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Auftrag_279_150dpi_HB.pdf - Gemeinschaft Katholischer Soldaten

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GESELLSCHAFT NAH UND FERNnur zu orientieren; vielmehr sind siedarüber hinaus verpflichtet, alles zuihrem Schutz und zu ihrer ungestörtenEntfaltung zu tun.Grundwerte sind abstrakte Begriffeder politischen Ethik; sie sindgleichsam die christlich-abendländischkultivierten geistigen Wurzelnder Verfassung und gehen als Grundrechteund -pflichten auf. Ihre Früchtelassen sich am Ergebnis politischenBemühens von Regierung und Parlamentaber auch und vor allem immitmenschlichen Umgang (Konkretisierung)erkennen. Grundwerte verpflichtendie demokratisch verfassteGesellschaft implizit zu einem kontinuierlichenVerbesserungsprozess;denn nichts ist so gut, als dass es nichtnoch verbessert werden könnte.<strong>Soldaten</strong> dienen mit ihrer ganzenPerson dem Staat und sind nach dem<strong>Soldaten</strong>gesetz dazu bestimmt, fürdie freiheitliche und demokratischeGrundordnung einzutreten. 6 Deshalbsollten sie wissen, an welche Wertesie sich gebunden fühlen 7 , welchemhöheren Ziel sie dienen und sich zudembewusst werden, dass sie dafür„Leib und Leben“ riskieren.Freiheit & Verantwortung, Gerechtigkeit& Barmherzigkeit, Solidarität& Subsidiarität sind Werte,„die für das Zusammenleben der Menschenin einer freiheitlichen und demokratischenOrdnung unabdingbarsind; sie müssen jeder Generation neuvermittelt, von ihr verstanden und verinnerlichtwerden, damit sie nachhaltigwirken können. 8 Grundwerte sindErrungenschaften, die im Laufe derKultur- und Geistesgeschichte deschristlichen Abendlandes, oft unterMühe und Opfer gewachsen sind undschließlich „als Recht“ erkannt wurden;sie sind es wert, verteidigt zu werden,dafür zu kämpfen und – äußerstenfalls– sein Leben einzusetzen.“ 9Freiheit & Verantwortung„Freiheit ist die Befugnis desMenschen, alles zu tun, was keinem6 vgl. SG § 8 und GKS-Leitsatz 2:„Für Recht und Freiheit“7 GKS-Leitsatz 3: „sittlich gebunden“8 vgl. KMBA-Broschüre: Innere Führungund Lebenskundlicher Unterricht –Kontinuität und Wandel, 2009, Seite20f, insbesondere 6. Aufzählung9 Sonderheft Militärseelsorge 2007,Seite 22AUFTRAG <strong>279</strong> • AUGUST 2010anderen schadet. Sie hat als Grundsatzdie Natur, als Regel die Gerechtigkeitund als Schutz das Gesetz“ 10Das Recht, seine Freiheit auszuüben,ist eine von der Menschenwürde untrennbareForderung 11 , Freiheit bedeutetalso nicht, dass Menschen tunkönnen, was sie wollen; vielmehr findetsie da ihre Grenzen, wo die Willkürbeginnt. Wäre alles erlaubt, würdesich der Stärkere jedes Recht nehmen.Allein das Menschen-Mögliche darfnie Maßstab für das Zusammenlebensein; die Menschen-Würde bliebe aufder Strecke. Hemmungslose Freiheitsetzte sich über alles hinweg, überandere Menschen und deren Rechte,auch über die Menschlichkeit. Ohnesittliche Bindung herrschte Angstund Terror, Anarchie und Chaos, dasFaustrecht würde zur Norm. Um desgeschützten Zusammenlebens willengilt also die Stärke des Rechts undnicht das Recht des Stärkeren.„Durch seine Freiheit soll derMensch in Wahrheit und Gütewachsen.“ 12 Der Mensch ist Herr seinerTaten; er kann sich frei für dieWahrheit und das Gute entscheidenund sich so mit Anstand selbst verwirklichen.Er soll werden können,was er soll, indem er Gott und denNächsten wie sich selbst liebt. An dieseGoldene Regel 13 soll er sich haltenund sie zu seinem persönlichen kategorischenImperativ erheben. 14Freiheit muss also sittlich verantwortetsein. Und dazu sind Maßstäbenotwendig, die von jedem einzelnenverinnerlicht (Haltung/Tugend) undvon der <strong>Gemeinschaft</strong> als wertvollund normstiftend anerkannt werden.Eine freie Gesellschaft wird indem Maße, wie sich ihre Bürger aufdas sie Verbindende besinnen und eswertschätzen, zu einer wertgebundenen<strong>Gemeinschaft</strong>. Mit dem Grundgesetzhat sich die BundesrepublikDeutschland eine tragfähige und belastbareOrdnung geschaffen, die einerseitsder Forderung nach Frei-10 Art 4 der Verfassung der FranzösischenRepublik von 179311 Katechismus der Katholischen Kirche(KKK) 174712 KKK 173113 Mt 7,1214 Immanuel Kant variiert mit seinemkategorischen Imperativ Mt 7,12heit gerecht wird und anderseits dieSpannung, die eine um des geregeltenZusammenlebens willen gebundeneFreiheit auslöst, einsichtig und erträglichmacht: „Das Grundgesetz isteine wertgebundene Ordnung, die denSchutz von Freiheit und Menschenwürdeals den obersten Zweck allenRechts erkennt; sein Menschenbildist nicht das eines selbstherrlichenIndividuums, sondern das der in der<strong>Gemeinschaft</strong> stehenden und ihr vielfältigverpflichteten Persönlichkeit 15 .Gerechtigkeit & Barmherzigkeit„Gerechtigkeit gibt jedem dasSeine, maßt sich nichts Fremdes anund setzt den eigenen Nutzen zurück,wenn es um das Wohl des Ganzengeht.“ 16 Gerechtigkeit zwischenMenschen fordert, „die Rechte einesjeden zu achten und in den menschlichenBeziehungen jene Harmonieherzustellen, welche die Rechtschaffenheitgegenüber den Personen unddem Gemeinwohl fördert.“ 17 Gerechtigkeithat zwei Dimensionen:Die austeilende Gerechtigkeit 18besteht in der Bereitschaft der <strong>Gemeinschaft</strong>oder ihrer Führung, jedemeinzelnen / der Teilgemeinschaftdas an Gütern und Lasten zukommenzu lassen, was ihm/ihr zusteht. Vorteileund Lasten werden dadurch gerechtverteilt, dass objektiv-sachlicheKriterien (Verdienst, Bedürftigkeit,Leistung, Fähigkeit usw.) als Maßstabherangezogen werden. Dabei ist dasWohl des einzelnen oder der Teilgemeinschaft(direkt) ebenso im Blickwie das Gemeinwohl (indirekt).Die ausgleichende Gerechtigkeit19 (Verkehrsgerechtigkeit) wirktdurch die tatkräftige Bereitschaft deseinzelnen (oder auch einer Gruppe),(einem) anderen (oder auch Gruppen)das Zustehende zu gewähren.Einer Leistung soll eine Gegenleistungentsprechen – und umgekehrt.Ausgleichende Gerechtigkeit beruhtauf gegenseitigem Vertrauen, dass keinersich etwas anmaßt, was ihm nichtzusteht. Auch hier geht es sowohl um15 BVerfG 12,45,5116 Kirchenvater Ambrosius von Mailand(339-397)17 KKK 180718 iustitia distributiva; vgl. Aristoteles,Nik. Eth. V 519 iustitia commutativa; vgl. Aristoteles,Nik. Eth. V 5, 1130 b13

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