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NiKK Naturschutz im Kreis Kleve - NABU Kleve e.V.

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Flugverkehrs kontinuierlich zu. Dazu gehören<br />

Motor- und Segelflugzeuge, Hubschrauber,<br />

Ultraleichtflugzeuge, Heißluftballons und<br />

ferngesteuerte Flugzeuge, insbesondere<br />

un organisierte „Wildflieger“. Gerade dieser<br />

freizeitlich bedingte und damit verzichtbare<br />

bzw. räumlich umleitbare Luftverkehr führt zu<br />

<strong>im</strong>mer stärkeren Störungen.<br />

Bei den Vögeln kommt es zu Verhaltensver-<br />

änderungen mit den Konsequenzen des<br />

Nicht-Anlegens der Brut, des Verlassens von<br />

Gelegen, der Vernachlässigung der Jungenauf-<br />

zucht sowie des Ausweichens auf andere<br />

Gebiete und erhöhten Stress.<br />

Der Flugbetrieb bringt außerdem Lebens-<br />

raumveränderung mit sich z.B. durch Schall,<br />

der das „Hintergrundrauschen“ erhöht und<br />

so die innerartliche Kommunikation, den<br />

Nahrungserwerb oder die Feindwahrnehmung<br />

erschwert Lärmbelästigung und Luftverunrei-<br />

nigung durch Motorfahrzeuge.<br />

Dem Vortrag schloss sich eine rege Diskussion<br />

an, an der sich auch Vertreter eines Luft sport-<br />

vereins beteiligten. Die Mitgliederversamm-<br />

lung des <strong>NABU</strong>-<strong>Kreis</strong>verband <strong>Kleve</strong> e.V. for-<br />

dert die zuständigen Behörden auf, rechtlich<br />

verbindliche Schutzmaßnahmen zu erlassen<br />

und deren Einhaltung zu kontrollieren.<br />

<strong>NiKK</strong> 2 2011<br />

11<br />

Dazu gehört unter anderem:<br />

• Verlagerung bestehender Segelflugplätze<br />

und Aufsteigeplätze für ferngesteuerte<br />

Flugzeuge, Heißluftballons und andere<br />

Luftsportarten in Gebiete außerhalb des<br />

EU-Vogelschutzgebietes<br />

• Verbot von Freizeitluftverkehr in einem<br />

Bereich von 600 Metern über dem EU-<br />

Vogelschutzgebiet und Sperrung dieses<br />

Luftraums für den Freizeitluftverkehr.<br />

Für den bestehenden Segelflugbetrieb in<br />

Emmerich-Praest soll bis zu Auslagerung<br />

eine Ausnahmegenehmigung gelten.<br />

• Rechtsverbindlicher Schutz der luftfahrt-<br />

relevanten Vogelgebiete (ABA= Aircraft<br />

relevant Bird Areas)<br />

• Abst<strong>im</strong>mung aller Regelungen mit den<br />

Niederlanden<br />

Es bleibt zu hoffen, dass die verantwortlichen<br />

Behörden endlich ihr Wegschauen beenden<br />

und sich um das Problem kümmern.<br />

Der ausführliche Text der Resolution ist auf<br />

der Homepage des <strong>NABU</strong> <strong>Kleve</strong> unter<br />

www.nabu-kleve.de „Aktuelles“ als pdf-Datei<br />

zu finden.

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