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Auftrag_279_150dpi_HB.pdf - Gemeinschaft Katholischer Soldaten

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BILD DES SOLDATENIn der noch laufenden Transformation soll die Bundeswehr grundlegend verändert werden. Eine Strukturkommissionwird dem Bundesminister Modelle vorschlagen, wie das vorgesehene Einsparpotenzial erreicht werdenkann, ohne die Effizienz der Armee allzu stark einzuschränken. Dabei wurde die Wehrpflicht teilweisein Frage gestellt. Die folgenden zwei Artikel von Oberstlt a.D. Helmut Jermer drücken zum Einen den Unmutüber die Sorglosigkeit der Politiker aus, zum Anderen nennt das Mitglied des Sachausschusses Innere Führungelf gute Argumente für die Wehrpflicht.Allgemeine Wehrpflicht – ein Abgesang?Als ehemaliger Berufssoldat undSympathisant der AllgemeinenWehrpflicht kann ich mich nur wundern,wie die politisch Verantwortlichenmit der hochsensiblen Fragenach der angemessenen Wehrformfür die Bundesrepublik Deutschlandbisher umgegangen sind.Gestern noch haben die „Volksparteien“einmütig die Notwendigkeitder Allgemeinen Wehrpflicht „von derKanzel“ verkündet; sie merken nicht,dass sie längst zu Sterbehelfern derWehrpflicht geworden sind, angefangenmit der Postkartenlösung (HeinerGeißler, CDU), die das Verweigernso leicht und verlogen gemacht hat– Ausnahmen bestätigen die Regel –bis hin zu der Tatsache, dass inzwischenmehr junge Männer „zivilen Ersatzdienst“(so die richtige Bezeichnung)als Grundwehrdienst leisten.De iure war und ist der Wehrdienstauf der Grundlage der AllgemeinenWehrpflicht die Regel, und der zivileErsatzdienst – wie der Begriff vermittelt– die Ausnahme. Diese Positionist auch heute noch stichhaltig undwahrhaftig im Sinne des seinerzeitigenGesetzgebers. Das hat der zeitgeisthörigen„68er Spätlese“ schondamals (70/80er Jahre) nicht gepasst.Seit vielen Jahren setzen sie mit billigemPopulismus diese wert-volle Errungenschaftder wehrhaften Demokratienach dem Motto: „Wie es euchgefällt“ aufs Spiel. De facto ist der zivileErsatzdienst inzwischen zur Regelgeworden – verdrehte Welt. Diese dieAllgemeine Wehrpflicht aushöhlendeEntwicklung sollte vordergründigWehrgerechtigkeit (ein komischer Begriff)herstellen, hat aber bestenfallsein wenig mehr „Dienstgerechtigkeit“herbeimanipuliert. Der Umgang desGesetzgebers mit der AllgemeinenWehrpflicht erinnert den Autor andas Kinderlied von den „Zehn KleinenNegerlein“.AUFTRAG <strong>279</strong> • AUGUST 2010VON HELMUT P. JERMERAls kritischer Betrachter derEntwicklung der Allgemeinen Wehrpflichtvon 1956 bis heute stelle ichetliche Ungereimtheiten fest. M.E.waren und sind sich die politischenVerantwortlichen nicht immer bewusst(gewesen), dass ihr Umgang mit derWehrpflicht am Ende zu ihrer (de jure)Aussetzung und (de facto) Abschaffungführen wird.Volker Rühe behauptete als Bundesministerder Verteidigung schonMitte der 90er Jahre, wir seien „vonFreunden umzingelt“. Geografischgesehen hat(te) er recht. Sicherheitspolitischist diese Aussage angesichtsder diffusen terroristischen Gefahr mitihren asymmetrischen Bedrohungsformenkritisch. Einerseits hat sich die„euregionale“ Sicherheitslage in denletzten zwei Jahrzehnten deutlich stabilisiert,anderseits beantragen globalvagabundierende Terroristen keineEinreisevisa. Für die (inländische)Terrorbekämpfung ist nach der Verfassungdie Polizei zuständig, Wehrpflichtigekönnten einen eventuellenPersonalmangel im Bereich der innerenSicherheit also kaum kompensieren.Im übrigen hat der „Erfinder“ derallgemeinen Wehrpflicht, der FranzoseLazare N. M. Carnot (von 1793 bis1797 Organisator der französischenLandesverteidigung), schon seinerzeitdie Bedingung an die Wehrpflicht geknüpft,dass man junge Männer nurdann in Pflicht nehmen darf, wenndie Nation in existentieller Gefahr sei.Wer also die Allgemeine Wehrpflichtbeibehalten will, muss sie glaubwürdig(!)begründen. Darauf hat der ehemaligeBundespräsident Roman Herzogbeim 40jährigen (1995) Bestehender Bundeswehr vor Kommandeurenhingewiesen: „Die Wehrpflicht ist einso tiefer Eingriff in die individuelleFreiheit des jungen Bürgers, dassihn der demokratische Rechtsstaatnur fordern darf, wenn es die äußereSicherheit des Staates wirklich gebietet.Sie ist also kein allgemeingültigesewiges Prinzip, sondern sie ist auchabhängig von der konkreten Sicherheitslage.Ihre Beibehaltung, Aussetzungoder Abschaffung und ebensodie Dauer des Grundwehrdienstesmüssen sicherheitspolitisch begründetwerden können. Gesellschaftspolitische,historische, finanzielle undstreitkräfteinterne Argumente könnendann ruhig noch als Zusätze verwendetwerden. Aber sie werden im Gesprächmit dem Bürger nie die alleinigeBasis für Konsens sein können.Wehrpflicht glaubwürdig zu erhalten,heißt also zu erklären, weshalb wir sietrotz des Wegfalls der unmittelbarenäußeren Bedrohung immer noch benötigen.“Auch wenn das Bundesverfassungsgerichtdie „Dienstgerechtigkeit“relativiert und verwässert hatund ausschließlich vom politisch entschiedenenBedarf(?) der Streitkräfteabhängig sieht - es war und ist dennochungerecht, wenn junge Männerjahrgangsweise unterschiedlich belastetwerden, und Frauen – ich habegelesen, dass ca. ein Drittel kinderlosbleiben – überhaupt nicht herangezogenwerden. Und warum hat sicheigentlich bisher niemand aufgeregt,dass nur Familien (mit Söhnen) belastetwurden und immer noch werden?Welchen Beitrag leisten eigentlichEheleute ohne Kinder oder Familien,die keine Söhne haben? Dass einigeGruppen belastet werden und anderenicht, ist ungerecht.Das Herumspielen (Kompensieren)mit Tauglichkeits- und Freistellungskriterien– nicht einmal die Hälfteeines Jahrgangs wird zurzeit zumWehr- oder zivilen Ersatzdienst herangezogen(Kompass 6/10, S. 10)– trägt ebenfalls nicht zur Dienstgerechtigkeitbei. Ebenso merkwürdigwar und ist die bis heute fünf Mal23

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