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<strong>Rochlitzer</strong> <strong>Anzeiger</strong> Seite 18 16. Dezember 2010<br />

Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Rochlitz<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz hat <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Teil seiner 13. Sitzung am 9. November 2010 folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

1. Vier Beschlüsse zu Sanierungsvereinbarungen<br />

2. Beschluss über die Nichtbeteiligung am Projekt „Lutherweg in<br />

Sachsen“<br />

3. Beschluss über die weitere Verfahrensweise zum Kinogrundstück<br />

4. Beschluss über die Löschung einer Rückauflassungsvormerkung<br />

am Grundstück Gärtnerstraße 46, Rochlitz<br />

5. Zwei Beschlüsse über Kaufpreisstützungen <strong>im</strong> Wohn-/Mischgebiet<br />

Am Waldrand, Rochlitz<br />

Kerstin Arndt Rochlitz, den 10.11.2010<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz hat <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Teil seiner 14. Sitzung am 7. Dezember 2010 folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

1. Beschluss zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept „Geithainer<br />

Straße“ in Rochlitz<br />

2. Drei Beschlüsse zu Sanierungsvereinbarungen<br />

3. Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung<br />

4. Beschluss über den Beteiligungsbericht der Großen Kreisstadt<br />

Rochlitz zum 31.12.2009<br />

5. Beschluss der Neufassung der Satzung der Großen Kreisstadt<br />

Rochlitz über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung<br />

und die Erhebung von Gebühren von Sondernutzungen an<br />

Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Großen Kreisstadt<br />

Rochlitz (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />

6. Beschluss der Aufhebungssatzung zur Satzung der Großen<br />

Kreisstadt Rochlitz über die Erhebung von Gebühren für die<br />

Benutzung des Städtischen Freibades<br />

7. Beschluss einer Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten<br />

für die Benutzung des Städtischen Freibades<br />

8. Beschluss über die Festsetzung von Elternbeiträgen und weiteren<br />

Entgelten in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Rochlitz<br />

Kerstin Arndt Rochlitz, den 08.12.2010<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Aufhebungssatzung<br />

zur Satzung der Großen Kreisstadt Rochlitz über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Benutzung des Städtischen Freibades<br />

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003<br />

(SächsGVBI. S. 55, berichtigt S. 159), zuletzt geändert durch Art. 2<br />

des Gesetzes vom 26.06.2009, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt<br />

Rochlitz am 07.12.2010 folgende Aufhebungssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Satzung der Großen Kreisstadt Rochlitz über die Erhebung von<br />

Gebühren für die Benutzung des Städtischen Freibades vom<br />

30.04.2003 und die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Großen<br />

Kreisstadt Rochlitz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />

des Städtischen Freibades vom 20.04.2005 werden aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Rochlitz, den 08.12.2010<br />

Kerstin Arndt DS<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

zur Aufhebungssatzung zur Satzung der Großen Kreisstadt<br />

Rochlitz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />

des Städtischen Freibades vom 08.12.2010 nach § 4 Abs. 4 der<br />

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund<br />

Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) be<strong>im</strong> Zustandekommen dieser Satzung nach<br />

Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend<br />

gemacht werden kann, es sei denn:<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber<br />

der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der<br />

die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht<br />

worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so<br />

kann auch nach Ablauf der Frist eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Kerstin Arndt Rochlitz, den 08.12.2010<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Terminbest<strong>im</strong>mungen des Amtsgerichtes Chemnitz<br />

1. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am<br />

Montag, dem 24. Januar 2011, 10:00 Uhr,<br />

<strong>im</strong> Sitzungssaal 3.011 des Amtsgerichtes Chemnitz, Gerichtsstraße 2,<br />

der in dem Grundbuch des Amtsgerichtes Hainichen, Grundbuchamt,<br />

von Rochlitz, Blatt 1530, eingetragene 27,69/1.000 Miteigentumsanteil<br />

an dem Grundstück der Gemarkung Rochlitz<br />

Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe<br />

666/5 Leipziger Straße 28 E, 28 F, 28 G 0,0205 ha<br />

Gebäude- und Freifläche (COLIDO)<br />

668/3 Leipziger Straße 28 E, 28 F, 28 G 0,0830 ha<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

668/4 Leipziger Straße 28 B, 28 C, 28 D 0,0647 ha<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

669/3 Leipziger Straße 28 E, 28 F, 28 G 0,0700 ha<br />

Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche<br />

669/4 Leipziger Straße 28 B, 28 C, 28 D 0,0459 ha<br />

Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche<br />

670/2 Leipziger Straße 28 B, 28 C, 28 D 0,0344 ha<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

- rechtlich ein Grundstück<br />

verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung <strong>im</strong> 1. Obergeschoss<br />

rechts und dem Keller <strong>im</strong> Untergeschoss sowie der Bodenkammer<br />

<strong>im</strong> Dachgeschoss, <strong>im</strong> Aufteilungsplan je bezeichnet mit Nr.<br />

8 versteigert werden.<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

K

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