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Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x

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<strong>Baubeschreibung</strong> 102<br />

Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und Besonderheiten dieser Ausschreibung sowie unter<br />

Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten besteht jedoch kein Anspruch auf Vergütung<br />

von entfallenen bzw. nicht zur Ausführung kommender Positionen bzw. Leistungen.<br />

Entwässerung<br />

Das anfallende Oberflächenwasser wird über die Querneigung der Fahrbahn und größtenteils<br />

über die Bankette in Randgräben und Mulden abgeschlagen.<br />

Oberflächenwasser muss während der gesamten Bauzeit, auch in Zwischenstadien, durch<br />

Maßnahmen des AN schadlos abgeführt werden. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.<br />

Landschaftsbau<br />

Bäume dürfen nur in Abstimmung mit AG und der Naturschutzbehörde beseitigt werden.<br />

Anlagen in Vorgärten, Bepflanzung, Baum- und Strauchwerkbestand sind besonders zu<br />

schützen.<br />

Bei Bedarf von Bauflächen ist vor Beseitigung von Bewuchs und Anlagen die Vorherige<br />

Zustimmung aller Beteiligten einzuholen bzw. einzuleiten.<br />

Die Bodenvorbereitung, die zur Andeckung des Oberbodens im Bereich der Seitenstreifen und<br />

Böschungen erforderlich ist, hat nach DIN 18915 zu erfolgen.<br />

Im Bereich des Baumbestandes sind die Auskofferungsarbeiten mit Vorsicht, d.h. in den<br />

Wurzelbereichen mit Handschachten, auszuführen. Beschädigte Wurzeln sind<br />

nachzuschneiden, zu glätten und mit Wurzelschutzmittel zu behandeln und in die<br />

entsprechende OZ einzukalkulieren.<br />

1.2 bis 1.4 entfällt<br />

1.5 Mindestanforderungen an Nebenangebote:<br />

Die zusätzlich technischen Vertragsbedingungen gemäß dem anliegenden Vordruck StB-<br />

Mindestanforderungen gelten auch für die vertraglichen Leistungen des Hauptangebotes.<br />

Es gilt der neuste Stand.<br />

Vorzulegende Unterlagen bei Entsorgungsleistungen<br />

-Beschreibung der Entsorgungswege<br />

Bei Angeboten zur Entsorgung von „nicht gefährlichen“ Abfällen durch Entsorgungsbetriebe<br />

(z. B. Mischanlagen, Deponien, usw.) sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />

- Alle Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene<br />

Anlagenstandort sowie der Genehmigungsbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme<br />

und Entsorgung relevanten Auszüge (u.a. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV,<br />

Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität).<br />

Bei Angeboten zur Entsorgung von „nicht gefährlichen“ Abfällen in anderen Maßnahmen sind<br />

folgende Unterlagen vorzulegen:<br />

- Nennung des Verwertungsortes,<br />

- Nachweis über die Zulässigkeit und die Möglichkeit der ordnungsgemäßen und schadlosen<br />

Entsorgung des Abfalls an dem vorgesehenen Ort,<br />

- Erklärung des Entsorgers (z.B. Bauherr der anderen Maßnahme), dass er mit der<br />

vorgesehenen Entsorgung des nicht gefährlichen Abfalls einverstanden ist,<br />

- Bestätigung des AN, dass nach der vollständigen Entsorgung vom Entsorger (z.B. Bauherr<br />

der anderen Maßnahme) ein Bestätigungsschreiben vorgelegt wird, dass der „nicht<br />

gefährliche“ Abfall vollständig, ordnungsgemäß und schadlos verwertet wurde.<br />

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel

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