Bekanntmachung zur Einführung der gesplitteten ... - Münstertal
Bekanntmachung zur Einführung der gesplitteten ... - Münstertal
Bekanntmachung zur Einführung der gesplitteten ... - Münstertal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Freitag, den 18. März 2011<br />
- Das <strong>Münstertal</strong> hat genügend Ressourcen<br />
für die Gewinnung alternativer<br />
Energien in Form von Holz, Wasserkraft<br />
und Sonne.<br />
- Im Gegensatz <strong>zur</strong> Windkraft ist die Nutzung<br />
<strong>der</strong> Holzenergie landschaftsgerechter<br />
und weitaus effizienter.<br />
- Es ist nicht gerechtfertigt, für die äußerst<br />
geringen Energiebeiträge <strong>der</strong> Windkraftanlage<br />
am Branden eine <strong>der</strong>artige<br />
Landschaftsverän<strong>der</strong>ung vorzunehmen.<br />
Es sollten den natürlichen Ressourcen,<br />
die das <strong>Münstertal</strong> in großem<br />
Umfang „vor <strong>der</strong> Haustüre“ hat, nämlich<br />
Holz und Wasserkraft <strong>der</strong> Vorzug gegenüber<br />
<strong>der</strong> Windkraft gegeben werden.<br />
Windatlas Baden-Württemberg (aktuelle<br />
Ergänzung)<br />
Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg<br />
hat <strong>der</strong> TÜV-Süd eine landesweite<br />
Windpotenzialkarte für Höhen von<br />
100 m und 140 m erstellt. Die in <strong>der</strong> Karte<br />
dargestellten Windgeschwindigkeiten mit einer<br />
horizontalen Auflösung von 50 Metern<br />
wurden mittels eines mo<strong>der</strong>nen 3D-Simulationsprogramms<br />
berechnet. Dies stellt die<br />
Phase zwei <strong>der</strong> Studie “Windkartierung Baden<br />
Württemberg” dar, in welcher mit hochgenauen<br />
topografischen Informationen, sowie<br />
detaillierten Ertragsdaten von vorhandenen<br />
Windkraftanlagen, des Windpotential erschlossen<br />
wurde. Dadurch konnten die unterschiedlichen<br />
klimatologischen Verhältnisse,<br />
wie sie vom Odenwald über Rheintal,<br />
Schwarzwald und Schwäbische Alb bis zum<br />
Bodensee vorherrschen, erfasst werden.<br />
Dafür wurden mehr als 150 Messstationen<br />
von Windkraftanlagen-Betreibern vom Deutschen<br />
Wetterdienst (DWD) und von <strong>der</strong><br />
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen<br />
und Naturschutz Baden-Württemberg<br />
bereitgestellt. Die hochaufgelösten topographischen<br />
Eingangsinformationen in Form<br />
von Höhenlinien und Landnutzungsdaten<br />
wurden ebenfalls von <strong>der</strong> LUBW <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt. Mit Hilfe dieser hohen Datendichte<br />
konnten sehr präzise Berechnungen<br />
durchgeführt werden. Um die Berechnungsergebnisse<br />
zu überprüfen, wurden Ertragsdaten<br />
von mehr als über 100 existierenden<br />
Windkraftanlagen erhoben und modellarisch<br />
nachberechnet. Im Mittel ergab sich bei <strong>der</strong><br />
Überprüfung <strong>der</strong> nachberechneten Anlagen<br />
eine Abweichung von +/- 2%.<br />
Erkenntnisse aus dem Windatlas (Höhe<br />
über Grund 100 m) bezogen auf den<br />
Schwarzwald:<br />
Der Bereich des Schwarzwaldes erstreckt<br />
sich von <strong>der</strong> Stadt Pforzheim im Norden bis<br />
<strong>zur</strong> Landesgrenze im Süden, sowie entlang<br />
des Rheintales im Westen und einer gedachten<br />
Verbindungslinie zwischen den Städten<br />
Calw und Donaueschlingen im Osten.<br />
Das Windfeld im Schwarzwald hängt stark<br />
von den lokalen Bedingungen ab, sprich es<br />
ist starken Schwankungen von Standort zu<br />
Standort unterworfen. Trotzdem ergibt sich<br />
ein homogenes Bild für das Gebiet. Die exponierten<br />
Kuppenlagen weisen durchgehend<br />
Windgeschwindigkeiten von 6.0 m/s<br />
auf, sobald ein Höhenniveau von 800 m<br />
über NN erreicht wird. Vielfach können sogar<br />
Standorte mit über 7.0 m/s in den hochexponierten<br />
Gipfellagen ausgemacht werden.<br />
In den Hanglagen und Tälern dagegen, in<br />
denen Luftverwirbelungen und Staueffekte<br />
auftreten, senkt sich die Windgeschwindigkeit<br />
stark ab. In diesen Lagen treten im<br />
Schwarzwald durchaus nur Windgeschwindigkeiten<br />
von 4.5 m/s und weniger auf. Hinzukommt,<br />
dass sich <strong>der</strong> Schwarzwald durch<br />
ausgeprägten Nadelwald auszeichnet, welcher<br />
insbeson<strong>der</strong>e in den Hanglagen die<br />
Windgeschwindigkeit weiter absenkt. Steile<br />
Hänge und tiefeingeschnittene Tallagen prägen<br />
den gesamten Raum.<br />
Stellungnahmen von Fachbehörden zum<br />
Suchraum Branden/Breitnauer Kopf<br />
Zwischenzeitlich sind bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />
Stellungnahmen <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />
und <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde<br />
zum konkreten Suchraum Branden/Breitnauer<br />
Kopf eingegangen, welche<br />
wir nachfolgend abdrucken:<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />
vom 15. März 2011<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
gemäß dem uns vorliegenden, u.a. auch an<br />
Ihre Gemeinde gerichteten Schreiben des<br />
Regionalverbandes Südlicher Oberrhein<br />
vom 20.09.2010 wurde die Gemeinde <strong>Münstertal</strong><br />
durch den Regionalverband im Rahmen<br />
eines Informationsgespräches am<br />
01.10.2010 über das Ergebnis <strong>der</strong> summarischen<br />
Prüfung <strong>zur</strong> Ausweisung weiterer Vorranggebiete<br />
für regionalbedeutsame Windkraftanlagen<br />
unterrichtet. Gleichzeitig haben<br />
Sie hierzu vom Regionalverband eine Karte<br />
über die in Ihrer jeweiligen Gemeinde hierfür<br />
in Betracht gezogenen Suchräume erhalten.<br />
Darüber hinaus wurde durch den Regionalverband<br />
im o.a. Schreiben vom 20.09.2010<br />
angeregt, dass die von diesem Suchverfahren<br />
betroffenen Gemeinden bis zum Frühjahr<br />
2011 eine Grundsatzentscheidung “pro<br />
o<strong>der</strong> contra” zu einer evtl. Ausweisung eines<br />
Vorranggebietes für Windkraftanlagen auf<br />
ihrem jew. Gemeindegebiet in ihren Gremien<br />
herbeiführen sollten.<br />
Mit Schreiben vom 09.02.2011 haben wir Ihnen<br />
angeboten bzw. angekündigt, Ihnen vor<br />
Abgabe Ihrer Stellungnahme an den Regionalverband<br />
<strong>zur</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Meinungsbildung<br />
sowie <strong>zur</strong> fachlichen Beratung<br />
ihrer Gremien im Laufe des Februars 2011<br />
unsere naturschutz- und landschaftsfachliche<br />
(Vorab-) Bewertung <strong>der</strong> jeweiligen Suchräume<br />
zukommen zu lassen.<br />
6<br />
I) Allgemeines zu Windkraftanlagen<br />
I.1) Formelle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
Seit <strong>der</strong> am 01.07.2005 in Kraft getretenen<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nr. 1.6 des Anhangs <strong>zur</strong> 4.<br />
BImSchV sind alle Windkraftanlagen mit einer<br />
Gesamthöhe von mehr als 50 m unabhängig<br />
von ihre Anzahl immissionsschutzrechtlich<br />
zu genehmigen. Anlagen mit einer<br />
Höhe bis zu 50 m sind weiterhin baurechtlich<br />
zu genehmigen.<br />
I.2) Materielle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
Materielle Genehmigungsanfor<strong>der</strong>ungen für<br />
die Errichtung von Windkraftanlagen ergeben<br />
sich vor allem aus dem Immissionsschutzrecht,<br />
dem Baurecht und dem Naturschutzrecht.<br />
Da es kaum noch Windkraftanlagen<br />
mit einer Höhe unter 50 m gibt, ist in aller<br />
Regel eine immessionsschutzrechtliche<br />
Genehmigung erfor<strong>der</strong>lich. Neben den immissionsschutzrechtlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
müssen auch die an<strong>der</strong>en öffentlich-rechtlichen<br />
Vorschriften, was insbeson<strong>der</strong>e eine<br />
bauplanungsrechtliche Prüfung mit einschließt,<br />
erfüllt sein. Windkraftanlagen werden<br />
in <strong>der</strong> Regel im Außenbereich errichtet,<br />
so dass sich <strong>der</strong>en bauplanungsrechtliche<br />
Zulässigkeit nach § 35 BauGB bestimmt. Gemäß<br />
§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ist u.a. ein Vorhaben<br />
welches <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />
dient im Außenbereich bauplanungsrechtlich<br />
grds. privilegiert. Trotz Privilegierung<br />
kann ein solches Vorhaben aber unzulässig<br />
sein, wenn ihm öffentliche Belange,<br />
z.B. Belange des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />
Landschaftspflege, entgegenstehen. Öffentliche<br />
Belange stehen einer nach § 35 Abs. 1<br />
Nr. 5 BauGB privilegierten Windkraftanlage<br />
in <strong>der</strong> Regel auch dann entgegen, soweit<br />
hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />
o<strong>der</strong> als Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />
eine Ausweisung an an<strong>der</strong>er Stelle erfolgt ist<br />
(§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Dieser die Vorzugsstellung<br />
<strong>der</strong> Windkraftanlagen relativierende<br />
Planvorbehalt wurde gleichzeitig mit<br />
<strong>der</strong> Schaffung des Privilegierungstatbestandes<br />
zum 01.01.1997 eingeführt. Er ermöglicht<br />
es <strong>der</strong> Regionalplanung und den Gemeinden,<br />
durch positive Standortzuweisung<br />
an einer o<strong>der</strong> auch an mehreren Stellen im<br />
Plangebiet den übrigen Planungsraum von<br />
den durch den Gesetzgeber privilegierten<br />
Windkraftanlagen freizuhalten. Damit ist bezweckt,<br />
den nach wie vor gebotenen Außenbereichsschutz<br />
zu gewährleisten und durch<br />
planerische Steuerung zugleich auch eine<br />
Bündelung von Anlagen zu ermöglichen.<br />
Von diesem Steuerungsinstrument hat <strong>der</strong><br />
Regionalverband Südlicher Oberrhein durch<br />
positive Ausweisung sog. Vorranggebiete für<br />
Windkraft im <strong>der</strong>zeit rechtsverbindlichen Regionalplan<br />
Gebrauch gemacht. Darüber hinaus<br />
bestehen <strong>der</strong>zeit beim Regionalverband<br />
Bestrebungen/Überlegungen, die Vorranggebietskulisse<br />
zu erweitern und ggf. weitere<br />
o<strong>der</strong> zusätzliche Vorrangebiete für Windkraftanlagen<br />
im Regionalplan auszuweisen.<br />
Hierzu wird <strong>der</strong>zeit durch den Regionalverband<br />
ein Suchverfahren in Gemeinden<br />
durchgeführt, auf <strong>der</strong>en Gemarkungen<br />
Suchraumbereiche liegen, in denen nach