Rochlitzer Anzeiger im Internet
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<strong>Rochlitzer</strong> <strong>Anzeiger</strong> Seite 18 16. Dezember 2010<br />
Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Rochlitz<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz hat <strong>im</strong> öffentlichen<br />
Teil seiner 13. Sitzung am 9. November 2010 folgende Beschlüsse<br />
gefasst:<br />
1. Vier Beschlüsse zu Sanierungsvereinbarungen<br />
2. Beschluss über die Nichtbeteiligung am Projekt „Lutherweg in<br />
Sachsen“<br />
3. Beschluss über die weitere Verfahrensweise zum Kinogrundstück<br />
4. Beschluss über die Löschung einer Rückauflassungsvormerkung<br />
am Grundstück Gärtnerstraße 46, Rochlitz<br />
5. Zwei Beschlüsse über Kaufpreisstützungen <strong>im</strong> Wohn-/Mischgebiet<br />
Am Waldrand, Rochlitz<br />
Kerstin Arndt Rochlitz, den 10.11.2010<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz hat <strong>im</strong> öffentlichen<br />
Teil seiner 14. Sitzung am 7. Dezember 2010 folgende Beschlüsse<br />
gefasst:<br />
1. Beschluss zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept „Geithainer<br />
Straße“ in Rochlitz<br />
2. Drei Beschlüsse zu Sanierungsvereinbarungen<br />
3. Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung<br />
4. Beschluss über den Beteiligungsbericht der Großen Kreisstadt<br />
Rochlitz zum 31.12.2009<br />
5. Beschluss der Neufassung der Satzung der Großen Kreisstadt<br />
Rochlitz über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung<br />
und die Erhebung von Gebühren von Sondernutzungen an<br />
Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Großen Kreisstadt<br />
Rochlitz (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />
6. Beschluss der Aufhebungssatzung zur Satzung der Großen<br />
Kreisstadt Rochlitz über die Erhebung von Gebühren für die<br />
Benutzung des Städtischen Freibades<br />
7. Beschluss einer Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten<br />
für die Benutzung des Städtischen Freibades<br />
8. Beschluss über die Festsetzung von Elternbeiträgen und weiteren<br />
Entgelten in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Rochlitz<br />
Kerstin Arndt Rochlitz, den 08.12.2010<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Aufhebungssatzung<br />
zur Satzung der Großen Kreisstadt Rochlitz über die Erhebung<br />
von Gebühren für die Benutzung des Städtischen Freibades<br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003<br />
(SächsGVBI. S. 55, berichtigt S. 159), zuletzt geändert durch Art. 2<br />
des Gesetzes vom 26.06.2009, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt<br />
Rochlitz am 07.12.2010 folgende Aufhebungssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die Satzung der Großen Kreisstadt Rochlitz über die Erhebung von<br />
Gebühren für die Benutzung des Städtischen Freibades vom<br />
30.04.2003 und die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Großen<br />
Kreisstadt Rochlitz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />
des Städtischen Freibades vom 20.04.2005 werden aufgehoben.<br />
§ 2<br />
Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Rochlitz, den 08.12.2010<br />
Kerstin Arndt DS<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
zur Aufhebungssatzung zur Satzung der Großen Kreisstadt<br />
Rochlitz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />
des Städtischen Freibades vom 08.12.2010 nach § 4 Abs. 4 der<br />
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund<br />
Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) be<strong>im</strong> Zustandekommen dieser Satzung nach<br />
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend<br />
gemacht werden kann, es sei denn:<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />
sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />
oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber<br />
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der<br />
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht<br />
worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so<br />
kann auch nach Ablauf der Frist eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Kerstin Arndt Rochlitz, den 08.12.2010<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Terminbest<strong>im</strong>mungen des Amtsgerichtes Chemnitz<br />
1. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am<br />
Montag, dem 24. Januar 2011, 10:00 Uhr,<br />
<strong>im</strong> Sitzungssaal 3.011 des Amtsgerichtes Chemnitz, Gerichtsstraße 2,<br />
der in dem Grundbuch des Amtsgerichtes Hainichen, Grundbuchamt,<br />
von Rochlitz, Blatt 1530, eingetragene 27,69/1.000 Miteigentumsanteil<br />
an dem Grundstück der Gemarkung Rochlitz<br />
Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe<br />
666/5 Leipziger Straße 28 E, 28 F, 28 G 0,0205 ha<br />
Gebäude- und Freifläche (COLIDO)<br />
668/3 Leipziger Straße 28 E, 28 F, 28 G 0,0830 ha<br />
Gebäude- und Freifläche<br />
668/4 Leipziger Straße 28 B, 28 C, 28 D 0,0647 ha<br />
Gebäude- und Freifläche<br />
669/3 Leipziger Straße 28 E, 28 F, 28 G 0,0700 ha<br />
Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche<br />
669/4 Leipziger Straße 28 B, 28 C, 28 D 0,0459 ha<br />
Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche<br />
670/2 Leipziger Straße 28 B, 28 C, 28 D 0,0344 ha<br />
Gebäude- und Freifläche<br />
- rechtlich ein Grundstück<br />
verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung <strong>im</strong> 1. Obergeschoss<br />
rechts und dem Keller <strong>im</strong> Untergeschoss sowie der Bodenkammer<br />
<strong>im</strong> Dachgeschoss, <strong>im</strong> Aufteilungsplan je bezeichnet mit Nr.<br />
8 versteigert werden.<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
K