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Glossar der Metrologie - DAM

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Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)insbeson<strong>der</strong>e dann zu, wenn durch rationelle Prüfmethoden große Stückzahlen vonMessgeräten geprüft werden können.EichamtAmt <strong>der</strong> für das gesetzliche Messwesen zuständigen Eichbehörde <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.Eichamtliche ÜberwachungSämtliche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, zu denen die Eichbehörde für denVollzug des Eichgesetzes berechtigt ist.Beispiele:Auskunft und Nachschau: Von verantwortlichen Personen eichpflichtiger Messgeräte sindEichbeamten die erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte zu erteilen und das Betreten von Grundstückenund Geschäftsräumen sowie messtechnische Prüfungen und Besichtigungen zu dulden.weitere: Fertigpackungskontrolle, Marktaufsicht.§ 16 Eichgesetz vom 23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007EichbediensteteEichbehördeEichdirektionEichfähigkeitLandesbedienstete(r), die für den Vollzug eichrechtlicher Vorschriften zuständig sind.Die für das Eichwesen zuständige Län<strong>der</strong>behörde (Eichaufsichtsbehörde u. Eichämter).Als Eichaufsichtsbehörde führt sie die technische Aufsicht über die Eichämter und diestaatlich anerkannten Prüfstellen aus. Sie ist dem für das Eichwesen zuständigeLandesministerium (vorwiegend dem Wirtschaftsministerium) nachgeordnet.Beim dreistufigen Aufbau <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>behörden in Flächenstaaten ist es die Mittelbehörde,die insbeson<strong>der</strong>e die technische Aufsicht über die Eichämter und die staatlich anerkanntenPrüfstellen ausübt.Ein Messgerät ist eichfähig, wenn seine Bauart durch die Bundesanstalt o<strong>der</strong> die Art desMessgerätes allgemein zur Eichung zugelassen ist. Bei <strong>der</strong> allgemeinen Zulassung und<strong>der</strong> Bauartzulassung wird jeweils zwischen <strong>der</strong> Zulassung zur Innerstaatlichen Eichungund Zulassung zur EWG-Ersteichung unterschieden.Hinweis: Begriff „Eichfähigkeit“ ist nicht mehr zu verwenden im Zusammenhang mitMessgeräten welche den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinien 90/384/EWG und 2004/22/EGunterliegen.§ 14a Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007EichfehlergrenzenEichfehlergrenzen sind die durch die Eichordnung (Anlage <strong>der</strong> Eichordnung) o<strong>der</strong> durchdie Zulassung vorgeschriebenen Fehlergrenzen. Sie gelten bei <strong>der</strong> Eichung einesMessgerätes.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 5.2EichgesetzGesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) -EichG- .Bundesrechtliche Grundlage für den Aufgabenvollzug durch die Physikalisch-TechnischeBundesanstalt (PTB) und die zuständigen Behörden. Dies sind die durch Landesrechtbestimmten Eichbehörden.Seite 21 von 59

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