Kinderpfleger/-in – Zweitkraft - Bühlertann
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Seite 4 <strong>–</strong> Donnerstag, den 28. Juni 2012 Amtsblatt <strong>Bühlertann</strong><br />
5.) Straßenendausbau Baugebiet Kreuzäcker III, Erschließungsabschnitt<br />
Silberdistel- und Margeritenweg<br />
Üblicherweise führt die Geme<strong>in</strong>de den Straßenendausbau dann<br />
durch, wenn e<strong>in</strong> Großteil der Bauvorhaben im Erschließungsabschnitt<br />
realisiert ist. Da dies im aktuellen Erschließungsabschnitt<br />
Silberdistelweg/Margeritenweg bis zum jetzigen Zeitpunkt noch<br />
nicht erreicht ist und im Laufe des Jahres auch nicht erwartet werden<br />
kann, hat der Geme<strong>in</strong>derat festgelegt, den Straßenendausbau<br />
erst im kommenden Frühjahr durchzuführen. Dies gibt auch<br />
die Hoffnung, dass bei e<strong>in</strong>er Ausschreibung der Baumaßnahme<br />
im W<strong>in</strong>terhalbjahr bessere Baupreise erzielt werden können. Aktuell<br />
ist e<strong>in</strong>e sehr starke Auslastung der Tiefbaufirmen festzustellen<br />
und somit könnte zusätzlich nicht gewährleistet werden, dass<br />
bei e<strong>in</strong>er Vergabe e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Realisierung noch <strong>in</strong><br />
diesem Jahr tatsächlich möglich wäre. Den Bauherren, die ihre<br />
Bauvorhaben bereits realisiert haben und ihre Außenanlage herrichten<br />
möchten, kommt die Geme<strong>in</strong>de dadurch entgegen, dass<br />
vom beauftragten Ingenieurbüro Franke & Krupp, Schwäbisch<br />
Hall, die vorläufigen Höhenangaben angegeben werden und somit<br />
die Außenanlagen wenigstens im Wesentlichen hergestellt<br />
werden können.<br />
6.) Verschiedenes/Bekanntgaben<br />
a) Wohnbauflächen Seestraße<br />
Die Geme<strong>in</strong>de ist Eigentümer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Teilfläche des ehemaligen<br />
Off<strong>in</strong>ger-Areales an der Seestraße, das für die Realisierung des<br />
Mehrgenerationenhauses nicht benötigt wird. Auf dieser Teilfläche<br />
s<strong>in</strong>d noch bestehende Betriebse<strong>in</strong>richtungen des früheren<br />
Baugeschäfts vorhanden. Auch der Geme<strong>in</strong>derat befürwortete,<br />
dass diese Betriebse<strong>in</strong>richtungen im Zusammenhang mit den<br />
Erd- und Rohbauarbeiten des Mehrgenerationenhauses beseitigt<br />
werden, um e<strong>in</strong>e künftige bauliche Nutzung zu ermöglichen. Die<br />
Baukosten werden knapp 10.000 € betragen.<br />
b) Betriebsfahrzeug Kläranlage<br />
Im Haushaltsplan 2012 war die Anschaffung e<strong>in</strong>es gebrauchten<br />
Pkws für den Klärwärter der Sammelkläranlage <strong>Bühlertann</strong> <strong>in</strong> Höhe<br />
von 8.000 € e<strong>in</strong>geplant. Bei ersten Anfragen wurde festgestellt,<br />
dass bei Neuanschaffung besonders hohe Behördenrabatte<br />
gewährt werden. Allerd<strong>in</strong>gs würde der Anschaffungspreis dann<br />
ca. 13.000 € bis 15.000 € betragen. Da das Fahrzeug nur im<br />
Kurzstreckenbetrieb e<strong>in</strong>gesetzt wird und e<strong>in</strong>e Jahresfahrleistung<br />
von ca. 8.000 km erwartet wird, hielt der Geme<strong>in</strong>derat diese<br />
Mehrausgaben nicht für angemessen und beauftragte die Verwaltung<br />
e<strong>in</strong> Gebrauchtfahrzeug im Kostenrahmen von 8.000 €<br />
anzuschaffen.<br />
c) In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurde über<br />
Grundstücks- und Personalangelegenheiten beraten, über die<br />
W<strong>in</strong>dkraftsituation <strong>in</strong> <strong>Bühlertann</strong> vor<strong>in</strong>formiert sowie die Klausurtagung<br />
des Geme<strong>in</strong>derates im Herbst vorberaten.<br />
Jugendtreff <strong>Bühlertann</strong><br />
Nächster Jugendtreff am kommenden<br />
Sonntag um 17 Uhr<br />
Nachdem wir auch beim letzten Mal<br />
die Hirnw<strong>in</strong>dungen kräftig strapaziert<br />
haben und es allen so viel Spaß gemacht<br />
hat, wollen wir das auch diesmal tun; aber wieder auf ne<br />
andere Weise. Diesmal geht’s um unsere Heimat. Mehr möchten<br />
wir mal noch nicht verraten.<br />
Nur soviel, diesmal müsst ihr euch für die Aktion entsprechend<br />
ausstatten. Bitte Folgendes mitbr<strong>in</strong>gen, wer hat: Picknickdecke,<br />
Digi-Foto, Sonnenschirm, feste Schuhe, Sonnencreme, Getränke<br />
und ggf. etwas zum Essen. Was man so für e<strong>in</strong> Picknick<br />
eben braucht.<br />
Wir br<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>en Bollerwagen mit, um die schweren Gegenstände<br />
zu transportieren. Wäre schön wenn noch 1 - 2 weitere<br />
Bollerwägen da wären. Stimmt euch am besten untere<strong>in</strong>ander etwas<br />
ab, damit nicht jeder alles mitbr<strong>in</strong>gt.<br />
Bitte pünktlich um 17 Uhr zum Abmarsch bereitstehen. Und,<br />
... es kann diesmal etwas länger dauern, aber zum F<strong>in</strong>ale werden<br />
wir zurück se<strong>in</strong>.<br />
Wir freuen uns auf euch!<br />
Das Jugendtreff-Orga-Team<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Bühlertann</strong><br />
Zahlungsterm<strong>in</strong> Wasserz<strong>in</strong>s<br />
Samstag, den 30.06.2012<br />
Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g „Atemschutzsonderübung“<br />
um 13.00 Uhr am Magaz<strong>in</strong><br />
Am 01. Juli 2012 ist die 3. Abschlagszahlung für die Wasser- und<br />
Abwassergebühren zur Zahlung fällig.<br />
Es werden ke<strong>in</strong>e separaten Rechnungen versandt.<br />
Die Höhe des zu bezahlenden Abschlags ist der letzten Wasserz<strong>in</strong>sabrechnung<br />
zu entnehmen.<br />
Bei allen, die am Lastschrifte<strong>in</strong>zugsverfahren teilnehmen, werden<br />
die fälligen Beträge automatisch abgebucht.<br />
Falls Sie sich neu am Abbuchungsverfahren beteiligen möchten,<br />
wenden Sie sich bitte an Ihre Geme<strong>in</strong>dekasse.<br />
Bei Überweisungen bitten wir um Angabe des Buchungszeichens,<br />
5.8888. ...<br />
Müllabfuhr-Tem<strong>in</strong>e für Juli 2012<br />
Rest- und Biomüllabfuhr<br />
Freitag, den 13.7.2012<br />
Freitag, den 27.7.2012<br />
Abfuhr Gelber Sack<br />
Freitag, den 6.7.2012<br />
Papiertonnenabfuhr<br />
Dienstag, den 17.7.2012<br />
Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Seegraben“ <strong>in</strong><br />
<strong>Bühlertann</strong> und se<strong>in</strong>en örtlichen Bauvorschriften im<br />
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat <strong>Bühlertann</strong> hat am 20.06.2012 <strong>in</strong> öffentlicher<br />
Sitzung den Bebauungsplan „Seegraben“ <strong>in</strong> <strong>Bühlertann</strong> sowie<br />
die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan<br />
nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.<br />
Maßgebend s<strong>in</strong>d Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche<br />
Festsetzungen) und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen<br />
Bauvorschriften vom 20.06.2012, gefertigt vom Landratsamt,<br />
Fachbereich Kreisplanung.<br />
Der Bebauungsplan „Seegraben“ sowie die Satzung über die örtlichen<br />
Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser<br />
Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).<br />
Jeder kann den Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichen<br />
Bauvorschriften e<strong>in</strong>schließlich Begründung und Textteil<br />
beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden<br />
e<strong>in</strong>sehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die<br />
Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der <strong>in</strong> den<br />
§§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren<br />
Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen<br />
ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,<br />
wenn der Antrag nicht <strong>in</strong>nerhalb der<br />
Frist von drei Jahren gestellt ist, wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
E<strong>in</strong>e Verletzung der <strong>in</strong> § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2<br />
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie<br />
Mängel <strong>in</strong> der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB s<strong>in</strong>d<br />
gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich<br />
gegenüber der Geme<strong>in</strong>de geltend gemacht worden s<strong>in</strong>d. Bei der<br />
Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder<br />
den Mangel begründen soll, darzulegen.<br />
E<strong>in</strong>e etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Geme<strong>in</strong>deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder<br />
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich<br />
gegenüber der Geme<strong>in</strong>de unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />
der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.<br />
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang