2 - Bühlertann
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Nummer 36<br />
Donnerstag, 6. September 2012<br />
DSL-Versorgung Gemeinde <strong>Bühlertann</strong><br />
Anfang August erhielt die Gemeindeverwaltung<br />
ein gemeinsames Schreiben vom Ministerium<br />
Ländlicher Raum und Gemeindetag,<br />
das nach Auswertung des Breitbandatlasses<br />
des Bundes in einigen Teilen unserer<br />
Gemeinde noch „weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung<br />
vorhanden wären, die es zu<br />
beseitigen gelte. Seit Juni 2012 gibt es ein neues Förderprogramm<br />
zum Ausbau des Breitbandnetzes mit deutlich besseren<br />
Fördersätzen, das die Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> noch in Anspruch<br />
nehmen möchte.<br />
Die notwendigen Vorarbeiten in Form einer gemeindebezogenen<br />
Breitbandkartierung wurden von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit<br />
mit der Firma GEO Data GmbH bereits im Jahr<br />
2011 erstellt. Ergebnis der Breitbandkartierung ist, dass der Teilort<br />
Halden, das Gewerbegebiet Bruckwiesen sowie weite Teile<br />
des Hauptorts besonders schlecht mit DSL versorgt sind.<br />
Da flächendeckend keine DSL-Breitbandversorgung im Gemeindegebiet<br />
durch die neue LTE-Funktechnologie gewährleistet ist<br />
und lediglich als Brückentechnologie verstanden werden muss,<br />
ist der langfristige Ausbau eines gemeindeweiten Glasfasernetzes<br />
unumgänglich.<br />
Anfang 2011 wurden die Teilorte Fronrot und Hettensberg durch<br />
Glasfaseranbindung mit schnellem DSL seitens der Deutschen<br />
Telekom versorgt. Seither verfügen die Anwohner über Bandbreiten<br />
zwischen 6 und 16 MBit.<br />
Basierend auf den Ergebnissen der Breitbandkartierung stellte<br />
die Gemeindeverwaltung im Frühjahr 2012 erfolgreich einen Förderantrag<br />
zum Ausbau des Glasfaseranschluss in den Teilort Halden.<br />
Der Bau der Glasfasertrasse wird rund 54.000 Euro kosten,<br />
davon werden ca. 24.000 Euro an Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm<br />
Ländlicher Raum zufließen. Die Bauarbeiten zur<br />
Verlegung des Glasfaserkabels sollen in der Septembersitzung<br />
vom Gemeinderat an eine Baufirma vergeben werden. Sobald<br />
die neue Glasfasertrasse gebaut ist, muss eine weitere Ausschreibung<br />
für mögliche Betreiber der neuen Leitung erfolgen.<br />
Für den Hauptort <strong>Bühlertann</strong> hat die Gemeindeverwaltung nun<br />
auf mehrfache Anfrage bei der Deutschen Telekom vor wenigen<br />
Tagen eine unverbindliche Kostenschätzung und Leitungsplanung<br />
erhalten, die den Ausbau einer VDSL-Versorgung mit 50<br />
MBit in alle Gewerbebetriebe und Privathaushalte vorsieht. Geplant<br />
ist, die vorhandenen Kabelverteiler des örtlichen Telefonnetzes<br />
mit Glasfaserkabel künftig zu verbinden. Ein schneller<br />
DSL-Anschluss ist mittlerweile ein wichtiger Standortfaktor und<br />
entscheidender sowie werterhaltender Bestandteil einer Immobilie.<br />
Die Gemeindeverwaltung wird nun schnellstmöglich einen Förderantrag<br />
für den Ausbau der DSL Versorgung im Hauptort stellen,<br />
da seitens der Landesregierung geplant ist, das Förderprogramm<br />
Ende 2013 auslaufen zu lassen. Hierbei ist die Gemeinde<br />
jedoch auf die Unterstützung der gesamten Bürgerschaft angewiesen.<br />
Für einen erfolgreichen Förderantrag muss ein entsprechender<br />
Bedarf nachgewiesen werden. Sie werden daher zu<br />
gegebener Zeit einen Informationsbrief erhalten und ggf. eine gesonderte<br />
Informationsveranstaltung besuchen können.<br />
Fotowettbewerb „Mein <strong>Bühlertann</strong>“<br />
Im Jahr 2012 veranstaltet die<br />
Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> einen Fotowettbewerb<br />
unter dem Motto<br />
„Mein <strong>Bühlertann</strong>“.<br />
Teilnehmen kann jeder Bürger<br />
der Gemeinde. Der Teilnahmezeitraum<br />
erstreckt sich von Januar<br />
bis Oktober 2012, sodass alle<br />
Jahreszeiten abgedeckt sind.<br />
Am Ende des Teilnahmezeitraumes<br />
wird eine fünfköpfige Jury<br />
die 3 besten Fotos von Kindern<br />
und Jugendlichen bis 17 Jahren und die 3 besten Fotos von erwachsenen<br />
Teilnehmern ab 18 Jahren ermitteln.<br />
Im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung soll es dann für die Gewinner<br />
eine Ehrung mit Preisverleihung geben.<br />
Die besten Fotos werden im Rathaus in Form einer Ausstellung<br />
präsentiert, um aufzuzeigen, welch schöne Fleckchen unsere<br />
Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> zu bieten hat.<br />
Schießen Sie also ein Foto, das unter das Motto „Mein <strong>Bühlertann</strong>“<br />
fällt und geben Sie es in digitaler Form (auf CD oder per E-<br />
Mail) im Vorzimmer des Bürgermeisters im Rathaus ab. Gerne<br />
können auch mehrere Bilder von einem Bewerber abgegeben<br />
werden. Es warten attraktive Preise auf die Teilnehmer.<br />
Teilnahmebedingungen: Teilnehmen kann jede(r) Bürger(in) von<br />
<strong>Bühlertann</strong>. Einsendeschluss ist Mittwoch, 31.10.2012. Mit der<br />
Teilnahme am Fotowettbewerb gibt jeder Teilnehmer sein Einverständnis<br />
einer honorarfreien Veröffentlichung der Fotoaufnahmen.<br />
Gleichzeitig willigt man bei Teilnahme ein, dass die Aufnahme<br />
bearbeitet und ggf. in anderer Form verwendet werden darf,<br />
falls dies notwendig ist.<br />
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und<br />
Hecken an öffentlichen Straßen<br />
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen<br />
zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider<br />
können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen<br />
hervorgerufen werden. Bei dem Ordnungsamt eingehende Hinweise<br />
und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen<br />
zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie<br />
Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende<br />
Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.<br />
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“<br />
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze<br />
oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden<br />
erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von<br />
Straßenlampen oder Schildern (z. B. Straßenbezeichnungen,<br />
Omnibushaltestellen usw.) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt<br />
und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.<br />
Nach den gesetzlichen Regelungen dürfen Anpflanzungen aller<br />
Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück<br />
nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden,<br />
wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen<br />
können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse<br />
bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung<br />
zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.<br />
Bei Gefahr im Verzug kann die zuständige Straßenbaubehörde<br />
(bei Gemeindestraßen, Wegen, Gehwegen und Parkplätzen ist<br />
dies die Gemeindeverwaltung) die Anpflanzungen bzw. Hindernisse<br />
sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das<br />
Ausführen dieser Maßnahmen werden Ihnen in Rechnung gestellt.<br />
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage<br />
vor deren Durchführen schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer<br />
bzw. -besitzer können in dieser Zeit die<br />
Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung<br />
selbst durchführen.<br />
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung<br />
bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad<br />
den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende<br />
Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte<br />
Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des<br />
Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.<br />
Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen<br />
Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie<br />
folgende Hinweise zu beachten:<br />
Ihre Anpflanzungen müssen Sie, wie folgt zurückzuschneiden:<br />
• 4,50 Meter über dem Luftraum der Fahrbahn<br />
• 2,50 Meter über Geh- und Radwegen<br />
Bei Fahrbahnen ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens<br />
0,75 Metern einzuhalten. Sofern ein Bordstein vorhanden