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pdf, 1.2 MB - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Bremen

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34<br />

Rechtsformen<br />

Auch bei gemeinschaftlichem Wohnen in Mietprojekten kann es<br />

sinnvoll sein, eine Rechtsform zu wählen, um als 'juristische Person'<br />

wahrgenommen zu werden <strong>und</strong> gegenüber den zukünftigen Kooperationspartnern<br />

handeln zu können. Eine mögliche Rechtsform steht<br />

auch in direktem Zusammenhang mit der Zielsetzung der Gruppe.<br />

Vor der Entscheidung sollten verschiedene Fragen beantwortet werden.<br />

Im Fordergr<strong>und</strong> stehen die Pläne <strong>für</strong> gemeinsames Handeln.<br />

Zu klären ist:<br />

• welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden<br />

sollen<br />

• wer Bestandteil dieser Gemeinschaft ist<br />

• wie Kompetenzen <strong>und</strong> Verantwortungen innerhalb der<br />

Gemeinschaft geregelt werden<br />

• wie Konfliktfälle geregelt werden<br />

• wie bei Auszug eines Gruppenmitglieds die Weitervermietung<br />

der Wohnungen gehandhabt wird.<br />

Bei einer Kooperation mit einer Wohnungsgesellschaft oder einem<br />

<strong>Bau</strong>träger sind ein Verein oder eine Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts (GbR) die üblichen Rechtsformen. Ein weiterer Weg, gemeinschaftliches<br />

Wohnen zur Miete zu realisieren kann auch die Gründung<br />

einer Genossenschaft oder der Anschluss an eine bestehende<br />

Genossenschaft sein.<br />

• Mit einer Mindestzahl von sieben Mitgliedern ist die Gründung<br />

eines Vereins auch <strong>für</strong> kleinere Gruppen möglich.<br />

Sie kann schon bei der Projektentwicklung die Verhandlungen<br />

mit externen Partnern erleichtern. In der Wohnphase<br />

kann der Verein die innere Organisation regeln<br />

oder auch Betreiber von Gemeinschaftseinrichtungen<br />

oder Veranstalter sein.<br />

Ein Verein ist zudem in der Lage, Fördermitglieder zu<br />

werben, da die Beiträge als Spenden steuerlich wirksam<br />

gemacht werden können. Dazu müssen die Aktivitäten<br />

des Vereins allerdings vom Finanzamt als gemeinnützig<br />

anerkannt werden (<strong>und</strong> da<strong>für</strong> reicht gemeinschaftliches<br />

Wohnen nicht aus).

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