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Freie Formen im Trockenbau - Sprit.org

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gungen war, dass die zur Erfüllung der gesetzlichen<br />

V<strong>org</strong>aben dienenden konkreten technischen<br />

Anforderungen in den OIB-Richtlinien<br />

enthalten sein sollen, wohingegen auf Normen<br />

und technische Regelwerke dann verwiesen<br />

werden soll, wenn es um die Festlegung<br />

von Berechnungsmethoden, die Klassifizierung<br />

von Produkt- oder Bauteileigenschaften<br />

oder die Beschreibung von baupraktischen<br />

Detaillösungen geht. Richtschnur war dabei<br />

der in der Tabelle dargestellte 3-stufige Aufbau<br />

leistungsorientierter bautechnischer Vorschriften.<br />

Da die derzeitigen Versionen der OIB-<br />

Richtlinien und die darin verwiesenen<br />

ÖNORMEN diesem Konzept noch nicht vollständig<br />

folgten, wurden entsprechende Anpassungen<br />

v<strong>org</strong>enommen.<br />

Die Entwürfe der neuen Ausgabe der OIB-<br />

2 2011 TROCKENBAU Journal<br />

GESCHAFFT.<br />

Einer Beschlussfassung der OIB-Richtlinien<br />

<strong>im</strong> Oktober 2011 steht somit kaum noch<br />

etwas entgegen, und es ist zu erwarten,<br />

dass die neuen OIB-Richtlinien<br />

Anfang 2012 von den Ländern<br />

in Kraft gesetzt werden können.<br />

Richtlinien wurden bereits einem Anhörungsverfahren<br />

unterzogen und werden nun entsprechend<br />

für eine Beschlussfassung in der<br />

Generalversammlung des OIB vorbereitet.<br />

Danach stehen sie den Ländern zur Verfügung,<br />

die <strong>im</strong> Zuge ihrer Baurechtsnovellen auf<br />

diese neuen OIB-Richtlinien Bezug nehmen<br />

können.<br />

ÄNDERUNGEN IN DER NEUEN<br />

AUSGABE DER OIB-RICHTLINIEN<br />

Die signifikantesten Änderungen ergaben sich<br />

in jener Richtlinie, die auch der Anlass für die<br />

Überarbeitung war, nämlich der OIB-Richtlinie<br />

6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“.<br />

Da die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie<br />

ja die Einführung des Niedrigstenergiehauses<br />

als Standard bis 2020 verlangt, wurden in der<br />

neuen Ausgabe der OIB-Richtlinie 6 die<br />

Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits<br />

AKTUELL<br />

AUTOR<br />

Dr. Rainer Mikulits, Geschäftsführer des Österreichischen Instituts<br />

für Bautechnik (OIB); Gemeinsamer Ländervertreter in der<br />

EU-Ratsarbeitsgruppe „technische Harmonisierung“, Mitglied<br />

des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen der Europäischen<br />

Kommission, Treasurer der „European Organisation for<br />

Technical Approvals“ (EOTA). Verfasser zahlreicher Fachartikel<br />

zum Bautechnikrecht und zum Bauproduktenrecht, Herausgeber<br />

der Zeitschrift „OIB aktuell“ und Beiratsmitglied der „baurechtlichen<br />

blätter“ des Springer-Verlags. Mitglied in internationalen<br />

baurechtlichen Gremien: „Consortium of European Building<br />

Control“ (CEBC), Inter-Jurisdictional Regulatory Collaboration Committee“<br />

(IRCC).<br />

Anforderungen an den Heizwärmebedarf verschärft.<br />

Darüber hinaus wurde eine Anforderung<br />

an den Endenergiebedarf, die bislang nur<br />

für Wohngebäude gestellt wurde, auch für<br />

Nicht-Wohngebäude eingeführt. Dies ist von<br />

besonderer Bedeutung, da diese Größe, die<br />

nun flächendeckend angewendet wird, auch<br />

herangezogen werden kann, um die „Gesamtenergieeffizienz“<br />

als d<strong>im</strong>ensionslose Verhältniszahl<br />

zu berechnen.<br />

Schließlich wurden als neue Kennwerte<br />

auch der Pr<strong>im</strong>ärenergiebedarf und die CO 2 -<br />

Emissionen eingeführt. Auch diese setzen auf<br />

den Endenergiebedarf auf, jedoch bedarf es zu<br />

deren Berechnung sogenannter „Konversionsfaktoren“,<br />

die von den jeweils verwendeten<br />

Energieträgern abhängen. Die Festlegung dieser<br />

Konversionsfaktoren gestaltete sich schwierig,<br />

da es seitens der verschiedenen Interessenverbände<br />

durchaus kontroversielle Zugänge<br />

gab. Letztlich konnte man sich jedoch auch<br />

hier auf ein vernünftiges System von Konversionsfaktoren<br />

einigen.<br />

Einer Beschlussfassung der OIB-Richtlinien<br />

<strong>im</strong> Oktober 2011 steht somit kaum noch<br />

etwas entgegen, und es ist zu erwarten, dass die<br />

neuen OIB-Richtlinien Anfang 2012 von den<br />

Ländern in Kraft gesetzt werden können. Aller<br />

Voraussicht nach wird dann der komplette<br />

Satz der OIB-Richtlinien bereits in sieben<br />

Bundesländern gelten.<br />

1) Richtlinie 2010/31/EU des europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die<br />

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden<br />

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