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Machbarkeitsstudie Bericht [PDF, 948 KB] - Benken

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<strong>Bericht</strong> z.Hd. des Beirats<br />

Fusionsprojekt<br />

<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach<br />

<strong>Machbarkeitsstudie</strong><br />

Projektausschuss:<br />

Roland Tremp (Gemeindepräsident <strong>Benken</strong>)<br />

Markus Schwizer (Gemeindepräsident Kaltbrunn)<br />

Félix Brunschwiler (Gemeindepräsident Schmerikon)<br />

Erwin Camenisch (Gemeindepräsident Uznach)<br />

Urs Beck (<strong>Benken</strong>)<br />

Ivo Thoma (Kaltbrunn)<br />

Claudio De Cambio (Schmerikon)<br />

Franz Widmer (Uznach)<br />

Amt für Gemeinden:<br />

Bruno Schaible (Abschnitte 8.3 – 8.6)<br />

Projektbegleitung:<br />

Roger W. Sonderegger, Dr.oec.HSG<br />

BKSU / St. Gallen, 23. November 2012<br />

Mitglied der ASCO Association of Management Consultants Switzerland


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 2<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Das Wichtigste in Kürze ......................................................................... 3<br />

2 Ausgangslage und Auftrag ...................................................................... 5<br />

3 Zielsetzungen ....................................................................................... 5<br />

4 Methodik ............................................................................................. 5<br />

5 Projektorganisation (<strong>Machbarkeitsstudie</strong>) ................................................. 6<br />

5.1 Projektausschuss ............................................................................. 6<br />

5.2 Beirat ............................................................................................. 7<br />

6 Modell für die Beurteilung und Bewertung von Fusionen ............................. 8<br />

7 Bedeutung von Gemeindevereinigungen ................................................... 9<br />

8 Grundlagen für den Entscheid zur Durchführung einer Grundsatzabstimmung<br />

....................................................................................... 10<br />

8.1 Perspektiven der Entwicklung .......................................................... 10<br />

8.2 Argumentarium zu den Chancen und Risiken einer Fusion .................... 16<br />

8.3 Finanzielle Entwicklung und Auswirkungen einer Fusion ....................... 17<br />

8.4 Einfluss der Sparpakete des Kantons ................................................ 20<br />

8.5 Revision des Finanzausgleichsgesetzes .............................................. 20<br />

8.6 Fazit bezüglich Auswirkungen aus den Sparpaketen und der Revision des<br />

Finanzausgleichsgesetzes ................................................................ 21<br />

8.7 Phasen bis zur Grundsatzabstimmung (Vorschlag) .............................. 21<br />

8.8 Kommunikationskonzept (Mitarbeitende, Parteien, Bevölkerung) .......... 22<br />

8.9 Szenarien nach dem Grundsatzentscheid ........................................... 22<br />

8.10 Zusammenfassung ....................................................................... 23<br />

9 Grundlagen für die Konzeptphase .......................................................... 25<br />

9.1 Organisation der Phase 2 (Konzeptphase).......................................... 25<br />

9.2 Phasenplan mit Meilensteinen .......................................................... 27<br />

9.3 Kommunikationskonzept (MA, Parteien, Bevölkerung) ......................... 29<br />

9.4 Einzubeziehende Organisationseinheiten ........................................... 31<br />

9.5 Bildung der zukünftigen Organisationseinheiten .................................. 33<br />

9.6 Aufwandschätzung für die Umsetzung ............................................... 34


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 3<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

1 Das Wichtigste in Kürze<br />

Die Gemeinderäte von <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach haben beschlossen,<br />

bis spätestens Ende Januar 2013 zu entscheiden, ob und falls ja, mit<br />

welcher Gemeinde / welchen Gemeinden, ein Projekt zur Prüfung einer Fusion<br />

eingegangen werden soll (Durchführung einer Grundsatzabstimmung).<br />

Bei Gemeindefusionen werden die Führung und die Verwaltung zusammengelegt.<br />

Ziel ist es, damit eine effizientere Aufgabenerfüllung zu erreichen. Unangetastet<br />

von der Fusion sind jedoch alle Körperschaften, Organisationen und Vereine in<br />

den Dörfern, welche selbständig entscheiden, wie sie ihre Zukunft gestalten wollen.<br />

Es ist ihnen also überlassen, ob sie ihre Entwicklung weiterhin im eigenen<br />

Dorf vorantreiben wollen oder ob sie sich mit einem anderen Verein in einem anderen<br />

Dorf zusammenschliessen wollen.<br />

Gemeindefusionen sind mit Vor- und Nachteilen verbunden. Auch wenn die Beurteilung<br />

der Auswirkungen jeweils aus Sicht der einzelnen Gemeinde vorzunehmen<br />

ist, kann dennoch festgehalten werden, dass die Vorteile einer Fusion umso<br />

markanter ausfallen, je mehr Gemeinden teilnehmen. Die Fusion aller vier Gemeinden<br />

führt zur viertgrössten Gemeinde im Kanton mit über 16'000 Einwohnern,<br />

die mit effizienten Führungsstrukturen ausgestattet werden kann und die<br />

über ein beträchtliches Potenzial bezüglich Synergien (Leistungsverbesserung<br />

und Kosteneinsparung) verfügen wird.<br />

Zusammengefasst liegen die Vorteile einer Fusion, in der gemeinsamen Raumplanung,<br />

in der gemeinsamen Realisierung von Projekten, in der Effizienzsteigerung<br />

der Verwaltung und in der Auswirkungen auf Grundlage der Grösse der Gemeinde.<br />

Es sind folgende Nachteile zu beachten: Die Abstand der Verwaltung<br />

zum Bürger nimmt tendenziell zu, allenfalls kann eine geringere Verzahnung mit<br />

den Bürgern stattfinden und kleinere Einheiten und Fraktionen können überstimmt<br />

werden.<br />

Fusionsprojekte sind neben den Fakten insbesondere auch durch emotionale<br />

Aspekte geprägt. Auch wenn im Vordergrund das Ausnützen von Effektivitätsund<br />

Effizienzvorteilen durch eine gemeinsame Führungs- und Verwaltungsstruktur<br />

steht, sind Befürchtungen ernst zu nehmen, dass die Dörfer ihre Eigenständigkeit<br />

verlieren und damit das Heimatgefühl beeinträchtigt werden könnte. Die<br />

Entwicklung der Dorfvereine ist den Einwohnerinnen und Einwohnern ein wichtiges<br />

Anliegen. Im Weiteren sind im Projektverlauf Fragen nach Gemeindenamen<br />

und –wappen inkl. Standort(e) der Schule und der Verwaltung zu beachten.<br />

Die Reorganisation des Finanzausgleichs hat seit 2008 zu neuen Voraussetzungen<br />

geführt. In der Region hat insbesondere Kaltbrunn vom Systemwechsel profitiert<br />

und den Steuerfuss deutlich senken können. Aktuell wird der Finanzaus-


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 4<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

gleich ein weiteres Mal reorganisiert. Die Rahmenbedingungen sind dazu noch<br />

nicht abschliessend bekannt. Zudem sind die Auswirkungen der Sparpakete des<br />

Kantons auf die kommunalen Finanzen noch nicht absehbar. Für den weiteren<br />

Projektverlauf wird deshalb auf den Daten von 2011 aufgebaut.<br />

Soll in einer Fusion aller vier Gemeinden auf dem aktuellen Steuerfuss von Kaltbrunn<br />

basiert werden (124 Steuer-%) sind Einsparungen in der Höhe von CHF<br />

6.0 Mio. (13.75 %) 1 nötig, was als anspruchsvoll zu beurteilen ist. Zu beachten<br />

ist, dass von Seite Kanton noch keine Auskünfte bezüglich Entschuldungsbeiträgen,<br />

Projektbeiträgen und einem allfälligen fusionsbedingtem Mehraufwand vorliegen.<br />

Diese Informationen werden in der Regel nach dem Grundsatzentscheid<br />

vor der Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss berechnet und von den<br />

kantonalen Stellen entschieden.<br />

Die Gemeinderäte werden im Rahmen dieser <strong>Machbarkeitsstudie</strong> entscheiden, ob<br />

sie eine Grundsatzabstimmung durchführen wollen. Dabei geht es (erst) darum,<br />

darüber zu entscheiden, ob eine Fusion vertieft analysiert werden soll. Ein Ja in<br />

der Grundsatzabstimmung heisst also noch nicht, dass sie auch realisiert werden<br />

soll. Darüber wird am Ende der folgenden Phase mit dem Vereinigungsbeschluss<br />

abgestimmt. Nach der Grundsatzabstimmung analysieren also die teilnehmenden<br />

Gemeinden im Detail, wie die vereinigte Gemeinde organisiert werden soll, wie<br />

sie heissen, welches Wappen sie haben und wie die Vereinigung zeitlich organisiert<br />

werden soll und wie die finanziellen Voraussetzungen im Detail aussehen. 2<br />

Für den weiteren Verlauf steht die Vereinigung aller Gemeinden im Vordergrund:<br />

<strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon, Uznach. Sollte in Uznach eine Vereinigung mit<br />

einer anderen Gemeinde / anderen Gemeinden abgelehnt werden, macht die<br />

Weiterführung des Prozesses jedoch wenig Sinn. Dennoch wären folgende Varianten<br />

denkbar: Schmerikon und Uznach, Kaltbrunn und Uznach, <strong>Benken</strong> und<br />

Uznach und <strong>Benken</strong> und Kaltbrunn. Diese Fusionen verfügen jedoch über ein geringeres<br />

Potenzial bezüglich Optimierung und Synergien.<br />

1 Grundlagen: Ausgleichsgrenze 145 %, Ausgleichsfaktor Ressourcenausgleich 94.5 %.<br />

2 Gem. Art. 5 Gemeindevereinigungsgesetz


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 5<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

2 Ausgangslage und Auftrag<br />

Die Behördenvertreter der Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon und<br />

Uznach haben sich in den vergangenen Monaten mit der Frage einer Gemeindefusion<br />

beschäftigt und tragen die Absicht, die Zusammenlegung der Gemeinden<br />

zu prüfen. Ende Mai 2012 haben die Gemeinderäte der involvierten Gemeinden<br />

das weitere Vorgehen beschlossen und festgelegt, dass im nächsten Schritt<br />

die Machbarkeit abgeklärt werden soll. Zur Vorbereitung dieser Phase 1 soll eine<br />

Studie durchgeführt werden, welche insbesondere auch Antworten zur Vorgehensweise<br />

in der Phase 2 geben soll. Auf der Grundlage dieser Studie wollen die<br />

jeweiligen Räte darüber befinden, ob Grundsatzabstimmungen gemäss Gemeindevereinigungsgesetz<br />

(GVG) durchgeführt werden sollen. Sonderegger + Sonderegger,<br />

St. Gallen (im Folgenden s+s), wurde ausgewählt, die <strong>Machbarkeitsstudie</strong><br />

in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu erstellen.<br />

3 Zielsetzungen<br />

Mit dieser <strong>Machbarkeitsstudie</strong> sollen folgende Punkte geklärt werden:<br />

a) Relevante Themen, Argumentationen und Aspekte zur Klärung der Machbarkeit<br />

einer Fusion bis zur Grundsatzabstimmung:<br />

§ Projekte und emotionale Kriterien: Themen, welche die Diskussion prägen.<br />

§ Kommunikation: Mögliche Instrumente und deren Umsetzung.<br />

§ Finanzielle Aspekte: Auswirkungen einer Fusion auf die finanzielle Entwicklung<br />

(Einbezug des Amts für Gemeinden).<br />

§ Empfehlung / Szenarien bezüglich des weiteren Vorgehens, falls nicht alle<br />

Gemeinden im Grundsatz einer Fusion zustimmen (Einbezug des Amts für<br />

Gemeinden).<br />

b) Klärungen von offenen Punkten eines Fusionsprojektes für die Konzeptphase<br />

(im Anschluss an die Grundsatzabstimmung):<br />

§ Projektorganisation, Phasenplan mit Meilensteinen, Kommunikationskonzept;<br />

externe Beratung (Aufwand).<br />

§ Klärung des Einbezuges bestehender Organisationseinheiten in Phase 2:<br />

Gemeinden und Spezialgemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften.<br />

Einbezug des Amts für Gemeinden.<br />

§ Klärung zur Bildung der künftigen Organisationseinheiten: Organisationsform,<br />

Verwaltung und Organisation der Schule.<br />

4 Methodik<br />

Es handelt sich um ein politisch bedeutendes Projekt, weshalb die Erkenntnisse<br />

zusammen mit den beteiligten Personen und dem Amt für Gemeinden (AfGE) erarbeitet<br />

werden. Neben politischen Aspekte spielen aber auch Fragen der Organisation<br />

und der Umsetzung eine wichtige Rolle. Die Projektorganisation muss die-


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 6<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

ser Anforderung gerecht werden. Neben der Erarbeitung von konkreten Vorschlägen<br />

von Seite s+s werden deshalb die Erkenntnisse des AfGE eingearbeitet<br />

und mit dem Know-how vor Ort zusammengeführt.<br />

5 Projektorganisation (<strong>Machbarkeitsstudie</strong>)<br />

Die <strong>Machbarkeitsstudie</strong> wird in einer Projektorganisation in Angriff genommen,<br />

wie in der nachfolgenden Abbildung dargestellt ist. Die Arbeit soll in einem Projektausschuss<br />

geleistet werden und der Beirat übernimmt in der Kommunikation<br />

aus dem Projekt heraus eine wichtige Position.<br />

Abbildung 1: Projektorganisation Phase 1<br />

5.1 Projektausschuss<br />

Zusammensetzung des Projektausschusses:<br />

• Roland Tremp (GP <strong>Benken</strong>)<br />

• Markus Schwizer (GP Kaltbrunn)<br />

• Félix Brunschwiler (GP Schmerikon)<br />

• Erwin Camenisch (GP Uznach)<br />

• Urs Beck (<strong>Benken</strong>)<br />

• Ivo Thoma (Kaltbrunn)<br />

• Claudio De Cambio (Schmerikon)<br />

• Franz Widmer (Uznach)<br />

• Dr. Roger W. Sonderegger, s+s


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 7<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Aufgaben des Projektausschusses:<br />

• Koordination der Teilaspekte der Phase 1 (<strong>Machbarkeitsstudie</strong>) bezüglich Ziele<br />

Inhalte und Termine.<br />

• Diskussion der von s+s eingebrachten Vorschläge und Vorentscheid im Falle<br />

von mehreren Varianten.<br />

• Koordination der Arbeiten (Einbezug z.B. von Mitarbeitenden der Gemeinden).<br />

• Kommunikation (nach innen und aussen) unter Einbezug der Bevölkerung /<br />

Medien. Es ist zu erwarten, dass in der Phase 1 der Projektausschuss insbesondere<br />

über Prozesse und Verfahren informieren wird und weniger über konkrete<br />

Projektdetails. Im Kommunikationskonzept für die Phase 2 und später<br />

sollen die für die Gemeinden relevanten Themen und Aspekte erarbeitet werden.<br />

• Vorschläge / Anträge z.Hd. der Behörden.<br />

Der Projektausschuss wird für die Klärung offener Fragen einberufen. Vorgesehen<br />

sind nach dem Kick-off ein Zwischenmeeting und ein Schlussmeeting / -diskussion.<br />

Zu beachten ist, dass der Projektausschuss für den weiteren Projektverlauf<br />

unverändert in die erweiterte Projektorganisation integriert werden kann.<br />

5.2 Beirat<br />

Zusammensetzung des Beirats:<br />

• Vertreter der politischen Parteien der involvierten Gemeinden (je 1 Vertreter<br />

pro Partei).<br />

• Vertreter von Vereinen und Vereinigungen, welche für den Prozess bezüglich<br />

Kommunikation einen Beitrag leisten können (z.B. Gewerbevereine).<br />

• Mitglieder des Projektausschusses.<br />

Aufgaben des Beirates:<br />

• Einbringen von relevanten Aspekten und offenen Punkten für den Entscheidungs-<br />

und Umsetzungsprozess.<br />

• Diskussion von denkbaren Varianten als Entscheidungsvorbereitung für den<br />

Projektausschuss.<br />

• Sicherstellung der kommunikativen Verzahnung mit der Bevölkerung in den<br />

Gemeinden.<br />

Der Beirat wird zu Beginn der Phase 1 und vor Abschluss Ende November 2012 in<br />

das Projekt einbezogen. Die zentrale Bedeutung in der Kommunikation erhält der<br />

Beirat in den folgenden Projektphasen vor der Grundsatzabstimmung und in den<br />

weiteren Projektschritten. Dennoch wird der Beirat schon in der Phase 1 einbezogen.


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 8<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

6 Modell für die Beurteilung und Bewertung von Fusionen<br />

Als Grundlage für die Beurteilung und Bewertung der Fusion wird im weiteren<br />

Projektverlauf folgendes Modell zu Grunde gelegt.<br />

1. Entwicklungsperspektive<br />

5. Finanzperspektive<br />

2. Kooperationsperspektive<br />

4. Emotionale<br />

Perspektive<br />

3. Mitarbeiter- /<br />

Prozessperspektive<br />

Abbildung 2: Grundmodell für die Beurteilung und Bewertung von Gemeindefusionen (eigene<br />

Darstellung) 3<br />

In der Folge werden Details zu den einzelnen Perspektiven dargelegt. Zu beachten<br />

ist, dass die Themen jeweils aus der Perspektive der eigenen Gemeinde unter<br />

Berücksichtigung der Fusionsgemeinden geprüft werden sollen:<br />

1. Entwicklungsperspektive (Aspekte der vergangenen und der künftige Entwicklung;<br />

Fokus auf die eigene Entwicklung):<br />

a. Demografische Entwicklung (Bevölkerungszahl, und –zusammensetzung).<br />

b. Entwicklung der Attraktivität der Gemeinde / Gemeindeteils (entsprechend<br />

der eigenen Positionierung, z.B. bezüglich Wohnen, Gewerbe,<br />

Industrie).<br />

c. Strategische Projekte in der eigenen Gemeinde / Gemeindeteils.<br />

d. Entwicklung als Wohnort versus Arbeitsort.<br />

2. Kooperationsperspektive (Themen und Aspekte, welche zusammen mit (den)<br />

anderen Fusionspartner erreicht werden können / besser erreicht werden<br />

können):<br />

3<br />

Die Darstellung basiert auf der Grundlogik des St. Galler Management Modells (J. Rüegg-Stürm,<br />

Das neue St. Galler Managementmodell, 2. Auflage, Bern/Stuttgart/Wien<br />

2003, 22 ff.) und den Erkenntnissen von Haldemann et. al. (Balanced Scorecard in öffentlichen<br />

Verwaltungen und Betrieben, Bern/Stuttgart/Wien 2011, 75).


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 9<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

a. Kooperation mit Nachbargemeinden / Nachbargemeindeteil: Wo stösst<br />

die Zusammenarbeit institutionell an Grenzen? Wie kann sie verbessert<br />

werden?<br />

b. Strategische Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden /<br />

Gemeindeteilen.<br />

c. Wahrnehmbarkeit der eigenen Gemeinde / des eigenen Gemeindeteils<br />

im näheren und weiteren Umfeld (im Alleingang oder im fusionierten<br />

Zustand).<br />

3. Mitarbeiter- / Prozessperspektive:<br />

a. Relevante Aspekte bei der Entwicklung der Mitarbeitenden in der eigenen<br />

Gemeinde / Gemeindeteil und in Zusammenarbeit mit anderen.<br />

b. Bei welchen Themen ist eine Verbesserung der Geschäfts- / Verwaltungsprozesse<br />

zu realisieren?<br />

c. Allfällige Grenzen: Themen und Aspekte, welche die künftige Entwicklung<br />

in Frage stellen bzw. nicht (mehr) zulassen.<br />

4. Emotionale Perspektive:<br />

a. Themen und Aspekte, welche als aus Sicht der einzelnen Gemeinden<br />

wichtig sind und im heutigen Zeitpunkt nicht in Frage gestellt werden<br />

(Vereine, Kultur).<br />

b. Selbstverständnis: Was macht die eigene Gemeinde heute aus, das<br />

nach einer Fusion allenfalls noch eingeschränkt vorhanden ist.<br />

c. Weitere Themen wie z.B. Verwaltungsstandort, Gemeindenamen, Wappen.<br />

5. Finanzperspektive:<br />

a. Quantifizierung der Synergien, Leistungsverbesserungen und Optimierungspotenziale<br />

im Rahmen einer Gemeindefusion: Themen und Umfang.<br />

Das Modell stellt eine Grundlage für die qualitative Beurteilung und eine quantitative<br />

Bewertung der Optionen dar, welche auf der Grundlage von Szenarien<br />

durch die Gemeinderäte vorgenommen werden sollen. Im weiteren Projektverlauf<br />

sind relevante Informationen und Themen zu vertiefen.<br />

7 Bedeutung von Gemeindevereinigungen<br />

Gemeindefusionen sind dadurch geprägt, dass in einem ersten Schritt die Führung<br />

und die Verwaltung der einbezogenen Gemeinden zusammengelegt werden.<br />

Ziel ist es, damit eine effizientere Aufgabenerfüllung zu erreichen. Alle Zweckverbände,<br />

Körperschaften, Organisationen und Vereine sind dadurch nicht berührt.<br />

Sie erfüllen ihre jeweiligen Aufgaben weiterhin selbständig und entscheiden<br />

autonom, wie sie ihre eigene Zukunft gestalten wollen. Es ist ihnen also


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 10<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

überlassen, ob sie weiterhin im eigenen Dorf tätig sein wollen oder ob sie sich<br />

mit einem anderen Verein in einem anderen Dorf zusammenschliessen wollen.<br />

Gemeindevereinigungen im Kanton haben z.B. im Neckertal gezeigt, dass verschiedene<br />

Entwicklungsmöglichkeiten offenstehen und jeder Verein für sich entscheidet,<br />

welchen Weg er in Zukunft beschreiten will. Ist z.B. ein Musikverein auf<br />

ein Dorf ausgerichtet, ist es ihm überlassen, auch künftig hauptsächlich dort tätig<br />

zu sein.<br />

8 Grundlagen für den Entscheid zur Durchführung einer<br />

Grundsatzabstimmung<br />

In diesem Abschnitt werden die relevanten Themen, offenen Punkte und Kriterien<br />

dargelegt, welche für die Klärung der Durchführung einer Grundsatzabstimmung<br />

in den Gemeinden nötig sind. Dazu werden neben Erkenntnissen aus anderen<br />

Fusionsprojekten insbesondere auch Hinweise einbezogen, welche im Rahmen<br />

der Zusammenkunft des Beirates vom 21.08.12 und des Projektausschusses vom<br />

28.08.12 eingebracht und diskutiert wurden. Die Themen werden analog der<br />

Darstellung (siehe Abbildung 2) dargelegt.<br />

8.1 Perspektiven der Entwicklung<br />

8.1.1 Entwicklungsperspektive<br />

a) Bevölkerungs- und Steuerentwicklung<br />

In allen vier Gemeinden hat die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner überdurchschnittlich<br />

zugenommen (2007 – 2011, ca. 5 % bzw. 10.3 % in Kaltbrunn;<br />

Durchschnitt Kanton: 3.7 %). Die finanzielle Entwicklung der Gemeinden in der<br />

Region ist durch den Wechsel des Finanzausgleichssystems per 2008 geprägt,<br />

welcher die Voraussetzungen von Kaltbrunn und <strong>Benken</strong> massgeblich positiv geprägt<br />

hat. Der Steuerfuss konnte in diesen beiden Gemeinden seither klar gesenkt<br />

werden. Die Steuerkraft hat sich in den vier Gemeinden (+ 7.4 %) stärker<br />

als der Kantonsdurchschnitt entwickelt (+ 4.2 %; siehe Details im Abschnitt 8.3<br />

Finanzielle Entwicklung) und die Verschuldung pro Kopf konnte in allen Gemeinden<br />

reduziert werden (am meisten in Kaltbrunn).<br />

b) Entwicklung der Attraktivität der Gemeinden<br />

Die objektiven Kriterien zeigen, dass im Prinzip alle vier Gemeinden ihre Attraktivität<br />

haben steigern können. Die folgende Liste von strategischen Projekten der<br />

Gemeinden zeigt, dass ein gemeinsames Realisieren die Position weiter verbessern<br />

kann bzw. erst die gemeinsame Realisierung die Umsetzung erlaubt (z.B.<br />

aus finanziellen Gründen). Die Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden zeigt,<br />

dass sie attraktiv sind als Wohnort.<br />

Zur wirtschaftlichen Entwicklung wird in der folgenden Tabelle die Entwicklung<br />

der Gemeinden als Arbeitsort analysiert.


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 11<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

BKSU Arbeitsplätze<br />

<strong>Benken</strong> Kaltbrunn Schmerikon Uznach<br />

BKSU<br />

2001 2008 2001 2008 2001 2008 2001 2008 2001 2008<br />

Primärsektor 250 219 212 175 38 26 46 50 546 470<br />

Sekundärsektor 435 528 588 564 565 455 1'344 1'213 2'932 2'760<br />

Tertiarsektor 281 352 525 579 735 817 2'035 2'190 3'576 3'938<br />

Total 966 1'099 1'325 1'318 1'338 1'298 3'425 3'453 7'054 7'168<br />

Entwicklung in % 13.8 -0.5 -3.0 0.8<br />

1.6<br />

Tabelle 1: Arbeitsplatzentwicklung (inkl. Teilzeit); Quelle: Bundesamt für Statistik<br />

Für die Zeit zwischen 2001 und 2008 kann bezüglich Arbeitsplätzen (Arbeitsverhältnisse<br />

inkl. Teilzeit) für die vier Gemeinden zusammen eine leicht positive<br />

Entwicklung von 7'054 auf 7'168 erkannt werden. Im Primärsektor (Landwirtschaft)<br />

ist ein Rückgang zu verzeichnen, beim Sekundärsektor (Industrie) eine<br />

Abnahme und beim Tertiärsektor (Dienstleistungen) eine deutliche Zunahme. Die<br />

wirtschaftliche Entwicklung hat damit nicht mit der Zunahme der Wohnbevölkerung<br />

Schritt gehalten und bestätigt damit die Attraktivität der vier Gemeinden als<br />

Wohnort.<br />

c) Strategisches Projekt in der Region<br />

§ Erstellung der Verbindungsstrasse A53 Gaster (Zweck und Machbarkeit geklärt).<br />

Weitere Vorbereitungsarbeiten durch den Kanton.<br />

d) Strategische Projekte in den Gemeinden<br />

<strong>Benken</strong>:<br />

§ Ausbau der Kläranlage<br />

§ Gestaltung Dorfdreieck<br />

§ Schulraumplanung: Prüfung einer künftigen Erweiterung<br />

§ Alterswohnungen (Realisierung zusammen mit Dorfdreieck oder beim Dorfzentrum<br />

auf Gemeindebauland)<br />

§ Elektrizitätsversorgung: Abklärung Erstellung Glasfasernetz<br />

Kaltbrunn:<br />

§ Sanierung und Erweiterung des Altersheims (Kredit bewilligt, Bürgerversammlung<br />

April 2012)<br />

§ Sanierung Oberstufenzentrum (geplant für 2013/14, sanfte Renovation)<br />

§ Verbesserung Verkehrssituation Benknerstrasse / Dorfstrasse (Projekterarbeitung<br />

durch Kanton)<br />

§ Neubau Werkhof / Neubau Feuerwehrdepot (Klärung Raumbedarf; Evaluation<br />

eines Standorts)<br />

§ Sportplatz mit 100 m Bahn, Hartplatz, Beachvolleyballanlage, Kugelstossanlage,<br />

Weitsprunganlage sowie Fussballplatz (bewilligt; Umsetzung ab 2013)


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 12<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Schmerikon:<br />

§ Sanierung des Primarschulhauses (beschlossen, in Realisierung)<br />

§ Hallenbad (Entscheid Projektierungskredit im November 2012)<br />

§ Dorfplatzgestaltung<br />

§ Werkhof<br />

§ Zukunft der Oberstufe (Anzahl Schüler)<br />

Uznach:<br />

§ Bibliothek (Bürgerversammlung vom 03.12.12)<br />

§ Flussbad Grynau (geplant: Kreditantrag im Mai 2013)<br />

§ Erweiterung Fussballplatz und Clubhaus<br />

Projektübersicht<br />

Die folgende Abbildung zeigt die Projekte der vier Gemeinden in einer Übersicht:<br />

1<br />

Abbildung 3: Projektübersicht (alle Gemeinden)<br />

In der Abbildung 3 sind die wichtigsten Projekte der vier Gemeinden dargestellt.<br />

Neben den „weissen“ Vorhaben, welche mit einer eher lokalen Ausrichtung in den<br />

einzelnen Gemeinden realisiert werden, sind die Projekte mit gepunktetem Hintergrund<br />

Vorhaben, bei denen die Wirkung der Investition über die Gemeindegrenze<br />

hinausgeht bzw. hinausgehen könnte. Die schraffierten Felder stellen die<br />

Schulprojekte dar, welche über eine gemeinsame Dimension verfügen.<br />

8.1.2 Kooperationsperspektive der Gemeinden<br />

a) Gemeindeentwicklung über die Gemeindegrenze hinweg<br />

Im Gebiet der vier Gemeinden pflegen die politischen Gemeinden seit Jahren eine<br />

intensive Zusammenarbeit in zahlreichen Themen, welche sich in Zweckverbänden,<br />

gemeinsamen Unternehmen, Verträgen und Kooperationsvereinbarungen<br />

präsentiert. Die Analyse der Situation zeigt, dass eine Intensivierung über die


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 13<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

heutige Kooperation hinweg nicht mehr bzw. nur noch punktuell möglich ist. Die<br />

folgende Aufzählung von Kooperationen und Zusammenarbeit unterlegt diese<br />

Feststellung: Zivilstandsamt, soziale Dienste, Feuerwehr, Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörde,<br />

Pflegezentrum, Spitex, Abwasser, Schule (Kaltbrunn und<br />

<strong>Benken</strong>) usw..<br />

Erst die physische Zusammenlegung würde weitere Möglichkeiten der Vereinfachung<br />

der Kooperation eröffnen. Zudem könnten strategisch wichtige Themen in<br />

der Entwicklung der Agglomeration (Agglomerationsprogramm), der Regionalplanung<br />

und der kantonalen Richtplanung zielorientiert vorangetrieben werden. Eine<br />

Fusion würde im Weiteren eine Vereinfachung der Strukturen bezüglich strategisch-politischer<br />

Führung und der operativen Umsetzung ermöglichen.<br />

b) Gemeinsame Themen / strategische Projekte<br />

Gemeinsame Themen und Projekte für die zielorientierte Entwicklung der Gemeinden.<br />

Es handelt sich dabei um Aufgaben, welche eine einzelne Gemeinde an<br />

die Grenzen stossen lässt und von welchen die ganze Region profitiert:<br />

§ Raum-, Verkehrsplanung und Siedlungsentwicklung über die Gemeindegrenzen<br />

hinweg.<br />

§ Langfristige Sicherung der regionalen Versorgungssicherheit (z.B. Wasserversorgung).<br />

§ Gemeinsame Planung von Organisationen / Körperschaften im Alter (Altersund<br />

Pflegeheime)<br />

§ Entwicklung der Volksschule und ihrer Führungsstruktur, Sicherung von<br />

Schulstandorten und Optimierung der Schulverwaltung.<br />

§ Nutzung von Synergien bezüglich Aufgaben, Prozessen und Strukturen.<br />

§ Optimierung aller Dienstleistungen von Bauämtern und Werkhöfen.<br />

§ Ausschöpfen von Kostenpotenzialen.<br />

§ Sicherstellung einer professionellen und schlanken Verwaltungsstruktur.<br />

§ Gemeinsame Raumplanung zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung (inkl.<br />

Verbindungsstrasse A 53 Gaster).<br />

§ Entwicklung und Neupositionierung eines Hallenbades (Beispiel: Schmerikon)<br />

oder eines Schwimmbades.<br />

§ Gemeinsame Bibliothek (z.B in Uznach).<br />

§ Sportstättenplanung für die ganze Region.<br />

§ Regionale Feuerwehr.<br />

§ Entwicklung und Professionalisierung der Dienstleistung der kommunalen<br />

Verwaltung.<br />

§ Jugendarbeit / Jugendprojekte.<br />

§ Freizeiteinrichtungen mit grenzüberschreitender Bedeutung.<br />

§ Grundlagen für die weitere Sicherstellung der Versorgung (Strom, Wasser)<br />

und Entsorgung (Abwasser, Abfall, usw.) in Zusammenarbeit mit den heute<br />

dafür verantwortlichen Unternehmen, Organisationen und Körperschaften.


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 14<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

c) Raumplanung und Verkehr<br />

Die Gemeinden bekunden allgemein je länger je mehr Mühe, die raumplanerischen<br />

Herausforderungen für sich alleine zu meistern. Die wichtigen Fragen der<br />

Raumentwicklung (Siedlung, Verkehr, usw.) müssen heute grossräumiger betrachtet<br />

werden. Es sind Lösungen über die politischen Grenzen hinweg zu finden.<br />

Aus raumplanerischer Sicht ist deshalb das Projekt sehr zu begrüssen.<br />

Die Gemeinden Kaltbrunn, Uznach und Schmerikon verfügen über ein raumplanerisches<br />

Konzept, welches kürzlich überarbeitet und aktualisiert wurde. Mit der<br />

Richtplanung wurde ein umfassender Überblick über die in den Gemeinden angestrebte<br />

Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre erstellt. Die themenübergreifende<br />

Bearbeitung zeigt innerhalb der Gemeinden auch die räumlichen Abhängigkeiten<br />

zwischen den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur<br />

auf. Aus kantonaler Sicht ist die Stossrichtung der vorliegenden Planungen<br />

grundsätzlich gut. Die Nutzung von inneren Siedlungsreserven muss im Vordergrund<br />

stehen, grossflächige Neueinzonungen am Siedlungsrand werden die Ausnahme<br />

sein.<br />

Trotz dieser guten Ansätze ist die Ortsplanung heute noch aus der Optik der einzelnen<br />

Gemeinden bestimmt. Es fehlen z.B. vertiefte Abklärungen und ein regionales<br />

Konzept für grössere Arbeitszonen (Lage, zweckmässige Erschliessung,<br />

usw.). Solche Grundlagen sollen gemeindeübergreifend im Rahmen einer Gebietsentwicklung<br />

(Masterplanung für das Gebiet aller vier Gemeinden) unter Mitwirkung<br />

der Bevölkerung und/oder interessierter Kreise erarbeitet werden. Durch<br />

die Vereinigung wird das regionale Denken gefördert, die Region gestärkt und es<br />

kann ein neuer, weiterer Schwerpunkt zu demjenigen von Rapperswil-Jona gebildet<br />

werden. Die Wettbewerbsposition wird dadurch verbessert.<br />

Für Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben und eine hochwertige industriellgewerbliche<br />

Nutzung sind gut erschlossene Grundstücke von mehreren Hektar<br />

Grösse in diesen Gemeinden beschränkt vorhanden. Solche Entwicklungsräume<br />

sind – abgestimmt auf eine regionale Siedlungs- und Verkehrsstrategie – mit den<br />

Agglomerationsprogrammen aufzuzeigen. Für die Region Rapperswil-Jona ist bereits<br />

das 2. Agglomerationsprogramm (Obersee), neu unter Einbezug von Uznach<br />

und Schmerikon, bereits abgeschlossen und dem Bund zur Beurteilung eingereicht<br />

worden. In der Region Zürichsee-Linth ist 2010 ein Regionalplan erstellt<br />

und der Regierung zur Genehmigung unterbreitet worden. Eine zusammengeschlossene<br />

Gemeinde erleichtert die Realisierung eines gemeinsamen Entwicklungsraumes.<br />

8.1.3 Mitarbeiter- / Prozessperspektive<br />

Für die Mitarbeitenden können im Rahmen einer Fusion verbesserte Möglichkeiten<br />

zur individuellen Entwicklung geschaffen werden.


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 15<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Persönliche Entwicklung durch verbesserte Potenziale (Karriereplanung).<br />

Weitere Entwicklung der Mitarbeitendenförderung.<br />

Lehrlingsausbildung weiter professionalisieren; unter Umständen weitere<br />

Lehrstellen anbieten.<br />

Durch eine Fusion können durch Optimierungen der Geschäftsprozesse folgende<br />

Verbesserungen erzielt werden:<br />

§ Zusammenfassung von Aufgaben und Erfüllung in der fusionierten Gemeinde.<br />

§ Zentralisierung von Aufgaben (z.B. Schulführung, Werkhof).<br />

§ Konzentration der Verwaltung und deren Führung.<br />

§ Weiterführung der verwaltungsbezogenen Spezialisierung.<br />

§ Realisierung von konsequenten Stellvertreterlösungen.<br />

8.1.4 Emotionale Perspektive<br />

Die Beiratssitzung vom 21. August 2012 hat gezeigt, dass die sogenannt „weichen“<br />

Faktoren und Befindlichkeiten bei Vereinigungsprojekten eine besondere<br />

Relevanz haben. Dies gilt uneingeschränkt auch für die zu prüfende Fusion der<br />

Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach. In der Folge wird auf<br />

einige Thesen eingetreten.<br />

§ Heimatgefühl: Es bestehen Bedenken, dass durch eine Fusion das eigene<br />

Dorf tangiert sein und damit das Heimatgefühl, das sich durch eine Verwurzelung<br />

mit der eigenen näheren Umgebung einstellt, beeinträchtigt sein könnte.<br />

§ Verwaltungseinheit: Die Diskussionen zeigen, dass die Angst besteht, dass<br />

nach einer Fusion die heutigen Dörfer „untergehen“ könnten. Dies ist verständlich.<br />

Dennoch ist dabei zu beachten, dass das fusionierte Gebilde eine<br />

Verwaltungseinheit darstellt. Ein Beispiel dazu: Die politische Gemeinde Gaiserwald<br />

besteht aus den beiden Dörfern Abtwil und Engelburg. Seit Bestehen<br />

der Verwaltungseinheit Gaiserwald (seit der Gründung des Kantons SG im<br />

Jahr 1803) erleben die beiden Dörfer seither je eine eigenständige Entwicklung.<br />

§ Ziele der Fusion: Im Zentrum des Vereinigungsprojektes steht gesamthaft<br />

die Verbesserung der wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Situation.<br />

Die Folge soll ein Abbau der Steuerbelastung sein. Im Weiteren sollen<br />

hinderliche Schnittstellen zwischen den bisherigen Körperschaften abgebaut<br />

und auf der Verwaltung verbesserte Dienstleistungen für die Bürgerinnen und<br />

Bürger erzielt werden.<br />

§ Name und Wappen der neuen Gemeinde: Die Frage von Name und Wappen<br />

der neuen Gemeinde wird im weiteren Projektverlauf vertieft und nach<br />

der Grundsatzabstimmung im Vereinigungsbeschluss dem Stimmbürger zum<br />

Entscheid vorgelegt. Im Vorfeld wird dazu die Bevölkerung geeignet ins Projekt<br />

einbezogen und sie wird auch konkrete Vorschläge einbringen können.<br />

§ Standort der Verwaltung: Es sollen Synergien zur Optimierung ausgeschöpft<br />

werden. Dies ist mit einer konsequenten Zentralisierung der Aufgaben<br />

zu erreichen, was im weiteren Projektverlauf konkret zu prüfen sein wird.


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 16<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Standorte der Schule: In einer fusionierten Gemeinde kann die Diskussion<br />

über die Entwicklung der Schulstandorte auf einer neuen Grundlage in Angriff<br />

genommen werden.<br />

Sichere Versorgung mit Strom, Wasser und Kabel-TV: Im Rahmen des<br />

Projekts wird auch die Versorgung der künftigen Gemeinde mit Strom, Wasser<br />

und Kabel-TV zu beleuchten sein. Im Fokus steht auch hier die Sicherstellung<br />

der heute hohen Versorgungssicherheit.<br />

Kultur in den Dörfern: Es ist das Ziel des Projekts, Voraussetzungen zu<br />

schaffen, welche die individuelle Entwicklung der kulturellen Eigenheiten der<br />

Dörfer ermöglichen.<br />

Entwicklung der Dorfvereine: Im Rahmen der Vereinigung, welche insbesondere<br />

ein Zusammenfassen von gemeinsamen Aufgaben darstellt, wird kein<br />

Dorf „verschwinden“. <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach werden aus<br />

dieser Sicht Dörfer mit einer eigenen Kultur bleiben. In diesem Umfeld werden<br />

auch weiterhin kulturelle Unterschiede und Eigenheiten bleiben. Ob sich<br />

einzelne Vereine (z.B. Fussballclubs) zusammenschliessen wollen, entscheiden<br />

sie selbständig.<br />

Sicherheit (Feuerwehr): Das Projekt der Klärung einer Fusion wird auch die<br />

Möglichkeit eröffnen, zu prüfen, in welchem Umfang die Sicherheit bezüglich<br />

Feuerwehr gehalten bzw. verbessert werden kann und welche Massnahmen<br />

dafür nötig sind.<br />

8.1.5 Finanzperspektive<br />

Die finanziellen Themen sind insbesondere im Abschnitt 8.3 Finanzielle Entwicklung<br />

dargestellt.<br />

8.2 Argumentarium zu den Chancen und Risiken einer Fusion<br />

In der folgenden Zusammenstellung werden Chancen und Risiken einer Fusion<br />

dargestellt, welche im weiteren Projektverlauf zu erweitern und zu einem Argumentarium<br />

entwickelt werden.<br />

Chancen / Vorteile:<br />

§ Gemeinsame Raumplanung und Definition von funktionalen Räumen.<br />

§ Gemeinsame und übergeordnete Auseinandersetzung mit der Verkehrsplanung.<br />

§ Gemeinsame Realisierung von Projekten, welche eine Gemeinde alleine nicht<br />

bewältigen kann.<br />

§ Realisierung einer gemeinsamen Schule.<br />

§ Die bereits enge Zusammenarbeit der Gemeinden in speziellen Themen wird<br />

institutionalisiert.<br />

§ Chance für die Verbesserung der Kostensituation.<br />

§ Verbesserung der Leistungen der fusionierten Gemeinde.<br />

§ Vereinfachung der Führung (Betrachtung über alle Gemeinden hinweg).


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 17<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

§<br />

§<br />

Spezialisierung in Verwaltungsstellen durch die Fokussierung auf eine Aufgabe<br />

pro Stelle und konsequente Stellvertreterregelung.<br />

Viertgrösste Gemeinde im Kanton mit erhöhtem Einfluss und Wirkung.<br />

Risiken / Nachteile:<br />

§ Die geografische Distanz von der Verwaltung zum Bürger nimmt zu.<br />

§ Die Einheiten in Verwaltung und Werken sind mit den Bürgern weniger verzahnt.<br />

§ Die Vorteile der kleinen Wege gehen verloren.<br />

§ Das Engagement der Bürger bezüglich der Gemeinde könnte kleiner ausfallen.<br />

§ Kleinere Einheiten und Fraktionen können überstimmt werden.<br />

8.3 Finanzielle Entwicklung und Auswirkungen einer Fusion<br />

Die wichtigsten Kennzahlen der vier beteiligten Gemeinden haben sich in den<br />

vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:<br />

Einwohner<br />

(Stand 01.01.)<br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

<strong>Benken</strong> 2'428 2'408 2'454 2'522 2'571<br />

Kaltbrunn 3'797 3'877 4'045 4'075 4'189<br />

Uznach 5'541 5'546 5'654 5'765 5'840<br />

Schmerikon 3'336 3'417 3'508 3'514 3'508<br />

BKUS 15'102 15'248 15'661 15'876 16'108<br />

Kanton 461'810 465'937 471'152 474'676 478'907<br />

Schülerzahlen 2007 2008 2009 2010 2011<br />

<strong>Benken</strong> 379 364 373 362 387<br />

Kaltbrunn 589 567 571 580 577<br />

Uznach 880 856 852 855 827<br />

Schmerikon 441 429 424 417 387<br />

Steuerfuss 2007 2008 2009 2010 2011/12<br />

<strong>Benken</strong> 162 154 150 150 144<br />

Kaltbrunn 156 144 134 134 134/124<br />

Uznach 155 152 152 152 152<br />

Schmerikon 139 144 144 144 144


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 18<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Techn. Steuerkraft<br />

Total<br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

<strong>Benken</strong> 1’571.10 1’671.64 1’756.77 1’700.22 1'704.59<br />

Kaltbrunn 1’554.60 1’567.12 1’718.22 1’857.68 1'777.48<br />

Uznach 2’151.00 2’316.51 2’289.71 2’301.71 2'154.63<br />

Schmerikon 2’174.80 2’279.44 2’412.45 2’136.10 2'365.57<br />

Ø BKUS 1’913.08 2’015.82 2’086.09 2’055.53 2'024.01<br />

Ø Kanton 2’163.90 2’299.50 2’340.89 2’254.92 2'283.08<br />

Techn. Steuerkraft<br />

für Einkommen &<br />

Vermögen<br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

<strong>Benken</strong> 1'271.00 1'301.58 1'423.57 1'368.63 1'356.18<br />

Kaltbrunn 1'315.50 1'333.91 1'443.62 1'378.18 1'444.74<br />

Uznach 1'750.00 1'860.90 1'874.00 1'843.13 1'714.53<br />

Schmerikon 1'728.50 1'917.91 1'<strong>948</strong>.02 1'780.68 1'944.97<br />

Ø BKUS 1'559.00 1'651.35 1'708.84 1'634.59 1'631.80<br />

Ø Kanton 1'753.50 1'836.72 1'874.00 1'789.73 1'801.50<br />

Einfache Steuer 2007 2008 2009 2010 2011<br />

<strong>Benken</strong> 3’085’988 3’134’205 3’493’441 3’451’685 3'657'615<br />

Kaltbrunn 4’994’954 5’171’569 5’839’443 5’616’084 6'394'427<br />

Uznach 9’696’750 10’320’551 10’595’596 10’625’644 10'134'575<br />

Schmerikon 5’766’276 6’553’498 6’833’654 6’257’310 6'721'807<br />

BKUS 23’543’968 25’179’824 26’762’134 25’950’722 26'908'424<br />

Nettoaufwand 4 2007 2008 2009 2010 2011<br />

<strong>Benken</strong> 6'707'072 7'153'036 7'101'300 6'797'598 7'442'965<br />

Kaltbrunn 10'538'799 10'298'136 9'907'037 9'709'123 9'908'407<br />

Uznach 14'959'584 16'112'732 18'360'328 17'322'091 17'893'818<br />

Schmerikon 8'858'215 8'924'319 8'397'943 9'246'014 9'150'101<br />

BKUS 41'063'670 42'488'223 43'766'608 43'074'826 44'395'291<br />

4<br />

Nettoergebnis vor Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Finanzausgleich


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 19<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Nettoschuld/Kopf 5 2007 2008 2009 2010 2011<br />

<strong>Benken</strong> 3'204.47 2'653.21 2'269.84 1'889.89<br />

Kaltbrunn 2'059.28 1'352.99 526.86 -288.82<br />

Uznach 5'228.76 4'516.43 3'767.34 3'118.39<br />

Schmerikon 2'955.81 2'960.41 2'624.65 2'386.08<br />

Ø Kanton 2'399.88 2'029.25 1'734.59 1'456.06<br />

Im Falle einer Vereinigung der vier Gemeinden stellt sich die Frage nach den<br />

Auswirkungen sowohl auf den Finanzausgleich als auch auf den zukünftigen<br />

Steuerfuss. Unter gleichbleibenden Voraussetzungen bei der Errechnung des Finanzausgleichs<br />

– also ohne Einführung des Sonderlastenausgleichs Soziales und<br />

ohne Berücksichtigung allfälliger Auswirkungen von Förderbeiträgen<br />

nach Gemeindevereinigungsgesetz – bzw. Reduktion der Abschreibungsquoten<br />

oder tiefere Zinsaufwendungen – sind folgende Aussagen realistisch:<br />

Szenario Finanzausgleich 2013:<br />

Ausgleichsgrenze 145 %, Ausgleichsfaktor Ressourcenausgleich 94,5 %<br />

Für das Erreichen des aktuell niedrigsten Steuerfusses von 124 % für die vereinigte<br />

Gemeinde ist eine Reduktion des Nettoaufwandes von 44,0 Mio. Franken<br />

(Basis Jahresrechnung 2011, ohne Berücksichtigung ausserordentlicher Abschreibungen)<br />

um 13,75 % auf 38,0 Mio. Franken notwendig. Die Einsparung<br />

von 6,0 Mio. Franken müsste durch die Nutzung von entstehenden Synergien<br />

erreicht werden. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus Vereinigungsprojekten<br />

scheint dies schwierig zu erreichen, obwohl das Potenzial bei Beteiligung von<br />

vier Gemeinden eine durchaus beachtliche Grösse erreicht. Realistisch betrachtet<br />

scheint eine Einsparung in der Höhe von ca. 10 bis 12 % bzw. bis 5,3 Mio. Franken<br />

umsetzbar.<br />

Ein Steuerfuss von 128 % ist unter gleichen Voraussetzungen mit einer Einsparung<br />

beim Nettoaufwand von 11,2 % bzw. 4,9 Mio. Franken realisierbar.<br />

Ein Steuerfuss von 130 % ist unter gleichen Voraussetzungen mit einer Einsparung<br />

beim Nettoaufwand von 10,0 % bzw. 4,4 Mio. Franken realisierbar.<br />

Der bis 2011 tiefste Steuerfuss von 134 % ist unter gleichen Voraussetzungen<br />

mit einer Einsparung beim Nettoaufwand von 7,25 % bzw. 3,2 Mio. Franken realisierbar.<br />

Bei einer Reduktion des Nettoaufwandes um 5 % bzw. 2,2 Mio. Franken kann ein<br />

Steuerfuss von 138 % realisiert werden.<br />

5<br />

nach Gemeindefinanzstatistik (GFS)


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 20<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Würden keine Synergien freigesetzt, bleibt der Steuerfuss in der vereinigten Gemeinde<br />

bei 145 %.<br />

Zusammenfassung der Erkenntnisse in der folgenden Tabelle:<br />

Konten / Positionen<br />

(CHF 1'000)<br />

Steuerfuss:<br />

124 %<br />

Steuerfuss:<br />

128%<br />

Steuerfuss:<br />

130 %<br />

Aufwand 49’591 49’591 49’591<br />

Ordentliche Abschreibungen 4’619 4’619 4’619<br />

Zinsen 712 712 712<br />

Einnahmen und Nebensteuern 10’880 10’880 10’880<br />

Nettoaufwand von Steuern und<br />

Finanzausgleich<br />

44’043 44’043 44’043<br />

Steuerbedarf 33’775 34’845 35’347<br />

Finanzausgleich 4’211 4’264 4’291<br />

Zu erzielende Synergien in CHF 6’055 4'932 4’404<br />

Zu erzielende Synergien in % 13.75 11.2 10.0<br />

8.4 Einfluss der Sparpakete des Kantons<br />

Die finanziellen Entwicklungen auf der Grundlage der vorstehenden Informationen<br />

des AfGE berücksichtigen die Auswirkungen der Sparpakete des Kantons<br />

nicht bzw. nur teilweise. Diese fallen voraussichtlich etappiert in den kommenden<br />

Jahren an. Es ist zu erwarten, dass auf Grund der individuellen Ausgangslage<br />

jede Gemeinde mit unterschiedlichen Auswirkungen zu rechnen hat. Noch sind<br />

nicht alle relevanten Diskussionen abgeschlossen (Kantonsrat), sodass die konkreten<br />

Auswirkungen noch nicht abschliessend abzusehen sind. Dennoch ist es<br />

offensichtlich, dass die kommunalen Finanzen „unter Druck“ geraten werden und<br />

sich die Gemeinden klar werden müssen, wie sie mit der zusätzlichen Belastung<br />

umgehen sollen (z.B. Erhöhung Steuerfuss).<br />

8.5 Revision des Finanzausgleichsgesetzes<br />

In der Herbstsession 2012 hat sich der Kantonsrat mit der Reorganisation des<br />

Finanzausgleichs beschäftigt. Die Regierung hat dazu einen umfangreichen <strong>Bericht</strong><br />

zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs erarbeitet und dem Kantonsrat unterbreitet.<br />

Der Kantonsrat hat in der 1. Lesung beschlossen, für das Jahr 2013 die<br />

Ausgleichsgrenze auf 145 % (Steuerfuss der den letzten Drittel anführenden<br />

Gemeinde) anzuheben und den Ausgleichsfaktor für den Ressourcenausgleich<br />

von 95 % auf 94.5 % zu senken. Es ist zu erwarten, dass der Kantonsrat in der<br />

2. Lesung in der Novembersession diese Werte bestätigt. Mit Ziel 1.1.2014 sollen<br />

weitere Abklärungen und Vorschläge zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes<br />

eingebracht werden, welche im heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend bekannt<br />

sind. Die Gemeinden werden dazu in einer ordentlichen Vernehmlassung mit einbezogen.


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 21<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

8.6 Fazit bezüglich Auswirkungen aus den Sparpaketen und der Revision<br />

des Finanzausgleichsgesetzes<br />

Die Ausführungen zeigen, dass die Auswirkungen der Sparpakete des Kantons<br />

auf die finanzielle Entwicklung der Gemeinden noch nicht abschliessend beurteilt<br />

werden können. Die Revision des Finanzausgleichsgesetzes wird voraussichtlich<br />

im Herbst 2013 durch den Kantonsrat behandelt. Es ist daher keine abschliessende<br />

Aussage zu den Auswirkungen auf die Finanzen möglich.<br />

Nach aktueller Einschätzung ist es wahrscheinlich, dass die heute angewandten<br />

Steuerfüsse der Gemeinden unter Druck geraten werden. Wie weit sich dies in<br />

steigenden Steuerfüssen äussert, ist derzeit noch völlig offen. Die finanzielle Stabilität<br />

einer fusionierten und damit grösseren Gemeinde wird jedoch gesamthaft<br />

zunehmen, indem sich Veränderungen einzelner Kriterien auf eine grössere Einheit<br />

geringer auswirken als auf eine kleine Gemeinde.<br />

Die Grundsatzentscheidungen der vier Gemeinderäte werden somit auf der Basis<br />

der Jahresrechnung 2011 vorzunehmen sein. In der Vorbereitung der Abstimmung<br />

über den Vereinigungsbeschluss (2. Meilenstein) werden die Grundlagen<br />

2013 und ev. 2014 bekannt sein. Zudem wird dann auch definiert sein, welche<br />

Gemeinden im Vereinigungsprozess involviert sind. Die Bürgerschaft wird<br />

schliesslich anlässlich der Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss über alle<br />

– auch die finanziellen – Konsequenzen ihres Entscheids informiert sein.<br />

8.7 Phasen bis zur Grundsatzabstimmung (Vorschlag)<br />

In der folgenden Zusammenstellung wird vorgeschlagen, wie das Projekt bis zur<br />

Grundsatzabstimmung strukturiert werden könnte.<br />

Projektschritte Erarbeitete Resultate Termin<br />

<strong>Machbarkeitsstudie</strong><br />

Die Ergebnisse der <strong>Machbarkeitsstudie</strong> liegen<br />

vor.<br />

11/12<br />

Grundsatzbeschlüsse der<br />

Gemeinderäte<br />

Die Gemeinderäte der involvierten Gemeinden<br />

haben die <strong>Machbarkeitsstudie</strong> zur Kenntnis<br />

genommen, verarbeitet und entschieden, ob<br />

eine Grundsatzabstimmung in der eigenen<br />

Gemeinde durchgeführt werden soll.<br />

spätestens<br />

01/13<br />

Vorbereitung der Grundsatzabstimmung<br />

Die Grundsatzabstimmung wird vorbereitet<br />

und die Unterlagen erstellt.<br />

Sorgfältige Kommunikation und Einbezug aller<br />

nötigen Medien und an alle Gruppen.<br />

04/13<br />

Grundsatzabstimmungen<br />

Gleichzeitige Durchführung der Grundsatzabstimmungen<br />

(ausserordentliche Bürgerversammlungen)<br />

in allen involvierten Gemeinden.<br />

06/13


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 22<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

8.8 Kommunikationskonzept (Mitarbeitende, Parteien, Bevölkerung)<br />

Das Kommunikationskonzept basiert auf folgenden zu adressierenden Gruppen,<br />

Medien und weiteren Informationen:<br />

a) Übersicht<br />

Anzusprechende Gruppen Ziele<br />

Medien<br />

Bevölkerung<br />

Die Bevölkerung wird zeitgerecht mit den<br />

nötigen Informationen bedient, damit die<br />

Meinungsbildung frei und mit genügend<br />

Zeit erfolgen kann.<br />

Medieninformationen,<br />

Informationsveranstaltungen.<br />

Körperschaften (die nicht<br />

integriert sind in das Projekt)<br />

Information über den Projektstand.<br />

Sitzungen und Informationsveranstaltungen.<br />

Teilweise<br />

im Beirat.<br />

Parteien<br />

Die Parteien werden zeitgerecht mit den<br />

nötigen Informationen bedient, damit die<br />

Meinungsbildung frei und mit genügend<br />

Zeit erfolgen kann.<br />

Beirat.<br />

Mitarbeitende<br />

Die Mitarbeitenden sind im Projekt geeignet<br />

einzubeziehen und zu informieren.<br />

Informationsveranstaltungen.<br />

b) Informationsmittel<br />

Die folgende Tabelle gibt dazu einen Einblick.<br />

Medien Inhalte / Rhythmus Bemerkungen<br />

Medieninformationen,<br />

Medienkonferenzen<br />

Regelmässig nach neuen Erkenntnissen<br />

wird eine Medieninformation erstellt und<br />

verteilt.<br />

Sparsamer und zielorientierter<br />

Einsatz des Mittels<br />

Medienkonferenz.<br />

Informationsveranstaltungen<br />

Vor Abstimmungen werden Informationsveranstaltungen<br />

durchgeführt. Im Normalfall<br />

eine Veranstaltung je Gemeinde.<br />

Auch für Mitarbeitende.<br />

8.9 Szenarien nach dem Grundsatzentscheid<br />

8.9.1 Mögliche Szenarien<br />

Grundsätzlich entscheidet die Bürgerschaft jeder einzelnen Gemeinde über einen<br />

Zusammenschluss mit einer anderen Gemeinde. Dabei spielt es keine Rolle, ob<br />

die beteiligten Gemeinden eine gemeinsame Grenze haben, oder nicht. Es wäre<br />

also denkbar, dass z.B. Schmerikon mit Kaltbrunn ein Vereinigungsprojekt realisieren<br />

könnte. Soweit die Theorie. Praktisch darf davon ausgegangen werden,<br />

dass im Raum Linthgebiet eine Vereinigung mit gemeinsamer Grenze einhergeht.<br />

Dies ist insbesondere bei Schmerikon und Uznach einerseits als auch bei Uznach<br />

und Kaltbrunn anderseits sinnvoll, wo die Gemeindegrenzen kaum mehr als solche<br />

erkannt werden. Dem Mitwirken der Gemeinde Uznach im geplanten Vereini-


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 23<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

gungsprozess kommt somit entscheidende Bedeutung zu. Als mögliche und sinnvolle<br />

Szenarien können folgende Varianten bezeichnet werden:<br />

a) Vereinigung der politischen Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Uznach und<br />

Schmerikon<br />

b) Vereinigung der politischen Gemeinden <strong>Benken</strong> und Kaltbrunn<br />

c) Vereinigung der politischen Gemeinden Schmerikon und Uznach<br />

d) Vereinigung der politischen Gemeinden Kaltbrunn und Uznach<br />

e) Vereinigung der politischen Gemeinden <strong>Benken</strong> und Uznach<br />

f) Vereinigung der politischen Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn und Uznach<br />

g) Vereinigung der politischen Gemeinden Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach<br />

8.9.2 Fazit und Erkenntnisse<br />

Die bisherigen Diskussionen zeigen, dass die Variante a) das anzustrebende Szenario<br />

ist. Idealerweise könnte zudem bei Mitwirken der Gemeinde <strong>Benken</strong> die<br />

Primarschulgemeinde <strong>Benken</strong> inkorporiert werden. Idealerweise deshalb, weil die<br />

neu entstehende Gemeinde für das übrige Gemeindegebiet wie auch für die<br />

Oberstufe bereits die Verantwortung für die Beschulung trägt. Eine Parallelorganisation<br />

bei der Primarschule in <strong>Benken</strong> wäre aus organisatorischen, prozessualen<br />

und wirtschaftlichen Gründen wenig sinnvoll. Das Amt für Gemeinden unterstützt<br />

die Weiterführung der Variante a) mit vollen Kräften, bietet aber auch bei<br />

den anderen Szenarien gerne seine Hilfe an.<br />

In Ergänzung zu den Informationen und Empfehlungen des AfGE sind im weiteren<br />

Projektverlauf folgende Szenarien zu diskutieren und die Schlussfolgerungen<br />

bei der Vorbereitung der Grundsatzabstimmung (Formulierung der Anträge) zu<br />

berücksichtigen:<br />

1. Vereinigung von allen Gemeinden: <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Schmerikon, Uznach.<br />

2. Lehnt Uznach eine Vereinigung mit einer anderen Gemeinde / anderen Gemeinden<br />

ab, macht die Weiterführung des Prozesses wenig Sinn.<br />

3. Zur Vereinfachung des Prozesses würde idealerweise die Einheitsgemeinde<br />

<strong>Benken</strong> gebildet werden (Inkorporation), bevor der Fusionsprozess mit den<br />

anderen Gemeinden in Angriff genommen wird.<br />

4. Möglich sind weiter folgende Szenarien (bezüglich Zusammenlegung):<br />

Schmerikon und Uznach, Kaltbrunn und Uznach, <strong>Benken</strong> und Uznach, <strong>Benken</strong><br />

und Kaltbrunn.<br />

8.10 Zusammenfassung<br />

Es liegen für die Vorbereitung des Entscheides der Gemeinderäte, ob eine Grundsatzabstimmung<br />

durchgeführt werden soll und ob damit in einen Fusionsprozess<br />

mit einer anderen / mit anderen Gemeinden eingetreten werden soll folgende<br />

Erkenntnisse vor:<br />

§ Alle involvierten Gemeinden stossen in verschiedenen Fragen an Grenzen<br />

(z.B. die Bewältigung eines weiteren Bevölkerungswachstums, Entscheid zur<br />

Entwicklung der Infrastruktur, usw.).


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 24<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Grössere Vorhaben können in einer kleineren Einheit wegen des Investitionsvolumens<br />

nicht oder schlechter bewältigt werden. In einer grössere Einheit ist<br />

diesbezüglich mehr möglich.<br />

Wichtige regionale Herausforderungen (Raumplanung) können mit den heutigen<br />

Gemeindegrenzen nur punktuell zukunftsgerichtet gelöst werden.<br />

Die Potenziale zur Verbesserung der Dienstleistungen (Verwaltung) und zur<br />

Optimierung von Kostenpositionen können nur im Falle einer Fusion realisiert<br />

werden.<br />

Jede Gemeinde hat für die eigene Entwicklung „weiche Faktoren“, welche für<br />

sie eine Rolle spielen und welche auch im Falle einer Fusion weiterhin gepflegt<br />

und entwickelt werden können. Auch im Falle einer Fusion „verschwinden“ die<br />

Dörfer nicht (Beispiel zum Vergleich: Gemeinde Gaiserwald mit Engelburg und<br />

Abtwil).<br />

Eine Abschätzung der finanziellen Konsequenzen einer Fusion basiert auf der<br />

Grundlage der Zahlen von 2011. Die künftigen Voraussetzungen, dies ist<br />

zeichnet sich ab, werden voraussichtlich anders sein. Es ist jedoch weiterhin<br />

das Projektziel, den Umsetzungsprozess mit dem tiefsten Steuerfuss der involvierten<br />

Gemeinden anzustreben.<br />

Auf Empfehlung des Beirats vom 21.08.12 wurden die Ortsgemeinden und die<br />

Burgergemeinde Uznach anlässlich der Sitzung vom 18.09.12 über den Projektstand<br />

informiert. Zudem wurden sie aufgefordert, zu einer allfälligen Teilnahme<br />

im Projekt bis Ende November 2012 einen formellen Beschluss zu fassen und ihn<br />

dem Gemeindepräsidenten zur Kenntnis zu bringen.


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 25<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

9 Grundlagen für die Konzeptphase<br />

In der Konzeptphase, welche an die Grundsatzabstimmung anschliesst, geht es<br />

um die Klärung verschiedener Voraussetzungen als Grundlage für den Vereinigungsbeschluss.<br />

Die folgenden Informationen basieren auf den heutigen Erkenntnissen.<br />

Zu beachten ist, dass relevante Aspekte aus der Phase Grundsatzabstimmung,<br />

welche im vorstehenden Abschnitt 8 (Grundlagen für die Grundsatzabstimmung)<br />

dargelegt wurden, auch für die Konzeptphase der Vorbereitung<br />

des Vereinigungsbeschlusses gelten. Dazu gehören die Abschnitte zu den Themen<br />

Finanzen und Szenarien, welche in der Folge nicht wiederholt werden.<br />

9.1 Organisation der Phase 2 (Konzeptphase)<br />

Bei der Organisation der Phase 2, welche mit dem Vereinigungsbeschluss abgeschlossen<br />

wird, müssen auch die Vorgaben und Rahmenbedingungen des Gemeindevereinigungsgesetzes<br />

(GVG) einbezogen werden (Art. 4 ff.). Verantwortlich<br />

für die Vorbereitung des Vereinigungsbeschlusses ist dabei der Konstituierungsrat<br />

(Art. 7 GVG), der aus den Mitgliedern der Gemeinderäte der involvierten<br />

Gemeinden besteht. Basierend auf dem GVG und Erfahrungen aus anderen Fusionsprojekten<br />

wird für die Umsetzung in der Phase 2 folgende die Projektorganisation<br />

vorgeschlagen:<br />

Nr. Organisation Besetzung AKV Bemerkungen<br />

1. Beirat Vertreter aller Parteien<br />

und politisch<br />

engagierten Vereinigungen<br />

aller involvierten<br />

Gemeinden<br />

R. Sonderegger<br />

Projektausschuss<br />

(PA)<br />

Aufgaben:<br />

- Einbringen von<br />

relevanten Aspekten<br />

und offenen<br />

Punkten für den<br />

Entscheidungsund<br />

Umsetzungsprozess.<br />

- Diskussion von<br />

denkbaren Varianten<br />

als Entscheidungsvorbereitung<br />

für den Projektausschuss.<br />

- Sicherstellung der<br />

kommunikativen<br />

Verzahnung mit<br />

der Bevölkerung<br />

in den Gemeinden.<br />

Kompetenzen/Verantwortung:<br />

- Antragstellung<br />

bezüglich zu behandelnder<br />

Themen<br />

und Abwicklung<br />

des Projekts<br />

R. Sonderegger als<br />

Verbindung zu den anderen<br />

Gremien.<br />

Bei allen Sitzungen des<br />

Beirates ist mind. der<br />

KR-Ausschuss mit involviert<br />

(ev. PA).


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 26<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Nr. Organisation Besetzung AKV Bemerkungen<br />

2. Konstituierungsrat<br />

(KR)<br />

Alle Mitglieder der<br />

Gemeinderäte aller<br />

involvierten Gemeinden<br />

R. Sonderegger<br />

Aufgaben:<br />

- Vorbereitung aller<br />

zu entscheidenden<br />

Unterlagen und<br />

Dokumente (inkl.<br />

Abstimmungsdokumente).<br />

- Entscheid Organisations-struktur.<br />

- Kommunikation<br />

intern und extern.<br />

Der KR konstituiert sich<br />

selbst (Präsidium, Vize-<br />

Präsidium, Aktuar)<br />

R. Sonderegger als<br />

externer Projektbegleiter.<br />

Kompetenzen/Verantwortung:<br />

- Umfassende Verantwortung<br />

für<br />

den Prozess.<br />

3. Ev. Ausschuss<br />

des Konstituierungsrats<br />

(KR-<br />

Ausschuss)<br />

Alle Gemeindepräsidien<br />

und je ein Gemeinderat<br />

aus allen<br />

involvierten Gemeinden<br />

R. Sonderegger<br />

Aufgaben:<br />

- Vorbereitungsarbeiten<br />

z.Hd. des<br />

KR.<br />

Kompetenzen/Verantwortung:<br />

- Vorschläge und<br />

Antragstellung<br />

bezüglich Projektabwicklung<br />

und –<br />

inhalte.<br />

Präsidium wie KR<br />

R. Sonderegger als<br />

externer Projektbegleiter<br />

Zur stärkeren Fokussierung<br />

auf konkrete Inhalte<br />

und Lösungen<br />

wird vorgeschlagen, auf<br />

den KR-Ausschuss zu<br />

verzichten und stattdessen<br />

den Projektausschuss<br />

gem. Pkt. 4<br />

weiterzuführen.<br />

4. Projektausschuss<br />

(PA)<br />

Alle Gemeindepräsidien<br />

und 4 Kadermitarbeitende<br />

(pro<br />

Gemeinde 1 Kadermitarbeitender)<br />

R. Sonderegger<br />

Kommunikation<br />

Aufgaben:<br />

- Vorbereitungsarbeiten<br />

z.Hd. des<br />

KR.<br />

Kompetenzen/Verantwortung:<br />

- Vorschläge und<br />

Antragstellung<br />

bezüglich Projektabwicklung<br />

und –<br />

inhalte.<br />

Präsidium wie KR<br />

R. Sonderegger als<br />

externer Projektbegleiter<br />

Für die Kommunikation<br />

im Projekt ist der PA<br />

zuständig.<br />

5. Projektteams<br />

(PT)<br />

Aufgaben:<br />

- Bearbeitung der<br />

Themen gemäss<br />

Projektauftrag.<br />

- Einhaltung von<br />

Terminen und<br />

Meilensteinen.<br />

Zu folgenden Themen<br />

werden Projektteams<br />

eingesetzt:<br />

- Schule<br />

- Gemeindeverwaltung<br />

- Informatik<br />

- Finanzen<br />

- Werkhof / Tiefbau<br />

- Alters- und Pflegeheime<br />

- Sicherheit / Feu-<br />

Kompetenzen/Verantwortung:<br />

- Einsatz der vereinbarten<br />

Mitteln<br />

(Sach-, Finanz-<br />

In diese PT werden<br />

Mitarbeitende der Gemeinden<br />

delegiert. Geleitet<br />

wird jedes PT<br />

durch einen Mitarbeitenden.<br />

Es ist bei der<br />

Besetzung auf Fachkompetenz<br />

und Parität<br />

zu achten.<br />

Hinweis: Die PT sollen<br />

von Anbeginn definiert<br />

werden. Im Rahmen


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 27<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Nr. Organisation Besetzung AKV Bemerkungen<br />

erwehr<br />

- Ver- und Entsorgung<br />

- ...<br />

mittel und Personen).<br />

- Antragstellung an<br />

PA bezüglich<br />

Themen, Abwicklung<br />

und Inhalte<br />

(inkl. Projektauftrag)<br />

der Informations- und<br />

Kommunikationsarbeit<br />

sollen sie integriert<br />

werden. Im Rahmen<br />

der Phase 2 werden<br />

voraussichtlich einige<br />

Analysearbeiten zu<br />

erledigen sein. Die eigentliche<br />

Arbeit beginnt<br />

für die PT nach dem<br />

Vereinigungsbeschluss.<br />

Dann ist auch klar,<br />

welche Körperschaften<br />

mit zu involvieren sind.<br />

Es ist zu prüfen, einen<br />

Obmudsmann einzusetzen.<br />

Hinweis: Insbesondere<br />

ab der Phase „Vorbereitung<br />

Vereinigungsbeschluss“<br />

ist diese Massnahme<br />

für die Mitarbeitenden<br />

u.U. hilfreich.<br />

6. Ombudsmann - Aufgaben:<br />

- Unabhängige Prüfung<br />

von personellen<br />

Anliegen<br />

der Mitarbeitenden<br />

der Gemeinden.<br />

- Vorschlag für allfällige<br />

Problemlösungen.<br />

Kompetenzen/Verantwortung:<br />

- Problemlösung bei<br />

Unklarheiten mit<br />

Mitarbeitenden.<br />

- Antragsrecht für<br />

die Problemlösung.<br />

9.2 Phasenplan mit Meilensteinen<br />

In der folgenden Zusammenstellung wird die Phase in der Übersicht dargestellt.<br />

Die Terminangaben sind indikativ und im weiteren Projektablauf zu konkretisieren.<br />

Im Projektverlauf sind die einzelnen Projektschritte weiter zu verfeinern.


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 28<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Projektschritte Erarbeitete Resultate Termin<br />

Grundsatzabstimmung<br />

Die Ergebnisse der Grundsatzabstimmung<br />

liegen vor.<br />

06/13<br />

Projektvorbereitung Vereinigungsbeschluss<br />

Vorbereitung Vereinigungsbeschluss<br />

Vereinigungsbeschluss<br />

Die Ergebnisse sind interpretiert und die<br />

Schlussfolgerung (z.B. Zusammensetzung)<br />

sind getroffen, der Konstituierungsrat bestimmt<br />

und die nötigen Entscheide für die<br />

nächste Phase sind getroffen.<br />

Der Vereinigungsbeschluss wird vorbereitet<br />

(GVG Art. 5): a) Name, Organisationsform,<br />

Wappen. b) Zeitplan für die Vereinigung. c)<br />

Vollzug hängiger Beschlüsse. d) Überführung<br />

von Verwaltungsstellen, unselbständigen öffentlich-rechtlichen<br />

Unternehmen und Mitarbeitende.<br />

Sorgfältige Kommunikation und Einbezug aller<br />

nötigen Medien und an alle Gruppen.<br />

Versammlung aller involvierter Körperschaften,<br />

welche im obligatorischen Referendum für<br />

die Vereinigung zu beschliessen haben.<br />

12/13<br />

08/14<br />

12/14


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 29<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

9.3 Kommunikationskonzept (MA, Parteien, Bevölkerung)<br />

Das Kommunikationskonzept basiert auf folgenden zu adressierenden Gruppen,<br />

Medien und weiteren Informationen:<br />

a) Übersicht<br />

Anzusprechende Gruppen Ziele<br />

Medien<br />

Bevölkerung<br />

Die Bevölkerung wird zeitgerecht mit den<br />

nötigen Informationen bedient, damit die<br />

Meinungsbildung frei und mit genügend<br />

Zeit erfolgen kann.<br />

Website, Flyer, Medieninformationen,<br />

Medienkonferenzen,<br />

Informationsveranstaltungen.<br />

Körperschaften (die nicht<br />

integriert sind in das Projekt)<br />

Körperschaften, welche im Projekt nicht<br />

direkt involviert sind, sind bei Themen,<br />

welche sie tangieren, speziell zu informieren<br />

> Infoveranstaltung<br />

Website, Flyer, Medieninformationen,<br />

Medienkonferenzen,<br />

Informationsveranstaltungen<br />

(Körperschaften).<br />

Parteien<br />

Die Parteien werden zeitgerecht mit den<br />

nötigen Informationen bedient, damit die<br />

Meinungsbildung frei und mit genügend<br />

Zeit erfolgen kann.<br />

Wichtiges Element dazu sind die Beiratssitzungen.<br />

Bei offenen Fragen mit politischer<br />

Tragweite soll der Beirat auch zum<br />

Finden einer tragfähigen Lösung eingesetzt<br />

werden.<br />

Website, Flyer, Medieninformationen,<br />

Medienkonferenzen,<br />

Beiratssitzungen,<br />

Informationsveranstaltungen<br />

(Öffentlichkeit).<br />

Mitarbeitende<br />

Die Mitarbeitenden sind im Projekt spezifisch<br />

einzubeziehen und auch für die Erarbeitung<br />

von organisatorischen Aspekten<br />

zu begrüssen (z.B. mit den Projektteams).<br />

Website, Flyer, Medieninformationen,<br />

Medienkonferenzen,<br />

Informationsveranstaltungen<br />

für Mitarbeitende.<br />

Zusätzlich: Newsletter per<br />

Mail.<br />

Behörden<br />

Behördenmitglieder der involvierten Körperschaften<br />

werden über Behördenkonferenzen<br />

und später im Konstitutierungsrat<br />

gezielt involviert.<br />

Keine zusätzlichen Mittel<br />

erforderlich.


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 30<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

b) Informationsmittel<br />

Die folgende Tabelle gibt dazu einen Einblick.<br />

Medien Inhalte / Rhythmus Bemerkungen<br />

Website Laufende Aktualisierung Es ist zu prüfen, eine spezielle<br />

Website zu installieren.<br />

Variante: Jede involvierte<br />

Körperschaft führt<br />

auf der Home-Seite einen<br />

Button Fusion.<br />

Flyer<br />

Regelmässig nach neuen Erkenntnissen<br />

wird ein Print-Flyer erstellt und allen<br />

Haushalten zugestellt.<br />

Erscheinung: 2 – 3 mal pro Jahr.<br />

-<br />

Medieninformationen,<br />

Medienkonferenzen<br />

Regelmässig nach neuen Erkenntnissen<br />

wird eine Medieninformation erstellt und<br />

verteilt.<br />

Bei wichtigen Teilschritten soll eine Medienkonferenz<br />

durchgeführt werden.<br />

Sparsamer Einsatz des<br />

Mittels Medienkonferenz.<br />

Informationsveranstaltungen<br />

Informationsveranstaltungen<br />

für Mitarbeitende<br />

Newsletter per Mail<br />

„Landsgemeinde“<br />

Vor Abstimmungen werden Informationsveranstaltungen<br />

durchgeführt. Im Normalfall<br />

eine Veranstaltung je Gemeinde.<br />

Die Mitarbeitenden werden mit speziellen<br />

Informationsveranstaltungen auf dem<br />

Laufenden gehalten.<br />

Durchführung: 2 – 3 mal pro Jahr.<br />

Die Mitarbeitenden werden mit unregelmässigen<br />

Newsletter per Mail auf dem<br />

Laufenden gehalten.<br />

Zusammenkunft aller Einwohnerinnen<br />

und Einwohner zu einem gemeinsamen<br />

Event.<br />

-<br />

Der Einbezug der Mitarbeitenden<br />

ist besonders<br />

wichtig nach dem Vereinigungsbeschluss<br />

bei der<br />

konkreten Vorbereitung<br />

und Umsetzung der entschiedenen<br />

Lösung.<br />

Vorschlag: Nach jeder<br />

Sitzung des Projektausschusses<br />

werden alle Behördenmitglieder<br />

und<br />

Mitarbeitende mit den<br />

wichtigsten Erkenntnisse<br />

und Entscheiden informiert.<br />

-


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 31<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

9.4 Einzubeziehende Organisationseinheiten<br />

9.4.1 Öffentlich-rechtliche Körperschaften<br />

Auf dem Gebiet der vier politischen Gemeinden <strong>Benken</strong>, Kaltbrunn, Uznach und<br />

Schmerikon bestehen folgende nach Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG)<br />

organisierte Körperschaften:<br />

Schulgemeinden:<br />

- Primarschulgemeinde <strong>Benken</strong><br />

Ortsgemeinden:<br />

- Ortsgemeinde <strong>Benken</strong><br />

- Ortsgemeinde Kaltbrunn<br />

- Ortsgemeinde Uznach<br />

- Ortsgemeinde Schmerikon<br />

Örtliche Korporationen:<br />

- Wasserkorporation <strong>Benken</strong><br />

- Wasserkorporation Kaltbrunn<br />

Ortsbürgerliche Korporationen:<br />

- Burgerkorporation Uznach<br />

Altersheime:<br />

- Altersheim Kaltbrunn<br />

- Altersheim Uznach<br />

- weitere<br />

Zweckverbände:<br />

- Pflegezentrum Linthgebiet Uznach (Mitglieder: alle)<br />

- Soziale Dienste Linthgebiet Uznach (Mitglieder: alle)<br />

- Werkjahrschule Linthgebiet Uznach (Mitglieder: alle)<br />

- Abwasserverband Obersee Schmerikon (Kaltbrunn, Schmerikon, Uznach)<br />

- Logopädischer Dienst Linthgebiet Jona (Mitglieder: alle)<br />

- weitere<br />

Stromversorgung:<br />

- Elektrizitätsversorgung <strong>Benken</strong> (Gemeindewerk)<br />

Sämtliche Spezialgemeinden (Schul- und Ortsgemeinden, Korporationen) entscheiden<br />

selbständig über ein allfälliges Mitwirken am Vereinigungsprojekt im<br />

Sinn einer möglichen Inkorporation oder einer Vereinigung bspw. der Ortsgemeinden<br />

unter sich. Keine dieser Spezialgemeinden kann zur Mitwirkung gezwungen<br />

werden. Bleiben sie bestehen, behalten sie die ihnen übertragenen Auf-


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 32<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

gaben und sind für deren Erbringung auf ihrem Gemeindegebiet weiterhin verantwortlich.<br />

Beteiligen sich einzelne Spezialgemeinden, wie bspw. die Primarschulgemeinde<br />

<strong>Benken</strong> am Vereinigungsprozess, so erfolgt dies in der Regel durch Inkorporation.<br />

Dabei spielt der Zeitpunkt der Inkorporation eine wichtige Rolle in Bezug auf<br />

die Zuständigkeit der aufnehmenden Gemeinde. Bei einem angenommenen Vereinigungszeitpunkt<br />

der vier Gemeinden per 1. Januar 2017 und gleichzeitiger Inkorporation<br />

ist der nach dem Vereinigungsbeschluss zu bildende Konstituierungsrat<br />

für die Inkorporation zuständig. In der Spezialgemeinde muss dabei von der<br />

Bürgerschaft unabhängig vom Zeitpunkt der Inkorporation in obligatorischer Abstimmung<br />

darüber beschlossen werden. Die Auflage im fakultativen Referendum<br />

auf Seite der aufnehmenden politischen Gemeinde obliegt bei Inkorporation per<br />

1.1.17 dem Konstituierungsrat mittels Auflage im neuen Gemeindegebiet. Liegt<br />

der Inkorporationszeitpunkt hingegen früher, so erfolgt das fakultative Referendum<br />

in der zugehörigen politischen Gemeinde (z.B. bei der Primarschulgemeinde<br />

in der politischen Gemeinde <strong>Benken</strong>).<br />

Die Zweckverbände bleiben ebenfalls weiterhin bestehen. Die vereinigte Gemeinde<br />

– egal in welcher Zusammensetzung – tritt die Rechtsnachfolge der aufgehobenen<br />

Gemeinden an. Beteiligen sich nicht alle vier politischen Gemeinden am<br />

Vereinigungsprozess, so bleiben die nicht beteiligten Gemeinden weiterhin Mitglied<br />

im Zweckverband.<br />

9.4.2 Privatrechtlich organisierte Körperschaften<br />

In der obigen Liste sind folgende privatrechtlich organisierte Körperschaften nicht<br />

aufgeführt:<br />

Kaltbrunn:<br />

- Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG (EVK; privatrechtliche AG)<br />

- Fernsehgenossenschaft Kaltbrunn<br />

Schmerikon:<br />

- EW Schmerikon AG (EWS; privatrechtliche AG)<br />

- cable Schmerikon (Fernsehgenossenschaft Schmerikon)<br />

- Altersheim Schmerikon (Stiftung)<br />

Uznach:<br />

- Elektrizitätswerk Uznach AG (EWU; privatrechtliche AG)<br />

- Uznachcable (Kabel-TV für Uznach, Genossenschaft)


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 33<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

9.4.3 Vereine mit Leistungsvereinbarungen<br />

Die folgende Aufzählung führt Vereine und Institutionen auf, welche öffentliche<br />

Aufgaben auf der Grundlage von Leistungsaufträgen, -vereinbarungen erfüllen:<br />

Spitex:<br />

- Spitex Uznach-Gommiswald<br />

- Spitex Eschenbach-Schmerikon-<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn<br />

Pro Senectute und weitere Vereine bzw. Organisationen<br />

9.4.4 Empfehlungen<br />

Die Körperschaften entscheiden autonom, ob sie im Fusionsprojekt mitmachen<br />

wollen oder nicht. Aus der heutigen Sicht soll das Projekt mit der politischen Gemeinde<br />

<strong>Benken</strong> und den Einheitsgemeinden Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach<br />

gestartet werden. Idealerweise würde eine Inkorporation der Primarschulgemeinde<br />

vor der Fusion der Gemeinden realisiert werden, was aber von der Entscheidung<br />

der Primarschule <strong>Benken</strong> abhängt.<br />

Auf Empfehlung des Beirats vom 21.08.12 wurden die Ortsgemeinden und die<br />

Burgergemeinde Uznach anlässlich der Sitzung vom 18.09.12 über den Projektstand<br />

informiert. Zudem wurden sie aufgefordert, zu einer allfälligen Teilnahme<br />

im Projekt bis Ende November 2012 einen formellen Beschluss zu fassen und ihn<br />

dem Gemeindepräsidenten zur Kenntnis zu bringen.<br />

Es ist zu prüfen, ob im Rahmen der Fusion auch eine gemeinsame Wasserversorgung<br />

realisiert werden könnte und ob dazu die beiden Wasserkorporationen <strong>Benken</strong><br />

und Kaltbrunn einbezogen werden könnten. Dies ist im Rahmen der Phase 2<br />

anzugehen.<br />

9.5 Bildung der zukünftigen Organisationseinheiten<br />

9.5.1 Organisationsformen der vereinigten Gemeinden<br />

Es sind folgende Modelle möglich und zu prüfen (Grundlage Art. 19 GG):<br />

a) Gemeinde mit Bürgerversammlung (Einheitsgemeinde)<br />

Vorteile des Modells „Gemeinde mit Bürgerversammlung“:<br />

- Erfahrung aller involvierten Gemeinden mit diesem Modell.<br />

- Direkter Einfluss der Stimmbürger auf das Geschehen in der Gemeinde.<br />

- Das Gemeindegesetz ermöglicht die Verbesserung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

(Eventualantrag (Art. 75 GG), Volksvorschlag (Art. 76<br />

GG) und Volksmotion (Art. 82 f. GG)).


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 34<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

Nachteile des Modells „Gemeinde mit Bürgerversammlung“:<br />

- Möglicherweise geringere Stimmbeteiligung.<br />

- Limitierte Möglichkeit der Beteiligung (örtlich und zeitlich).<br />

- Einfluss der Exekutive bei der Durchsetzung von Vorlagen.<br />

b) Gemeinde mit Parlament (Einheitsgemeinde):<br />

Vorteile des Modells „Gemeinde mit Parlament“:<br />

- Kleinere Einheiten können über die Wahlkreis-Definition gut berücksichtigt<br />

werden.<br />

- Wichtige Vorlagen werden an der Urne entschieden.<br />

- Im Parlament können Nachwuchs-Politiker erste Erfahrungen sammeln.<br />

- Gewaltentrennung konsequent umsetzen.<br />

Nachteile des Modells „Gemeinde mit Parlament“:<br />

- Aufwändigere Struktur.<br />

- Mehraufwand (auch für Verwaltung) für die Vorbereitung der Geschäfte.<br />

- Mehrkosten gegenüber „Gemeinde mit Bürgerversammlung“.<br />

Bei der Darstellung der beiden Organisationsmodelle sind die politischen Aspekte<br />

nicht aufgeführt.<br />

9.5.2 Organisation der zukünftigen Gemeindeverwaltung<br />

Im Fokus steht, wie die Gemeindeverwaltung die Aufgaben mit einem Höchstmass<br />

an Effektivität und Effizienz erfüllen kann. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang<br />

neben dem Gemeindepräsidium auch weitere Ratsmitglieder über ein Pensum<br />

verfügen sollen (z.B. Schulratspräsidium). Hinweis: Zu beachten ist Art. 89<br />

GG („Der Rat ist oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde“; die<br />

Verantwortung verbleibt damit vollumfänglich beim GR). Aus dieser Perspektive<br />

ermöglicht eine weitgehende Zusammenlegung der Verwaltung (Zentralisierung<br />

möglichst vieler Stellen) ein optimales Ausschöpfen der Synergiepotenziale.<br />

9.5.3 Organisation der Schule<br />

Einführung und Darstellung von mögliche Modellen:<br />

- Einheitsgemeinde mit Schulrat (vom Volk gewählt)<br />

- Einheitsgemeinde mit Direktorat (ohne Schulrat, ohne Schulkommission, ev.<br />

mit Bildungsbeirat)<br />

- Hinweis: Zu beachten ist, dass neben Schmerikon auch Uznach die Führung<br />

der Einheitsgemeinde mit einem Direktorat einführen will.<br />

9.6 Aufwandschätzung für die Umsetzung<br />

Aufwandschätzungen für die weiteren Projektphasen zur Vorbereitung der Fusion<br />

sind mit grossen Unsicherheiten behaftet, insbesondere deshalb, weil aktuell<br />

nicht feststeht, ob alle vier Gemeinden in den Fusionsprozess einsteigen oder nur


<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 35<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

deren zwei oder drei. Erste grobe Schätzungen lassen für die Vorbereitung der<br />

Grundsatzabstimmungen einen externen Aufwand von 100 Stunden erwarten.<br />

Für die Konzeptphase dürfte der externe Aufwand zwischen 250 und 350 Stunden<br />

liegen.

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