Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x
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<strong>Baubeschreibung</strong> 120<br />
Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />
Bei Prüfungsmustern aus Gussasphalt ist die Oberfläche sofort nach Herstellung (im<br />
„heißen“ Zustand, grobe Gesteinskörnung (Abstreusplitt) muss noch einsinken) mit mind. 10<br />
kg/m² Abstreusplitt ist „manuell“ leicht anzudrücken.<br />
Die Messung der Rautiefe entfällt bei offenporigem Asphalt.<br />
Durchführung der Prüfung der lichttechnischen Eigenschaften der Prüfmuster<br />
Die Messung der lichttechnischen Eigenschaften der Prüfmuster erfolgt gemäß Abschnitt<br />
7.2.4 des Arbeitspapiers. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Probekörper durch<br />
unsachgemäße Lagerung und /oder erhöhte Raumtemperaturen verformen können und<br />
hierdurch keine hinreichend genauen Messungen erfolgen können.<br />
Die Prüfung (Eignungsprüfung) der lichttechnischen Eigenschaften der Oberfläche von<br />
Prüfmuster ist in einem Prüfbereicht gemäß Abschnitt 7.3 des Arbeitspapiers zu<br />
dokumentieren.<br />
Kontrollprüfungen<br />
Zur Bestimmung des Anteils an Aufhellungsgesteinen im Rahmen von Kontrollprüfungen und<br />
somit zur Überprüfung der lichttechnischen Eigenschaften erfolgt die Ermittlung des Anteils<br />
an hellen Gesteinskörnungen ( z.B. natürliche und künstliche Aufhellungsgesteine) größer 2<br />
mm durch visuelles Auslesen an dem gesamten hierfür vorbereiteten<br />
Gesteinskörnungsgemisch.<br />
Werden künstliche und natürliche Aufhellungsgesteine im Gesteinskörnungsgemisch<br />
verwendet, sind diese getrennt zu ermitteln.<br />
Werden in der Korngruppe 0/2 helle Gesteinskörungen vereinbart, erfolgt die Prüfung in<br />
Anlehnung an die TP Min-StB, Teil 6.7.2.1, „ Abschätzung des Brechsand-Natursand-<br />
Verhältnisses mit dem Binokular“. Für die Beurteilung des Aufhellungsanteils in der feinen<br />
Gesteinskörung wird die Kornfraktion 0,71/2,0 als repräsentative Körnung aus der<br />
Eignungsprüfung herangezogen.<br />
Die Prüfung des Kornklasse 0,71/2,0 erfolgt gemäß TP Min-StB, Teil 6.7.2.1, Abschnitt 5.1,<br />
indem die hellen Körner von den übrigen getrennt und beide Sorten in bereitgestellte<br />
Schalen gegeben werden. Die getrennten Anteile an Aufhellungsgestein der Kornklasse<br />
0,71/2,0 werden gewogen und auf die Einwaage der Gesteinskörnungen ( siehe Anhang C<br />
zum Arbeitspapier), gezogen in M.-% berechnet.<br />
Werden in der Korngruppe 0/2 künstliche und natürliche Gesteinkörnungen verwendet, so ist<br />
eine weitere Trennung der Gesteinsarten nach DIN EN 1744-1; „Prüfverfahren für chemische<br />
Eigenschaften von Gesteinskörnungen“, Teil 1: Chemische Analysen, möglich die Trennung<br />
der Gesteinskörnungen erfolgt in Anlehnung an Abschnitt 14.2: „Untersuchung auf<br />
aufschwimmende (Verunreinigungen) Gesteinskörnung an den oben ausgezählten<br />
Gesteinskörnungen“ in der Kornklasse 0,71/2,0 mm.<br />
Die Ermittlung der Anteile an Aufhellungsgestein erfolgt gemäß dem vorgenanten<br />
Arbeitsblatt ( Anhang C des Arbeitspapiers).<br />
Im übrigen gilt bei der Durchführung von Asphalt-Kontrollprüfungen bezüglich der<br />
Feststellung des Anteils an aufhellendem Gestein in extrahierten Gesteinskörnungsgemisch<br />
und der Beurteilung des Prüfergebnisses (Toleranzregelung) weiterhin die „EF Asphalt<br />
2001“, Abschnitt Kontrollprüfungen, Einführung mit Allgemeinverfügung „Straßenbautechnik“<br />
Nr. 10/2001.<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel