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Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x

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<strong>Baubeschreibung</strong> 114<br />

Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />

Die Entsorgerbehörde muss innerhalb von 30 Tagen über die Zulässigkeit des<br />

beabsichtigten Entsorgungspfades entscheiden.<br />

Der Lauf der Frist kann durch Aufforderung zur Ergänzung der Nachweiserklärungen bzw.<br />

zur Vorlegung weiterer Unterlagen unterbrochen werden.<br />

Die Entsorgerbehörde übersendet den Entsorgungsnachweis im Original an den AG als<br />

Abfallerzeuger und in Kopie an den Entsorger.<br />

Hinweis: Im Falle einer dringend anstehenden Entsorgung sollte der AN mit der<br />

bestätigenden Behörde Kontakt aufnehmen, um die 30-Tage-Frist gegebenenfalls<br />

verkürzen zu können.<br />

Variante 2: Im privilegierten Verfahren prüft der Abfallentsorger die Unterlagen,<br />

unterschreibt die AE und sendet die ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen<br />

Unterlagen des Entsorgungsnachweises im eANV (Deckblatt EN, die Verantwortliche<br />

Erklärung VE sowie die Deklarationsanalyse DA, Annahmeerklärung AE) innerhalb von 7<br />

Tagen an den AG als Abfallerzeuger und in Kopie an die zuständige Entsorgerbehörde.<br />

(e) Der AG heftet einen Ausdruck des vollständigen Entsorgungsnachweises in die Bauakte.<br />

Die Andienung des Abfalls an den Entsorger kann sofort nach elektronischer Bestätigung<br />

durch die Erzeugerbehörde beginnen.<br />

Führen der Verbleibsnachweise (Begleitscheine):<br />

bis 31.01.2011 ohne Pflicht zur elektronischen Signatur für den Erzeuger<br />

Nach Maßgabe der für sie bestimmten Aufdrucke auf den Ausfertigungen der Begleitscheine hat<br />

die für den rechtmäßigen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen<br />

verantwortliche Person des AG als Abfallerzeuger spätestens bei Übergabe, der Beförderer<br />

spätestens bei Übernahme sowie der Abfallentsorger spätestens bei Annahme der Abfälle die<br />

Begleitschiene auszufüllen und zu signieren. Die Reihenfolge der Unterschriftsleistungen ist<br />

zwingend vorgeschrieben und einzuhalten.<br />

Im Feld „Frei für Vermerke“ des Begleitscheins ist zwingend das PSP-Element und die<br />

Baumaßnahme einzutragen.<br />

(a) Die Begleitscheine, je ein gesonderter Satz je Abfallart, werden durch den AN im System<br />

des eANV zur Verfügung gestellt. Je Begleitschein werden 2 Ausdrucke zur<br />

Unterschriftsleistung/Quittierung entweder vom ASV selbst erstellt oder vom Entsorger<br />

erstellt und zur Baustelle gebracht.<br />

(b) Der Entsorgungsnachweis ist in Kopie, der Begleitschein im Original als Ausdruck des im<br />

eANV erstellten Begleitscheins mit den Unterschriften des Erzeugers und des Beförderers<br />

in jedem Fahrzeug des Beförderers mitzuführen.<br />

(c) Vor Übergabe der Abfälle signiert der Erzeuger handschriftlich, der Name muss lesbar<br />

dazugesetzt werden.<br />

(d) Bei Übernahme der Abfälle signiert der Abfallbeförderer den Begleitschein .handschriftlich,<br />

der Name muss lesbar dazugesetzt werden.<br />

(e) Der Erzeuger und der Beförderer erhalten jeweils eine der beiden handsignierten<br />

Ausdrucke des Begleitscheins.<br />

(f) Bei der Anlieferung an den Entsorger überträgt der Entsorger die Daten in das eANV-<br />

System und bestätigt die Signaturen des Erzeugers und des Beförderers. Der Entsorger<br />

signiert und sendet die Daten an die zuständige Koordinationsstelle des eANV zur<br />

Bestätigung der zuständigen Abfallbehörde.<br />

(g) Nach Bestätigung der zuständigen Abfallbehörde erhalten alle Beteiligten über die ZKS im<br />

die entsprechende Bestätigung des abgeschlossenen Entsorgungsvorgangs.<br />

(h) Der AG nimmt einen Ausdruck des bestätigten Begleitscheins zum Verbleib in der<br />

Bauakte.<br />

Führen der Verbleibsnachweise (Begleitscheine):<br />

Nach dem 01.02.2011 mit Pflicht zur elektronischen Signatur für den Erzeuger<br />

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel

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