Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x
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<strong>Baubeschreibung</strong> 116<br />
Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />
Für Baustellen nach § 2, Abs. 3 ist zusätzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsplan zu<br />
erstellen.<br />
Beabsichtigt der AN Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen oder<br />
wird für die Durchführung der Maßnahme eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet,<br />
muss der AN oder die ARGE einen Koordinator nach § 3 BaustellV bestellen, der die<br />
Koordination nach § 3 in eigener Verantwortung übernimmt.<br />
3.10 Belastungsannahmen<br />
Rohrleitungen und Bauanlagensind nach den Belastungsannahmen in den betreffenden OZ<br />
und gemäß stat. Nachweisen des AN zu bemessen. Eine besondere Vergütung für die stat.<br />
Nachweise erfolgt nicht, wenn keine besondere Positionen im LV vorgesehen sind.<br />
3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren<br />
3.11.1 Allgemeines<br />
Aufmasse und Skizzen sowie auch tabellarische Aufstellungen müssen jeweils an die BAB-<br />
Achse, bei Straßen an die Straßen-Achse, angeschlossen werden. Die Aufmasse sind so<br />
einzutragen, dass die genaue Lage der einzelnen Details daraus ohne Schwierigkeiten<br />
entnommen werden kann.<br />
Die Abrechnungszeichnungen sollen auf der Grundlage der vorh. vom AG ausgehändigten<br />
Planunterlagen beruhen. In diese Pläne sind vom AN alle durch ihn baulich bzw.<br />
topographisch neu geschaffenen bzw. veränderten Einzelheiten wie z.B. Böschungen,<br />
Durchlässe, Drainagen, Straßenanschlüsse, sonstige Knotenpunkte, Kanalisation, Einläufe,<br />
Gräben, Fahrbahndecken, Leitungen usw. in ihrer tatsächlichen Lage einzutragen, sie sollen<br />
der Qualität von RE-Entwürfen entsprechen. Sind Entwurfsunterlagen nicht vorhanden, ist<br />
die Abrechnungszeichnung in Form eines Streckenbandes aufzustellen. Für die<br />
Eintragungen gelten die gleichen Auflagen wie auch bei Eintragungen in Lagepläne.<br />
3.11.2 Ermittlung der Schichtdicken<br />
siehe "Sonstige Anlagen"<br />
3.11.3 Bauabrechnung mit Datenverarbeitungsanlagen<br />
Die objektbezogenen Bedingungen für die Bauabrechnung mit Datenverarbeitungsanlagen<br />
sind in den "Besonderen Vertragsbedingungen" enthalten.<br />
3.11.4 Oberbodenabrechnung<br />
entfällt.<br />
3.12 Prüfungen<br />
Die Messreflektoren für die Dickenmessung der einzelnen Asphaltschichten sind in die<br />
entsprechende OZ einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.<br />
Eignungsprüfungen<br />
- im bit. Deckenbau durch zugelassene Labore und andere Einrichtungen<br />
- im Erdbau durch zugelassene Prüfstellen bzw. AN mit AG<br />
- Eignungsprüfungen im Rahmen der techn. Vorschriften<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel