Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x
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<strong>Baubeschreibung</strong> 108<br />
Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />
Tastatur oder BCD-Schaltung einstellbar sein. Die Überganszeit Gelb soll 4 Sekunden<br />
betragen. An den Signalgebern ist auf einem Schild anzugeben, wer (Person und Firma) im<br />
Falle einer Störung zu verständigen ist (Schadensbeseitigung innerhalb 1 Stunde nach<br />
Benachrichtigung). Der AN soll ein Signalzeitenplan [ZTV-SA Pkt.4.2 (5)] vor Inbetriebnahme<br />
der LZA erstellen und dem AG zur Genehmigung vorlegen. Die Arbeitsstellenlänge eines<br />
LZA-geregelten Bauabschnittes wird auf max. 500 m begrenzt bzw. die Umlaufzeit gemäß<br />
Signalzeitenplan soll 5 Minuten nicht übersteigen.<br />
Beim Einsatz von transportablen Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe T1 und T 2 muss<br />
durch eine zusätzliche Prüfung nachgewiesen werden, dass im Falle des Umkippens die<br />
Gesamtlänge der umgekippten Elemente (Kipp-länge) eine Strecke von 250 m nicht<br />
überschreitet. Die mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/1999 des BMV<br />
vom August 1999 geänderten Einsatzkriterien für transportable Schutzeinrichtungen<br />
(Änderung der ZTV-SA in Abschnitt 6.11.1 sowie Tabelle 5) sind beim Einsatz dieser<br />
Systeme zu beachten.<br />
3.1.1.1 Umleitungsbeschilderung bei einer Vollsperrung<br />
Alle im Widerspruch zur Umleitungsbeschilderung stehenden Einzelziele sind mit<br />
reproreflektierenden Folienband abzukleben. Vorhandene große Tafeln, deren Zielführung<br />
ganz während der Umleitung entfallen (dies gilt für alle Schilderbrücken) dürfen nur mit 10<br />
cm breiten, roten retroreflektierenden Latten durchkreuzt werden.<br />
Für die Umleitungsstrecken sind alle Hinweistafeln entsprechend nachstehender Vorgaben<br />
zu fertigen und 7 Tage vor Aufstellung der zuständigen AM/SAM/SM zur<br />
Aufstellungsfreigabe vorzustellen:<br />
Grundfarbe: weiß / voll reflektierend (Folientyp 2)<br />
Schrifthöhe: 126 mm (V = 50 km/h) und 175 mm (v = 50 km/h)<br />
210 mm Überkopfbeschilderung und Aufstellort BAB<br />
Schriftinhalte: grafische Symbole, Pfeile und Ränder in schwarz<br />
Verkehrszeichen: alle VZ sind in entsprechend der StVO (Größe 2) auszuführen<br />
3.1.2 Kontrolle und Wartung<br />
Während der Dauer der Baumaßnahme ist die gesamte Beschilderung und Absperrung zu<br />
unterhalten und durch laufende Säuberung funktionsfähig zu halten. Während dieser Zeit<br />
abhanden gekommene, beschädigte oder unbrauchbare Teile dieser<br />
Verkehrssicherungseinrichtung sind sofort zu ersetzen. Hierzu hat das Wartungspersonal<br />
des AN ausreichend Ersatzmaterial mitzuführen oder auf der Baustelle vorzuhalten. Für<br />
zerstörtes, beschädigtes oder fehlendes Beschilderungs- und Beleuchtungsmaterial haftet<br />
der AG nicht.<br />
Um eine optimale Verkehrssicherheit zu erzielen, wird folgendes zwingend vorgeschrieben:<br />
a) Der AN hat geschultes Personal (Anforderung siehe ZTV-SA Nr.: 4.2 Abs. 9)<br />
einzusetzen, das durch tägliche Kontrollfahrten die gesamten<br />
Verkehrssicherungseinrichtungen der Baustelle auf Vollständigkeit und<br />
Funktionsfähigkeit zu überprüfen und für die sofortige Behebung aufgetretener Mängel<br />
Sorge zu tragen hat.<br />
b) Die Kontrollfahrten sind entsprechend der ZTV-SA Pkt. 7 (3) zweimal täglich (an<br />
arbeitsfreien Tagen einmal täglich) durchzuführen. Beginn und Ende jeder Kontrolle ist<br />
durch den AN in einer Kontrollliste festzuhalten und dem AG ist diese Liste einmal<br />
wöchentlich zur Kenntnisnahme vorzulegen.<br />
Nachstehende Kontrollzeiten werden vorgeschrieben:<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel