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Teilrevision der Ortsplanung - Gemeinde Bonstetten

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Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bauordnung im Überblick<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> <strong>Bonstetten</strong>- Gestalterische Anfor<strong>der</strong>ungen- Grundmasse- Nutzungen- Zonenfestlegungen- allgemeine Bauvorschriften- Redaktionelle Anpassungen- Anfor<strong>der</strong>ungen an Arealüberbauungen - Bauordnung zeitgemässer- Unnötige Formulierungen streichen- Übereinstimmung mit PBG- Begrifflichkeiten anpassenInformationsveranstaltung 2. September 2010 / Suter • von Känel • Wild • AGBauordnungsrevision: die wichtigsten Punkte<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> <strong>Bonstetten</strong>Kernzonen:Art. 2.1GestalterischeAnfor<strong>der</strong>ungenArt. 2.4.1Grundmasse NeubautenArt. 2.5.1Gestaltung, EinordnungArt. 2.5.2DächerWerden Bauvorhaben durch ein Fachgremium alsbeson<strong>der</strong>s gute architektonische Lösungenbetrachtet, kann von <strong>der</strong> BO abgewichen werden.Festlegungen zur Gebäudebreite (16m) werdenersatzlos gestrichen.Im Interesse des Ortsbildes darf <strong>der</strong> gesetzlicheStrassenabstand von 6m unterschritten werden.Anlagen zur Nutzung von alternativen Energien sindbei einer guten Gesamtlösung gestattet (heute Art.8.15).Informationsveranstaltung 2. September 2010 / Suter • von Känel • Wild • AG6

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