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Glossar der Metrologie - DAM

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Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)VertrauensbereichAus Stichprobenergebnissen berechneter Schätzbereich, <strong>der</strong> den wahren Wert des zuschätzenden Parameters auf dem vorgegebenen Vertrauensniveau 1 − α einschließt.BegriffsverzeichnisER: EichrechtDIN 55 350-24, 11.82, Nr. 2.2AkkreditierungBestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eineKonformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmteKonformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 5.6AkkreditierungsstelleBefugte Stelle, die Akkreditierungen durchführt.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 2.6Amtlicher VerkehrAnknüpfungspunkt für Rechtsfolgen im Mess- und Eichwesen. Es ist je<strong>der</strong> Vorganghoheitlicher o<strong>der</strong> schlicht verwalten<strong>der</strong> Tätigkeit.Beispiel: Angabe gesetzlicher Einheiten (§ 1 Abs. 2 EinhG).Anerkannte Regeln <strong>der</strong> TechnikVerweisung auf anerkannte Regeln <strong>der</strong> Technik ist ein rechtstechnisches Hilfsmittel desGesetz- und Verordnungsgebers, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. DieAlternative ist die starre Verweisung auf technische Regeln (§ 23 EichG).AnerkennungAnerkennung <strong>der</strong> Ergebnisse von Konformitätsbewertungen.Akzeptieren <strong>der</strong> Gültigkeit eines Konformitätsbewertungsergebnisses, das von eineran<strong>der</strong>en Person o<strong>der</strong> Stelle vorgelegt wird.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 7.5Anerkennung eines QMSBestätigung einer benannte Stelle, dass das QMS eines Herstellers den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>Richtlinie 90/384/EWG entspricht.S. 3 Verwaltungsvorschriften gesetzliches Messwesen; Anerkennung- und Überwachungvon QMS bei Herstellern von nichtselbsttätigen Waagen vom 08. März 2004AusschankmaßeEin Hohlmaß (beispielsweise ein Maß in Form eines Trinkglases, Kruges, Bechers), das fürdie Bestimmung eines festgelegten Volumens einer zum sofortigen Verbrauch verkauftenFlüssigkeit (ausgenommen Arzneimittel) ausgelegt ist.S. 73 Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004Seite 17 von 59

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