Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x
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<strong>Baubeschreibung</strong> 102<br />
Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und Besonderheiten dieser Ausschreibung sowie unter<br />
Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten besteht jedoch kein Anspruch auf Vergütung<br />
von entfallenen bzw. nicht zur Ausführung kommender Positionen bzw. Leistungen.<br />
Entwässerung<br />
Das anfallende Oberflächenwasser wird über die Querneigung der Fahrbahn und größtenteils<br />
über die Bankette in Randgräben und Mulden abgeschlagen.<br />
Oberflächenwasser muss während der gesamten Bauzeit, auch in Zwischenstadien, durch<br />
Maßnahmen des AN schadlos abgeführt werden. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.<br />
Landschaftsbau<br />
Bäume dürfen nur in Abstimmung mit AG und der Naturschutzbehörde beseitigt werden.<br />
Anlagen in Vorgärten, Bepflanzung, Baum- und Strauchwerkbestand sind besonders zu<br />
schützen.<br />
Bei Bedarf von Bauflächen ist vor Beseitigung von Bewuchs und Anlagen die Vorherige<br />
Zustimmung aller Beteiligten einzuholen bzw. einzuleiten.<br />
Die Bodenvorbereitung, die zur Andeckung des Oberbodens im Bereich der Seitenstreifen und<br />
Böschungen erforderlich ist, hat nach DIN 18915 zu erfolgen.<br />
Im Bereich des Baumbestandes sind die Auskofferungsarbeiten mit Vorsicht, d.h. in den<br />
Wurzelbereichen mit Handschachten, auszuführen. Beschädigte Wurzeln sind<br />
nachzuschneiden, zu glätten und mit Wurzelschutzmittel zu behandeln und in die<br />
entsprechende OZ einzukalkulieren.<br />
1.2 bis 1.4 entfällt<br />
1.5 Mindestanforderungen an Nebenangebote:<br />
Die zusätzlich technischen Vertragsbedingungen gemäß dem anliegenden Vordruck StB-<br />
Mindestanforderungen gelten auch für die vertraglichen Leistungen des Hauptangebotes.<br />
Es gilt der neuste Stand.<br />
Vorzulegende Unterlagen bei Entsorgungsleistungen<br />
-Beschreibung der Entsorgungswege<br />
Bei Angeboten zur Entsorgung von „nicht gefährlichen“ Abfällen durch Entsorgungsbetriebe<br />
(z. B. Mischanlagen, Deponien, usw.) sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />
- Alle Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene<br />
Anlagenstandort sowie der Genehmigungsbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme<br />
und Entsorgung relevanten Auszüge (u.a. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV,<br />
Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität).<br />
Bei Angeboten zur Entsorgung von „nicht gefährlichen“ Abfällen in anderen Maßnahmen sind<br />
folgende Unterlagen vorzulegen:<br />
- Nennung des Verwertungsortes,<br />
- Nachweis über die Zulässigkeit und die Möglichkeit der ordnungsgemäßen und schadlosen<br />
Entsorgung des Abfalls an dem vorgesehenen Ort,<br />
- Erklärung des Entsorgers (z.B. Bauherr der anderen Maßnahme), dass er mit der<br />
vorgesehenen Entsorgung des nicht gefährlichen Abfalls einverstanden ist,<br />
- Bestätigung des AN, dass nach der vollständigen Entsorgung vom Entsorger (z.B. Bauherr<br />
der anderen Maßnahme) ein Bestätigungsschreiben vorgelegt wird, dass der „nicht<br />
gefährliche“ Abfall vollständig, ordnungsgemäß und schadlos verwertet wurde.<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel