Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x
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<strong>Baubeschreibung</strong> 104<br />
Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />
2. Angaben zur Baustelle<br />
2.1 Lage der Baustellen<br />
Im Bereich aller Kreisstraßen des Landkreis Kassel und des Schwalm Eder Kreis diese<br />
liegen im Amtsbereich Bereich des ASV Kassel.<br />
Übersichtkarten des Amtsbezirkes und der Straßenmeistereibezirke befinden sich in den<br />
Anlagen.<br />
Die Lage der bereits bekannten Schadstellen sind den in den Anlagen befindlichen Tabellen<br />
zu entnehmen.<br />
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege<br />
Vorhandene öffentliche Straßen.<br />
2.3 Zugänge und Zufahrten<br />
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Verkehrswege, Bundes-, Landes- und<br />
Kreisstraßen.<br />
Besondere Zufahrtswege stehen nicht zur Verfügung und sind vom AN ggf. selbst und auf<br />
eigene Kosten zu schaffen.<br />
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen hat der AN bei den jeweils<br />
zuständigen Versorgungsunternehmen selbst zu erfragen und ggf. zu beschaffen. Die dafür<br />
anstehenden Kosten sind in die Position "Baustelle einrichten" einzurechnen.<br />
2.5 Lager- und Arbeitsplätze<br />
Besondere Lagerplätze, Wasser-, Abwasser- und Stromanschlussmöglichkeiten sind nicht<br />
vorhanden. Diese hat sich der AN selbst zu beschaffen und werden nicht gesondert vergütet.<br />
2.6 Oberflächenwasser<br />
Das Oberflächenwasser muss während der gesamten Bauzeit, auch bei Zwischenstadien,<br />
unter Benutzung der teilweise vorhandenen Entwässerungseinrichtung durch Maßnahmen<br />
des AN ohne besondere Vergütung schadlos abgeführt werden.<br />
2.7 bis 2.8 entfällt<br />
2.9 Schutzbereiche und Objekte<br />
Alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der<br />
Anlieger und der Bauteile sind durch den AN durchzuführen sowie entsprechend mit<br />
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.<br />
Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen, Gebäuden und<br />
sonstigen Bauteilen sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten<br />
des AN zu beseitigen.<br />
Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, den Arbeitsschutz und den Schutz der<br />
Verkehrsteilnehmer betreffen, sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert<br />
vergütet.<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel