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nüs vu üs Nr. 31 (Aug 2013) [PDF, 2.00 MB] - Benken

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Ortsgemeinde passt nach 25 Jahren Pachtzinse an<strong>Nr</strong>. <strong>31</strong> / <strong>Aug</strong>ust <strong>2013</strong>OVR.- Die Ortsgemeinde <strong>Benken</strong> berechneteletztmals vor gut 25 Jahren diePachtzinse (Zupachten) ihrer Landwirtschaftsflächen.Im vergangenen Jahr hatRietchef Walter Kühne zusammen mitAdolf Widmer vom LandwirtschaftlichenZentrum die Flächen-Bestandesaufnahmeaktualisiert. Die Berechnungen habengezeigt, dass sich die Pachtzinsennur minimal, tendenziell aber nach untenverändert haben.Das Bundesgesetz über die landwirtschaftlichePacht (LPG) bildet die gesetzlicheGrundlage. Gemäss Art. 22 Abs. 3ist der Pächter verpflichtet, auf seine Kostenfür den ordentlichen Unterhalt desPachtgegenstandes zu sorgen.Die Perimeterunternehmen (z.B. Linthebene-Melioration)übernehmen einenTeil der Pächterpflichten und ziehen dafürPerimeterbeiträge beim Grundeigentümerein. Es ist daher gerechtfertigt,dass der Pächter einen Teil der Unterhaltsbeiträgebezahlt.Im Jahr 2010 betrugen die Perimeterbeiträgeder Ortsgemeinde <strong>Benken</strong> an dieLinthebene-Melioration 62‘017 Franken.Sie sind bis <strong>2013</strong> angestiegen auf rund81‘400 Franken.Das betrifft 1/3 von Fr. 2.25 pro Are, respektiveFr. 0.75.Beispiel:Pachtzins bisher Fr. 6.10Pachtzins neu: tendenzielleAnpassung nach unten Fr. 5.80zuzüglich 1/3 Unterhaltsbeitragan Melioration Fr. 0.75–––––––Pachtzins neu Fr. 6.55Alle Pächter der Ortsgemeinde erhaltenim Herbst <strong>2013</strong> neue Pachtverträge. Dieneuen Pachtzinsberechnungen treten abJanuar 2014 in Kraft. Für Fragen ist RietchefWalter Kühne Ansprechpartner undsteht für weitere Auskünfte gerne zurVerfügung.Christina KistlerGemäss Empfehlung des LandwirtschaftsamtesSt. Gallen hat Gültigkeit,ein Drittel der Unterhaltsbeiträge anMeliorationsunternehmen dem Pächterzu übertragen.Ansprechperson für die Benkner Landwirte: Walter Kühne, Rietchef der Ortsgemeinde<strong>Benken</strong>.Stipendien für Lehrlinge und StudierendeDie Ortsgemeinde <strong>Benken</strong> führt einenLehrlings- und Studienfonds. Seit Jahrzehntenzahlt sie aus diesem Fonds interessiertenOrtsbürgerinnen und Ortsbürgernjährlich einen Zustupf zur freienVerwendung.Wer ist bezugsberechtigt?Ortsbürger der Ortsgemeinde <strong>Benken</strong>,welche in <strong>Benken</strong> wohnhaft sind und eineLehre oder ein Studium absolvieren,haben Anrecht auf eine Bewerbung fürdie Ausschüttung aus dem LehrlingsundStudienfonds.Die Antragsteller müssen zwischen 14und 25 Jahre alt sein.Die Anträge müssen bis zum <strong>31</strong>. Oktober<strong>2013</strong> schriftlich beim Ortsverwaltungsrateingegangen sein. Mündliche Antragstellerwerden nicht berücksichtigt.Die Unterlagen können auch direkt aufdem Sekretariat der Ortsgemeinde abgegebenwerden (Büro im ersten Stock desGemeindehauses an der Dorfstrasse 6).Wenn ein Antrag nach dem Stichtag eintrifft,entscheidet der Ortsverwaltungsrat,ob dieser Antrag angenommen oderzurückgewiesen wird.Jede Ortsbürgerin / jeder Ortsbürger hatdas Recht, während der Ausbildung imvorgegebenen Alter jährlich einen Antragzu stellen, ohne dass sie/er nachmehreren Jahren ausgeschlossen wird.Der Ortsverwaltungsrat entscheidet jährlichüber die Höhe der auszuzahlendenBeträge. Die Lehrlinge erhalten in derRegel pro Jahr 100 Frankenund die Studierenden200 Franken.Unvollständige Eingaben und Bewerbungenvon Nicht-Ortsbürgern werdenzurückgewiesen und nicht berücksichtigt.Stipendien können beantragt werden:unter Beilage des Lehrvertrages, des Studienausweisesoder einer Bestätigungder Schule, Universität oder der Lehrfirmasowie der Angabe einer Kontoverbindung.Schriftlich einreichen an:Ortsgemeinde <strong>Benken</strong>Dorfstrasse 6 / Postfach 168717 <strong>Benken</strong>9

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