pdf, 1.2 MB - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Bremen
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Rechtsformen<br />
Auch bei gemeinschaftlichem Wohnen in Mietprojekten kann es<br />
sinnvoll sein, eine Rechtsform zu wählen, um als 'juristische Person'<br />
wahrgenommen zu werden <strong>und</strong> gegenüber den zukünftigen Kooperationspartnern<br />
handeln zu können. Eine mögliche Rechtsform steht<br />
auch in direktem Zusammenhang mit der Zielsetzung der Gruppe.<br />
Vor der Entscheidung sollten verschiedene Fragen beantwortet werden.<br />
Im Fordergr<strong>und</strong> stehen die Pläne <strong>für</strong> gemeinsames Handeln.<br />
Zu klären ist:<br />
• welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden<br />
sollen<br />
• wer Bestandteil dieser Gemeinschaft ist<br />
• wie Kompetenzen <strong>und</strong> Verantwortungen innerhalb der<br />
Gemeinschaft geregelt werden<br />
• wie Konfliktfälle geregelt werden<br />
• wie bei Auszug eines Gruppenmitglieds die Weitervermietung<br />
der Wohnungen gehandhabt wird.<br />
Bei einer Kooperation mit einer Wohnungsgesellschaft oder einem<br />
<strong>Bau</strong>träger sind ein Verein oder eine Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts (GbR) die üblichen Rechtsformen. Ein weiterer Weg, gemeinschaftliches<br />
Wohnen zur Miete zu realisieren kann auch die Gründung<br />
einer Genossenschaft oder der Anschluss an eine bestehende<br />
Genossenschaft sein.<br />
• Mit einer Mindestzahl von sieben Mitgliedern ist die Gründung<br />
eines Vereins auch <strong>für</strong> kleinere Gruppen möglich.<br />
Sie kann schon bei der Projektentwicklung die Verhandlungen<br />
mit externen Partnern erleichtern. In der Wohnphase<br />
kann der Verein die innere Organisation regeln<br />
oder auch Betreiber von Gemeinschaftseinrichtungen<br />
oder Veranstalter sein.<br />
Ein Verein ist zudem in der Lage, Fördermitglieder zu<br />
werben, da die Beiträge als Spenden steuerlich wirksam<br />
gemacht werden können. Dazu müssen die Aktivitäten<br />
des Vereins allerdings vom Finanzamt als gemeinnützig<br />
anerkannt werden (<strong>und</strong> da<strong>für</strong> reicht gemeinschaftliches<br />
Wohnen nicht aus).