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Modernisierung von Mietwohnungen 2011 - Hamburgische ...

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A5. Kombination mit anderen Förderprogrammen5.1 KfW-Programme „Wohnraum Modernisieren“und „Energieeffizient Sanieren“Im Rahmen dieser Programme können Maßnahmen zur Energieeinsparungbzw. <strong>Modernisierung</strong> an Wohngebäuden durch die KfW Förderbank mitzinsgünstigen Darlehen gefördert werden. Die KfW-Mittel können bei derWK beantragt werden.Wichtiger Hinweis bei gleichzeitiger Inanspruchnahme <strong>von</strong> Förderkreditender KfW und Zuschüssen der WK für dieselben <strong>Modernisierung</strong>s-und Instandsetzungsmaßnahmen:Die KfW bestimmt, dass eine Kombination der KfW-Darlehen mitanderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) zulässigist, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagendie Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die Anrechnungder Zuschüsse aus dem Hamburger <strong>Modernisierung</strong>sprogrammerfolgt mit ihrem Barwert.Die Barwerte der Summe der laufenden Zuschüsse betragen:• <strong>Modernisierung</strong>sförderung Programm A Stufe 1-3;6 Jahre degressive Raten: 83,8%• <strong>Modernisierung</strong>sförderung Programm A Stufe 1-3;6 Jahre linearer Verlauf: 80,7%• <strong>Modernisierung</strong>sförderung Programm A Stufe 4;10 Jahre linearer Verlauf: 71,9%5.2 KumulationsverboteBei der zusätzlichen Inanspruchnahme anderer Programme ist die Regelungdes Art.7 AGVO über die Kumulierung zu beachten. Insbesondere zurÜberprüfung der Beihilfehöchstintensitäten wird der Gesamtbetrag deröffentlichen Förderung für die geförderte Tätigkeit oder das geförderteVorhaben berücksichtigt, unabhängig da<strong>von</strong>, ob die Förderung zulasten<strong>von</strong> lokalen, regionalen bzw. nationalen Mitteln oder <strong>von</strong> Gemeinschaftsmittelngeht. Hierzu hat der Bauherr auf entsprechendem Formblatt derWK sämtliche erforderlichen Angaben mitzuteilen und nachzuweisen.<strong>Modernisierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Mietwohnungen</strong>17

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