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Glossar der Metrologie - DAM

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Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Parametrieren, gesichertEinstellen von Parametern, die eichtechnisch gesichert werden sollen, auf ihren Sollwert.Die Sicherung muss zum Parametrieren verletzt werden o<strong>der</strong> es muss eine Eintragung inein eichtechnisches Logbuch erfolgenAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; PTB-A 50.7, 04.02Parametrieren, ungesichertEinstellen von Parametern, die nicht durch eine eichtechnische Sicherung geschützt sind,auf ihren Sollwert. Unabhängig davon kann eine Sicherung durch den Messgerätebesitzervorgenommen werden. Das ungesicherte Parametrieren erfolgt vor Ort direkt am Gerät.Anfo<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; PTB-A 50.7, 04.02Prävention, doppelteEin im Schrifttum geprägter Begriff um deutlich zu machen, dass im klassischen deutschenEichrecht ein Messgerät bevor es in den Markt gebracht werden kann einer Zulassung undeiner Eichung (als Stück o<strong>der</strong> Stichprobenprüfung) unterliegt.ProbenahmeProduktPrüfanweisungPrüfenPrüfscheinBereitstellung einer Probe des Gegenstandes <strong>der</strong> Konformitätsbewertung nach einemVerfahren.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 4.1Ergebnis eines Prozesses.DIN EN SO/IEC 17000, 03.05, Nr. 3.3Vorschrift wie eine Prüfung durchzuführen ist.Ermittlung eines o<strong>der</strong> mehrerer Merkmale an einem Gegenstand <strong>der</strong>Konformitätsbewertung nach einem VerfahrenDIN EN ISO/ IEC 17000, 03.05, Nr. 4.21. Bescheinigung des Ergebnisses einer durchgeführten Prüfung.2. Prüfscheine sind Hilfsdokumente, die dazu dienen, Bauartprüfungen zu erleichtern. Siewerden für Module und Zusatzeinrichtungen einer nichtselbttätigen Waagen ausgestellt.WELMEC 2.5, 09.02, Nr. 2.8Prüfstelle, (staatlich anerkannte)Prüfstellen zur Eichung von Messgeräten, die im geschäftlichen Verkehr bei <strong>der</strong> Abgabevon Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme verwendet werden, werden von denEichbehörden im Benehmen mit <strong>der</strong> PTB anerkannt.Seite 31 von 59Die Eichbehörden führen die Aufsicht über die anerkannten Prüfstellen.Leiter und Stellvertreter von anerkannten Prüfstellen werden öffentlich bestellt.

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