Machbarkeitsstudie Bericht [PDF, 948 KB] - Benken
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<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 32<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
gaben und sind für deren Erbringung auf ihrem Gemeindegebiet weiterhin verantwortlich.<br />
Beteiligen sich einzelne Spezialgemeinden, wie bspw. die Primarschulgemeinde<br />
<strong>Benken</strong> am Vereinigungsprozess, so erfolgt dies in der Regel durch Inkorporation.<br />
Dabei spielt der Zeitpunkt der Inkorporation eine wichtige Rolle in Bezug auf<br />
die Zuständigkeit der aufnehmenden Gemeinde. Bei einem angenommenen Vereinigungszeitpunkt<br />
der vier Gemeinden per 1. Januar 2017 und gleichzeitiger Inkorporation<br />
ist der nach dem Vereinigungsbeschluss zu bildende Konstituierungsrat<br />
für die Inkorporation zuständig. In der Spezialgemeinde muss dabei von der<br />
Bürgerschaft unabhängig vom Zeitpunkt der Inkorporation in obligatorischer Abstimmung<br />
darüber beschlossen werden. Die Auflage im fakultativen Referendum<br />
auf Seite der aufnehmenden politischen Gemeinde obliegt bei Inkorporation per<br />
1.1.17 dem Konstituierungsrat mittels Auflage im neuen Gemeindegebiet. Liegt<br />
der Inkorporationszeitpunkt hingegen früher, so erfolgt das fakultative Referendum<br />
in der zugehörigen politischen Gemeinde (z.B. bei der Primarschulgemeinde<br />
in der politischen Gemeinde <strong>Benken</strong>).<br />
Die Zweckverbände bleiben ebenfalls weiterhin bestehen. Die vereinigte Gemeinde<br />
– egal in welcher Zusammensetzung – tritt die Rechtsnachfolge der aufgehobenen<br />
Gemeinden an. Beteiligen sich nicht alle vier politischen Gemeinden am<br />
Vereinigungsprozess, so bleiben die nicht beteiligten Gemeinden weiterhin Mitglied<br />
im Zweckverband.<br />
9.4.2 Privatrechtlich organisierte Körperschaften<br />
In der obigen Liste sind folgende privatrechtlich organisierte Körperschaften nicht<br />
aufgeführt:<br />
Kaltbrunn:<br />
- Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG (EVK; privatrechtliche AG)<br />
- Fernsehgenossenschaft Kaltbrunn<br />
Schmerikon:<br />
- EW Schmerikon AG (EWS; privatrechtliche AG)<br />
- cable Schmerikon (Fernsehgenossenschaft Schmerikon)<br />
- Altersheim Schmerikon (Stiftung)<br />
Uznach:<br />
- Elektrizitätswerk Uznach AG (EWU; privatrechtliche AG)<br />
- Uznachcable (Kabel-TV für Uznach, Genossenschaft)