Machbarkeitsstudie Bericht [PDF, 948 KB] - Benken
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<strong>Benken</strong>-Kaltbrunn-Schmerikon-Uznach s+s, Seite 20<br />
Fusionsprojekt / <strong>Machbarkeitsstudie</strong> / Stand: 23.11.12<br />
Würden keine Synergien freigesetzt, bleibt der Steuerfuss in der vereinigten Gemeinde<br />
bei 145 %.<br />
Zusammenfassung der Erkenntnisse in der folgenden Tabelle:<br />
Konten / Positionen<br />
(CHF 1'000)<br />
Steuerfuss:<br />
124 %<br />
Steuerfuss:<br />
128%<br />
Steuerfuss:<br />
130 %<br />
Aufwand 49’591 49’591 49’591<br />
Ordentliche Abschreibungen 4’619 4’619 4’619<br />
Zinsen 712 712 712<br />
Einnahmen und Nebensteuern 10’880 10’880 10’880<br />
Nettoaufwand von Steuern und<br />
Finanzausgleich<br />
44’043 44’043 44’043<br />
Steuerbedarf 33’775 34’845 35’347<br />
Finanzausgleich 4’211 4’264 4’291<br />
Zu erzielende Synergien in CHF 6’055 4'932 4’404<br />
Zu erzielende Synergien in % 13.75 11.2 10.0<br />
8.4 Einfluss der Sparpakete des Kantons<br />
Die finanziellen Entwicklungen auf der Grundlage der vorstehenden Informationen<br />
des AfGE berücksichtigen die Auswirkungen der Sparpakete des Kantons<br />
nicht bzw. nur teilweise. Diese fallen voraussichtlich etappiert in den kommenden<br />
Jahren an. Es ist zu erwarten, dass auf Grund der individuellen Ausgangslage<br />
jede Gemeinde mit unterschiedlichen Auswirkungen zu rechnen hat. Noch sind<br />
nicht alle relevanten Diskussionen abgeschlossen (Kantonsrat), sodass die konkreten<br />
Auswirkungen noch nicht abschliessend abzusehen sind. Dennoch ist es<br />
offensichtlich, dass die kommunalen Finanzen „unter Druck“ geraten werden und<br />
sich die Gemeinden klar werden müssen, wie sie mit der zusätzlichen Belastung<br />
umgehen sollen (z.B. Erhöhung Steuerfuss).<br />
8.5 Revision des Finanzausgleichsgesetzes<br />
In der Herbstsession 2012 hat sich der Kantonsrat mit der Reorganisation des<br />
Finanzausgleichs beschäftigt. Die Regierung hat dazu einen umfangreichen <strong>Bericht</strong><br />
zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs erarbeitet und dem Kantonsrat unterbreitet.<br />
Der Kantonsrat hat in der 1. Lesung beschlossen, für das Jahr 2013 die<br />
Ausgleichsgrenze auf 145 % (Steuerfuss der den letzten Drittel anführenden<br />
Gemeinde) anzuheben und den Ausgleichsfaktor für den Ressourcenausgleich<br />
von 95 % auf 94.5 % zu senken. Es ist zu erwarten, dass der Kantonsrat in der<br />
2. Lesung in der Novembersession diese Werte bestätigt. Mit Ziel 1.1.2014 sollen<br />
weitere Abklärungen und Vorschläge zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes<br />
eingebracht werden, welche im heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend bekannt<br />
sind. Die Gemeinden werden dazu in einer ordentlichen Vernehmlassung mit einbezogen.