20.11.2012 Aufrufe

KOMMUNALES PLANEN UND BAUEN - DAKS eV

KOMMUNALES PLANEN UND BAUEN - DAKS eV

KOMMUNALES PLANEN UND BAUEN - DAKS eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Um die Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit<br />

bundesweit gewähren zu können,<br />

wird bei seiner Aufstellung die<br />

Planzeichenverordnung mit normierten<br />

Planzeichen angewendet, die alle Planzeichen<br />

für den Regelfall enthält. Sollte<br />

es dennoch zu Sonderfällen kommen,<br />

so können auch eigene Planzeichen<br />

entwickelt werden, die jedoch gesondert<br />

gekennzeichnet und erläutert werden<br />

müssen.<br />

Die Planzeichen sind in einer Anlage zur<br />

Planzeichenverordnung (PlanzV) aufgeführt<br />

und sehen z.B. für die Kategorie<br />

Wohngebiete folgendermaßen aus:<br />

Die genaue Definition, was z.B. ein Kleinsiedlungsgebiet<br />

oder ein Allgemeines<br />

Wohngebiet ist, ergeben sich wiederum<br />

aus der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO). Auf die Bedeutung der beiden<br />

Verordnungen habe ich schon im Kapitel<br />

3.2.1 hingewiesen.<br />

Sinn und Zweck eines Bebauungsplanes liegen darin, eine geordnete Entwicklung<br />

von ungenutzten und bislang unbeplanten Gebieten sowohl im Außenbereich als<br />

auch im Innenbereich zu gewährleisten. Einen nicht seltenen Sonderfall finden wir bei<br />

Bebauungsplänen für sogenannte beplante Innenbereiche, mit dem Gebiete „überplant“<br />

werden, die bereits vorhanden und bebaut sind.<br />

Das „Ausfransen“ von Siedlungsgebieten an den Außenrändern verursacht nicht nur<br />

Flächenverbrauch sondern führt mittel- und langfristig zu Tragfähigkeitsproblemen<br />

insbesondere in schrumpfenden und stagnierenden Regionen. Daher gilt es besonders<br />

bei der Bebauungsplanung den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“<br />

zu beachten.<br />

34<br />

35<br />

Kommunales Planen und Bauen<br />

Kommunale Baupolitiker müssen sich daher mit den Fragen und Problemen beschäftigen,<br />

die ich im Kapitel – „Einführung und Überblick“ beschrieben habe. Erst dann<br />

können sie die grundsätzliche Frage: „Aufstellung eines Bebauungsplanes: Ja oder Nein“<br />

für ihre Kommune und für sich beantworten. Ich habe in den vergangenen 20 Jahren<br />

immer wieder den enormen Druck erlebt, der auf Kommunale Politiker einwirkte, wenn<br />

sie sich der Mehrheitsmeinung bei der Ausweisung neuer Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete<br />

verweigerten. Die Konsequenzen von Fehlentscheidungen lassen sich in<br />

Ostdeutschland vielerorts an „beleuchteten Kuhweiden“ oder „Feuchtbiotopen mit Peitschenlampen“<br />

beobachten, die Risiken und Kosten tragen und trugen immer die Kommunen,<br />

den Nutzen haben und hatten häufig nur einige Wenige.<br />

Dieser Abwägungsprozess ist nicht einfach, denn die allzu simple Formel „Ein Bebauungsplan<br />

im Außenbereich ist Teufelswerk“ gilt nicht. Es ist jeweils eine Einzelfallbetrachtung<br />

notwendig, die auch dazu führen kann, dass selbst in einer schrumpfenden<br />

Kommune ein neues Wohngebiet ausgewiesen wird, z.B. um junge Menschen<br />

zu halten. Natürlich sollte immer als Prämisse gelten, die Folgekosten für die Kommune<br />

niedrig zu halten und eine möglichst große Nachhaltigkeit zu gewährleisten.<br />

Es ist aber auch naiv zu glauben, dass angesichts schwieriger Eigentums-, Platz-, Verkehrs-<br />

und Umweltverhältnisse, eine innerörtliche Bebauung ausreichend Attraktivität<br />

für junge „Eigentumsbildner“ hat. Wer Kinder hat, der benötigt nicht nur Wohnraum<br />

sondern auch Spielflächen, Sicherheit (z.B. vor dem rollenden Verkehr) und gesunde<br />

Umweltbedingungen.<br />

Insofern lässt sich auch die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht von den anderen<br />

gesellschaftlichen Entscheidungen wie der Bevorzugung der Pendlerverkehre,<br />

der individuellen Mobilität - Schwächung des Öffentlichen Verkehrs - und des Fetischs<br />

Straßenbau nicht trennen.<br />

Die Entwicklung eines Bebauungsplans erfolgt oftmals aus einem Flächennutzungsplan,<br />

wobei die Rechtsverbindlichkeit eines Flächennutzungsplans nur im Innenverhältnis<br />

der Behörden aber nicht gegenüber den betroffenen Bürgern besteht. Die Aufstellung<br />

eines Bebauungsplans kann auch ohne einen Flächennutzungsplan erfolgen<br />

oder im umgekehrten Fall zu einer gleichzeitigen Aufstellung eines Flächennutzungsplans<br />

führen, eher häufiger sind jedoch Anpassungen und Änderungen.<br />

Der § 9 des Baugesetzbuchs regelt in 26 Absätzen mit Unterpunkten den Inhalt eines<br />

Bebauungsplans. Bedeutsam sind insbesondere die Festsetzungen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Bauweise und überbau- und nichtüberbaubare Grundstücksflächen<br />

Abweichungen von den Regelungen zu Abstandsflächen<br />

Stellung der baulichen Anlagen (Orientierung)<br />

Mindest- und Höchstmaße für Größe, Breite und Tiefe der Bebauungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!