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Seite 1-36 (pdf, 5,8 - Trafikantenzeitung

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Steueroptimierung für<br />

Einnahmen-Ausgabenrechner<br />

2007 tritt eine Steuererleichterung für Einnahmen-<br />

Ausgaben-Rechner in Form eines Freibetrages<br />

für investierte Gewinne in Kraft. Das heißt:<br />

Ab 1.1.2007 bleibt vom Gewinn ein Anteil<br />

von maximal 10% dann steuerfrei, wenn er in<br />

ungebrauchte, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens mit einer<br />

Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren, wie z.B.<br />

Maschinen aber auch bestimmte Wertpapiere,<br />

investiert wird. Gebäude, PKWs und geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter (max. 400 Euro netto)<br />

sind nicht begünstigt. Der Steuerfreibetrag ist<br />

mit maximal 100.000 Euro/Jahr begrenzt. Lautete<br />

bisher bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern die<br />

Empfehlung, so viele Investitionen und Ausgaben<br />

wie möglich vom nächsten Jahr in das laufende Jahr<br />

vorzuziehen, muß dies nun ein wenig differenzierter<br />

betrachtet werden: Investitionen in begünstigte,<br />

also ungebrauchte, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens sollten, wenn<br />

wirtschaftlich (!) sinnvoll, nicht mehr im Jahr 2006<br />

durchgeführt werden, sondern erst im Jahr 2007,<br />

um von der neuen Steuerbegünstigung voll zu<br />

profitieren. Hingegen ist es überlegenswert, die<br />

Bezahlung für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens,<br />

z.B. Waren, Vorräte, Materialien,<br />

Hilfsstoffe, sowie alle anderen Sachausgaben<br />

wie bisher ins Jahr 2006 vorzuziehen, um die<br />

Steuerbemessungsgrundlage für 2006 noch legal<br />

zu senken.<br />

Abfertigung an<br />

Familienangehörige<br />

Häufig arbeiten Betriebsübernehmer im Betrieb<br />

der Eltern bereits vor der Übergabe als Dienstnehmer<br />

mit. Im Laufe der Jahre sammeln sich<br />

dann im System „Abfertigung alt“ auch beträchtliche<br />

Abfertigungsansprüche an. Im Rahmen der<br />

Übergabe wird der Übernehmer vom Dienstnehmer<br />

zum Unternehmer. Die Ausbezahlung der<br />

Abfertigung führt jedoch zu keinem steuerlichen<br />

Vorteil. Im Falle der Betriebsübertragung wird<br />

nämlich nach ständiger Rechtsprechung eine<br />

steuerbegünstigte Abfertigung von der Finanzverwaltung<br />

nicht anerkannt. Daran ändert auch<br />

der klagbare Anspruch auf Bezahlung der<br />

Abfertigung nichts, weil in Anbetracht der<br />

Betriebsschenkung im Rahmen einer einvernehmlichen<br />

Lösung des Dienstverhältnisses ein<br />

Verzicht auf die Abfertigung üblich wäre. Wenn<br />

also z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung eine<br />

bereits an nahe Angehörige gewährte und als<br />

Aufwand gebuchte Abfertigung aufgegriffen<br />

wird, ist damit zu rechnen, daß die Abfertigung<br />

nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird. Es<br />

ist vielmehr die bezahlte Abfertigung als eine<br />

Zuwendung, die aus familiären Gründen erfolgte,<br />

zu betrachten.<br />

Darüber hinaus ist aber zu beachten, daß im<br />

Fall der Nichtanerkennung der Abfertigung als<br />

Betriebsausgabe die Rückzahlung der entrichteten<br />

Lohnsteuer beantragt werden kann. Eine derartige<br />

Rückerstattung ist auf Antrag des Dienstgebers<br />

innerhalb eines Jahres möglich. Auf Antrag<br />

des Dienstnehmers ist eine Rückzahlung der<br />

Lohnsteuer bis zum Ablauf des fünften Jahres,<br />

das auf das Jahr der Entrichtung der Lohnsteuer<br />

folgt, möglich.<br />

9551 Bodensdorf · Eschenweg 16 · Tel. 04243/2420 · Fax 04243/2420-4 · www.trafikbau.at<br />

Betrieb<br />

Wie ist das<br />

Fahrtenbuch zu führen<br />

Das Fahrtenbuch stellt einen häufigen<br />

Diskussionspunkt bei Betriebsprüfungen oder<br />

bei der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger<br />

Abgaben dar. Es umfaßt Aufzeichnungen darüber,<br />

welche Strecken mit einem Fahrzeug beruflich<br />

und welche Strecken privat zurückgelegt werden<br />

und dient sowohl als Nachweis darüber, welche<br />

Fahrtkosten als Betriebskosten absetzbar sind, als<br />

auch dazu, den steuer- und sozialversicherungspflichtigen<br />

Sachbezug der Mitarbeiter, die über<br />

einen Dienstwagen verfügen, belegen zu<br />

können.<br />

Grundsätzlich sollte das Fahrtenbuch übersichtlich<br />

gestaltet sein sowie zeitnah und fortlaufend<br />

geführt werden. Ein aus der Sicht der Finanzverwaltung<br />

„ordnungsgemäß geführtes“ Fahrtenbuch<br />

sollte Datum, Kilometerstand, Ausgangsund<br />

Zielpunkt, Anzahl der jeweils zurückgelegten<br />

Kilometer, Zweck der einzelnen Fahrt (nur für<br />

berufliche Fahrten und die Angabe, ob berufliche<br />

oder private Fahrt enthalten.<br />

Wird auch ein in Excel geführtes Fahrtenbuch<br />

akzeptiert?<br />

Trafik mit Lotto und Trafiknet<br />

zu verkaufen.<br />

Telefon 0676/746 54 30<br />

In Deutschland ergingen kürzlich zwei Entscheidungen<br />

des Bundesfinanzhofes zum Thema Fahrtenbuch<br />

und MS-Excel. Er erkannte nämlich über<br />

Excel geführte Fahrtenbücher nicht an, da diese<br />

nachträglich (ohne entsprechende Dokumentation)<br />

verändert werden könnten. In Österreich ist diese<br />

Frage noch nicht geklärt worden. Allerdings<br />

ist nicht unwahrscheinlich, daß auch der<br />

österreichische Fiskus früher oder später zu dieser<br />

Ansicht kommt.<br />

Ihr Spezialist für Trafik- und Ladenbau<br />

Wir bedanken uns<br />

bei unseren Kunden<br />

für die gute Zusammenarbeit<br />

und wünschen Ihnen allen<br />

ein frohes Fest und viel Glück<br />

im Neuen Jahr.<br />

12/2006 trafikantenzeitung

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