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Kinderpfleger/-in – Zweitkraft - Bühlertann

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Seite 4 <strong>–</strong> Donnerstag, den 28. Juni 2012 Amtsblatt <strong>Bühlertann</strong><br />

5.) Straßenendausbau Baugebiet Kreuzäcker III, Erschließungsabschnitt<br />

Silberdistel- und Margeritenweg<br />

Üblicherweise führt die Geme<strong>in</strong>de den Straßenendausbau dann<br />

durch, wenn e<strong>in</strong> Großteil der Bauvorhaben im Erschließungsabschnitt<br />

realisiert ist. Da dies im aktuellen Erschließungsabschnitt<br />

Silberdistelweg/Margeritenweg bis zum jetzigen Zeitpunkt noch<br />

nicht erreicht ist und im Laufe des Jahres auch nicht erwartet werden<br />

kann, hat der Geme<strong>in</strong>derat festgelegt, den Straßenendausbau<br />

erst im kommenden Frühjahr durchzuführen. Dies gibt auch<br />

die Hoffnung, dass bei e<strong>in</strong>er Ausschreibung der Baumaßnahme<br />

im W<strong>in</strong>terhalbjahr bessere Baupreise erzielt werden können. Aktuell<br />

ist e<strong>in</strong>e sehr starke Auslastung der Tiefbaufirmen festzustellen<br />

und somit könnte zusätzlich nicht gewährleistet werden, dass<br />

bei e<strong>in</strong>er Vergabe e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Realisierung noch <strong>in</strong><br />

diesem Jahr tatsächlich möglich wäre. Den Bauherren, die ihre<br />

Bauvorhaben bereits realisiert haben und ihre Außenanlage herrichten<br />

möchten, kommt die Geme<strong>in</strong>de dadurch entgegen, dass<br />

vom beauftragten Ingenieurbüro Franke & Krupp, Schwäbisch<br />

Hall, die vorläufigen Höhenangaben angegeben werden und somit<br />

die Außenanlagen wenigstens im Wesentlichen hergestellt<br />

werden können.<br />

6.) Verschiedenes/Bekanntgaben<br />

a) Wohnbauflächen Seestraße<br />

Die Geme<strong>in</strong>de ist Eigentümer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Teilfläche des ehemaligen<br />

Off<strong>in</strong>ger-Areales an der Seestraße, das für die Realisierung des<br />

Mehrgenerationenhauses nicht benötigt wird. Auf dieser Teilfläche<br />

s<strong>in</strong>d noch bestehende Betriebse<strong>in</strong>richtungen des früheren<br />

Baugeschäfts vorhanden. Auch der Geme<strong>in</strong>derat befürwortete,<br />

dass diese Betriebse<strong>in</strong>richtungen im Zusammenhang mit den<br />

Erd- und Rohbauarbeiten des Mehrgenerationenhauses beseitigt<br />

werden, um e<strong>in</strong>e künftige bauliche Nutzung zu ermöglichen. Die<br />

Baukosten werden knapp 10.000 € betragen.<br />

b) Betriebsfahrzeug Kläranlage<br />

Im Haushaltsplan 2012 war die Anschaffung e<strong>in</strong>es gebrauchten<br />

Pkws für den Klärwärter der Sammelkläranlage <strong>Bühlertann</strong> <strong>in</strong> Höhe<br />

von 8.000 € e<strong>in</strong>geplant. Bei ersten Anfragen wurde festgestellt,<br />

dass bei Neuanschaffung besonders hohe Behördenrabatte<br />

gewährt werden. Allerd<strong>in</strong>gs würde der Anschaffungspreis dann<br />

ca. 13.000 € bis 15.000 € betragen. Da das Fahrzeug nur im<br />

Kurzstreckenbetrieb e<strong>in</strong>gesetzt wird und e<strong>in</strong>e Jahresfahrleistung<br />

von ca. 8.000 km erwartet wird, hielt der Geme<strong>in</strong>derat diese<br />

Mehrausgaben nicht für angemessen und beauftragte die Verwaltung<br />

e<strong>in</strong> Gebrauchtfahrzeug im Kostenrahmen von 8.000 €<br />

anzuschaffen.<br />

c) In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurde über<br />

Grundstücks- und Personalangelegenheiten beraten, über die<br />

W<strong>in</strong>dkraftsituation <strong>in</strong> <strong>Bühlertann</strong> vor<strong>in</strong>formiert sowie die Klausurtagung<br />

des Geme<strong>in</strong>derates im Herbst vorberaten.<br />

Jugendtreff <strong>Bühlertann</strong><br />

Nächster Jugendtreff am kommenden<br />

Sonntag um 17 Uhr<br />

Nachdem wir auch beim letzten Mal<br />

die Hirnw<strong>in</strong>dungen kräftig strapaziert<br />

haben und es allen so viel Spaß gemacht<br />

hat, wollen wir das auch diesmal tun; aber wieder auf ne<br />

andere Weise. Diesmal geht’s um unsere Heimat. Mehr möchten<br />

wir mal noch nicht verraten.<br />

Nur soviel, diesmal müsst ihr euch für die Aktion entsprechend<br />

ausstatten. Bitte Folgendes mitbr<strong>in</strong>gen, wer hat: Picknickdecke,<br />

Digi-Foto, Sonnenschirm, feste Schuhe, Sonnencreme, Getränke<br />

und ggf. etwas zum Essen. Was man so für e<strong>in</strong> Picknick<br />

eben braucht.<br />

Wir br<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>en Bollerwagen mit, um die schweren Gegenstände<br />

zu transportieren. Wäre schön wenn noch 1 - 2 weitere<br />

Bollerwägen da wären. Stimmt euch am besten untere<strong>in</strong>ander etwas<br />

ab, damit nicht jeder alles mitbr<strong>in</strong>gt.<br />

Bitte pünktlich um 17 Uhr zum Abmarsch bereitstehen. Und,<br />

... es kann diesmal etwas länger dauern, aber zum F<strong>in</strong>ale werden<br />

wir zurück se<strong>in</strong>.<br />

Wir freuen uns auf euch!<br />

Das Jugendtreff-Orga-Team<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Bühlertann</strong><br />

Zahlungsterm<strong>in</strong> Wasserz<strong>in</strong>s<br />

Samstag, den 30.06.2012<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g „Atemschutzsonderübung“<br />

um 13.00 Uhr am Magaz<strong>in</strong><br />

Am 01. Juli 2012 ist die 3. Abschlagszahlung für die Wasser- und<br />

Abwassergebühren zur Zahlung fällig.<br />

Es werden ke<strong>in</strong>e separaten Rechnungen versandt.<br />

Die Höhe des zu bezahlenden Abschlags ist der letzten Wasserz<strong>in</strong>sabrechnung<br />

zu entnehmen.<br />

Bei allen, die am Lastschrifte<strong>in</strong>zugsverfahren teilnehmen, werden<br />

die fälligen Beträge automatisch abgebucht.<br />

Falls Sie sich neu am Abbuchungsverfahren beteiligen möchten,<br />

wenden Sie sich bitte an Ihre Geme<strong>in</strong>dekasse.<br />

Bei Überweisungen bitten wir um Angabe des Buchungszeichens,<br />

5.8888. ...<br />

Müllabfuhr-Tem<strong>in</strong>e für Juli 2012<br />

Rest- und Biomüllabfuhr<br />

Freitag, den 13.7.2012<br />

Freitag, den 27.7.2012<br />

Abfuhr Gelber Sack<br />

Freitag, den 6.7.2012<br />

Papiertonnenabfuhr<br />

Dienstag, den 17.7.2012<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Seegraben“ <strong>in</strong><br />

<strong>Bühlertann</strong> und se<strong>in</strong>en örtlichen Bauvorschriften im<br />

beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat <strong>Bühlertann</strong> hat am 20.06.2012 <strong>in</strong> öffentlicher<br />

Sitzung den Bebauungsplan „Seegraben“ <strong>in</strong> <strong>Bühlertann</strong> sowie<br />

die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan<br />

nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Maßgebend s<strong>in</strong>d Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche<br />

Festsetzungen) und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen<br />

Bauvorschriften vom 20.06.2012, gefertigt vom Landratsamt,<br />

Fachbereich Kreisplanung.<br />

Der Bebauungsplan „Seegraben“ sowie die Satzung über die örtlichen<br />

Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser<br />

Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).<br />

Jeder kann den Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichen<br />

Bauvorschriften e<strong>in</strong>schließlich Begründung und Textteil<br />

beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden<br />

e<strong>in</strong>sehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die<br />

Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der <strong>in</strong> den<br />

§§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren<br />

Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen<br />

ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,<br />

wenn der Antrag nicht <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Frist von drei Jahren gestellt ist, wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

E<strong>in</strong>e Verletzung der <strong>in</strong> § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2<br />

BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie<br />

Mängel <strong>in</strong> der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB s<strong>in</strong>d<br />

gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich<br />

gegenüber der Geme<strong>in</strong>de geltend gemacht worden s<strong>in</strong>d. Bei der<br />

Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder<br />

den Mangel begründen soll, darzulegen.<br />

E<strong>in</strong>e etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Geme<strong>in</strong>deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder<br />

aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />

nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich<br />

gegenüber der Geme<strong>in</strong>de unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />

der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.<br />

Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang

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