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2 - Bühlertann

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Nummer 36<br />

Donnerstag, 6. September 2012<br />

DSL-Versorgung Gemeinde <strong>Bühlertann</strong><br />

Anfang August erhielt die Gemeindeverwaltung<br />

ein gemeinsames Schreiben vom Ministerium<br />

Ländlicher Raum und Gemeindetag,<br />

das nach Auswertung des Breitbandatlasses<br />

des Bundes in einigen Teilen unserer<br />

Gemeinde noch „weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung<br />

vorhanden wären, die es zu<br />

beseitigen gelte. Seit Juni 2012 gibt es ein neues Förderprogramm<br />

zum Ausbau des Breitbandnetzes mit deutlich besseren<br />

Fördersätzen, das die Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> noch in Anspruch<br />

nehmen möchte.<br />

Die notwendigen Vorarbeiten in Form einer gemeindebezogenen<br />

Breitbandkartierung wurden von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit<br />

mit der Firma GEO Data GmbH bereits im Jahr<br />

2011 erstellt. Ergebnis der Breitbandkartierung ist, dass der Teilort<br />

Halden, das Gewerbegebiet Bruckwiesen sowie weite Teile<br />

des Hauptorts besonders schlecht mit DSL versorgt sind.<br />

Da flächendeckend keine DSL-Breitbandversorgung im Gemeindegebiet<br />

durch die neue LTE-Funktechnologie gewährleistet ist<br />

und lediglich als Brückentechnologie verstanden werden muss,<br />

ist der langfristige Ausbau eines gemeindeweiten Glasfasernetzes<br />

unumgänglich.<br />

Anfang 2011 wurden die Teilorte Fronrot und Hettensberg durch<br />

Glasfaseranbindung mit schnellem DSL seitens der Deutschen<br />

Telekom versorgt. Seither verfügen die Anwohner über Bandbreiten<br />

zwischen 6 und 16 MBit.<br />

Basierend auf den Ergebnissen der Breitbandkartierung stellte<br />

die Gemeindeverwaltung im Frühjahr 2012 erfolgreich einen Förderantrag<br />

zum Ausbau des Glasfaseranschluss in den Teilort Halden.<br />

Der Bau der Glasfasertrasse wird rund 54.000 Euro kosten,<br />

davon werden ca. 24.000 Euro an Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum zufließen. Die Bauarbeiten zur<br />

Verlegung des Glasfaserkabels sollen in der Septembersitzung<br />

vom Gemeinderat an eine Baufirma vergeben werden. Sobald<br />

die neue Glasfasertrasse gebaut ist, muss eine weitere Ausschreibung<br />

für mögliche Betreiber der neuen Leitung erfolgen.<br />

Für den Hauptort <strong>Bühlertann</strong> hat die Gemeindeverwaltung nun<br />

auf mehrfache Anfrage bei der Deutschen Telekom vor wenigen<br />

Tagen eine unverbindliche Kostenschätzung und Leitungsplanung<br />

erhalten, die den Ausbau einer VDSL-Versorgung mit 50<br />

MBit in alle Gewerbebetriebe und Privathaushalte vorsieht. Geplant<br />

ist, die vorhandenen Kabelverteiler des örtlichen Telefonnetzes<br />

mit Glasfaserkabel künftig zu verbinden. Ein schneller<br />

DSL-Anschluss ist mittlerweile ein wichtiger Standortfaktor und<br />

entscheidender sowie werterhaltender Bestandteil einer Immobilie.<br />

Die Gemeindeverwaltung wird nun schnellstmöglich einen Förderantrag<br />

für den Ausbau der DSL Versorgung im Hauptort stellen,<br />

da seitens der Landesregierung geplant ist, das Förderprogramm<br />

Ende 2013 auslaufen zu lassen. Hierbei ist die Gemeinde<br />

jedoch auf die Unterstützung der gesamten Bürgerschaft angewiesen.<br />

Für einen erfolgreichen Förderantrag muss ein entsprechender<br />

Bedarf nachgewiesen werden. Sie werden daher zu<br />

gegebener Zeit einen Informationsbrief erhalten und ggf. eine gesonderte<br />

Informationsveranstaltung besuchen können.<br />

Fotowettbewerb „Mein <strong>Bühlertann</strong>“<br />

Im Jahr 2012 veranstaltet die<br />

Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> einen Fotowettbewerb<br />

unter dem Motto<br />

„Mein <strong>Bühlertann</strong>“.<br />

Teilnehmen kann jeder Bürger<br />

der Gemeinde. Der Teilnahmezeitraum<br />

erstreckt sich von Januar<br />

bis Oktober 2012, sodass alle<br />

Jahreszeiten abgedeckt sind.<br />

Am Ende des Teilnahmezeitraumes<br />

wird eine fünfköpfige Jury<br />

die 3 besten Fotos von Kindern<br />

und Jugendlichen bis 17 Jahren und die 3 besten Fotos von erwachsenen<br />

Teilnehmern ab 18 Jahren ermitteln.<br />

Im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung soll es dann für die Gewinner<br />

eine Ehrung mit Preisverleihung geben.<br />

Die besten Fotos werden im Rathaus in Form einer Ausstellung<br />

präsentiert, um aufzuzeigen, welch schöne Fleckchen unsere<br />

Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> zu bieten hat.<br />

Schießen Sie also ein Foto, das unter das Motto „Mein <strong>Bühlertann</strong>“<br />

fällt und geben Sie es in digitaler Form (auf CD oder per E-<br />

Mail) im Vorzimmer des Bürgermeisters im Rathaus ab. Gerne<br />

können auch mehrere Bilder von einem Bewerber abgegeben<br />

werden. Es warten attraktive Preise auf die Teilnehmer.<br />

Teilnahmebedingungen: Teilnehmen kann jede(r) Bürger(in) von<br />

<strong>Bühlertann</strong>. Einsendeschluss ist Mittwoch, 31.10.2012. Mit der<br />

Teilnahme am Fotowettbewerb gibt jeder Teilnehmer sein Einverständnis<br />

einer honorarfreien Veröffentlichung der Fotoaufnahmen.<br />

Gleichzeitig willigt man bei Teilnahme ein, dass die Aufnahme<br />

bearbeitet und ggf. in anderer Form verwendet werden darf,<br />

falls dies notwendig ist.<br />

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und<br />

Hecken an öffentlichen Straßen<br />

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen<br />

zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider<br />

können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen<br />

hervorgerufen werden. Bei dem Ordnungsamt eingehende Hinweise<br />

und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen<br />

zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie<br />

Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende<br />

Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.<br />

Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“<br />

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze<br />

oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden<br />

erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von<br />

Straßenlampen oder Schildern (z. B. Straßenbezeichnungen,<br />

Omnibushaltestellen usw.) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt<br />

und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen dürfen Anpflanzungen aller<br />

Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück<br />

nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden,<br />

wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen<br />

können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse<br />

bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung<br />

zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.<br />

Bei Gefahr im Verzug kann die zuständige Straßenbaubehörde<br />

(bei Gemeindestraßen, Wegen, Gehwegen und Parkplätzen ist<br />

dies die Gemeindeverwaltung) die Anpflanzungen bzw. Hindernisse<br />

sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das<br />

Ausführen dieser Maßnahmen werden Ihnen in Rechnung gestellt.<br />

Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage<br />

vor deren Durchführen schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer<br />

bzw. -besitzer können in dieser Zeit die<br />

Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung<br />

selbst durchführen.<br />

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung<br />

bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad<br />

den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende<br />

Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte<br />

Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des<br />

Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.<br />

Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen<br />

Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie<br />

folgende Hinweise zu beachten:<br />

Ihre Anpflanzungen müssen Sie, wie folgt zurückzuschneiden:<br />

• 4,50 Meter über dem Luftraum der Fahrbahn<br />

• 2,50 Meter über Geh- und Radwegen<br />

Bei Fahrbahnen ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens<br />

0,75 Metern einzuhalten. Sofern ein Bordstein vorhanden

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