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Volksabstimmung am 27. November 2011 - Gemeinde Grafenhausen

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GRAFENHAUSEN S<strong>am</strong>stag, 12. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> Seite 7<br />

Vorankündigung:<br />

Weihnachts-Wochenmarkt<br />

Auch in diesem Jahr laden die Marktbetreiber<br />

wieder zu einem Weihnachtswochenmarkt<br />

ein. Dieser findet statt <strong>am</strong><br />

Donnerstag, 22. Dezember <strong>2011</strong><br />

von 9.00 bis 13.00 Uhr<br />

Wir laden die Einwohnerschaft schon jetzt<br />

ganz herzlich zu diesem vorweihnachtlichen<br />

Wochenmarkt ein.<br />

Änderung Bebauungsplan<br />

„Buggenried“<br />

- vereinfachtes Verfahren -<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grafenhausen</strong><br />

hat in der öffentlichen Sitzung <strong>am</strong> 6. Oktober<br />

<strong>2011</strong> die Änderung des Bebauungsplanes<br />

Buggenried im vereinfachten Verfahren<br />

beschlossen.<br />

Die Bebauungsplanänderung betrifft lediglich<br />

die Änderung der örtlichen Bauvorschriften<br />

hinsichtlich der Dachneigung. Diese werden<br />

dahingehend geändert, dass eine Dachneigung<br />

von 20° bis 43° zulässig ist. Die restlichen<br />

Bestimmungen bleiben bestehen.<br />

Der Entwurf der Satzung und Begründung<br />

liegen in der Zeit vom<br />

21.11.<strong>2011</strong> bis einschl. 23.12.<strong>2011</strong><br />

im Rathaus <strong>Grafenhausen</strong>, Zi. 6, zur Einsicht<br />

öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist<br />

können gegen den Entwurf der Änderungssatzung<br />

innerhalb der Dienststunden Anregungen<br />

und Bedenken vorgebracht werden.<br />

Anregungen und Bedenken können während<br />

der genannten Frist auch schriftlich formuliert<br />

beim Bürgermeister<strong>am</strong>t <strong>Grafenhausen</strong><br />

eingereicht werden.<br />

<strong>Grafenhausen</strong>, den 12.<strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />

Ch. Behringer, Bürgermeister<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />

Haushaltssatzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes OBERES SCHLÜCHTTAL<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> (01.01. – 31.12.<strong>2011</strong>)<br />

Aufgrund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung,<br />

in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zus<strong>am</strong>menarbeit, hat die<br />

Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes OBERES SCHLÜCHTTAL <strong>am</strong><br />

<strong>27.</strong>09.<strong>2011</strong> folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> beschlossen:<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 10.200,00 Euro<br />

davon im Verwaltungshaushalt 10.200,00 Euro<br />

im Vermögenshaushalt 0,00 Euro<br />

2. dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

in Höhe von 0,00 Euro<br />

§1<br />

§2<br />

Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500,00 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§3<br />

Die Verbandsumlage wird festgesetzt:<br />

im Verwaltungshaushalt auf 10.200,00 Euro<br />

im Vermögenshaushalt auf 0,00 Euro<br />

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind vollzugsreif. Die erforderliche Bestätigung<br />

der Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist mit Schreiben vom <strong>27.</strong>10.<strong>2011</strong> erfolgt.<br />

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 14. bis einschl. 22.11.<strong>2011</strong> im Rathaus <strong>Grafenhausen</strong>,<br />

Zi. 12, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.<br />

Ühlingen-Birkendorf, den 07.11.<strong>2011</strong> Thomas Fechtig, Verbandsvorsitzender<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />

Haushaltssatzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes OBERES SCHLÜCHTTAL<br />

für das Haushaltsjahr 2012 (01.01. – 31.12.2012)<br />

Aufgrund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung,<br />

in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zus<strong>am</strong>menarbeit, hat die<br />

Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes OBERES SCHLÜCHTTAL <strong>am</strong><br />

<strong>27.</strong>09.<strong>2011</strong> folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 15.200,00 Euro<br />

davon im Verwaltungshaushalt 15.200,00 Euro<br />

im Veögenshaushalt 0,00 Euro<br />

2. dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

in Höhe von 0,00 Euro<br />

§2<br />

Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500,00 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§3<br />

Die Verbandsumlage wird festgesetzt:<br />

im Verwaltungshaushalt auf 15.200,00 Euro<br />

im Vermögenshaushalt auf 0,00 Euro<br />

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind vollzugsreif. Die erforderliche Bestätigung<br />

der Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist mit Schreiben vom <strong>27.</strong>10.<strong>2011</strong> erfolgt.Der<br />

Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 14. bis einschl. 22.11.<strong>2011</strong> im Rathaus <strong>Grafenhausen</strong>,<br />

Zi. 12,<br />

während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.<br />

Ühlingen-Birkendorf, den 07.11.<strong>2011</strong> Thomas Fechtig, Verbandsvorsitzender

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