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KOMMUNALES PLANEN UND BAUEN - DAKS eV

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einschließlich Abriss die atemberaubende Summe von 9,5 Mio. Euro verschlungen.<br />

Ein außergerichtliches Vergleichsverfahren mit dem gesamtschuldnerisch haftenden<br />

Statikbüro Schlaich Bergermann und Partner endete 2008 mit einer Vergleichssumme<br />

von 2,3 Mio. Euro.<br />

5.2 Die richtigen Entscheidungen bei einem Bauprojekt<br />

Wer nach dem Lesen dieser Geschichte aus Halstenbek jetzt der Meinung ist, dass sich<br />

so eine Geschichte nicht wiederholen kann, der irrt. An vielen Orten unserer Republik<br />

wiederholen sich ähnliche Katastrophen, ihr Ablauf ist trotz aller Unterschiede ähnlich.<br />

Aktuell ist sicherlich das Projekt der Elbphilharmonie in Hamburg ein gutes Fallbeispiel,<br />

dessen weiteren Fortgang mit seinen Baumängeln und den explodierenden<br />

Kosten sich zu verfolgen lohnt.<br />

Für eine Katastrophe braucht eine Kommune keine einstürzenden Neubauten, es reichen<br />

schon erhebliche Kostenüberschreitungen, um Kommunen in den Ruin oder in<br />

die Zwangsverwaltung durch die Kommunalaufsicht zu treiben.<br />

Ein Phänomen ist das langsame Hineintaumeln der Akteure in einen kollektiven<br />

Wahn, der dazu führt, dass sich zum Ende hin nur noch wenige trauen, gegen das Vorhaben<br />

zu stimmen, geschweige denn in der Öffentlichkeit dagegen aufzutreten.<br />

Die grundsätzliche Frage, ob der Neubau einer Sporthalle oder eines neuen Kongresszentrums<br />

(wie aktuell in Bonn) tatsächlich benötigt wird und ob nicht besser<br />

vorhandene Gebäude saniert, umgebaut oder umgenutzt werden können, steht am<br />

Anfang der Diskussion. Diese Diskussion muss mit und in der Öffentlichkeit, hart<br />

und ehrlich, kontrovers und mit einem gebührenden Zeitvorlauf geführt werden.<br />

Dabei gehören alle Fakten auf den Tisch, und wenn es diese Fakten aufgrund von<br />

fehlenden Planungsleistungen noch nicht geben kann, so müssen wenigstens Auffanglinien<br />

definiert werden, an denen ein Stopp oder eine Umkehr noch zu vertretbaren<br />

Kosten möglich ist.<br />

Die Diskussion wird von wichtigen Akteuren viel lieber außerhalb der Öffentlichkeit<br />

geführt und wenn öffentlich, dann emotional und häufig ohne Fakten. Einige kommunalen<br />

Akteure verfolgen eigennützige Ziele (Profiteure) andere durchaus auch<br />

uneigennützige (Überzeugungstäter). Aber beide Seiten arbeiten konzentriert darauf<br />

hin, die politische Mehrheit im Gemeinde- oder Stadtrat und die öffentliche Meinungsführerschaft<br />

für ihr geliebtes Projekt zu organisieren.<br />

Mit der politischen Grundsatzentscheidung muss jedoch deutlich gemacht werden,<br />

dass es sich nur um einen ersten Zwischenschritt auf dem Weg zur Umsetzung handeln<br />

kann. Denn konkretere Fakten und Zahlen werden erst nach der Entwurfsplanung<br />

auf dem Tisch liegen.<br />

44<br />

5.3 Die Finanzierung eines Bauprojektes<br />

45<br />

Kommunales Planen und Bauen<br />

Deutet sich eine Grundsatzentscheidung an, so ist vor dem eigentlichen Beschluss zu<br />

klären, wie die Finanzierung eines Vorhabens gesichert werden kann.<br />

Auch wenn viele Kommunen finanziell nicht auf Rosen gebettet sind, so sind sie (noch<br />

immer) bei den Banken gerne gesehene Kreditnehmer, da ihre Bonität als hoch angesehen<br />

wird. Im Falle eines Falles können Kommunen auch nicht in Insolvenz gehen,<br />

da die Länder für ihre Schulden haften müssen. Insofern kann eine Kommune normalerweise<br />

ein Bauvorhaben klassisch über einen Baukredit – übrigens zu deutlich<br />

günstigeren Konditionen als Private – finanzieren. Bedingung ist natürlich, dass keine<br />

Überschuldung der Kommune vorliegt oder eine Zwangsverwaltung durch die kommunale<br />

Aufsicht. In diesem Falle erübrigent sich nicht nur die klassische Finanzierung,<br />

da die Kommunalaufsicht die Aufnahme weiterer Kredite verwehren würde ,sondern<br />

generell Neubauprojekte.<br />

In Sachsen können je nach Vorhaben (ob Ganztagsschule oder Kongresszentrum)<br />

unterschiedliche Fördertöpfe des Freistaates aber auch des Bundes und der EU angezapft<br />

werden. Über den Sinn oder Unsinn von Förderprogrammen lässt sich streiten,<br />

schließlich handelt es sich allzu häufig um goldene Möhren, mit denen insbesondere<br />

das Land die Kommunen in die ihm genehmen Richtungen zu lenken gedenkt.<br />

Förderprogramme lösen zudem finanzielle Belastungen bei den Kommunen aus, da<br />

sie meistens einen Kofinanzierungsanteil der Kommune vorschreiben, der je nach<br />

Programm zwischen 10 und 25 Prozent oder mehr betragen kann. Für manche Kommunen<br />

ist aber schon ein Kofinanzierungsanteil von 10% nicht mehr machbar. Dann<br />

bleiben nur der Verzicht und die Priorisierung der wenigen investiven Mittel auf die<br />

Sanierung und den Erhalt vorhandener Gebäude.<br />

Ein weiteres Problem bei Förderprogrammen ist, dass sie z.T. Bautätigkeiten bei Kommunen<br />

auslösen, die diese bei Finanzierung aus Eigenmitteln (dazu gehören auch<br />

Kredite) nicht angegangen wären.<br />

Es soll sogar Kommunen geben, die in der Lage sind, Bauinvestitionen vollständig aus<br />

eigenen Mitteln z.B. aus Rücklagen zu finanzieren.<br />

Öffentliche Private Partnerschaften (ÖPP) oder neudeutsch: public private partnership<br />

(PPP) sind keine Form der Finanzierung, auch wenn manche klammen Kommunen<br />

das meinen oder es in der Vergangenheit dafür genutzt wurde. Selbst glühende<br />

Befürworter von ÖPP weisen immer darauf hin, dass es sich um ein Betriebskonzept<br />

handelt, das auf der Lebenszyklusbetrachtung eines Gebäudes basiert und zu dem<br />

viel mehr Aspekte gehören als die bloße Finanzierung. Im Übrigen können die Finanzierungskonditionen<br />

eines privaten Partners niemals die günstigen Bedingungen<br />

einer Kommune erreichen, da sich die privaten Partner am normalen Kreditmarkt

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