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pdf, 1.2 MB - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Bremen

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weniger<br />

Absprache<br />

Mieter <strong>und</strong><br />

Vermieter in<br />

einer Person<br />

zumeist von den Käufern im Rahmen des notariellen Gr<strong>und</strong>stücker-<br />

werbs veranlasst.<br />

Gibt es jedoch noch nicht genug Käufer, um alle Parzellen neu zu<br />

bebauen, empfiehlt sich in diesem Zusammenhang die Gründung<br />

einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in der dann auch eine<br />

Festlegung der Parzellen erfolgen kann. Später hinzukommende<br />

Kaufinteressenten dürfen dann nur noch unter den übrig gebliebenen<br />

Parzellen auswählen.<br />

Eingetragene Genossenschaft<br />

Die eingetragene Genossenschaft ist ein wirtschaftlicher Verein, mit<br />

dessen Hilfe gemeinschaftliches <strong>Bau</strong>en <strong>und</strong> Wohnen finanziert wird.<br />

<strong>Der</strong> finanzielle Gr<strong>und</strong>stock entsteht durch Anteile, die von den Mitgliedern<br />

als Kapitalanlage eingezahlt werden. Mit der Mitgliedschaft<br />

in einer Genossenschaft sind lebenslanges Wohnrecht <strong>und</strong> günstige<br />

Mieten verb<strong>und</strong>en. Damit entsteht eine Doppelrolle – die Bewohnerinnen<br />

<strong>und</strong> Bewohner sind zugleich Vermieter <strong>und</strong> Mieter.<br />

Bei kleinen Genossenschaften ist oftmals aus ökonomischen Gründen<br />

der Anschluss an eine Dachgenossenschaft sinnvoll, wenn zum<br />

Beispiel auch Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger eingeb<strong>und</strong>en werden sollen,<br />

die über geringere Einkommen verfügen. Für die Finanzierung eines<br />

Projektes wird das Gesamtvermögen der Genossenschaft geprüft<br />

<strong>und</strong> nicht die Einzelanteile der Genossenschafter. Ebenso haftet die<br />

Genossenschaft mit ihrem Vermögen, die Genossenschafterinnen<br />

<strong>und</strong> Genossenschafter haften mit ihren Anteilen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

mit einem zuvor vereinbarten Haftsummenzuschlag.<br />

Eine Genossenschaft wird rechtsfähig durch eine kostenpflichtige<br />

Prüfung eines Genossenschaftsverbandes <strong>und</strong> den Eintrag in ein<br />

Genossenschaftsregister. Die Prüfung wird in regelmäßigen Abständen<br />

wiederholt <strong>und</strong> gewährleistet eine ordnungsgemäße Geschäftsführung<br />

<strong>und</strong> Buchhaltung.

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