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Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x

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<strong>Baubeschreibung</strong> 104<br />

Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />

2. Angaben zur Baustelle<br />

2.1 Lage der Baustellen<br />

Im Bereich aller Kreisstraßen des Landkreis Kassel und des Schwalm Eder Kreis diese<br />

liegen im Amtsbereich Bereich des ASV Kassel.<br />

Übersichtkarten des Amtsbezirkes und der Straßenmeistereibezirke befinden sich in den<br />

Anlagen.<br />

Die Lage der bereits bekannten Schadstellen sind den in den Anlagen befindlichen Tabellen<br />

zu entnehmen.<br />

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege<br />

Vorhandene öffentliche Straßen.<br />

2.3 Zugänge und Zufahrten<br />

Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Verkehrswege, Bundes-, Landes- und<br />

Kreisstraßen.<br />

Besondere Zufahrtswege stehen nicht zur Verfügung und sind vom AN ggf. selbst und auf<br />

eigene Kosten zu schaffen.<br />

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen hat der AN bei den jeweils<br />

zuständigen Versorgungsunternehmen selbst zu erfragen und ggf. zu beschaffen. Die dafür<br />

anstehenden Kosten sind in die Position "Baustelle einrichten" einzurechnen.<br />

2.5 Lager- und Arbeitsplätze<br />

Besondere Lagerplätze, Wasser-, Abwasser- und Stromanschlussmöglichkeiten sind nicht<br />

vorhanden. Diese hat sich der AN selbst zu beschaffen und werden nicht gesondert vergütet.<br />

2.6 Oberflächenwasser<br />

Das Oberflächenwasser muss während der gesamten Bauzeit, auch bei Zwischenstadien,<br />

unter Benutzung der teilweise vorhandenen Entwässerungseinrichtung durch Maßnahmen<br />

des AN ohne besondere Vergütung schadlos abgeführt werden.<br />

2.7 bis 2.8 entfällt<br />

2.9 Schutzbereiche und Objekte<br />

Alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der<br />

Anlieger und der Bauteile sind durch den AN durchzuführen sowie entsprechend mit<br />

einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.<br />

Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen, Gebäuden und<br />

sonstigen Bauteilen sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten<br />

des AN zu beseitigen.<br />

Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, den Arbeitsschutz und den Schutz der<br />

Verkehrsteilnehmer betreffen, sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert<br />

vergütet.<br />

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel

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