Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendungvon Daten, die dem Schutz des § 203StGB unterliegen.*Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir IhreSchweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuchgeschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mitIhnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler,IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleitenzu dürfen.Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind fürdie Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oderBeendigung Ihres Versicherungsvertrages in der <strong>VORSORGE</strong>Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nichtabgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nichtmöglich sein.Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGBgeschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG.Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenenPersonen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligungnicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungenabgeben können.DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITNEHMERWeitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellenaußerhalb der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AGDie <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgendenStellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriftenüber den Datenschutz und die Datensicherheit.2. Datenweitergabe an RückversicherungenUm die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungeneinschalten, die das Risiko ganz oder teilweiseübernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungendafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfallsIhre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung eineigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machenkann, ist es möglich, dass die wir Ihren Versicherungsantragoder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das istinsbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssummebesonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendesRisiko handelt.Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderenSachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei derBewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,können sie kontrollieren, ob die <strong>VORSORGE</strong> LebensversicherungAG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtigeingeschätzt hat.Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge undAnträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben,damit diese überprüfen können, ob und in welcherHöhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnungvon Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten überIhre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegebenwerden.Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisiertebzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogeneAngaben verwendet.1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmenoder Personen)Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben,wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder dietelefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Datenkommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigungeiner anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppeoder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGBgeschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungfür uns und soweit erforderlich für die anderenStellen.Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellenund Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogeneDaten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unterAngabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste istals Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelleListe kann auch im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehenoder bei der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, RatherStraße 110 a, 40476 Düsseldorf und auch unter E-Mailadresseinfo@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die WeitergabeIhrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendungdurch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir IhreSchweigepflichtentbindungserklärung.Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AGmeine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der obenerwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbindedie Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG insoweitvon ihrer Schweigepflicht.* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärungfür die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehördeninhaltlich abgestimmt wurde.Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungennur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über dieÜbermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungenwerden Sie durch uns unterrichtet.Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AGmeine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich– an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu dengenannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ichdie für die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG tätigen Personenvon ihrer Schweigepflicht.3. Datenweitergabe an selbstständige VermittlerEs kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäߧ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlernzur Kenntnis gegeben werden.Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlichist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darübererhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertragangenommen werden kann.Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass undmit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einenanderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdatenan den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechseldes Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittlervor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Dateninformiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AGmeine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genanntenFällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigenselbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbindedie Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AGinsoweit von ihrer Schweigepflicht.Ort, DatumAnfragesteller (Arbeitgeber)/FirmenstempelVersicherte Person (Arbeitnehmer;ab Vollendung des 16. Lebensjahres)Gesetzliche/r Vertreter2. versicherte Person(wenn Partnerrente vereinbart)8888
Tarif- und Leistungsbeschreibung (Stand 12/2012)Nachstehende Beschreibungen geben eine Übersicht über den Leistungsumfang. Einzelheiten,insbesondere auch Ausschlüsse, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.Hinweise für die versicherte Person zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen Vertrag, den Ihr Arbeitgeber auf Ihr Lebenals Arbeitnehmer abschließt und aus dem Sie oder Ihre Hinterbliebenen ganz oder teilweisebezugsberechtigt sind (<strong>Direktversicherung</strong>). Ihr Arbeitgeber ist damit als Versicherungsnehmerunser Vertragspartner.Deshalb sprechen wir mit den Versicherungsbedingungen nicht Sie, sondern Ihren Arbeitgeberunmittelbar an. Die einzelnen versicherungsvertraglichen Rechte und Pflichten betreffennämlich vorrangig nur ihn und werden daher nur ihm gegenüber erläutert. Die Bestimmungendürften aber dennoch für Sie als versicherte Person von Interesse sein.1. <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit BeitragsabsicherungRisikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 DüsseldorfEs gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherungmit Beitragsabsicherung nach Tarif VHD41, VHD43 und VHD44. Des Weiteren geltendie Informationen zur <strong>Fonds</strong>anlage.Die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung wird im Rahmen derbetrieblichen Altersversorgung als <strong>Direktversicherung</strong> eingesetzt.Die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung bietet vor Beginn derRentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklungeines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestöcke). Die Anlagestöcke werdengesondert von unserem übrigen Vermögen in Anteileinheiten an Investmentfonds angelegt, insbesonderein Anteileinheiten der Garantiefonds. Zur Beitragsabsicherung werden Beitragsteileauch im übrigen Vermögen der <strong>VORSORGE</strong> angelegt. Ihre Versicherungsleistungen sind somitvom Wert des Deckungskapitals der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten zuzüglich desggf. auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils am übrigen Vermögen abhängig.Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlagestocks nicht vorauszusehen ist, könnenwir den Wert der Leistungen nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungender Wertpapiere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgang tragenSie das Risiko der Wertminderung. Das heißt, der Wert Ihres Deckungskapitals kann vor undbei Ablauf (Rentenbeginn) deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Zumvereinbarten Rentenbeginn wird Ihr Deckungskapital grundsätzlich mindestens der Summeder eingezahlten Beiträge der Hauptversicherung entsprechen (Beitragsabsicherung).Die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung basiert auf einer unmittelbarenBeteiligung an der Wertentwicklung von Garantiefonds.Mit dieser Beitragsabsicherung sorgen wir dafür, dass zum vereinbarten Rentenbeginn IhrDeckungskapital mindestens der Summe Ihrer gezahlten Beiträge – abzüglich der Beiträge zueiner eventuell eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – entspricht, soferndie Garantiefonds mindestens ihre Garantieleistung erbringen. Bei der Garantieleistung derGarantiefonds handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Garantie der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften.1.1 AufschubzeitDie Aufschubzeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginnder Rentenzahlung liegt.BeitragszahlungIhre Beiträge entrichten Sie in der Aufschubzeit bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer.Nach dem Tod der versicherten Person und in einer Verlängerungsphase,der Kündigung des Versicherungsvertrages oder auch der Beitragsfreistellung werden keineweiteren Beiträge gezahlt.Mindestbeiträge• Summe der Beiträge der Hauptversicherung eines Versicherungsjahres:mindestens 360 EUR bei laufender Beitragszahlung• Gesamtbeitrag: maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen RentenversicherungWest plus 1.800 EUR p. a., sofern die Versorgungszusage nach dem31.12.2004 erteilt wurde• Beitragssumme der Hauptversicherung bei laufender Beitragszahlung:mindestens 7.200 EUR• Beitragserhöhungen: kein Mindestbetrag• Zuzahlungen müssen mindestens 300 EUR betragenMindestdauern• Dauer der Versicherung/Aufschubzeit: mindestens 15 Jahre und mindestens bis zum Alter62 Jahre der versicherten Person; maximal bis Endalter 72 Jahre• Dauer der Beitragszahlung: mindestens 15 Jahre, maximal bis Endalter 72 JahreEintrittsalter• Versicherungsnehmer: mindestens 18 Jahre• Versicherte Person: mindestens 15 Jahre, maximal 57 JahreLeistungen bei Tod vor RentenbeginnStirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, so entsteht der Anspruch auf dievereinbarte Hinterbliebenenleistung. Die Hinterbliebenenleistung entspricht dem Deckungskapital.Wir finanzieren aus der Hinterbliebenenleistung eine Rente an einen versorgungsberechtigtenAngehörigen.Bezugsberechtigte im TodesfallHinterbliebenenleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige erbracht.Dies sind:• der zum Todeszeitpunkt mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte;• falls nicht vorhanden, der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versichertenPerson;• falls nicht vorhanden, die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG),sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.An die Stelle des Ehegatten tritt der namentlich genannte Lebensfährte, zu dessen Gunstenein Bezugsrecht eingeräumt wurde. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person mit demLebensgefährten im Zeitpunkt des Ablebens der versicherten Person in einer eheähnlichenGemeinschaft lebt. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nichtverheiratete Personen, zwischen denen die Ehe rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrenntlebendes Ehepaar – auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes – in gemeinsamer WohnundWirtschaftsgemeinschaft leben. Diese Voraussetzung muss vor dem Eintritt des Versicherungsfallserfüllt und uns müssen zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Erklärungen zurnamentlichen Nennung bzw. zur Bestätigung des gemeinsamen Wohnsitzes zugegangen sein.1.2 RentenbezugzeitErlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir, solange die versichertePerson lebt, eine Rente zum jeweils Ersten eines Monats. Dazu wird zum Beginn derRentenzahlung Ihr gesamtes Deckungskapital in unserem übrigen Vermögen angelegt. DieHöhe der Rente können wir vor Beginn der Rentenzahlung nicht bestimmen, da sie vom Wertder Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (<strong>Fonds</strong>guthaben) zumRentenbeginn abhängig ist. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird die von da an garantierteRente berechnet, indem der durch 10.000 EUR geteilte Wert des <strong>Fonds</strong>guthabens mit dem inder Versicherungsurkunde genannten Wert multipliziert wird.HöchstrentenbeginnalterDas Höchstrentenbeginnalter beträgt 72 Jahre.Vorzeitiger Rentenbeginn (Abrufrente)Sie können ab dem 6. Versicherungsjahr bis spätestens einen Monat vor dem vereinbartenTermin des Rentenbeginns, mit einer Frist von einer Woche zum nächsten Monatserstenschriftlich verlangen, dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktorsvorverlegt wird. Voraussetzung für eine Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung ist,dass die versicherte Person zum vorgezogenen Termin das 62. Lebensjahr vollendet hat. DieBeitragsgarantie gilt nicht für einen vorgezogenen Rentenbeginn.VerlängerungsphaseBis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Termin des Rentenbeginns kann dieAufschubzeit Ihrer Versicherung unter Erhöhung des Rentenfaktors maximal bis zum Höchstrentenbeginnalterder versicherten Person von 72 Jahren beitragsfrei verlängert werden. DieBeitragsabsicherung gilt für den neuen Rentenbeginn erneut.RentengarantiezeitStirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn und ist zu diesem Zeitpunkt keine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungvereinbart, so wird – sofern vereinbart – die Altersrentebis zum Ablauf der unabhängig vom Erleben garantierten Mindestdauer der Rentenzahlung(Rentengarantiezeit) weitergezahlt. In Abhängigkeit vom vereinbarten Rentenbeginnalter kanneine Mindestdauer der Rentenzahlung zwischen 5 und 40 Jahren vereinbart werden. Die Weiterzahlungder Renten nach Ableben der versicherten Person kann nur dann erfolgen, wennversorgungsberechtigte Hinterbliebene nach § 21 Absatz 2 der allgemeinen Versicherungsbedingungenvorhanden sind.Überschussbeteiligung bei RentenbezugWährend der Rentenbezugszeit werden Sie zusätzlich zur garantierten Rente an den von unserwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Diese Überschussbeteiligung wird Ihnen wie beiVertragsabschluss vereinbart und in der Versicherungsurkunde dokumentiert in Form einerzusätzlichen lebenslangen, bei gleichbleibenden Gewinnanteilsätzen konstanten Rente (Erlebensfallbonus)mit oder ohne Steigerungssatz ausgezahlt.1.3 KapitalabfindungSie können bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Termin des Rentenbeginns, frühestensjedoch zwölf Monate vor diesem Termin, verlangen, dass anstelle der Rentenzahlungeneine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Anstelle einereinmaligen Kapitalabfindung kann auch eine Abfindung von bis zu 30 % des Deckungskapitalsverlangt werden. Aus dem dann verbleibenden Deckungskapital wird eine Rente gezahlt. Dazuwird die von da an garantierte Rente berechnet, indem der durch 10.000 EUR geteilte Wert desverbleibenden Deckungskapitals mit dem im Versicherungsschein genannten Rentenfaktormultipliziert wird.2. Zusatzversicherungen2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 DüsseldorfEs gelten die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den TarifenBBH41, BBH43 und BBH44 (Beitragsfreiheit) und BRH41, BRH43 und BRH44 (Berufsunfähigkeitsrente).Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen Rentenversicherungmit laufender Beitragszahlung.Eintrittsalter• Versicherte Person: mindestens 15 Jahre, maximal 57 JahreDauern• Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem der Eintritt von Berufsunfähigkeit denAnspruch auf Leistungen entstehen lässt.• Leistungsdauer ist der Zeitraum, für den längstens eine Leistung gewährt wird.• Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Beiträge zu entrichten sind.• Beitragsfreiheit (BUB)Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Beitragszahlungsdauer der BUB enden mit derBeitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr – zum Jahrestagdes Versicherungsbeginns – in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.• Berufsunfähigkeitsrente (BUR)• Die Versicherungsdauer der BUR endet zum vereinbarten Ablauf, spätestens mit dem Endeder Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, jedoch spätestens in dem Jahr – zumJahrestag des Versicherungsbeginns –, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahrvollendet.• Die Beitragszahlungsdauer der BUR entspricht der Versicherungsdauer der BUR.• Die Leistungsdauer der BUR endet mit dem Beginn der Rentenzahlung bzw. der Kapitalabfindungder Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr –, zum Jahrestag des Versicherungsbeginns–, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.Leistungen• Beitragsfreiheit (BUB)Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUB zu mindestens50 % berufsunfähig oder infolge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens 3 Bewertungspunkten– auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % – pflegebedürftig,so entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung während der Dauer der Berufsunfähigkeit,längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUB.• Berufsunfähigkeitsrente (BUR)Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUR zu mindestens50 % berufsunfähig oder infolge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens 3 Bewertungspunkten– auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % – pflegebedürftig,so entsteht Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente wirdwährend der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauerder BUR, gezahlt.Die monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente darf maximal 4 % der Beitragssumme derHauptversicherung oder höchstens 4.000 EUR betragen.2.2 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (Partnerrente)Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 DüsseldorfEs gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherungmit Beitragsabsicherung nach Tarif VHD41, VHD43 und VHD44.Eintrittsalter• Versicherte Person ist der versorgungsberechtigte Angehörige.• Versicherte Person: mindestens 18 JahreLeistungenStirbt die versicherte Person der Hauptversicherung nach dem Beginn der Rentenzahlung,zahlen wir bei entsprechender Vereinbarung einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung(Partnerrente), die Rente in gleicher Höhe an den versorgungsberechtigten Angehörigen weiter,solange dieser lebt. Alternativ können 60 % der Rente vereinbart werden.Als versorgungsberechtigte Angehörige kann nur diejenige Person benannt werden, die beider Hauptversicherung Bezugsberechtigte im Todesfall (mit Ausnahme der Kinder) sein kann.Spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Termin des Rentenbeginns können Sie eineVereinbarung zur Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ein- oder ausschließen sowie dieÄnderung der prozentualen Höhe der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung beantragen.Ein nachträglicher Einschluss einer Vereinbarung zur Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungbedingt einen Ausschluss einer eventuell bei Vertragsabschluss vereinbarten Rentengarantiezeit.3. Automatische AnpassungEs gelten die Bedingungen für die Automatische Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungenzu <strong>Fonds</strong>gebundenen Rentenversicherungen mit Beitragsabsicherung.Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen Rentenversicherungmit Beitragsabsicherung mit laufender Beitragszahlung.Bei der Automatischen Anpassung erhöht sich der Beitrag für die Versicherung einschließlichetwaiger Zusatzversicherungen jährlich nach der prozentualen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlagein der gesetzlichen Rentenversicherung West. Die Erhöhungen erfolgen jeweilszum Jahrestag des Versicherungsbeginns.Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneuteGesundheitsprüfung. Die Leistungen der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungenerhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.