beachtliche Grösse erreicht. Realistisch betrachtet<br />
scheint eine Einsparung in der Höhe von ca. 10 bis 12 % bzw. bis 5,3 Mio. Franken<br />
umsetzbar.<br />
Ein Steuerfuss von 128 % ist unter gleichen Voraussetzungen mit einer Einsparung<br />
beim Nettoaufwand von 11,2 % bzw. 4,9 Mio. Franken realisierbar.<br />
Ein Steuerfuss von 130 % ist unter gleichen Voraussetzungen mit einer Einsparung<br />
beim Nettoaufwand von 10,0 % bzw. 4,4 Mio. Franken realisierbar.<br />
Der bis 2011 tiefste Steuerfuss von 134 % ist unter gleichen Voraussetzungen<br />
mit einer Einsparung beim Nettoaufwand von 7,25 % bzw. 3,2 Mio. Franken realisierbar.<br />
Bei einer Reduktion des Nettoaufwandes um 5 % bzw. 2,2 Mio. Franken kann ein<br />
Steuerfuss von 138 % realisiert werden.<br />
5<br />
nach Gemeindefinanzstatistik (GFS)
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 20<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Würden keine Synergien freigesetzt, bleibt der Steuerfuss in der vereinigten Gemeinde<br />
bei 145 %.<br />
Zusammenfassung der Erkenntnisse in der folgenden Tabelle:<br />
Konten / Positionen<br />
(CHF 1'000)<br />
Steuerfuss:<br />
124 %<br />
Steuerfuss:<br />
128%<br />
Steuerfuss:<br />
130 %<br />
Aufwand 49’591 49’591 49’591<br />
Ordentliche Abschreibungen 4’619 4’619 4’619<br />
Zinsen 712 712 712<br />
Einnahmen und Nebensteuern 10’880 10’880 10’880<br />
Nettoaufwand von Steuern und<br />
Finanzausgleich<br />
44’043 44’043 44’043<br />
Steuerbedarf 33’775 34’845 35’347<br />
Finanzausgleich 4’211 4’264 4’291<br />
Zu erzielende Synergien in CHF 6’055 4'932 4’404<br />
Zu erzielende Synergien in % 13.75 11.2 10.0<br />
8.4 Einfluss der Sparpakete des Kantons<br />
Die finanziellen Entwicklungen auf der Grundlage der vorstehenden Informationen<br />
des AfGE berücksichtigen die Auswirkungen der Sparpakete des Kantons<br />
nicht bzw. nur teilweise. Diese fallen voraussichtlich etappiert in den kommenden<br />
Jahren an. Es ist zu erwarten, dass auf Grund der individuellen Ausgangslage<br />
jede Gemeinde mit unterschiedlichen Auswirkungen zu rechnen hat. Noch sind<br />
nicht alle relevanten Diskussionen abgeschlossen (Kantonsrat), sodass die konkreten<br />
Auswirkungen noch nicht abschliessend abzusehen sind. Dennoch ist es<br />
offensichtlich, dass die kommunalen Finanzen „unter Druck“ geraten werden und<br />
sich die Gemeinden klar werden müssen, wie sie mit der zusätzlichen Belastung<br />
umgehen sollen (z.B. Erhöhung Steuerfuss).<br />
8.5 Revision des Finanzausgleichsgesetzes<br />
In der Herbstsession 2012 hat sich der Kantonsrat mit der Reorganisation des<br />
Finanzausgleichs beschäftigt. Die Regierung hat dazu einen umfangreichen <strong>Bericht</strong><br />
zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs erarbeitet und dem Kantonsrat unterbreitet.<br />
Der Kantonsrat hat in der 1. Lesung beschlossen, für das Jahr 2013 die<br />
Ausgleichsgrenze auf 145 % (Steuerfuss der den letzten Drittel anführenden<br />
Gemeinde) anzuheben und den Ausgleichsfaktor für den Ressourcenausgleich<br />
von 95 % auf 94.5 % zu senken. Es ist zu erwarten, dass der Kantonsrat in der<br />
2. Lesung in der Novembersession diese Werte bestätigt. Mit Ziel 1.1.2014 sollen<br />
weitere Abklärungen und Vorschläge zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes<br />
eingebracht werden, welche im heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend bekannt<br />
sind. Die Gemeinden werden dazu in einer ordentlichen Vernehmlassung mit einbezogen.
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 21<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
8.6 Fazit bezüglich Auswirkungen aus den Sparpaketen und der Revision<br />
des Finanzausgleichsgesetzes<br />
Die Ausführungen zeigen, dass die Auswirkungen der Sparpakete des Kantons<br />
auf die finanzielle Entwicklung der Gemeinden noch nicht abschliessend beurteilt<br />
werden können. Die Revision des Finanzausgleichsgesetzes wird voraussichtlich<br />
im Herbst 2013 durch den Kantonsrat behandelt. Es ist daher keine abschliessende<br />
Aussage zu den Auswirkungen auf die Finanzen möglich.<br />
Nach aktueller Einschätzung ist es wahrscheinlich, dass die heute angewandten<br />
Steuerfüsse der Gemeinden unter Druck geraten werden. Wie weit sich dies in<br />
steigenden Steuerfüssen äussert, ist derzeit noch völlig offen. Die finanzielle Stabilität<br />
einer fusionierten und damit grösseren Gemeinde wird jedoch gesamthaft<br />
zunehmen, indem sich Veränderungen einzelner Kriterien auf eine grössere Einheit<br />
geringer auswirken als auf eine kleine Gemeinde.<br />
Die Grundsatzentscheidungen der vier Gemeinderäte werden somit auf der Basis<br />
der Jahresrechnung 2011 vorzunehmen sein. In der Vorbereitung der Abstimmung<br />
über den Vereinigungsbeschluss (2. Meilenstein) werden die Grundlagen<br />
2013 und ev. 2014 bekannt sein. Zudem wird dann auch definiert sein, welche<br />
Gemeinden im Vereinigungsprozess involviert sind. Die Bürgerschaft wird<br />
schliesslich anlässlich der Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss über alle<br />
– auch die finanziellen – Konsequenzen ihres Entscheids informiert sein.<br />
8.7 Phasen bis zur Grundsatzabstimmung (Vorschlag)<br />
In der folgenden Zusammenstellung wird vorgeschlagen, wie das Projekt bis zur<br />
Grundsatzabstimmung strukturiert werden könnte.<br />
Projektschritte Erarbeitete Resultate Termin<br />
<strong>Machbarkeitsstudie</strong><br />
Die Ergebnisse der <strong>Machbarkeitsstudie</strong> liegen<br />
vor.<br />
11/12<br />
Grundsatzbeschlüsse der<br />
Gemeinderäte<br />
Die Gemeinderäte der involvierten Gemeinden<br />
haben die <strong>Machbarkeitsstudie</strong> zur Kenntnis<br />
genommen, verarbeitet und entschieden, ob<br />
eine Grundsatzabstimmung in der eigenen<br />
Gemeinde durchgeführt werden soll.<br />
spätestens<br />
01/13<br />
Vorbereitung der Grundsatzabstimmung<br />
Die Grundsatzabstimmung wird vorbereitet<br />
und die Unterlagen erstellt.<br />
Sorgfältige Kommunikation und Einbezug aller<br />
nötigen Medien und an alle Gruppen.<br />
04/13<br />
Grundsatzabstimmungen<br />
Gleichzeitige Durchführung der Grundsatzabstimmungen<br />
(ausserordentliche Bürgerversammlungen)<br />
in allen involvierten Gemeinden.<br />
06/13
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 22<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
8.8 Kommunikationskonzept (Mitarbeitende, Parteien, Bevölkerung)<br />
Das Kommunikationskonzept basiert auf folgenden zu adressierenden Gruppen,<br />
Medien und weiteren Informationen:<br />
a) Übersicht<br />
Anzusprechende Gruppen Ziele<br />
Medien<br />
Bevölkerung<br />
Die Bevölkerung wird zeitgerecht mit den<br />
nötigen Informationen bedient, damit die<br />
Meinungsbildung frei und mit genügend<br />
Zeit erfolgen kann.<br />
Medieninformationen,<br />
Informationsveranstaltungen.<br />
Körperschaften (die nicht<br />
integriert sind in das Projekt)<br />
Information über den Projektstand.<br />
Sitzungen und Informationsveranstaltungen.<br />
Teilweise<br />
im Beirat.<br />
Parteien<br />
Die Parteien werden zeitgerecht mit den<br />
nötigen Informationen bedient, damit die<br />
Meinungsbildung frei und mit genügend<br />
Zeit erfolgen kann.<br />
Beirat.<br />
Mitarbeitende<br />
Die Mitarbeitenden sind im Projekt geeignet<br />
einzubeziehen und zu informieren.<br />
Informationsveranstaltungen.<br />
b) Informationsmittel<br />
Die folgende Tabelle gibt dazu einen Einblick.<br />
Medien Inhalte / Rhythmus Bemerkungen<br />
Medieninformationen,<br />
Medienkonferenzen<br />
Regelmässig nach neuen Erkenntnissen<br />
wird eine Medieninformation erstellt und<br />
verteilt.<br />
Sparsamer und zielorientierter<br />
Einsatz des Mittels<br />
Medienkonferenz.<br />
Informationsveranstaltungen<br />
Vor Abstimmungen werden Informationsveranstaltungen<br />
durchgeführt. Im Normalfall<br />
eine Veranstaltung je Gemeinde.<br />
Auch für Mitarbeitende.<br />
8.9 Szenarien nach dem Grundsatzentscheid<br />
8.9.1 Mögliche Szenarien<br />
Grundsätzlich entscheidet die Bürgerschaft jeder einzelnen Gemeinde über einen<br />
Zusammenschluss mit einer anderen Gemeinde. Dabei spielt es keine Rolle, ob<br />
die beteiligten Gemeinden eine gemeinsame Grenze haben, oder nicht. Es wäre<br />
also denkbar, dass z.B. Schmerikon mit Kaltbrunn ein Vereinigungsprojekt realisieren<br />
könnte. Soweit die Theorie. Praktisch darf davon ausgegangen werden,<br />
dass im Raum Linthgebiet eine Vereinigung mit gemeinsamer Grenze einhergeht.<br />
Dies ist insbesondere bei Schmerikon und Uznach einerseits als auch bei Uznach<br />
und Kaltbrunn anderseits sinnvoll, wo die Gemeindegrenzen kaum mehr als solche<br />
erkannt werden. Dem Mitwirken der Gemeinde Uznach im geplanten Vereini-
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 23<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
gungsprozess kommt somit entscheidende Bedeutung zu. Als mögliche und sinnvolle<br />
Szenarien können folgende Varianten bezeichnet werden:<br />
a) Vereinigung der politischen Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Uznach und<br />
Schmerikon<br />
b) Vereinigung der politischen Gemeinden <strong>Benken</strong> und Kaltbrunn<br />
c) Vereinigung der politischen Gemeinden Schmerikon und Uznach<br />
d) Vereinigung der politischen Gemeinden Kaltbrunn und Uznach<br />
e) Vereinigung der politischen Gemeinden <strong>Benken</strong> und Uznach<br />
f) Vereinigung der politischen Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn und Uznach<br />
g) Vereinigung der politischen Gemeinden Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach<br />
8.9.2 Fazit und Erkenntnisse<br />
Die bisherigen Diskussionen zeigen, dass die Variante a) das anzustrebende Szenario<br />
ist. Idealerweise könnte zudem bei Mitwirken der Gemeinde <strong>Benken</strong> die<br />
Primarschulgemeinde <strong>Benken</strong> inkorporiert werden. Idealerweise deshalb, weil die<br />
neu entstehende Gemeinde für das übrige Gemeindegebiet wie auch für die<br />
Oberstufe bereits die Verantwortung für die Beschulung trägt. Eine Parallelorganisation<br />
bei der Primarschule in <strong>Benken</strong> wäre aus organisatorischen, prozessualen<br />
und wirtschaftlichen Gründen wenig sinnvoll. Das Amt für Gemeinden unterstützt<br />
die Weiterführung der Variante a) mit vollen Kräften, bietet aber auch bei<br />
den anderen Szenarien gerne seine Hilfe an.<br />
In Ergänzung zu den Informationen und Empfehlungen des AfGE sind im weiteren<br />
Projektverlauf folgende Szenarien zu diskutieren und die Schlussfolgerungen<br />
bei der Vorbereitung der Grundsatzabstimmung (Formulierung der Anträge) zu<br />
berücksichtigen:<br />
1. Vereinigung von allen Gemeinden: <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon, Uznach.<br />
2. Lehnt Uznach eine Vereinigung mit einer anderen Gemeinde / anderen Gemeinden<br />
ab, macht die Weiterführung des Prozesses wenig Sinn.<br />
3. Zur Vereinfachung des Prozesses würde idealerweise die Einheitsgemeinde<br />
<strong>Benken</strong> gebildet werden (Inkorporation), bevor der Fusionsprozess mit den<br />
anderen Gemeinden in Angriff genommen wird.<br />
4. Möglich sind weiter folgende Szenarien (bezüglich Zusammenlegung):<br />
Schmerikon und Uznach, Kaltbrunn und Uznach, <strong>Benken</strong> und Uznach, <strong>Benken</strong><br />
und Kaltbrunn.<br />
8.10 Zusammenfassung<br />
Es liegen für die Vorbereitung des Entscheides der Gemeinderäte, ob eine Grundsatzabstimmung<br />
durchgeführt werden soll und ob damit in einen Fusionsprozess<br />
mit einer anderen / mit anderen Gemeinden eingetreten werden soll folgende<br />
Erkenntnisse vor:<br />
§ Alle involvierten Gemeinden stossen in verschiedenen Fragen an Grenzen<br />
(z.B. die Bewältigung eines weiteren Bevölkerungswachstums, Entscheid zur<br />
Entwicklung der Infrastruktur, usw.).
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 24<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
§<br />
§<br />
§<br />
§<br />
§<br />
Grössere Vorhaben können in einer kleineren Einheit wegen des Investitionsvolumens<br />
nicht oder schlechter bewältigt werden. In einer grössere Einheit ist<br />
diesbezüglich mehr möglich.<br />
Wichtige regionale Herausforderungen (Raumplanung) können mit den heutigen<br />
Gemeindegrenzen nur punktuell zukunftsgerichtet gelöst werden.<br />
Die Potenziale zur Verbesserung der Dienstleistungen (Verwaltung) und zur<br />
Optimierung von Kostenpositionen können nur im Falle einer Fusion realisiert<br />
werden.<br />
Jede Gemeinde hat für die eigene Entwicklung „weiche Faktoren“, welche für<br />
sie eine Rolle spielen und welche auch im Falle einer Fusion weiterhin gepflegt<br />
und entwickelt werden können. Auch im Falle einer Fusion „verschwinden“ die<br />
Dörfer nicht (Beispiel zum Vergleich: Gemeinde Gaiserwald mit Engelburg und<br />
Abtwil).<br />
Eine Abschätzung der finanziellen Konsequenzen einer Fusion basiert auf der<br />
Grundlage der Zahlen von 2011. Die künftigen Voraussetzungen, dies ist<br />
zeichnet sich ab, werden voraussichtlich anders sein. Es ist jedoch weiterhin<br />
das Projektziel, den Umsetzungsprozess mit dem tiefsten Steuerfuss der involvierten<br />
Gemeinden anzustreben.<br />
Auf Empfehlung des Beirats vom 21.08.12 wurden die Ortsgemeinden und die<br />
Burgergemeinde Uznach anlässlich der Sitzung vom 18.09.12 über den Projektstand<br />
informiert. Zudem wurden sie aufgefordert, zu einer allfälligen Teilnahme<br />
im Projekt bis Ende November 2012 einen formellen Beschluss zu fassen und ihn<br />
dem Gemeindepräsidenten zur Kenntnis zu bringen.
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 25<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
9 Grundlagen für die Konzeptphase<br />
In der Konzeptphase, welche an die Grundsatzabstimmung anschliesst, geht es<br />
um die Klärung verschiedener Voraussetzungen als Grundlage für den Vereinigungsbeschluss.<br />
Die folgenden Informationen basieren auf den heutigen Erkenntnissen.<br />
Zu beachten ist, dass relevante Aspekte aus der Phase Grundsatzabstimmung,<br />
welche im vorstehenden Abschnitt 8 (Grundlagen für die Grundsatzabstimmung)<br />
dargelegt wurden, auch für die Konzeptphase der Vorbereitung<br />
des Vereinigungsbeschlusses gelten. Dazu gehören die Abschnitte zu den Themen<br />
Finanzen und Szenarien, welche in der Folge nicht wiederholt werden.<br />
9.1 Organisation der Phase 2 (Konzeptphase)<br />
Bei der Organisation der Phase 2, welche mit dem Vereinigungsbeschluss abgeschlossen<br />
wird, müssen auch die Vorgaben und Rahmenbedingungen des Gemeindevereinigungsgesetzes<br />
(GVG) einbezogen werden (Art. 4 ff.). Verantwortlich<br />
für die Vorbereitung des Vereinigungsbeschlusses ist dabei der Konstituierungsrat<br />
(Art. 7 GVG), der aus den Mitgliedern der Gemeinderäte der involvierten<br />
Gemeinden besteht. Basierend auf dem GVG und Erfahrungen aus anderen Fusionsprojekten<br />
wird für die Umsetzung in der Phase 2 folgende die Projektorganisation<br />
vorgeschlagen:<br />
Nr. Organisation Besetzung AKV Bemerkungen<br />
1. Beirat Vertreter aller Parteien<br />
und politisch<br />
engagierten Vereinigungen<br />
aller involvierten<br />
Gemeinden<br />
R. Sonderegger<br />
Projektausschuss<br />
(PA)<br />
Aufgaben:<br />
- Einbringen von<br />
relevanten Aspekten<br />
und offenen<br />
Punkten für den<br />
Entscheidungsund<br />
Umsetzungsprozess.<br />
- Diskussion von<br />
denkbaren Varianten<br />
als Entscheidungsvorbereitung<br />
für den Projektausschuss.<br />
- Sicherstellung der<br />
kommunikativen<br />
Verzahnung mit<br />
der Bevölkerung<br />
in den Gemeinden.<br />
Kompetenzen/Verantwortung:<br />
- Antragstellung<br />
bezüglich zu behandelnder<br />
Themen<br />
und Abwicklung<br />
des Projekts<br />
R. Sonderegger als<br />
Verbindung zu den anderen<br />
Gremien.<br />
Bei allen Sitzungen des<br />
Beirates ist mind. der<br />
KR-Ausschuss mit involviert<br />
(ev. PA).
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 26<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Nr. Organisation Besetzung AKV Bemerkungen<br />
2. Konstituierungsrat<br />
(KR)<br />
Alle Mitglieder der<br />
Gemeinderäte aller<br />
involvierten Gemeinden<br />
R. Sonderegger<br />
Aufgaben:<br />
- Vorbereitung aller<br />
zu entscheidenden<br />
Unterlagen und<br />
Dokumente (inkl.<br />
Abstimmungsdokumente).<br />
- Entscheid Organisations-struktur.<br />
- Kommunikation<br />
intern und extern.<br />
Der KR konstituiert sich<br />
selbst (Präsidium, Vize-<br />
Präsidium, Aktuar)<br />
R. Sonderegger als<br />
externer Projektbegleiter.<br />
Kompetenzen/Verantwortung:<br />
- Umfassende Verantwortung<br />
für<br />
den Prozess.<br />
3. Ev. Ausschuss<br />
des Konstituierungsrats<br />
(KR-<br />
Ausschuss)<br />
Alle Gemeindepräsidien<br />
und je ein Gemeinderat<br />
aus allen<br />
involvierten Gemeinden<br />
R. Sonderegger<br />
Aufgaben:<br />
- Vorbereitungsarbeiten<br />
z.Hd. des<br />
KR.<br />
Kompetenzen/Verantwortung:<br />
- Vorschläge und<br />
Antragstellung<br />
bezüglich Projektabwicklung<br />
und –<br />
inhalte.<br />
Präsidium wie KR<br />
R. Sonderegger als<br />
externer Projektbegleiter<br />
Zur stärkeren Fokussierung<br />
auf konkrete Inhalte<br />
und Lösungen<br />
wird vorgeschlagen, auf<br />
den KR-Ausschuss zu<br />
verzichten und stattdessen<br />
den Projektausschuss<br />
gem. Pkt. 4<br />
weiterzuführen.<br />
4. Projektausschuss<br />
(PA)<br />
Alle Gemeindepräsidien<br />
und 4 Kadermitarbeitende<br />
(pro<br />
Gemeinde 1 Kadermitarbeitender)<br />
R. Sonderegger<br />
Kommunikation<br />
Aufgaben:<br />
- Vorbereitungsarbeiten<br />
z.Hd. des<br />
KR.<br />
Kompetenzen/Verantwortung:<br />
- Vorschläge und<br />
Antragstellung<br />
bezüglich Projektabwicklung<br />
und –<br />
inhalte.<br />
Präsidium wie KR<br />
R. Sonderegger als<br />
externer Projektbegleiter<br />
Für die Kommunikation<br />
im Projekt ist der PA<br />
zuständig.<br />
5. Projektteams<br />
(PT)<br />
Aufgaben:<br />
- Bearbeitung der<br />
Themen gemäss<br />
Projektauftrag.<br />
- Einhaltung von<br />
Terminen und<br />
Meilensteinen.<br />
Zu folgenden Themen<br />
werden Projektteams<br />
eingesetzt:<br />
- Schule<br />
- Gemeindeverwaltung<br />
- Informatik<br />
- Finanzen<br />
- Werkhof / Tiefbau<br />
- Alters- und Pflegeheime<br />
- Sicherheit / Feu-<br />
Kompetenzen/Verantwortung:<br />
- Einsatz der vereinbarten<br />
Mitteln<br />
(Sach-, Finanz-<br />
In diese PT werden<br />
Mitarbeitende der Gemeinden<br />
delegiert. Geleitet<br />
wird jedes PT<br />
durch einen Mitarbeitenden.<br />
Es ist bei der<br />
Besetzung auf Fachkompetenz<br />
und Parität<br />
zu achten.<br />
Hinweis: Die PT sollen<br />
von Anbeginn definiert<br />
werden. Im Rahmen
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 27<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Nr. Organisation Besetzung AKV Bemerkungen<br />
erwehr<br />
- Ver- und Entsorgung<br />
- ...<br />
mittel und Personen).<br />
- Antragstellung an<br />
PA bezüglich<br />
Themen, Abwicklung<br />
und Inhalte<br />
(inkl. Projektauftrag)<br />
der Informations- und<br />
Kommunikationsarbeit<br />
sollen sie integriert<br />
werden. Im Rahmen<br />
der Phase 2 werden<br />
voraussichtlich einige<br />
Analysearbeiten zu<br />
erledigen sein. Die eigentliche<br />
Arbeit beginnt<br />
für die PT nach dem<br />
Vereinigungsbeschluss.<br />
Dann ist auch klar,<br />
welche Körperschaften<br />
mit zu involvieren sind.<br />
Es ist zu prüfen, einen<br />
Obmudsmann einzusetzen.<br />
Hinweis: Insbesondere<br />
ab der Phase „Vorbereitung<br />
Vereinigungsbeschluss“<br />
ist diese Massnahme<br />
für die Mitarbeitenden<br />
u.U. hilfreich.<br />
6. Ombudsmann - Aufgaben:<br />
- Unabhängige Prüfung<br />
von personellen<br />
Anliegen<br />
der Mitarbeitenden<br />
der Gemeinden.<br />
- Vorschlag für allfällige<br />
Problemlösungen.<br />
Kompetenzen/Verantwortung:<br />
- Problemlösung bei<br />
Unklarheiten mit<br />
Mitarbeitenden.<br />
- Antragsrecht für<br />
die Problemlösung.<br />
9.2 Phasenplan mit Meilensteinen<br />
In der folgenden Zusammenstellung wird die Phase in der Übersicht dargestellt.<br />
Die Terminangaben sind indikativ und im weiteren Projektablauf zu konkretisieren.<br />
Im Projektverlauf sind die einzelnen Projektschritte weiter zu verfeinern.
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 28<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Projektschritte Erarbeitete Resultate Termin<br />
Grundsatzabstimmung<br />
Die Ergebnisse der Grundsatzabstimmung<br />
liegen vor.<br />
06/13<br />
Projektvorbereitung Vereinigungsbeschluss<br />
Vorbereitung Vereinigungsbeschluss<br />
Vereinigungsbeschluss<br />
Die Ergebnisse sind interpretiert und die<br />
Schlussfolgerung (z.B. Zusammensetzung)<br />
sind getroffen, der Konstituierungsrat bestimmt<br />
und die nötigen Entscheide für die<br />
nächste Phase sind getroffen.<br />
Der Vereinigungsbeschluss wird vorbereitet<br />
(GVG Art. 5): a) Name, Organisationsform,<br />
Wappen. b) Zeitplan für die Vereinigung. c)<br />
Vollzug hängiger Beschlüsse. d) Überführung<br />
von Verwaltungsstellen, unselbständigen öffentlich-rechtlichen<br />
Unternehmen und Mitarbeitende.<br />
Sorgfältige Kommunikation und Einbezug aller<br />
nötigen Medien und an alle Gruppen.<br />
Versammlung aller involvierter Körperschaften,<br />
welche im obligatorischen Referendum für<br />
die Vereinigung zu beschliessen haben.<br />
12/13<br />
08/14<br />
12/14
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 29<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
9.3 Kommunikationskonzept (MA, Parteien, Bevölkerung)<br />
Das Kommunikationskonzept basiert auf folgenden zu adressierenden Gruppen,<br />
Medien und weiteren Informationen:<br />
a) Übersicht<br />
Anzusprechende Gruppen Ziele<br />
Medien<br />
Bevölkerung<br />
Die Bevölkerung wird zeitgerecht mit den<br />
nötigen Informationen bedient, damit die<br />
Meinungsbildung frei und mit genügend<br />
Zeit erfolgen kann.<br />
Website, Flyer, Medieninformationen,<br />
Medienkonferenzen,<br />
Informationsveranstaltungen.<br />
Körperschaften (die nicht<br />
integriert sind in das Projekt)<br />
Körperschaften, welche im Projekt nicht<br />
direkt involviert sind, sind bei Themen,<br />
welche sie tangieren, speziell zu informieren<br />
> Infoveranstaltung<br />
Website, Flyer, Medieninformationen,<br />
Medienkonferenzen,<br />
Informationsveranstaltungen<br />
(Körperschaften).<br />
Parteien<br />
Die Parteien werden zeitgerecht mit den<br />
nötigen Informationen bedient, damit die<br />
Meinungsbildung frei und mit genügend<br />
Zeit erfolgen kann.<br />
Wichtiges Element dazu sind die Beiratssitzungen.<br />
Bei offenen Fragen mit politischer<br />
Tragweite soll der Beirat auch zum<br />
Finden einer tragfähigen Lösung eingesetzt<br />
werden.<br />
Website, Flyer, Medieninformationen,<br />
Medienkonferenzen,<br />
Beiratssitzungen,<br />
Informationsveranstaltungen<br />
(Öffentlichkeit).<br />
Mitarbeitende<br />
Die Mitarbeitenden sind im Projekt spezifisch<br />
einzubeziehen und auch für die Erarbeitung<br />
von organisatorischen Aspekten<br />
zu begrüssen (z.B. mit den Projektteams).<br />
Website, Flyer, Medieninformationen,<br />
Medienkonferenzen,<br />
Informationsveranstaltungen<br />
für Mitarbeitende.<br />
Zusätzlich: Newsletter per<br />
Mail.<br />
Behörden<br />
Behördenmitglieder der involvierten Körperschaften<br />
werden über Behördenkonferenzen<br />
und später im Konstitutierungsrat<br />
gezielt involviert.<br />
Keine zusätzlichen Mittel<br />
erforderlich.
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 30<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
b) Informationsmittel<br />
Die folgende Tabelle gibt dazu einen Einblick.<br />
Medien Inhalte / Rhythmus Bemerkungen<br />
Website Laufende Aktualisierung Es ist zu prüfen, eine spezielle<br />
Website zu installieren.<br />
Variante: Jede involvierte<br />
Körperschaft führt<br />
auf der Home-Seite einen<br />
Button Fusion.<br />
Flyer<br />
Regelmässig nach neuen Erkenntnissen<br />
wird ein Print-Flyer erstellt und allen<br />
Haushalten zugestellt.<br />
Erscheinung: 2 – 3 mal pro Jahr.<br />
-<br />
Medieninformationen,<br />
Medienkonferenzen<br />
Regelmässig nach neuen Erkenntnissen<br />
wird eine Medieninformation erstellt und<br />
verteilt.<br />
Bei wichtigen Teilschritten soll eine Medienkonferenz<br />
durchgeführt werden.<br />
Sparsamer Einsatz des<br />
Mittels Medienkonferenz.<br />
Informationsveranstaltungen<br />
Informationsveranstaltungen<br />
für Mitarbeitende<br />
Newsletter per Mail<br />
„Landsgemeinde“<br />
Vor Abstimmungen werden Informationsveranstaltungen<br />
durchgeführt. Im Normalfall<br />
eine Veranstaltung je Gemeinde.<br />
Die Mitarbeitenden werden mit speziellen<br />
Informationsveranstaltungen auf dem<br />
Laufenden gehalten.<br />
Durchführung: 2 – 3 mal pro Jahr.<br />
Die Mitarbeitenden werden mit unregelmässigen<br />
Newsletter per Mail auf dem<br />
Laufenden gehalten.<br />
Zusammenkunft aller Einwohnerinnen<br />
und Einwohner zu einem gemeinsamen<br />
Event.<br />
-<br />
Der Einbezug der Mitarbeitenden<br />
ist besonders<br />
wichtig nach dem Vereinigungsbeschluss<br />
bei der<br />
konkreten Vorbereitung<br />
und Umsetzung der entschiedenen<br />
Lösung.<br />
Vorschlag: Nach jeder<br />
Sitzung des Projektausschusses<br />
werden alle Behördenmitglieder<br />
und<br />
Mitarbeitende mit den<br />
wichtigsten Erkenntnisse<br />
und Entscheiden informiert.<br />
-
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 31<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
9.4 Einzubeziehende Organisationseinheiten<br />
9.4.1 Öffentlich-rechtliche Körperschaften<br />
Auf dem Gebiet der vier politischen Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Uznach und<br />
Schmerikon bestehen folgende nach Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG)<br />
organisierte Körperschaften:<br />
Schulgemeinden:<br />
- Primarschulgemeinde <strong>Benken</strong><br />
Ortsgemeinden:<br />
- Ortsgemeinde <strong>Benken</strong><br />
- Ortsgemeinde Kaltbrunn<br />
- Ortsgemeinde Uznach<br />
- Ortsgemeinde Schmerikon<br />
Örtliche Korporationen:<br />
- Wasserkorporation <strong>Benken</strong><br />
- Wasserkorporation Kaltbrunn<br />
Ortsbürgerliche Korporationen:<br />
- Burgerkorporation Uznach<br />
Altersheime:<br />
- Altersheim Kaltbrunn<br />
- Altersheim Uznach<br />
- weitere<br />
Zweckverbände:<br />
- Pflegezentrum Linthgebiet Uznach (Mitglieder: alle)<br />
- Soziale Dienste Linthgebiet Uznach (Mitglieder: alle)<br />
- Werkjahrschule Linthgebiet Uznach (Mitglieder: alle)<br />
- Abwasserverband Obersee Schmerikon (Kaltbrunn, Schmerikon, Uznach)<br />
- Logopädischer Dienst Linthgebiet Jona (Mitglieder: alle)<br />
- weitere<br />
Stromversorgung:<br />
- Elektrizitätsversorgung <strong>Benken</strong> (Gemeindewerk)<br />
Sämtliche Spezialgemeinden (Schul- und Ortsgemeinden, Korporationen) entscheiden<br />
selbständig über ein allfälliges Mitwirken am Vereinigungsprojekt im<br />
Sinn einer möglichen Inkorporation oder einer Vereinigung bspw. der Ortsgemeinden<br />
unter sich. Keine dieser Spezialgemeinden kann zur Mitwirkung gezwungen<br />
werden. Bleiben sie bestehen, behalten sie die ihnen übertragenen Auf-
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 32<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
gaben und sind für deren Erbringung auf ihrem Gemeindegebiet weiterhin verantwortlich.<br />
Beteiligen sich einzelne Spezialgemeinden, wie bspw. die Primarschulgemeinde<br />
<strong>Benken</strong> am Vereinigungsprozess, so erfolgt dies in der Regel durch Inkorporation.<br />
Dabei spielt der Zeitpunkt der Inkorporation eine wichtige Rolle in Bezug auf<br />
die Zuständigkeit der aufnehmenden Gemeinde. Bei einem angenommenen Vereinigungszeitpunkt<br />
der vier Gemeinden per 1. Januar 2017 und gleichzeitiger Inkorporation<br />
ist der nach dem Vereinigungsbeschluss zu bildende Konstituierungsrat<br />
für die Inkorporation zuständig. In der Spezialgemeinde muss dabei von der<br />
Bürgerschaft unabhängig vom Zeitpunkt der Inkorporation in obligatorischer Abstimmung<br />
darüber beschlossen werden. Die Auflage im fakultativen Referendum<br />
auf Seite der aufnehmenden politischen Gemeinde obliegt bei Inkorporation per<br />
1.1.17 dem Konstituierungsrat mittels Auflage im neuen Gemeindegebiet. Liegt<br />
der Inkorporationszeitpunkt hingegen früher, so erfolgt das fakultative Referendum<br />
in der zugehörigen politischen Gemeinde (z.B. bei der Primarschulgemeinde<br />
in der politischen Gemeinde <strong>Benken</strong>).<br />
Die Zweckverbände bleiben ebenfalls weiterhin bestehen. Die vereinigte Gemeinde<br />
– egal in welcher Zusammensetzung – tritt die Rechtsnachfolge der aufgehobenen<br />
Gemeinden an. Beteiligen sich nicht alle vier politischen Gemeinden am<br />
Vereinigungsprozess, so bleiben die nicht beteiligten Gemeinden weiterhin Mitglied<br />
im Zweckverband.<br />
9.4.2 Privatrechtlich organisierte Körperschaften<br />
In der obigen Liste sind folgende privatrechtlich organisierte Körperschaften nicht<br />
aufgeführt:<br />
Kaltbrunn:<br />
- Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG (EVK; privatrechtliche AG)<br />
- Fernsehgenossenschaft Kaltbrunn<br />
Schmerikon:<br />
- EW Schmerikon AG (EWS; privatrechtliche AG)<br />
- cable Schmerikon (Fernsehgenossenschaft Schmerikon)<br />
- Altersheim Schmerikon (Stiftung)<br />
Uznach:<br />
- Elektrizitätswerk Uznach AG (EWU; privatrechtliche AG)<br />
- Uznachcable (Kabel-TV für Uznach, Genossenschaft)
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 33<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
9.4.3 Vereine mit Leistungsvereinbarungen<br />
Die folgende Aufzählung führt Vereine und Institutionen auf, welche öffentliche<br />
Aufgaben auf der Grundlage von Leistungsaufträgen, -vereinbarungen erfüllen:<br />
Spitex:<br />
- Spitex Uznach-Gommiswald<br />
- Spitex Eschenbach-Schmerikon-<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn<br />
Pro Senectute und weitere Vereine bzw. Organisationen<br />
9.4.4 Empfehlungen<br />
Die Körperschaften entscheiden autonom, ob sie im Fusionsprojekt mitmachen<br />
wollen oder nicht. Aus der heutigen Sicht soll das Projekt mit der politischen Gemeinde<br />
<strong>Benken</strong> und den Einheitsgemeinden Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach<br />
gestartet werden. Idealerweise würde eine Inkorporation der Primarschulgemeinde<br />
vor der Fusion der Gemeinden realisiert werden, was aber von der Entscheidung<br />
der Primarschule <strong>Benken</strong> abhängt.<br />
Auf Empfehlung des Beirats vom 21.08.12 wurden die Ortsgemeinden und die<br />
Burgergemeinde Uznach anlässlich der Sitzung vom 18.09.12 über den Projektstand<br />
informiert. Zudem wurden sie aufgefordert, zu einer allfälligen Teilnahme<br />
im Projekt bis Ende November 2012 einen formellen Beschluss zu fassen und ihn<br />
dem Gemeindepräsidenten zur Kenntnis zu bringen.<br />
Es ist zu prüfen, ob im Rahmen der Fusion auch eine gemeinsame Wasserversorgung<br />
realisiert werden könnte und ob dazu die beiden Wasserkorporationen <strong>Benken</strong><br />
und Kaltbrunn einbezogen werden könnten. Dies ist im Rahmen der Phase 2<br />
anzugehen.<br />
9.5 Bildung der zukünftigen Organisationseinheiten<br />
9.5.1 Organisationsformen der vereinigten Gemeinden<br />
Es sind folgende Modelle möglich und zu prüfen (Grundlage Art. 19 GG):<br />
a) Gemeinde mit Bürgerversammlung (Einheitsgemeinde)<br />
Vorteile des Modells „Gemeinde mit Bürgerversammlung“:<br />
- Erfahrung aller involvierten Gemeinden mit diesem Modell.<br />
- Direkter Einfluss der Stimmbürger auf das Geschehen in der Gemeinde.<br />
- Das Gemeindegesetz ermöglicht die Verbesserung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten<br />
(Eventualantrag (Art. 75 GG), Volksvorschlag (Art. 76<br />
GG) und Volksmotion (Art. 82 f. GG)).
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 34<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Nachteile des Modells „Gemeinde mit Bürgerversammlung“:<br />
- Möglicherweise geringere Stimmbeteiligung.<br />
- Limitierte Möglichkeit der Beteiligung (örtlich und zeitlich).<br />
- Einfluss der Exekutive bei der Durchsetzung von Vorlagen.<br />
b) Gemeinde mit Parlament (Einheitsgemeinde):<br />
Vorteile des Modells „Gemeinde mit Parlament“:<br />
- Kleinere Einheiten können über die Wahlkreis-Definition gut berücksichtigt<br />
werden.<br />
- Wichtige Vorlagen werden an der Urne entschieden.<br />
- Im Parlament können Nachwuchs-Politiker erste Erfahrungen sammeln.<br />
- Gewaltentrennung konsequent umsetzen.<br />
Nachteile des Modells „Gemeinde mit Parlament“:<br />
- Aufwändigere Struktur.<br />
- Mehraufwand (auch für Verwaltung) für die Vorbereitung der Geschäfte.<br />
- Mehrkosten gegenüber „Gemeinde mit Bürgerversammlung“.<br />
Bei der Darstellung der beiden Organisationsmodelle sind die politischen Aspekte<br />
nicht aufgeführt.<br />
9.5.2 Organisation der zukünftigen Gemeindeverwaltung<br />
Im Fokus steht, wie die Gemeindeverwaltung die Aufgaben mit einem Höchstmass<br />
an Effektivität und Effizienz erfüllen kann. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang<br />
neben dem Gemeindepräsidium auch weitere Ratsmitglieder über ein Pensum<br />
verfügen sollen (z.B. Schulratspräsidium). Hinweis: Zu beachten ist Art. 89<br />
GG („Der Rat ist oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde“; die<br />
Verantwortung verbleibt damit vollumfänglich beim GR). Aus dieser Perspektive<br />
ermöglicht eine weitgehende Zusammenlegung der Verwaltung (Zentralisierung<br />
möglichst vieler Stellen) ein optimales Ausschöpfen der Synergiepotenziale.<br />
9.5.3 Organisation der Schule<br />
Einführung und Darstellung von mögliche Modellen:<br />
- Einheitsgemeinde mit Schulrat (vom Volk gewählt)<br />
- Einheitsgemeinde mit Direktorat (ohne Schulrat, ohne Schulkommission, ev.<br />
mit Bildungsbeirat)<br />
- Hinweis: Zu beachten ist, dass neben Schmerikon auch Uznach die Führung<br />
der Einheitsgemeinde mit einem Direktorat einführen will.<br />
9.6 Aufwandschätzung für die Umsetzung<br />
Aufwandschätzungen für die weiteren Projektphasen zur Vorbereitung der Fusion<br />
sind mit grossen Unsicherheiten behaftet, insbesondere deshalb, weil aktuell<br />
nicht feststeht, ob alle vier Gemeinden in den Fusionsprozess einsteigen oder nur
<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 35<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
deren zwei oder drei. Erste grobe Schätzungen lassen für die Vorbereitung der<br />
Grundsatzabstimmungen einen externen Aufwand von 100 Stunden erwarten.<br />
Für die Konzeptphase dürfte der externe Aufwand zwischen 250 und 350 Stunden<br />
liegen.