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Bekanntmachung zur Einführung der gesplitteten ... - Münstertal

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Freitag, den 18. März 2011<br />

- Das <strong>Münstertal</strong> hat genügend Ressourcen<br />

für die Gewinnung alternativer<br />

Energien in Form von Holz, Wasserkraft<br />

und Sonne.<br />

- Im Gegensatz <strong>zur</strong> Windkraft ist die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Holzenergie landschaftsgerechter<br />

und weitaus effizienter.<br />

- Es ist nicht gerechtfertigt, für die äußerst<br />

geringen Energiebeiträge <strong>der</strong> Windkraftanlage<br />

am Branden eine <strong>der</strong>artige<br />

Landschaftsverän<strong>der</strong>ung vorzunehmen.<br />

Es sollten den natürlichen Ressourcen,<br />

die das <strong>Münstertal</strong> in großem<br />

Umfang „vor <strong>der</strong> Haustüre“ hat, nämlich<br />

Holz und Wasserkraft <strong>der</strong> Vorzug gegenüber<br />

<strong>der</strong> Windkraft gegeben werden.<br />

Windatlas Baden-Württemberg (aktuelle<br />

Ergänzung)<br />

Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg<br />

hat <strong>der</strong> TÜV-Süd eine landesweite<br />

Windpotenzialkarte für Höhen von<br />

100 m und 140 m erstellt. Die in <strong>der</strong> Karte<br />

dargestellten Windgeschwindigkeiten mit einer<br />

horizontalen Auflösung von 50 Metern<br />

wurden mittels eines mo<strong>der</strong>nen 3D-Simulationsprogramms<br />

berechnet. Dies stellt die<br />

Phase zwei <strong>der</strong> Studie “Windkartierung Baden<br />

Württemberg” dar, in welcher mit hochgenauen<br />

topografischen Informationen, sowie<br />

detaillierten Ertragsdaten von vorhandenen<br />

Windkraftanlagen, des Windpotential erschlossen<br />

wurde. Dadurch konnten die unterschiedlichen<br />

klimatologischen Verhältnisse,<br />

wie sie vom Odenwald über Rheintal,<br />

Schwarzwald und Schwäbische Alb bis zum<br />

Bodensee vorherrschen, erfasst werden.<br />

Dafür wurden mehr als 150 Messstationen<br />

von Windkraftanlagen-Betreibern vom Deutschen<br />

Wetterdienst (DWD) und von <strong>der</strong><br />

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen<br />

und Naturschutz Baden-Württemberg<br />

bereitgestellt. Die hochaufgelösten topographischen<br />

Eingangsinformationen in Form<br />

von Höhenlinien und Landnutzungsdaten<br />

wurden ebenfalls von <strong>der</strong> LUBW <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt. Mit Hilfe dieser hohen Datendichte<br />

konnten sehr präzise Berechnungen<br />

durchgeführt werden. Um die Berechnungsergebnisse<br />

zu überprüfen, wurden Ertragsdaten<br />

von mehr als über 100 existierenden<br />

Windkraftanlagen erhoben und modellarisch<br />

nachberechnet. Im Mittel ergab sich bei <strong>der</strong><br />

Überprüfung <strong>der</strong> nachberechneten Anlagen<br />

eine Abweichung von +/- 2%.<br />

Erkenntnisse aus dem Windatlas (Höhe<br />

über Grund 100 m) bezogen auf den<br />

Schwarzwald:<br />

Der Bereich des Schwarzwaldes erstreckt<br />

sich von <strong>der</strong> Stadt Pforzheim im Norden bis<br />

<strong>zur</strong> Landesgrenze im Süden, sowie entlang<br />

des Rheintales im Westen und einer gedachten<br />

Verbindungslinie zwischen den Städten<br />

Calw und Donaueschlingen im Osten.<br />

Das Windfeld im Schwarzwald hängt stark<br />

von den lokalen Bedingungen ab, sprich es<br />

ist starken Schwankungen von Standort zu<br />

Standort unterworfen. Trotzdem ergibt sich<br />

ein homogenes Bild für das Gebiet. Die exponierten<br />

Kuppenlagen weisen durchgehend<br />

Windgeschwindigkeiten von 6.0 m/s<br />

auf, sobald ein Höhenniveau von 800 m<br />

über NN erreicht wird. Vielfach können sogar<br />

Standorte mit über 7.0 m/s in den hochexponierten<br />

Gipfellagen ausgemacht werden.<br />

In den Hanglagen und Tälern dagegen, in<br />

denen Luftverwirbelungen und Staueffekte<br />

auftreten, senkt sich die Windgeschwindigkeit<br />

stark ab. In diesen Lagen treten im<br />

Schwarzwald durchaus nur Windgeschwindigkeiten<br />

von 4.5 m/s und weniger auf. Hinzukommt,<br />

dass sich <strong>der</strong> Schwarzwald durch<br />

ausgeprägten Nadelwald auszeichnet, welcher<br />

insbeson<strong>der</strong>e in den Hanglagen die<br />

Windgeschwindigkeit weiter absenkt. Steile<br />

Hänge und tiefeingeschnittene Tallagen prägen<br />

den gesamten Raum.<br />

Stellungnahmen von Fachbehörden zum<br />

Suchraum Branden/Breitnauer Kopf<br />

Zwischenzeitlich sind bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

Stellungnahmen <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />

und <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde<br />

zum konkreten Suchraum Branden/Breitnauer<br />

Kopf eingegangen, welche<br />

wir nachfolgend abdrucken:<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />

vom 15. März 2011<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

gemäß dem uns vorliegenden, u.a. auch an<br />

Ihre Gemeinde gerichteten Schreiben des<br />

Regionalverbandes Südlicher Oberrhein<br />

vom 20.09.2010 wurde die Gemeinde <strong>Münstertal</strong><br />

durch den Regionalverband im Rahmen<br />

eines Informationsgespräches am<br />

01.10.2010 über das Ergebnis <strong>der</strong> summarischen<br />

Prüfung <strong>zur</strong> Ausweisung weiterer Vorranggebiete<br />

für regionalbedeutsame Windkraftanlagen<br />

unterrichtet. Gleichzeitig haben<br />

Sie hierzu vom Regionalverband eine Karte<br />

über die in Ihrer jeweiligen Gemeinde hierfür<br />

in Betracht gezogenen Suchräume erhalten.<br />

Darüber hinaus wurde durch den Regionalverband<br />

im o.a. Schreiben vom 20.09.2010<br />

angeregt, dass die von diesem Suchverfahren<br />

betroffenen Gemeinden bis zum Frühjahr<br />

2011 eine Grundsatzentscheidung “pro<br />

o<strong>der</strong> contra” zu einer evtl. Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes für Windkraftanlagen auf<br />

ihrem jew. Gemeindegebiet in ihren Gremien<br />

herbeiführen sollten.<br />

Mit Schreiben vom 09.02.2011 haben wir Ihnen<br />

angeboten bzw. angekündigt, Ihnen vor<br />

Abgabe Ihrer Stellungnahme an den Regionalverband<br />

<strong>zur</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Meinungsbildung<br />

sowie <strong>zur</strong> fachlichen Beratung<br />

ihrer Gremien im Laufe des Februars 2011<br />

unsere naturschutz- und landschaftsfachliche<br />

(Vorab-) Bewertung <strong>der</strong> jeweiligen Suchräume<br />

zukommen zu lassen.<br />

6<br />

I) Allgemeines zu Windkraftanlagen<br />

I.1) Formelle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Seit <strong>der</strong> am 01.07.2005 in Kraft getretenen<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nr. 1.6 des Anhangs <strong>zur</strong> 4.<br />

BImSchV sind alle Windkraftanlagen mit einer<br />

Gesamthöhe von mehr als 50 m unabhängig<br />

von ihre Anzahl immissionsschutzrechtlich<br />

zu genehmigen. Anlagen mit einer<br />

Höhe bis zu 50 m sind weiterhin baurechtlich<br />

zu genehmigen.<br />

I.2) Materielle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Materielle Genehmigungsanfor<strong>der</strong>ungen für<br />

die Errichtung von Windkraftanlagen ergeben<br />

sich vor allem aus dem Immissionsschutzrecht,<br />

dem Baurecht und dem Naturschutzrecht.<br />

Da es kaum noch Windkraftanlagen<br />

mit einer Höhe unter 50 m gibt, ist in aller<br />

Regel eine immessionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung erfor<strong>der</strong>lich. Neben den immissionsschutzrechtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

müssen auch die an<strong>der</strong>en öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften, was insbeson<strong>der</strong>e eine<br />

bauplanungsrechtliche Prüfung mit einschließt,<br />

erfüllt sein. Windkraftanlagen werden<br />

in <strong>der</strong> Regel im Außenbereich errichtet,<br />

so dass sich <strong>der</strong>en bauplanungsrechtliche<br />

Zulässigkeit nach § 35 BauGB bestimmt. Gemäß<br />

§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ist u.a. ein Vorhaben<br />

welches <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

dient im Außenbereich bauplanungsrechtlich<br />

grds. privilegiert. Trotz Privilegierung<br />

kann ein solches Vorhaben aber unzulässig<br />

sein, wenn ihm öffentliche Belange,<br />

z.B. Belange des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege, entgegenstehen. Öffentliche<br />

Belange stehen einer nach § 35 Abs. 1<br />

Nr. 5 BauGB privilegierten Windkraftanlage<br />

in <strong>der</strong> Regel auch dann entgegen, soweit<br />

hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />

o<strong>der</strong> als Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

eine Ausweisung an an<strong>der</strong>er Stelle erfolgt ist<br />

(§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Dieser die Vorzugsstellung<br />

<strong>der</strong> Windkraftanlagen relativierende<br />

Planvorbehalt wurde gleichzeitig mit<br />

<strong>der</strong> Schaffung des Privilegierungstatbestandes<br />

zum 01.01.1997 eingeführt. Er ermöglicht<br />

es <strong>der</strong> Regionalplanung und den Gemeinden,<br />

durch positive Standortzuweisung<br />

an einer o<strong>der</strong> auch an mehreren Stellen im<br />

Plangebiet den übrigen Planungsraum von<br />

den durch den Gesetzgeber privilegierten<br />

Windkraftanlagen freizuhalten. Damit ist bezweckt,<br />

den nach wie vor gebotenen Außenbereichsschutz<br />

zu gewährleisten und durch<br />

planerische Steuerung zugleich auch eine<br />

Bündelung von Anlagen zu ermöglichen.<br />

Von diesem Steuerungsinstrument hat <strong>der</strong><br />

Regionalverband Südlicher Oberrhein durch<br />

positive Ausweisung sog. Vorranggebiete für<br />

Windkraft im <strong>der</strong>zeit rechtsverbindlichen Regionalplan<br />

Gebrauch gemacht. Darüber hinaus<br />

bestehen <strong>der</strong>zeit beim Regionalverband<br />

Bestrebungen/Überlegungen, die Vorranggebietskulisse<br />

zu erweitern und ggf. weitere<br />

o<strong>der</strong> zusätzliche Vorrangebiete für Windkraftanlagen<br />

im Regionalplan auszuweisen.<br />

Hierzu wird <strong>der</strong>zeit durch den Regionalverband<br />

ein Suchverfahren in Gemeinden<br />

durchgeführt, auf <strong>der</strong>en Gemarkungen<br />

Suchraumbereiche liegen, in denen nach

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