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Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x

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<strong>Baubeschreibung</strong> 106<br />

Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />

3. Angaben zur Ausführung<br />

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung<br />

Die Durchführung der Einzelmaßnahmen erfolgt im Zuge von Tagesbaustellen nach RSA 95<br />

bzw. gemäß beiliegenden Verkehrszeichenplänen.<br />

Der AN hat alle für die Sicherheit der Arbeiten und des fließenden Verkehrs erforderlichen<br />

Maßnahmen an der Arbeitsstelle zu treffen.<br />

Die Verkehrssicherung und die Sicherung der Arbeitsstelle sind in Absprache mit den<br />

einzelnen Meistereien sowie nach dem Leistungsverzeichnis durchzuführen.<br />

Die gesamte hierfür erforderliche Beschilderung sowie die Beschilderung und Markierung hat<br />

der AN zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung der Maßnahme wieder abzubauen und<br />

abzutransportieren.<br />

Mit einzukalkulieren sind sämtliche Kosten für An- und Abtransport, Aufstellung nach Plan<br />

und Weisung (Straßenmeister/in), protokolierte Abnahme der Beschilderung vor Baubeginn,<br />

Unterhaltung, Überwachung, Wartung und Reinigung während der Bauzeit sowie Abbau und<br />

Abtransport nach Beendigung der Maßnahme.<br />

Maßgebend für die Verkehrssicherung der Baustelle sind:<br />

Für jede Arbeitsstelle ist mit dem/der zuständigen Straßenmeister/in abzustimmen, welcher<br />

der Verkehrszeichenpläne anzuwenden und dem ASV Kassel oder dem/der<br />

Straßenmeister/in zur Genehmigung vorzulegen ist.<br />

Die Vergütung der Verkehrssicherung erfolgt je Einzelauftrag. Bei der Preisbildung ist zu<br />

berücksichtigen, dass die Vergütung der Verkehrssicherung für jede Einzelmaßnahme nur<br />

einmal erfolgt, auch wenn diese sich über mehrere Tage hinzieht. Dem abgestimmten<br />

Verkehrszeichenplan entsprechend ist die auf Grund der Baulänge minimal erforderliche<br />

Anzahl an Umsetzungen der Verkehrssicherung auszuführen.<br />

Die Tagesleistungen sind so abzuschließen, dass nach Abbau der Verkehrssicherung der<br />

Verkehr wieder ungehindert über die <strong>Flickstellen</strong> geführt werden kann.<br />

3.1.1 Baustellenbeschilderung (BLK)<br />

Sämtliche Verkehrszeichen, Lenkungstafeln usw. müssen der StVO in der zuletzt gültigen<br />

Fassung und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift, den "Richtlinien für die Sicherung von<br />

Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Ausgabe 1995“ sowie den Erlassen des Hessischen<br />

Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und Verfügungen des<br />

Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV) entsprechen. Ferner sind<br />

die „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die<br />

Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)“ mit den Technischen<br />

Lieferbedingungen (TL-x x 97) und den „Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS)“<br />

(Ausgabe 1993) zu beachten.<br />

Nach Auftragserteilung ist mit dem AN eine Baubesprechung durchzuführen, in der an Hand<br />

eines Bauzeitenplanes der Bauablauf besprochen und Art und Zeitpunkt der Einrichtung und<br />

Dauer der Arbeitsstellenführung festgelegt werden. Zu dieser Baubesprechung sind alle<br />

Beteiligten –AG / AN / SM / Polizei / Gemeinde und ggf. Verkehrsbehörde- einzuladen. Über<br />

das Ergebnis ist ein Protokoll zu fertigen und dem Fachbereich T 13 des ASV zu<br />

übersenden.<br />

Sämtliche Hinweistafeln, Verkehrszeichen usw. müssen voll reflektierend (Folientyp 2 nach<br />

DIN 67520) sein und das RAL-Gütezeichen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen<br />

tragen. Baken müssen den Vorgaben der TL-Baken `97 entsprechen und ebenfalls in<br />

Folientyp 2 ausgeführt sein. Abweichend von der ZTV-SA Pkt. 5.1 (5) dürfen<br />

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel

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