Seite 1-36 (pdf, 5,8 - Trafikantenzeitung
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Steueroptimierung für<br />
Einnahmen-Ausgabenrechner<br />
2007 tritt eine Steuererleichterung für Einnahmen-<br />
Ausgaben-Rechner in Form eines Freibetrages<br />
für investierte Gewinne in Kraft. Das heißt:<br />
Ab 1.1.2007 bleibt vom Gewinn ein Anteil<br />
von maximal 10% dann steuerfrei, wenn er in<br />
ungebrauchte, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens mit einer<br />
Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren, wie z.B.<br />
Maschinen aber auch bestimmte Wertpapiere,<br />
investiert wird. Gebäude, PKWs und geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter (max. 400 Euro netto)<br />
sind nicht begünstigt. Der Steuerfreibetrag ist<br />
mit maximal 100.000 Euro/Jahr begrenzt. Lautete<br />
bisher bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern die<br />
Empfehlung, so viele Investitionen und Ausgaben<br />
wie möglich vom nächsten Jahr in das laufende Jahr<br />
vorzuziehen, muß dies nun ein wenig differenzierter<br />
betrachtet werden: Investitionen in begünstigte,<br />
also ungebrauchte, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens sollten, wenn<br />
wirtschaftlich (!) sinnvoll, nicht mehr im Jahr 2006<br />
durchgeführt werden, sondern erst im Jahr 2007,<br />
um von der neuen Steuerbegünstigung voll zu<br />
profitieren. Hingegen ist es überlegenswert, die<br />
Bezahlung für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens,<br />
z.B. Waren, Vorräte, Materialien,<br />
Hilfsstoffe, sowie alle anderen Sachausgaben<br />
wie bisher ins Jahr 2006 vorzuziehen, um die<br />
Steuerbemessungsgrundlage für 2006 noch legal<br />
zu senken.<br />
Abfertigung an<br />
Familienangehörige<br />
Häufig arbeiten Betriebsübernehmer im Betrieb<br />
der Eltern bereits vor der Übergabe als Dienstnehmer<br />
mit. Im Laufe der Jahre sammeln sich<br />
dann im System „Abfertigung alt“ auch beträchtliche<br />
Abfertigungsansprüche an. Im Rahmen der<br />
Übergabe wird der Übernehmer vom Dienstnehmer<br />
zum Unternehmer. Die Ausbezahlung der<br />
Abfertigung führt jedoch zu keinem steuerlichen<br />
Vorteil. Im Falle der Betriebsübertragung wird<br />
nämlich nach ständiger Rechtsprechung eine<br />
steuerbegünstigte Abfertigung von der Finanzverwaltung<br />
nicht anerkannt. Daran ändert auch<br />
der klagbare Anspruch auf Bezahlung der<br />
Abfertigung nichts, weil in Anbetracht der<br />
Betriebsschenkung im Rahmen einer einvernehmlichen<br />
Lösung des Dienstverhältnisses ein<br />
Verzicht auf die Abfertigung üblich wäre. Wenn<br />
also z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung eine<br />
bereits an nahe Angehörige gewährte und als<br />
Aufwand gebuchte Abfertigung aufgegriffen<br />
wird, ist damit zu rechnen, daß die Abfertigung<br />
nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird. Es<br />
ist vielmehr die bezahlte Abfertigung als eine<br />
Zuwendung, die aus familiären Gründen erfolgte,<br />
zu betrachten.<br />
Darüber hinaus ist aber zu beachten, daß im<br />
Fall der Nichtanerkennung der Abfertigung als<br />
Betriebsausgabe die Rückzahlung der entrichteten<br />
Lohnsteuer beantragt werden kann. Eine derartige<br />
Rückerstattung ist auf Antrag des Dienstgebers<br />
innerhalb eines Jahres möglich. Auf Antrag<br />
des Dienstnehmers ist eine Rückzahlung der<br />
Lohnsteuer bis zum Ablauf des fünften Jahres,<br />
das auf das Jahr der Entrichtung der Lohnsteuer<br />
folgt, möglich.<br />
9551 Bodensdorf · Eschenweg 16 · Tel. 04243/2420 · Fax 04243/2420-4 · www.trafikbau.at<br />
Betrieb<br />
Wie ist das<br />
Fahrtenbuch zu führen<br />
Das Fahrtenbuch stellt einen häufigen<br />
Diskussionspunkt bei Betriebsprüfungen oder<br />
bei der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger<br />
Abgaben dar. Es umfaßt Aufzeichnungen darüber,<br />
welche Strecken mit einem Fahrzeug beruflich<br />
und welche Strecken privat zurückgelegt werden<br />
und dient sowohl als Nachweis darüber, welche<br />
Fahrtkosten als Betriebskosten absetzbar sind, als<br />
auch dazu, den steuer- und sozialversicherungspflichtigen<br />
Sachbezug der Mitarbeiter, die über<br />
einen Dienstwagen verfügen, belegen zu<br />
können.<br />
Grundsätzlich sollte das Fahrtenbuch übersichtlich<br />
gestaltet sein sowie zeitnah und fortlaufend<br />
geführt werden. Ein aus der Sicht der Finanzverwaltung<br />
„ordnungsgemäß geführtes“ Fahrtenbuch<br />
sollte Datum, Kilometerstand, Ausgangsund<br />
Zielpunkt, Anzahl der jeweils zurückgelegten<br />
Kilometer, Zweck der einzelnen Fahrt (nur für<br />
berufliche Fahrten und die Angabe, ob berufliche<br />
oder private Fahrt enthalten.<br />
Wird auch ein in Excel geführtes Fahrtenbuch<br />
akzeptiert?<br />
Trafik mit Lotto und Trafiknet<br />
zu verkaufen.<br />
Telefon 0676/746 54 30<br />
In Deutschland ergingen kürzlich zwei Entscheidungen<br />
des Bundesfinanzhofes zum Thema Fahrtenbuch<br />
und MS-Excel. Er erkannte nämlich über<br />
Excel geführte Fahrtenbücher nicht an, da diese<br />
nachträglich (ohne entsprechende Dokumentation)<br />
verändert werden könnten. In Österreich ist diese<br />
Frage noch nicht geklärt worden. Allerdings<br />
ist nicht unwahrscheinlich, daß auch der<br />
österreichische Fiskus früher oder später zu dieser<br />
Ansicht kommt.<br />
Ihr Spezialist für Trafik- und Ladenbau<br />
Wir bedanken uns<br />
bei unseren Kunden<br />
für die gute Zusammenarbeit<br />
und wünschen Ihnen allen<br />
ein frohes Fest und viel Glück<br />
im Neuen Jahr.<br />
12/2006 trafikantenzeitung