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Machbarkeitsstudie Bericht [PDF, 948 KB] - Benken

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<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 32<br />

Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />

gaben und sind für deren Erbringung auf ihrem Gemeindegebiet weiterhin verantwortlich.<br />

Beteiligen sich einzelne Spezialgemeinden, wie bspw. die Primarschulgemeinde<br />

<strong>Benken</strong> am Vereinigungsprozess, so erfolgt dies in der Regel durch Inkorporation.<br />

Dabei spielt der Zeitpunkt der Inkorporation eine wichtige Rolle in Bezug auf<br />

die Zuständigkeit der aufnehmenden Gemeinde. Bei einem angenommenen Vereinigungszeitpunkt<br />

der vier Gemeinden per 1. Januar 2017 und gleichzeitiger Inkorporation<br />

ist der nach dem Vereinigungsbeschluss zu bildende Konstituierungsrat<br />

für die Inkorporation zuständig. In der Spezialgemeinde muss dabei von der<br />

Bürgerschaft unabhängig vom Zeitpunkt der Inkorporation in obligatorischer Abstimmung<br />

darüber beschlossen werden. Die Auflage im fakultativen Referendum<br />

auf Seite der aufnehmenden politischen Gemeinde obliegt bei Inkorporation per<br />

1.1.17 dem Konstituierungsrat mittels Auflage im neuen Gemeindegebiet. Liegt<br />

der Inkorporationszeitpunkt hingegen früher, so erfolgt das fakultative Referendum<br />

in der zugehörigen politischen Gemeinde (z.B. bei der Primarschulgemeinde<br />

in der politischen Gemeinde <strong>Benken</strong>).<br />

Die Zweckverbände bleiben ebenfalls weiterhin bestehen. Die vereinigte Gemeinde<br />

– egal in welcher Zusammensetzung – tritt die Rechtsnachfolge der aufgehobenen<br />

Gemeinden an. Beteiligen sich nicht alle vier politischen Gemeinden am<br />

Vereinigungsprozess, so bleiben die nicht beteiligten Gemeinden weiterhin Mitglied<br />

im Zweckverband.<br />

9.4.2 Privatrechtlich organisierte Körperschaften<br />

In der obigen Liste sind folgende privatrechtlich organisierte Körperschaften nicht<br />

aufgeführt:<br />

Kaltbrunn:<br />

- Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG (EVK; privatrechtliche AG)<br />

- Fernsehgenossenschaft Kaltbrunn<br />

Schmerikon:<br />

- EW Schmerikon AG (EWS; privatrechtliche AG)<br />

- cable Schmerikon (Fernsehgenossenschaft Schmerikon)<br />

- Altersheim Schmerikon (Stiftung)<br />

Uznach:<br />

- Elektrizitätswerk Uznach AG (EWU; privatrechtliche AG)<br />

- Uznachcable (Kabel-TV für Uznach, Genossenschaft)

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