KOMMUNALES PLANEN UND BAUEN - DAKS eV
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Planerisch werden in einem Flächennutzungsplan zunächst die für eine Bebauung<br />
vorgesehenen Flächen nach Art ihrer baulichen Nutzung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB<br />
bzw. § 1 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) farbig dargestellt:<br />
W Wohnbauflächen<br />
M Gemischte Gebiete<br />
G Gewerbliche Bauflächen<br />
S Sonderbauflächen<br />
Hinzu kommt nach § 5 Abs. 2 Nr. 2ff BauGB die Darstellung weiterer Flächen, die im<br />
Kontext der vorgeschriebenen Nutzungsflächen stehen:<br />
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Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
(z.B. Kirchen, Kläranlagen, Sportplätze etc.)<br />
Grünflächen<br />
Wasserflächen<br />
Land-, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Flächen<br />
Verkehrsflächen überörtlicher und großer örtlicher Bedeutung (z.B. Autobahnen,<br />
Bundesstraßen)<br />
Flächen mit Nutzungsbeschränkungen (z.B. Abstandsflächen)<br />
Flächen für die Gewinnung von Bodenschätzen (ober- und unterirdisch)<br />
Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen<br />
Flächen mit Umweltbelastungen<br />
Flächen, die bei einer Bebauung gegen äußere Einwirkungen gefährdet sind (z.B.<br />
durch Hochwasser)<br />
Flächen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
Ausgleichsflächen im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzes<br />
Des Weiteren gehört zum Flächennutzungsplan<br />
nach § 2a BauGB<br />
eine schriftliche Begründung, in<br />
der die Ziele, Zwecke und wesentlichen<br />
Auswirkungen des Bauleitplans<br />
beschrieben und zusätzlich<br />
in einem Umweltbericht die ermittelten<br />
und bewerteten Belange<br />
des Umweltschutzes dargelegt<br />
werden.<br />
Beispiel eines Flächennutzungsplans<br />
der Stadt Meppen<br />
(Niedersachsen)<br />
32<br />
33<br />
Kommunales Planen und Bauen<br />
Auf einen Sonderfall eines Flächennutzungsplans sei zum Schluss hingewiesen.<br />
Aufgrund der engen Verflechtungen zwischen benachbarten Kommunen in hoch<br />
verdichteten Räumen können Regionalpläne und Flächennutzungspläne zu einem<br />
Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) nach § 204 BauGB zusammengeführt<br />
werden.<br />
Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen<br />
hatten zu diesem Zweck 2005 eine Planungsgemeinschaft gegründet und mit<br />
den Vorarbeiten zur Aufstellung eines gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplans<br />
(RFNP) begonnen. Das 2007 formal eingeleitete Planverfahren wurde 2009 mit<br />
dem Beschluss des Planes und dessen Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen<br />
abgeschlossen. Seit dem 03.05.2010 ist der erste RFNP in Deutschland in Kraft.<br />
In der Metropolregion Frankfurt/Main gibt es ebenfalls seit dem Dezember 2010<br />
einen beschlossenen RFNP, allerdings steht hier noch die Genehmigung durch die<br />
Landesregierung Hessen aus.<br />
Ein Grund für das Entstehen Regionaler Flächennutzungspläne liegt auch darin<br />
begründet, dass sich letztlich die Einsicht durchgesetzt hat, dass es bei überzogenem<br />
interkommunalem Konkurrenzdenken und durch die daraus entstehenden Kannibalismuseffekte<br />
letztlich keine Gewinner geben kann. Auch wenn die interkommunale<br />
Zusammenarbeit ein mühseliges Unterfangen ist – besonders Hessen hat hier wert-<br />
aber auch leidvolle Erfahrungen machen können – so ist er in Zeiten des demografischen<br />
Wandels alternativlos, denn er hilft wachsenden ebenso wie schrumpfenden<br />
Regionen.<br />
4.3 Bebauungsplan<br />
4.3.1 Allgemeines und Grundsätzliches zum Bebauungsplan<br />
Der Bebauungsplan, auch verkürzt „B-Plan“ genannt, regelt in den § 8 bis 10 des<br />
BauGB im Gegensatz zum Flächennutzungsplan die mögliche Nutzung und Bebauung<br />
von Gebieten flächenscharf, d.h. mit Darstellung der Flurgrenzen und detaillierten<br />
Angaben zur zulässigen Nutzung. Er unterscheidet sich vom Flächennutzungsplan<br />
nicht nur hinsichtlich seiner Rechtsverbindlichkeit für die betroffenen Bürger,<br />
sondern kann aus diesem Grund auch beklagt werden.<br />
In der Regel wird ein Bebauungsplan nur für einen Teil eines Gemeindegebietes oder<br />
einen Orts-/Stadtteil aufgestellt, gelegentlich sogar nur für ein einziges Grundstück.<br />
Analog zum Flächennutzungsplan besteht der Bebauungsplan aus einem zeichnerischen<br />
Teil und einem textlichen Teil (Begründung). Seine Erstellung erfolgt ebenfalls<br />
entweder durch eigene Fachplaner der Kommunalen Verwaltungen (Planungsamt)<br />
oder von qualifizierten externen Planungsbüros. In Sonderfällen kann er auch nur aus<br />
einer Begründung bestehen.