Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x
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<strong>Baubeschreibung</strong> 117<br />
Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />
Kontrollprüfungen<br />
entsprechend den Anforderungen der techn. Vorschriften (für Aufmaß und Abnahme gelten<br />
die Kontrollprüfungen).<br />
Erweiterung Eignungsprüfungen<br />
Für Straßen der Bauklasse SV und I sowie für Verkehrsflächen mit besonderen<br />
Beanspruchungen sind gemäß ZTV-Asphalt-StB 01 Abschnitt 1.6.2 zusätzliche Prüfungen in<br />
Form einer erweiterten Eignungsprüfung für das Mischgut der Decke erforderlich.<br />
Griffigkeit<br />
Die Griffigkeitsmessung erfolgt gem. der Technischen Prüfvorschriften für<br />
Griffigkeitsmessungen im Straßenbau Teil: Messverfahren SCRIM, (TP Griff-StB (SCRIM)).<br />
Die Durchführung erfolgt im Rahmen der Kontrollprüfungen des AG durch die BBP<br />
Darmstadt.<br />
Bei der Eigenüberwachung gem. ZTV-Asphalt-StB 01, Abschnitt 1.6.3, muß der AN den<br />
Nachweis der Anfangsgriffigkeit der Walzasphaltdeckschichten durch Messungen oder durch<br />
Erstellen einer Arbeitsanleitung mit Soll-Vorgaben und deren Prüfungen nach dem Formblatt<br />
„Dokumentation der Eigenüberwachung der Maßnahmen zur Sicherstellung der<br />
Anfangsgriffigkeit von Walzasphaltdeckschichten“ führen.<br />
Beabsichtigt der AN, den Nachweis nicht durch Messung zu führen, dann hat er in einer<br />
Arbeitsanleitung das Arbeitsverfahren für die einzusetzenden Geräte und die Arbeitsweise<br />
- beim Einbau<br />
- bei der Verdichtung und<br />
- für die Bearbeitung der Oberfläche<br />
festzulegen und dem Auftraggeber gemäß beigefügten Formblatt vor Bauausführung<br />
vorzulegen.<br />
Arbeitsanleitung und Soll-Vorgaben werden dann als Eigenüberwachungsprüfung akzeptiert.<br />
Die Einhaltung der Soll-Vorgaben ist zu dokumentieren und die Ergebnisse dem<br />
Auftraggeber vorzulegen. Die Arbeitsanleitung und die vom AN festgelegten Soll-Vorgaben<br />
sind an Hand der Ergebnisse der Griffigkeitsmessungen der Kontrollprüfungen zu bewerten.<br />
4. Ausführungsunterlagen<br />
4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen<br />
LV und <strong>Baubeschreibung</strong> inklusive "Sonstige Anlagen".<br />
4.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen<br />
a) Abrechnungszeichnungen<br />
b) Beschilderungsplan<br />
c) Bauzeitenplan<br />
d) Dokumentations- u. Beweisaufnahmen<br />
5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, Normen, Lieferbedingungen,<br />
Prüfvorschriften, Richtlinien u. Merkblätter<br />
Gültig ist jeweils die neueste Fassung der genannten Regelwerke.<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel