pdf, 1.2 MB - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Bremen
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Da in diesem Kooperationsvertrag bereits auch bauliche <strong>und</strong> pla-<br />
nerische Vorstellungen angesprochen <strong>und</strong> ausformuliert werden<br />
sollten, ist es gegebenenfalls sinnvoll, in dieser Phase eine fachliche<br />
Beratung der Gruppe zu organisieren. Kompetenzen in der Projektentwicklung,<br />
Kommunikation mit Wohnungsbauunternehmen oder<br />
<strong>Bau</strong>trägern sowie Erfahrungen mit <strong>Bau</strong>gruppen sind hierbei wichtige<br />
Voraussetzungen.<br />
Beteiligung an Planung <strong>und</strong> baulicher Umsetzung<br />
Steht der Kooperationsvertrag <strong>und</strong> geht es in die Planungs- <strong>und</strong><br />
Umsetzungsphase, so übernimmt zumeist das Wohnungsbauunternehmen,<br />
Investor oder der <strong>Bau</strong>träger die weiteren Schritte. Im Unterschied<br />
zu den Wohnprojekten im Eigentum sind die zukünftigen<br />
Mieterinnen <strong>und</strong> Mieter also weitgehend entlastet.<br />
Gleichzeitig ist es an ihnen, bei allen weiteren Schritten darauf zu<br />
achten, dass ihre Ideen, Interessen <strong>und</strong> Vorstellungen auch umgesetzt<br />
werden.<br />
Mietvertrag / Einzug<br />
Verbindliche Mietverträge sind in der Regel Voraussetzung <strong>für</strong> einen<br />
Kooperationspartner. Somit muss die Verbindlichkeit der Mitglieder<br />
rechtzeitig erfolgen.<br />
Die Mitgliedschaft im Verein bzw. der GbR bedeutet zugleich die<br />
Anerkennung der formulierten Ziele <strong>und</strong> Vereinbarungen. Um eine<br />
langfristige Sicherung der Ziele <strong>und</strong> Vereinbarungen zu gewährleisten,<br />
sollten diese <strong>für</strong> alle Hausbewohnerinnen <strong>und</strong> Hausbewohner<br />
Bestandteil des Mietvertrages sein.