Baubeschreibung Flickstellen Kreise 2010 x
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<strong>Baubeschreibung</strong> 118<br />
Schadstellenbeseitigung ( <strong>Flickstellen</strong> ) auf Kreisstraßen im Bereich des ASV Kassel.<br />
Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die diesen<br />
technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschl. der im Herstellerstaat<br />
durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen<br />
das geforderte Schutzniveau - Sicherheit - Gesundheit u. Gebrauchstauglichkeit -<br />
gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.<br />
5.1 Geltende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)<br />
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen gemäß dem anliegenden Vordruck StB-<br />
Mindesanforderungen gelten auch für die vertraglichen Leistungen des Hautangebotes.<br />
Gültig ist die jeweils neuste Fassung der genannten Regelwerke.<br />
5.2 Geltende Normen<br />
Es gelten die DIN-Normen im Bauwesen mit deren jeweils dem neuesten Stand<br />
entsprechenden ergänzenden Bestimmungen.<br />
5.3 Geltende Technische Lieferbedingungen (TL) ,<br />
Prüfvorschriften (TP) und Vorläufige Lieferbedingungen (VL).<br />
Gültig ist jeweils die neuste Fassung der genannten Regelwerke.<br />
5.4 Geltende Richtlinien und Merkblätter<br />
Gültig ist jeweils die neueste Fassung der genannten Regelwerke.<br />
5.5 Festlegung für die Herstellung von Asphaltdeckschichten mit Aufhellungsgestein im<br />
Bereich der Hess. Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />
Allgemeines:<br />
Helle Fahrbahnoberflächen erhöhen die Verkehrssicherheit, die Wirtschaftlichkeit ortsfester<br />
Beleuchtungsanlagen und tendenziell auch die Verformungsbeständigkeit von<br />
Asphaltbefestigungen.<br />
Sollte im Bauvertrag Anforderungen an die Helligkeit von Fahrbahnoberflächen gestellt<br />
werden, gilt in Anlehnung an der Entwurf des FGSV-Arbeitspapiers „Reflexionseigenschaften<br />
von Gesteinskörnungen und Oberflächen aus Asphalt“ vom 24. März 2005 sinngemäß<br />
folgende:<br />
Forderung an die Helligkeit<br />
Gleichgültig, ob die Helligkeit durch eine oder mehrere spezifizierten „hellen“<br />
Gesteinskörnungen (Quarzit, Granit o.ä.) oder den gesamten groben Gesteinkörnungsanteil<br />
in der Asphaltdeckschicht erreicht werden soll, muss ein mittlerer Leuchtdichtekoeffizient von<br />
mindestens<br />
Qo> = 0,07 (cd/m²)lx<br />
erreicht werden.<br />
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und vorliegender Prüfergebnisse wird dieser Wert auch<br />
bei einer Asphaltdeckschicht mit dunklem Basisgestein ( z.B. Basalt) mit<br />
= 15 M.-% Quarzit als Aufhellung (Körnung 1/3, 2/5 oder 5/8) in der Regel erreicht. Auf einen<br />
Nachweis gemäß o.g. Entwurf der FGSV -Arbeitspapiers kann in diesem Fall verzichtet<br />
werden.<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel