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16 Im <strong>Pott</strong><br />
Spätestens nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) von 1997 und dem<br />
Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2010<br />
ist es amtlich: Nur be<strong>im</strong> Nachweis einer „erheblich<br />
erhöhten Gefahrenlage“ dürfen so<br />
genannte Radwegebenutzungspflichten<br />
angeordnet werden. Der Radverkehr gehört<br />
auf die Fahrbahn, Radfahrende sind<br />
gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer, die<br />
nicht auf absonderliche Wege abseits der<br />
Fahrbahn gezwungen werden können. Die<br />
flachendeckende „Entschilderung“, das<br />
heißt die Beseitigung der rechtswidrig angeordneten<br />
Radwegebenutzungsschilder,<br />
wird zwar noch eine Weile dauern. Bereits<br />
jetzt aber nutzt eine relevante Zahl der<br />
Radfahrer die neu gewonnenen Freiheiten,<br />
und zwar „nicht nur szenezugehörige<br />
Hartgesottene“, so Kettler. Sie kommen auf<br />
der Fahrbahn bereits jetzt zügig und sicher<br />
voran, Rad fahren wird dadurch für alle attraktiver.<br />
Schon diese Minderheit erzeugt durch ihr<br />
Fahrbahnfahren Verkehrssicherheitsvorteile<br />
für alle, hat Kettler beobachtet. Für den<br />
Kieler Radfahrerlobbyisten ist klar, dass die<br />
Vorteile des Radfahrens auf der Fahrbahn<br />
in dem Maße größer werden, in dem die<br />
„Vorreiter“ Nachahmer finden und nicht<br />
zuletzt auch durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit<br />
nach und nach zur Mehrheit<br />
werden.<br />
Denn je mehr Radfahrer die Fahrbahn benutzen,<br />
desto stärker verändert sich der<br />
Verkehr. Automatisch passt sich dann auch<br />
das Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer<br />
an. Vereinzelte Radfahrer lassen<br />
sich vielleicht noch weghupen oder<br />
schneiden. Benutzt die Masse der Radfahrer<br />
aber die Fahrbahn, wird der Mischverkehr<br />
entschleunigt und steigt die Sicherheit.<br />
Eine nicht zu übersehende Vielzahl<br />
von Fahrbahnradlern signalisiert motorisierten<br />
Mobilitatsfreunden, die vielleicht ja<br />
auch hin und wieder mal das Rad nutzen:<br />
Wir sind Teil des Verkehrs, wir dürfen hier<br />
fahren! Dirk Lau<br />
Der ADFC-Essen<br />
ist umgezogen<br />
Nach 17 Jahren ist das „Verkehrs- und Umweltzentrum“<br />
(VUZ), welches der ADFC-Essen<br />
gemeinsam mit der Essener Fahrrad-Initiative<br />
(EFI) , dem Verkehrsclub Deutschland<br />
(VCD) sowie dem Bund für Umwelt- und<br />
Naturschutz (BUND) betreibt, von der Maxstraße<br />
11 zum Kopstadtplatz 12 umgezogen.<br />
Grund ist der Verkauf und Umbau<br />
des bisherigen Domizils durch einen neuen<br />
Hausbesitzer. Das neue VUZ befindet sich<br />
weiterhin in der Essener Innenstadt, wenn<br />
auch ca. 650 Meter weiter nördlich in der<br />
„Kopstadtpassage“ auf der Nordseite des<br />
gleichnamigen Platzes.<br />
Der Umzug selbst hat Mitte August inmitten<br />
den Sommerferien stattgefunden, in<br />
denen das VUZ wie in allen Schulferien ohnehin<br />
geschlossen hat. Spätestens <strong>im</strong> Oktober<br />
müsste der Betrieb aber wieder laufen.<br />
Etwas angepasst wurden die Öffnungszeiten,<br />
das neue VUZ ist nunmehr von mittwochs<br />
bis freitags von 17 bis 19 Uhr geöffnet.<br />
Telefonisch sowie <strong>im</strong> Internet bleibt<br />
dagegen alles be<strong>im</strong> Alten. Fahrradabstellanlagen<br />
gibt es übrigens am Kopstadtplatz<br />
einige, ansonsten liegt das neue VUZ quasi<br />
in der Mitte zwischen den U-Bahnhöfen<br />
Rathaus, Viehofer Platz, Rheinischer Platz,<br />
Berliner Platz und Hirschlandplatz. JB<br />
Das neue Ladenlokal des Verkehrs- und Umweltzentrums