Volksabstimmung am 27. November 2011 - Gemeinde Grafenhausen
Volksabstimmung am 27. November 2011 - Gemeinde Grafenhausen
Volksabstimmung am 27. November 2011 - Gemeinde Grafenhausen
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GRAFENHAUSEN S<strong>am</strong>stag, 12. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> Seite 7<br />
Vorankündigung:<br />
Weihnachts-Wochenmarkt<br />
Auch in diesem Jahr laden die Marktbetreiber<br />
wieder zu einem Weihnachtswochenmarkt<br />
ein. Dieser findet statt <strong>am</strong><br />
Donnerstag, 22. Dezember <strong>2011</strong><br />
von 9.00 bis 13.00 Uhr<br />
Wir laden die Einwohnerschaft schon jetzt<br />
ganz herzlich zu diesem vorweihnachtlichen<br />
Wochenmarkt ein.<br />
Änderung Bebauungsplan<br />
„Buggenried“<br />
- vereinfachtes Verfahren -<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grafenhausen</strong><br />
hat in der öffentlichen Sitzung <strong>am</strong> 6. Oktober<br />
<strong>2011</strong> die Änderung des Bebauungsplanes<br />
Buggenried im vereinfachten Verfahren<br />
beschlossen.<br />
Die Bebauungsplanänderung betrifft lediglich<br />
die Änderung der örtlichen Bauvorschriften<br />
hinsichtlich der Dachneigung. Diese werden<br />
dahingehend geändert, dass eine Dachneigung<br />
von 20° bis 43° zulässig ist. Die restlichen<br />
Bestimmungen bleiben bestehen.<br />
Der Entwurf der Satzung und Begründung<br />
liegen in der Zeit vom<br />
21.11.<strong>2011</strong> bis einschl. 23.12.<strong>2011</strong><br />
im Rathaus <strong>Grafenhausen</strong>, Zi. 6, zur Einsicht<br />
öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist<br />
können gegen den Entwurf der Änderungssatzung<br />
innerhalb der Dienststunden Anregungen<br />
und Bedenken vorgebracht werden.<br />
Anregungen und Bedenken können während<br />
der genannten Frist auch schriftlich formuliert<br />
beim Bürgermeister<strong>am</strong>t <strong>Grafenhausen</strong><br />
eingereicht werden.<br />
<strong>Grafenhausen</strong>, den 12.<strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />
Ch. Behringer, Bürgermeister<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />
Haushaltssatzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes OBERES SCHLÜCHTTAL<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> (01.01. – 31.12.<strong>2011</strong>)<br />
Aufgrund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung,<br />
in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zus<strong>am</strong>menarbeit, hat die<br />
Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes OBERES SCHLÜCHTTAL <strong>am</strong><br />
<strong>27.</strong>09.<strong>2011</strong> folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> beschlossen:<br />
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 10.200,00 Euro<br />
davon im Verwaltungshaushalt 10.200,00 Euro<br />
im Vermögenshaushalt 0,00 Euro<br />
2. dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />
in Höhe von 0,00 Euro<br />
§1<br />
§2<br />
Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500,00 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§3<br />
Die Verbandsumlage wird festgesetzt:<br />
im Verwaltungshaushalt auf 10.200,00 Euro<br />
im Vermögenshaushalt auf 0,00 Euro<br />
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind vollzugsreif. Die erforderliche Bestätigung<br />
der Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist mit Schreiben vom <strong>27.</strong>10.<strong>2011</strong> erfolgt.<br />
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 14. bis einschl. 22.11.<strong>2011</strong> im Rathaus <strong>Grafenhausen</strong>,<br />
Zi. 12, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.<br />
Ühlingen-Birkendorf, den 07.11.<strong>2011</strong> Thomas Fechtig, Verbandsvorsitzender<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />
Haushaltssatzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes OBERES SCHLÜCHTTAL<br />
für das Haushaltsjahr 2012 (01.01. – 31.12.2012)<br />
Aufgrund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung,<br />
in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zus<strong>am</strong>menarbeit, hat die<br />
Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes OBERES SCHLÜCHTTAL <strong>am</strong><br />
<strong>27.</strong>09.<strong>2011</strong> folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:<br />
§1<br />
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 15.200,00 Euro<br />
davon im Verwaltungshaushalt 15.200,00 Euro<br />
im Veögenshaushalt 0,00 Euro<br />
2. dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />
in Höhe von 0,00 Euro<br />
§2<br />
Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500,00 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§3<br />
Die Verbandsumlage wird festgesetzt:<br />
im Verwaltungshaushalt auf 15.200,00 Euro<br />
im Vermögenshaushalt auf 0,00 Euro<br />
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind vollzugsreif. Die erforderliche Bestätigung<br />
der Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist mit Schreiben vom <strong>27.</strong>10.<strong>2011</strong> erfolgt.Der<br />
Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 14. bis einschl. 22.11.<strong>2011</strong> im Rathaus <strong>Grafenhausen</strong>,<br />
Zi. 12,<br />
während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.<br />
Ühlingen-Birkendorf, den 07.11.<strong>2011</strong> Thomas Fechtig, Verbandsvorsitzender