Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x
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<strong>Baubeschreibung</strong> 106<br />
Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />
3. Angaben zur Ausführung<br />
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung<br />
Die Durchführung der Einzelmaßnahmen erfolgt im Zuge von Tagesbaustellen nach RSA 95<br />
bzw. gemäß beiliegenden Verkehrszeichenplänen.<br />
Der AN hat alle für die Sicherheit der Arbeiten und des fließenden Verkehrs erforderlichen<br />
Maßnahmen an der Arbeitsstelle zu treffen.<br />
Die Verkehrssicherung und die Sicherung der Arbeitsstelle sind in Absprache mit den<br />
einzelnen Meistereien sowie nach dem Leistungsverzeichnis durchzuführen.<br />
Die gesamte hierfür erforderliche Beschilderung sowie die Beschilderung und Markierung hat<br />
der AN zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung der Maßnahme wieder abzubauen und<br />
abzutransportieren.<br />
Mit einzukalkulieren sind sämtliche Kosten für An- und Abtransport, Aufstellung nach Plan<br />
und Weisung (Straßenmeister/in), protokolierte Abnahme der Beschilderung vor Baubeginn,<br />
Unterhaltung, Überwachung, Wartung und Reinigung während der Bauzeit sowie Abbau und<br />
Abtransport nach Beendigung der Maßnahme.<br />
Maßgebend für die Verkehrssicherung der Baustelle sind:<br />
Für jede Arbeitsstelle ist mit dem/der zuständigen Straßenmeister/in abzustimmen, welcher<br />
der Verkehrszeichenpläne anzuwenden und dem ASV Kassel oder dem/der<br />
Straßenmeister/in zur Genehmigung vorzulegen ist.<br />
Die Vergütung der Verkehrssicherung erfolgt je Einzelauftrag. Bei der Preisbildung ist zu<br />
berücksichtigen, dass die Vergütung der Verkehrssicherung für jede Einzelmaßnahme nur<br />
einmal erfolgt, auch wenn diese sich über mehrere Tage hinzieht. Dem abgestimmten<br />
Verkehrszeichenplan entsprechend ist die auf Grund der Baulänge minimal erforderliche<br />
Anzahl an Umsetzungen der Verkehrssicherung auszuführen.<br />
Die Tagesleistungen sind so abzuschließen, dass nach Abbau der Verkehrssicherung der<br />
Verkehr wieder ungehindert über die <strong>Flickstellen</strong> geführt werden kann.<br />
3.1.1 Baustellenbeschilderung (BLK)<br />
Sämtliche Verkehrszeichen, Lenkungstafeln usw. müssen der StVO in der zuletzt gültigen<br />
Fassung und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift, den "Richtlinien für die Sicherung von<br />
Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Ausgabe 1995“ sowie den Erlassen des Hessischen<br />
Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und Verfügungen des<br />
Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV) entsprechen. Ferner sind<br />
die „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die<br />
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)“ mit den Technischen<br />
Lieferbedingungen (TL-x x 97) und den „Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS)“<br />
(Ausgabe 1993) zu beachten.<br />
Nach Auftragserteilung ist mit dem AN eine Baubesprechung durchzuführen, in der an Hand<br />
eines Bauzeitenplanes der Bauablauf besprochen und Art und Zeitpunkt der Einrichtung und<br />
Dauer der Arbeitsstellenführung festgelegt werden. Zu dieser Baubesprechung sind alle<br />
Beteiligten –AG / AN / SM / Polizei / Gemeinde und ggf. Verkehrsbehörde- einzuladen. Über<br />
das Ergebnis ist ein Protokoll zu fertigen und dem Fachbereich T 13 des ASV zu<br />
übersenden.<br />
Sämtliche Hinweistafeln, Verkehrszeichen usw. müssen voll reflektierend (Folientyp 2 nach<br />
DIN 67520) sein und das RAL-Gütezeichen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen<br />
tragen. Baken müssen den Vorgaben der TL-Baken `97 entsprechen und ebenfalls in<br />
Folientyp 2 ausgeführt sein. Abweichend von der ZTV-SA Pkt. 5.1 (5) dürfen<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel