Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x
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<strong>Baubeschreibung</strong> 114<br />
Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />
Die Entsorgerbehörde muss innerhalb von 30 Tagen über die Zulässigkeit des<br />
beabsichtigten Entsorgungspfades entscheiden.<br />
Der Lauf der Frist kann durch Aufforderung zur Ergänzung der Nachweiserklärungen bzw.<br />
zur Vorlegung weiterer Unterlagen unterbrochen werden.<br />
Die Entsorgerbehörde übersendet den Entsorgungsnachweis im Original an den AG als<br />
Abfallerzeuger und in Kopie an den Entsorger.<br />
Hinweis: Im Falle einer dringend anstehenden Entsorgung sollte der AN mit der<br />
bestätigenden Behörde Kontakt aufnehmen, um die 30-Tage-Frist gegebenenfalls<br />
verkürzen zu können.<br />
Variante 2: Im privilegierten Verfahren prüft der Abfallentsorger die Unterlagen,<br />
unterschreibt die AE und sendet die ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen<br />
Unterlagen des Entsorgungsnachweises im eANV (Deckblatt EN, die Verantwortliche<br />
Erklärung VE sowie die Deklarationsanalyse DA, Annahmeerklärung AE) innerhalb von 7<br />
Tagen an den AG als Abfallerzeuger und in Kopie an die zuständige Entsorgerbehörde.<br />
(e) Der AG heftet einen Ausdruck des vollständigen Entsorgungsnachweises in die Bauakte.<br />
Die Andienung des Abfalls an den Entsorger kann sofort nach elektronischer Bestätigung<br />
durch die Erzeugerbehörde beginnen.<br />
Führen der Verbleibsnachweise (Begleitscheine):<br />
bis 31.01.2011 ohne Pflicht zur elektronischen Signatur für den Erzeuger<br />
Nach Maßgabe der für sie bestimmten Aufdrucke auf den Ausfertigungen der Begleitscheine hat<br />
die für den rechtmäßigen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen<br />
verantwortliche Person des AG als Abfallerzeuger spätestens bei Übergabe, der Beförderer<br />
spätestens bei Übernahme sowie der Abfallentsorger spätestens bei Annahme der Abfälle die<br />
Begleitschiene auszufüllen und zu signieren. Die Reihenfolge der Unterschriftsleistungen ist<br />
zwingend vorgeschrieben und einzuhalten.<br />
Im Feld „Frei für Vermerke“ des Begleitscheins ist zwingend das PSP-Element und die<br />
Baumaßnahme einzutragen.<br />
(a) Die Begleitscheine, je ein gesonderter Satz je Abfallart, werden durch den AN im System<br />
des eANV zur Verfügung gestellt. Je Begleitschein werden 2 Ausdrucke zur<br />
Unterschriftsleistung/Quittierung entweder vom ASV selbst erstellt oder vom Entsorger<br />
erstellt und zur Baustelle gebracht.<br />
(b) Der Entsorgungsnachweis ist in Kopie, der Begleitschein im Original als Ausdruck des im<br />
eANV erstellten Begleitscheins mit den Unterschriften des Erzeugers und des Beförderers<br />
in jedem Fahrzeug des Beförderers mitzuführen.<br />
(c) Vor Übergabe der Abfälle signiert der Erzeuger handschriftlich, der Name muss lesbar<br />
dazugesetzt werden.<br />
(d) Bei Übernahme der Abfälle signiert der Abfallbeförderer den Begleitschein .handschriftlich,<br />
der Name muss lesbar dazugesetzt werden.<br />
(e) Der Erzeuger und der Beförderer erhalten jeweils eine der beiden handsignierten<br />
Ausdrucke des Begleitscheins.<br />
(f) Bei der Anlieferung an den Entsorger überträgt der Entsorger die Daten in das eANV-<br />
System und bestätigt die Signaturen des Erzeugers und des Beförderers. Der Entsorger<br />
signiert und sendet die Daten an die zuständige Koordinationsstelle des eANV zur<br />
Bestätigung der zuständigen Abfallbehörde.<br />
(g) Nach Bestätigung der zuständigen Abfallbehörde erhalten alle Beteiligten über die ZKS im<br />
die entsprechende Bestätigung des abgeschlossenen Entsorgungsvorgangs.<br />
(h) Der AG nimmt einen Ausdruck des bestätigten Begleitscheins zum Verbleib in der<br />
Bauakte.<br />
Führen der Verbleibsnachweise (Begleitscheine):<br />
Nach dem 01.02.2011 mit Pflicht zur elektronischen Signatur für den Erzeuger<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel