2 - Bühlertann
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Kennen Sie den Reminder schon? –<br />
Keine Termine vergessen!<br />
Wann ist die Abfuhr der Papiertonne? Wann wird<br />
die Grundsteuer fällig oder wann läuft mein Personalausweis<br />
ab? Um keine dieser Termine zu vergessen,<br />
informieren wir unsere Bürger per E-Mail<br />
kostenlos und rechtzeitig über solche und weitere<br />
Termine. Einfach auf unserer Homepage www.buehlertann.de/Rathaus&Verwaltung,<br />
Rathausservice,<br />
Reminder anmelden. Schauen Sie doch mal rein!<br />
Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> Landkreis Schwäbisch Hall<br />
Anträge bis 21.09.2012<br />
bei der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> einreichen<br />
Fördermöglichkeiten im Entwicklungsprogramm<br />
Ländlicher Raum 2013 (ELR)<br />
Das Land Baden-Württemberg hat für 2013 das Entwicklungsprogramm<br />
Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben.<br />
Anträge können bis 21.09.2012 beim Bürgermeisteramt<br />
eingereicht werden. Wer im gewerblichen Bereich investiert<br />
und damit Arbeitsplätze sichert oder schafft oder wer in<br />
Ortskernlage leer stehende Gebäude zu Wohnraum umnutzt<br />
oder Wohnungen umfassend und familiengerecht modernisiert,<br />
kann eine Förderung beantragen.<br />
Förderschwerpunkt „Arbeiten“<br />
Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten<br />
durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und<br />
Neuansiedlungen. Der Regelfördersatz beträgt 10 % der Investitionskosten,<br />
max. 200.000 Euro. Strukturell besonders bedeutsame<br />
Vorhaben wie z. B. Verlagerung aus Gemengelagen oder<br />
die Reaktivierung von Gewerbebrachen werden mit bis zu 15 %<br />
der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.<br />
Förderschwerpunkt „Grundversorgung“<br />
Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften<br />
können für Investitionen zur Sicherung der örtlichen<br />
Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen einen Zuschuss<br />
von bis zu 20 %, maximal 200.000 Euro erhalten.<br />
Förderschwerpunkt „Wohnen“<br />
Die Schaffung von Wohnraum innerhalb historischer Ortslage<br />
durch Umnutzung vorhandener leer stehender Gebäude und<br />
Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer und familiengerechter<br />
Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung) können mit einem<br />
Fördersatz von 30 %, höchstens 20.000 Euro, bei Umnutzung<br />
höchstens 40.000 Euro je Wohnung unterstützt werden.<br />
Einzelmaßnahmen wie z. B. Fassadenverschönerungen oder<br />
Dachgeschossausbauten sowie Energiesparmaßnahmen werden<br />
nicht gefördert. Neubaumaßnahmen in Baulücken sind nur<br />
auf bisher schon bebauten Flächen förderfähig.<br />
Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere<br />
Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt<br />
wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen<br />
ist jedoch möglich.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
In Teilorten mit städtebaulichen Erneuerungsgebieten werden<br />
nur gewerbliche Investitionen unterstützt. Innerhalb eines Gemeindesanierungsgebiets<br />
ist die Anwendung des Entwicklungsprogramms<br />
Ländlicher Raum ganz ausgeschlossen. Unterstützt<br />
werden kann aber die Verlagerung von Gewerbe aus dem Sanierungsgebiet.<br />
Betroffen von dieser Ausschlussregelung ist voraussichtlich<br />
in unserer Gemeinde der Hauptort <strong>Bühlertann</strong>. Die<br />
Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> erwägt Ende Oktober einen Antrag zur<br />
Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) zu stellen.<br />
Eine endgültige Entscheidung über eine Antragsstellung in das<br />
Landessanierungsprogramm wird jedoch spätestens im Oktober<br />
2012 vom Gemeinderat getroffen.<br />
Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei der Projektauswahl<br />
baureife Vorhaben bevorzugt werden. Es wird deshalb empfohlen,<br />
den Planungsstand durch geeignete Unterlagen (z. B. genehmigte<br />
oder genehmigungsfähige Bauplanung und detaillierte<br />
Nummer 36<br />
Donnerstag, 6. September 2012<br />
Kostenschätzung) nachzuweisen. Für die Beurteilung günstig<br />
sind auch aussagekräftige Projektbeschreibung, Firmenspiegel,<br />
Finanzierungsplan und Fotos.<br />
Bei allen Vorhaben sollte belegt werden, dass dem Umwelt- und<br />
Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren<br />
Rechnung getragen wird.<br />
Antragstellung:<br />
Antragsvordrucke können entweder bei der Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Bühlertann</strong>, Herrn BM Dambacher oder per Mail michael.dambacher@buehlertann.de<br />
angefordert werden. Weitere Informationen<br />
und Antragsformulare stehen auch im Internet unter<br />
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/<br />
1244389/index.html bereit.<br />
Antragsfrist bis 21.09.2012:<br />
Anträge sind bis 21.09.2012 mit Kostenanschlag und Planunterlagen<br />
bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Später eingereichte<br />
Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).<br />
Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung <strong>Bühlertann</strong>, Herr<br />
BM Dambacher, Tel. 07973/969611. Im Landratsamt berät Sie<br />
Frau Brigitte Spriegel, Tel. 0791/755-7259, E-Mail: b.spriegel@lrasha.de.<br />
Informationsfahrt für interessierte Bürgerinnen<br />
und Bürger am 18.09.2012 -<br />
Besichtigung der Windkraftanlage<br />
in Helmbrechts-Schwarzholzwinkel<br />
Gemeinderat und Verwaltung<br />
der beiden Gemeinden<br />
Bühlerzell und <strong>Bühlertann</strong><br />
besichtigen am<br />
Dienstag, 18.09.2012 gemeinsam<br />
mit Vertretern<br />
der EnBW Regional AG<br />
und dem Anlagenhersteller<br />
Enercon den größten<br />
Windkraftanlagenpark in<br />
Bayern, in Helmbrechts-<br />
Schwarzholzwinkel.<br />
Dort wurden acht Windkraftanlagen<br />
mit einer Nabenhöhe<br />
von 138 m und<br />
einer Gesamthöhe von<br />
180 m gebaut. Bei der Besichtigung<br />
vor Ort können<br />
die Anwesenden einen<br />
Eindruck von der Größe<br />
und den Auswirkungen einer<br />
Windkraftanlage im<br />
Waldgebiet gewinnen.<br />
Neben Verwaltung und<br />
Gemeinderat besteht für eine begrenzte Zahl an interessierten<br />
Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> (max. 12<br />
Teilnehmer) die Möglichkeit an der Informationsfahrt teilzunehmen.<br />
Die Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.<br />
Anmeldungen nimmt das Vorzimmer von BM Dambacher<br />
(Frau Sonja Gürth oder Frau Susanne Ammon, Tel. 07973/<br />
9696-0) entgegen.<br />
Vorläufig geplanter Ablauf:<br />
Abfahrt mit Reisebus in Bühlerzell 8.00 Uhr<br />
Abfahrt in <strong>Bühlertann</strong> (Marktplatz) 8.15 Uhr<br />
Besichtigung der Windkraftanlage ca. 10.30 Uhr (2 Stunden)<br />
anschließend Einkehr in die Gaststätte „Kleinrehmühle“<br />
Geplante Rückkehr ca. 18.00 Uhr<br />
Teilnahmekosten:<br />
Die Kosten der Busfahrt werden von der EnBW Regional AG<br />
übernommen. Lediglich Kosten zur Verpflegung zum Selbstkostenpreis<br />
fallen an.<br />
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