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EMV-orientiertes Konzept für Blitzschutz und Erdung von Anlagen ...

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15.2Seite 5 <strong>von</strong> 20<strong>EMV</strong>-<strong>orientiertes</strong> <strong>Konzept</strong> für <strong>Blitzschutz</strong> <strong>und</strong><strong>Erdung</strong> <strong>von</strong> <strong>Anlagen</strong> der Chemieindustrie2.2.2 Kabel außen an bzw. auf GebäudenHierzu zählen z.B. Kabel, die außen seitlich an oderauf Gebäuden zu Gebern, Antennen, Telefonen, Kameras,Meldeeinrichtungen, Beleuchtungseinrichtungen,etc. verlegt werden.Außerhalb <strong>von</strong> Gebäuden dürfen nur Elektronik-kabelmit einem elektrisch ausreichend leitfähigen Schirmmit ausreichender Stromtragfähigkeit (z.B. Geflecht)verwendet werden (Ausnahme: Kabellänge außerhalbdes Gebäudes < 1m).Bild 10:Ausführung Kabelbahnen Detail GebäudeeintrittEs ist auf eine konsequente Leveltrennung zu ach-ten.Auf den Leittechnik-Pritschen dürfen nur Elektronikkabel(PLT, Kommunikation, Brandmel-de-<strong>Anlagen</strong>,Objektschutz, Rufanlagen, etc. ) mit einer Nennspannung< 60 V verlegt werden. NS-<strong>und</strong> MS-Kabel dürfennur auf eigenen Pritschen verlegt werden. Für die Kabelabständegilt:• NS-Kabel: Abstand > 0,2 m zur LT-Pritsche;• MS-Kabel: Abstand > 0,4 m zur LT-Pritsche.Es ist darauf zu achten, dass die Kabelabstände auchfür die obersten, auf den jeweiligen Pritschen liegendenKabel gelten. Die Pritschen sollten nicht überfülltwerden.Wie bei den Pritschen ist auch bei den Steigetras-senauf eine konsequente Leveltrennung der Elek-tronikkabelzu den NS- <strong>und</strong> MS-Kabeln zu achten. Es geltendie gleichen Festlegungen.Weiterhin wird empfohlen, außerhalb <strong>von</strong> Gebäuden<strong>und</strong> Kabelkanälen nur geschirmte NS-Kabel zu verwenden.Die Kabel sind so zu verlegen, dass sie nicht direktvom Blitz getroffen werden können. Die Kabel sindmöglichst direkt an dem elektrischen Gerät aus demGebäude bzw. aus der Metallfassade herauszuführen.Bis zu einer Länge <strong>von</strong> ca. 1 m sind für Elektronikkabelkeine Zusatzmaßnahmen erforderlich. Bei NS-Kabelnsind gr<strong>und</strong>sätzlich keine Zusatzmaßnahmen erforderlich.Bei Elektronikkabeln, die länger als 1 m an der Außenwandverlegt werden, <strong>und</strong> bei allen Kabeln (einschließlichNS-Kabeln) auf Dächern <strong>und</strong> seitlich anGebäuden oberhalb 20 m können folgende Schutzmaßnahmendurchgeführt werden:• wenn keine direkten Blitzeinschläge in die Kabelmöglich sind: Verlegung der Kabel direkt außen ander bewehrten Außenwand bzw. der Metallfassade<strong>und</strong> Anschluss des stromtragfähigem Kabelschirmsdirekt am Gebäudeeintritt (Bild 11) <strong>und</strong> am elektrischenGerät;In bestimmten Bereichen der Verkabelung (Mauer-<strong>und</strong>Deckendurchführungen <strong>und</strong> Stichverkabelung) ist esnicht immer möglich, die o.g. Abstände zwischen Elektronikkabeln<strong>und</strong> den NS- <strong>und</strong> MS-Kabeln einzuhalten.Dabei sind folgende Abstände zulässig:Für die Länge l ist die Summe aller Parallelführungenauf der gesamten Kabelstrecke zugr<strong>und</strong>e zu legen.Bild 11: Ausführung Anschluss Kabelschirme <strong>von</strong> Außenkabelnam GebäudeeintrittVerfasser: Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern, Manfred Weinig Stand 05/2012

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