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Glossar der Metrologie - DAM

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Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Hinweise zur Nutzung des <strong>Glossar</strong>s (pdf-Datei)1. Wie finde ich schnell ein bestimmtes StichwortBenutzen Sie die „Suchen“-Funktion des Acrobat Rea<strong>der</strong>:• Klicken Sie auf den „Suchen“-Button• Geben Sie das gesuchte Stichwort ein• Die Suchfunktion führt Sie zu allen Stellen im <strong>Glossar</strong>, an denen das gesuchte Stichwortvorkommt.2. Wie finde ich themenbezogene Begriffe?Nutzen Sie die „Lesezeichen“-Funktion des Acrobat Rea<strong>der</strong>:• Klicken Sie auf die Registerkarte „Lesezeichen“• Die Struktur <strong>der</strong> Lesezeichen entspricht dem Inhaltsverzeichnis des <strong>Glossar</strong>s• Klicken Sie auf den gewünschten Fachbereich (z. B. „Fertigpackungen“), o<strong>der</strong> Begriffum direkt an die entsprechende Stelle im <strong>Glossar</strong> zu gelangen.3. Wie werden die Begriffe im <strong>Glossar</strong> dargestellt?Das Begriffsverzeichnis ist in 6 Fachbereiche geglie<strong>der</strong>t, nach den Buchstaben GM – AV.Die einzelnen Fachbereiche sind alphabetische geordnet.Hier sein Begriffe in „Normendefinition mit Quellenangabe“ in Standardschrift o<strong>der</strong> in„Prägnanter Kurzfassung“ in Kursivschrift aufgenommen und erläutert.Es gibt überlappende Begriffe, die unterschiedlichen Fachbereichen zugeordnet werdenkönnen.Beispiel:KorrektionNormendefinitionmit Quellenangabe(Standardschrift)Berücksichtigung <strong>der</strong> systematischen Messabweichung.Wert, <strong>der</strong> nach algebraischer Addition zum unberichtigten Messergebnis o<strong>der</strong> zumMesswert die bekannte systematische Messabweichung ausgleicht.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 3.4.3Prägnante Kurzfassung(kursiv)Querverweis auf einen im<strong>Glossar</strong> geson<strong>der</strong>tabgehandelten Begriff (fett)4. Und wenn ich den gesuchten Begriff im <strong>Glossar</strong> nicht finde?Unter „Links“ finden Sie einige Tipps zu themenbezogenen <strong>Glossar</strong>ien im Internet.Die <strong>DAM</strong> übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte <strong>der</strong> angegebenen Internetseiten.Seite 3 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)BegriffsverzeichnisGM: Grundlagen <strong>der</strong> MesstechnikBasiseinheitBasisgrößeBerichtigenBezugsnormalBasiseinheiten sind die in einem Einheitensystem festgelegten Einheiten,z. B. im Internationalen Einheitensystem (SI) das Meter für die Basisgröße Länge, dieLichtstärke Candela.Basisgrößen sind die in einem Einheitensystem festgelegten Größen, z. B. im SI-Einheitensystem sind es sieben Größen, d. h. Länge, Masse, Zeit, elektrische Stromstärke,thermodynamische Temperatur, Stoffmenge und Lichtstärke.Beseitigen <strong>der</strong> im unberichtigten Messergebnis enthaltenen bekannten systematischenMessabweichungen.DIN 1319-1, 1.95, Nr. 3.4.2Normal, im allgemeinen von <strong>der</strong> höchsten verfügbaren Genauigkeit an einem betrachtetenOrt o<strong>der</strong> bei einer Organisation, von dem dort Messungen abgeleitet werden.abgeleitet aus VIM, 1994, Nr. 6BezugstemperaturTemperatur, bei <strong>der</strong> die in <strong>der</strong> Spezifikation aufgeführten messtechnischen Daten desPrüflings eingehalten werden.EinflussgrößeEinheitEinheit, -SIGröße, die nicht Messgröße ist, jedoch das Messergebnis beeinflusst.Internationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 2.7Durch Vereinbarung festgelegte spezielle Größe, mit <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Größen gleicher Artverglichen werden, um das Verhältnis zu dieser Größe auszudrücken.Internationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 1.7SI-Einheiten sind die SI-Basiseinheiten und die abgeleiteten SI-Einheiten.DIN 1301-1, 10.02, Nr. 3.2Einheit, abgeleiteteAbgeleitete SI-Einheiten sind solche, die nur mit dem Zahlenfaktor 1 aus den SI-Basiseinheiten abgeleitet werden.Beispiel: abgeleitete Einheit für die Kraft: Newton (N) ausgedrückt durch BasiseinheitenMeter, Kilogramm und Sekunde:Seite 4 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)1 N = mkgs −2EinheitensystemNeben dem Internationalen Einheitensystem (SI) existieren weitere Einheitensysteme, diesich auf an<strong>der</strong>e Basiseinheiten beziehen.Beispiel: das MKS-System verwendet für die Mechanik die Basiseinheit m, kg und s.Das Internationale Einheitensystem (SI) verwendet die sieben Basisgrößen zurBeschreibung physikalischer Größen.Einheitensystem, Internationales (SI)Siehe "Einheitensystem"EinheitengesetzDas Einheitengesetz verleiht dem Internationalen Einheitensystem nationaleRechtsverbindlichkeit. Hierauf gründet sich die Ausführungsverordnung zumEinheitengesetz, die die gesetzlichen Einheiten und Einheitenzeichen festlegt undhinsichtlich <strong>der</strong> Definitionen <strong>der</strong> Einheiten auf die Norm DIN 1301 Teil 1, 12/85 verweist.Einheitengesetz vom 22.02.1985EinheitenzeichenDie Namen <strong>der</strong> in Deutschland gebräuchlichen Einheiten sind Substantive und daher großzu schreiben. Je<strong>der</strong> Einheit ist zur formelmäßigen Darstellung ein Einheitenzeichen - meistdurch Beschluss internationaler Gremien - zugeordnet. Bei denjenigen Einheitenzeichen,bei denen <strong>der</strong> Name <strong>der</strong> Einheit von dem Eigennamen einer Persönlichkeit hergeleitet ist,ist <strong>der</strong> Anfangsbuchstabe des Einheitenzeichens groß zu schreiben. Alle übrigenEinheitenzeichen werden in <strong>der</strong> Regel klein geschrieben. Hinter Einheitenzeichen stehtkein Punkt.Beispiel: das Meter (Einheitenzeichen: m)Handbuch SI-Einheiten, 1979Erwartungswert (einer Messgröße)Ein ideeller Wert, dem man sich nur durch endlich viele Messwerte nähern kann.Wert, <strong>der</strong> zur Messgröße gehört und dem sich das arithmetische Mittel <strong>der</strong> Messwerte<strong>der</strong> Messgröße mit steigen<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Messwerte nähert, die aus Einzelmessungenunter denselben Bedingungen gewonnen werden können.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 3.3ErweiterungsfaktorZahlenfaktor mit dem die kombinierte Standardunsicherheit multipliziert wird, um eineerweiterte Messunsicherheit zu erhalten.ISO "Guide to the expression of uncertainty in measurement", 1993,Nr. 2.3.6GenauigkeitGenauigkeit eines MessgerätesQualitative Bezeichnung für das Ausmaß <strong>der</strong> Annäherung von Ermittlungsergebnissen anden Bezugswert (wahrer Wert o<strong>der</strong> richtiger Wert).DIN 55 350-13, 07.87, Nr. 2.1Seite 5 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Fähigkeit eines Messgerätes, Werte <strong>der</strong> Ausgangsgröße in <strong>der</strong> Nähe des wahren Werteszu liefern.Internationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 5.18Größe, Dimension einerUnter <strong>der</strong> Dimension einer physikalischen Größe versteht man den Anteil, <strong>der</strong> nur dieQualität enthält. Dimensionen dienen nur zur Beschreibung <strong>der</strong> qualitativen Eigenschaftenphysikalischer Größen.Beispiel: Länge, Breite, Höhe, Radius und Durchmesser haben alle die Dimension„Länge" trotz <strong>der</strong> verschiedenen Sachbezüge.Größe, messbareEigenschaft eines Phänomens, eines Körpers o<strong>der</strong> einer Substanz, die qualitativbeschreiben und quantitativ ermittelt werden kann.Internationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 1.1Größe, physikalischeSiehe "Größe, messbar"GrößengleichungPhysikalische Gleichungen geben Beziehungen zwischen physikalischen Größen, zwischenEinheiten o<strong>der</strong> zwischen Zahlenwerten wie<strong>der</strong>. In den Gleichungen stehen Zeichen, dieentwe<strong>der</strong> physikalische Größen, Einheiten o<strong>der</strong> Zahlenwerte bedeuten. Man unterscheidetdaher Größengleichungen (in ihnen stehen nur Größen), Einheitengleichungen (sie gebenBeziehungen zwischen Einheiten wie<strong>der</strong>) und Zahlenwertgleichungen (in ihnen stehen nurZahlenwerte).Beispiel: die Auswertung <strong>der</strong> Größengleichung v = s/t liefert bei einem bestimmtenVorgang immer das gleiche Ergebnis, unabhängig davon, in welchen Einheiten einespezielle Weglänge und eine bestimmte Zeitspanne gemessen worden sind.GrößenwertJustierungKalibrierscheinKalibrierungSpezielle Größe, dargestellt als Produkt aus Zahl und EinheitInternationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 1.18Einstellen o<strong>der</strong> Abgleichen eines Messgerätes, um systematische Messabweichungensoweit zu beseitigen, wie es für die vorgesehene Anwendung erfor<strong>der</strong>lich ist. Justierungerfor<strong>der</strong>t einen Eingriff, <strong>der</strong> das Messgerät bleibend verän<strong>der</strong>t.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 4.11Bescheinigung des Ergebnisses einer durchgeführten Kalibrierung.Tätigkeit zur Ermittlung des Zusammenhanges zwischen den ausgegebenen Werten einesMessgerätes o<strong>der</strong> einer Messeinrichtung o<strong>der</strong> den von einer Maßverkörperung o<strong>der</strong> voneinem Referenzmaterial dargestellten Werten und den dazugehörigen, durch Normalefestgelegten Werten einer Messgröße unter vorgegebenen Bedingungen.Internationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 6.11Seite 6 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)KlassierungZuordnung von Gegenständen zu bestimmten Gruppen (Klassen) mit festgelegtenEigenschaften.Zuordnen <strong>der</strong> Elemente einer Menge zu festgelegten Klassen von Merkmalswerten.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 2.1.5Kombinierte StandardunsicherheitStandardunsicherheit eines Messergebnisses, wenn dieses Ergebnis aus den Werten einerAnzahl an<strong>der</strong>er Größen gewonnen wird. Sie ist gleich <strong>der</strong> positiven Quadratwurzel einerSumme von Glie<strong>der</strong>n, wobei die Glie<strong>der</strong> Varianzen o<strong>der</strong> Kovarianzen dieser an<strong>der</strong>enGrößen sind, gewichtet danach, wie das Messergebnis mit Än<strong>der</strong>ungen dieser Größenvariiert.ISO "Guide to the expression of uncertainty measurement", 1993, Nr. 2.3.4KorrektionLuftauftriebBerücksichtigung <strong>der</strong> systematischen Messabweichung.Wert, <strong>der</strong> nach algebraischer Addition zum unberichtigten Messergebnis o<strong>der</strong> zumMesswert die bekannte systematische Messabweichung ausgleicht.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 3.4.3Auftriebskraft, die <strong>der</strong> Gewichtskraft eines in <strong>der</strong> Luft befindlichen Körpers entgegenwirkt.MaßverkörperungGerät, das einen o<strong>der</strong> mehrere feste Werte in einer Größe darstellt o<strong>der</strong> liefert.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 4.5MessabweichungAbweichung eines aus Messungen gewonnen und <strong>der</strong> Messgröße zugeordneten Wertesvom wahren Wert. Ist m <strong>der</strong> <strong>der</strong> Messgröße zugeordnete Wert und x w ihr wahrerWert, so ist die Messabweichung des zugeordneten Wertes m−x wDIN 1319-1, 01.95, Nr. 3.5 Anm. 1Messabweichung eines MessgerätesDerjenige Betrag zur Messabweichung, <strong>der</strong> durch ein Messgerät verursacht wird.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 5.10Messabweichung eines Messgerätes, festgestellte systematischeGeschätzter Betrag eines Messgerätes zur systematischen Messabweichung(= arithmetisches Mittel <strong>der</strong> "angezeigten Werte" <strong>der</strong> Messgröße minus richtiger Wert).DIN 1319-1, 01.95, Nr. 5.11Messabweichung, systematischeMittelwert, <strong>der</strong> sich aus einer unbegrenzten Anzahl von Messungen <strong>der</strong>selben Messgrößeergeben würde, die unter Wie<strong>der</strong>holungsbedingungen ausgeführt wurden, minus demwahren Wert <strong>der</strong> Messgröße.Seite 7 von 59Internationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 3.14


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)SekundärnormalEin Normal, das mit einem Primärnormal verglichen wird.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 4.7StandardunsicherheitAls Standardabweichung ausgedrückte Unsicherheit des Ergebnisses einer Messung.ISO "Guide to the expression of uncertainty measurement", 1993, Nr. 2.3.1Wahrer Wert (einer Größe)Wert, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Definition einer betrachteten speziellen Größe übereinstimmt.Internationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 1.19Wie<strong>der</strong>holbedingungenBedingungen, unter denen wie<strong>der</strong>holt einzelne Messwerte für dieselbe spezielleMessgröße unabhängig voneinan<strong>der</strong> so gewonnen werden, dass die systematische (Mess-)Abweichung für jeden Messwert die gleiche bleibt.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 2.7Wie<strong>der</strong>holstandardabweichungStandardabweichung von Messwerten unter Wie<strong>der</strong>holbedingung. Bei genügen<strong>der</strong>Anzahl von Messwerten kann die (empirische)Standardabweichung s= 1n∑ xn−1 i−x 2i=1die Wie<strong>der</strong>holstandardabweichung σ r ersetzen.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 3.8 Anm. 2mit i = 1,....., nZählenErmitteln des Wertes <strong>der</strong> Messgröße "Anzahl <strong>der</strong> Elemente einer Menge".DIN 1319-1, 01.95, Nr. 2.1.3Zertifiziertes ReferenzmaterialReferenzmaterial mit einem Zertifikat, in dem unter Angabe <strong>der</strong> Unsicherheit und deszugehörigen Vertrauensniveaus ein o<strong>der</strong> mehrerer Merkmalswerte aufgrund einesErmittlungsverfahrens zertifiziert sind, mit dem die Rückverfolgbarkeit <strong>der</strong> Werte auf einegenaue Realisierung <strong>der</strong> Einheit erreicht wird.BegriffsverzeichnisInternationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 6.14QS: Qualitätsmanagement und StatistikAnnahmezahlIn Stichprobenanweisungen zur Attributprüfung festgelegte Höchstanzahl fehlerhafterEinheiten o<strong>der</strong> festgelegte Höchstzahl von Fehlern in den Stichproben, bei denen dasPrüflos angenommen wird.DIN 55 350-31, 12.85, Nr. 4.1Seite 12 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Annehmbare Qualitätsgrenzlage (AQL)Qualitätslage, die, wenn eine kontinuierliche Serie von Losen betrachtet wird, imZusammenhang mit Stichprobenprüfungen die Grenze <strong>der</strong> zufriedenstellenden mittlerenQualitätslage ist.DIN ISO 2859-1, 01.04, Nr. 5Arithmetischer MittelwertLiegen n unter Wie<strong>der</strong>holbedingungen gewonnene Messwertex i (i = 1, ...., n) vor und wird mit diesen Messwerten das arithmetische Mittel (auch: <strong>der</strong>arithmetische Mittelwert) x= 1 n ∑ i=1nx igebildet,so ist dieses Mittel das unberichtigte Messergebnis.DIN 1319-1, 01.95, Anmerkung in Nr. 3.4AuditAuditorAufzeichnungDurchschlupfEinheitFehlerSystematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung vonAuditnachweisen und zu <strong>der</strong>en objektiver Auswertung um zu ermitteln, inwieweitAuditkriterien erfüllt sind.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.9.1Person mit den dargelegten persönlichen Eigenschaften und <strong>der</strong> Kompetenz, ein Auditdurchzuführen.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.9.9z.B. Prüfprotokolle, Auditberichte.Dokument, das erreichte Ergebnisse angibt o<strong>der</strong> einen Nachweis ausgeführter Tätigkeitbereit stellt.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.7.6Prozentualer Anteil nicht als fehlerhaft erkannter Teile eines Loses aufgrund einesStichprobenverfahrens.Der Durchschlupf (AOQ) ist <strong>der</strong> Erwartungswert <strong>der</strong> Qualitätslage aller annehmbarenund aller zunächst unannehmbaren Lose, nachdem letztere wirksam zu 100% geprüft undalle fehlerhaften Einheiten durch fehlerfreie ersetzt wurden.DIN ISO 2859-1, 01.04, Nr. 12.3Das was einzeln beschrieben und betrachtet werden kann.DIN EN ISO 2859-1, 01.04, Nr. 3.1.4Nichterfüllung einer Anfor<strong>der</strong>ung.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.6.2Seite 13 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)GrundgesamtheitGesamtheit <strong>der</strong> in Betracht gezogenen Einheiten.DIN 55 350-14, 12.85, Nr. 1KompetenzNachgewiesene persönliche Eigenschaften und nachgewiesene Eignung zur Anwendungvon Wissen und Fertigkeiten.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.9.14KorrekturmaßnahmeMaßnahmen zur Beseitigung <strong>der</strong> Ursachen eines erkannten Fehler o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>enerkannten unerwünschten Situation.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.6.5LosLosumfangMenge eines Produktes, das unter Bedingungen entstanden ist, die als einheitlichangesehen werden.Zusammengestellte, festgelegte Menge von Einheiten (Produkten, Einheiten o<strong>der</strong>Dienstleistungen).DIN ISO 2859-1, 01.04, Nr. 3.1.13Anzahl <strong>der</strong> Einheiten im Los.DIN ISO 2859-1, 01.04, Nr. 3.1.14Nachweis, objektiverDaten, welche die Existenz o<strong>der</strong> Wahrheit von etwas bestätigen.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.8.1OperationscharakteristikGraphische Darstellung <strong>der</strong> Annahmewahrscheinlichkeit abhängig von <strong>der</strong> Qualitätslage.Zeigt den Prozentsatz von Losen an, von denen erwartet werden kann, dass sie beiverschiedenen Stichprobenanweisungen bei einer gegebenen Qualitätslage des Prozessesangenommen werden.DIN ISO 2859-1, 01.04, Nr. 12.1PrüfniveauQualifikationQualitätBeziehung zwischen Los- und Stichprobenumfang unter Beachtung von Qualitätslage,Prüfaufwand und hinzunehmenden Risiken.Wurde durch „Kompetenz“ ersetzt.Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale (kennzeichnende Eigenschaften) Anfor<strong>der</strong>ungenerfüllt.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.1.1Seite 14 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)QualitätsauditSiehe „Audit“QualitätsauditorSiehe „Auditor“QualitätsaufzeichnungSiehe „Aufzeichnung“.Qualitätsmanagementsystem (QMS)Management-System zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.2.3Qualitätsmanagement-HandbuchDokument, in dem das Qualitätsmanagementsystem einer Organisation festgelegt ist.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.7.4QualitätspolitikÜbergeordnete Absichten und Ausrichtung einer Organisation zur Qualität, wie sie von <strong>der</strong>obersten Leitung formell ausgedrückt werden.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.2.4QualitätssicherungTeil des Qualtiätsmanagements <strong>der</strong> auf das Erzeugen von Vertrauen darauf gerichtet ist,dass Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen erfüllt werdenDIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.2.11Qualitätssicherungssystemseit August 1994: Qualitätsmanagementsystem.RückverfolgbarkeitDokumentierte lückenlose Nachweise.Möglichkeit, den Werdegang, die Verwendung o<strong>der</strong> den Ort des Betrachtens zu verfolgen.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.5.4RückweisezahlIn Stichprobenanweisungen zur Attributprüfung festgelegte Mindestzahl fehlerhaftenEinheiten o<strong>der</strong> festgelegte Mindestzahl von Fehlern in den Stichproben, bei denen dasPrüflos zurückgewiesen wird.DIN 55 350-31, 12.85, Nr. 5.1Rückzuweisende Qualitätslage (LQ)Qualitätslage, <strong>der</strong> eine kleine Annahmewahrscheinlichkeit zugeordnet ist (interessant fürKunden).Für den Fall <strong>der</strong> Betrachtung eines einzelnen Prüfloses eine Qualitätslage, die für denZweck <strong>der</strong> Stichprobenprüfung auf eine kleine Annahmewahrscheinlichkeit begrenzt ist.Seite 15 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)DIN ISO 2859-1, 01.04, Nr. 3.1.28SpannweiteGrößter minus kleinster Beobachtungswert.DIN 55 350-23, 04.83, Nr. 5.1StandardabweichungPositive Quadratwurzel aus <strong>der</strong> Varianz.DIN 55 350-23, 04.83, Nr. 5.4StichprobeSatz von einer o<strong>der</strong> mehreren Einheiten, die aus einem Los entnommen sind, mit dem Ziel,Informationen über das Los bereitzustellen.DIN ISO 2859-1, 01.04. Nr. 3.1.15StichprobenanweisungZusammenstellung des anzuwendenden Stichprobenumfangs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> anzuwendendenStichprobenumfänge sowie <strong>der</strong> zugehörigen Annahmekriterien für das Prüflos.DIN ISO 2859-1, 01.04, Nr. 3.1.17StichprobenplanZusammenstellung von Stichprobenanweisungen mit Regeln für den Wechsel von einer zueiner an<strong>der</strong>en Stichprobenanweisung.DIN ISO 2859-1, 01.04. Nr. 3.1.18ValidierungVarianzBestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass Anfor<strong>der</strong>ungen füreinen spezifischen beabsichtigten Gebrauch o<strong>der</strong> Anwendung erfüllt sind.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.8.5Summe <strong>der</strong> quadrierten Abweichungen <strong>der</strong> Beobachtungswerte von ihrem arithmetischenMittelwert dividiert durch die um 1 vermin<strong>der</strong>te Anzahl <strong>der</strong> Beobachtungswerte.σ 2 = 1 ∑ n xn−1 i−x 2i =1DIN 55 350-23, 04.83, Nr. 5.3VariationskoeffizientStandardabweichung dividiert durch den Betrag des arithmetischen Mittelwerts.DIN 55 350-23, 04.83, Nr. 5.5VerifizierungBestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass festgelegteAnfor<strong>der</strong>ungen erfüllt sind.DIN EN ISO 9000, 12.05, Nr. 3.8.5Seite 16 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)VertrauensbereichAus Stichprobenergebnissen berechneter Schätzbereich, <strong>der</strong> den wahren Wert des zuschätzenden Parameters auf dem vorgegebenen Vertrauensniveau 1 − α einschließt.BegriffsverzeichnisER: EichrechtDIN 55 350-24, 11.82, Nr. 2.2AkkreditierungBestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eineKonformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmteKonformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 5.6AkkreditierungsstelleBefugte Stelle, die Akkreditierungen durchführt.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 2.6Amtlicher VerkehrAnknüpfungspunkt für Rechtsfolgen im Mess- und Eichwesen. Es ist je<strong>der</strong> Vorganghoheitlicher o<strong>der</strong> schlicht verwalten<strong>der</strong> Tätigkeit.Beispiel: Angabe gesetzlicher Einheiten (§ 1 Abs. 2 EinhG).Anerkannte Regeln <strong>der</strong> TechnikVerweisung auf anerkannte Regeln <strong>der</strong> Technik ist ein rechtstechnisches Hilfsmittel desGesetz- und Verordnungsgebers, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. DieAlternative ist die starre Verweisung auf technische Regeln (§ 23 EichG).AnerkennungAnerkennung <strong>der</strong> Ergebnisse von Konformitätsbewertungen.Akzeptieren <strong>der</strong> Gültigkeit eines Konformitätsbewertungsergebnisses, das von eineran<strong>der</strong>en Person o<strong>der</strong> Stelle vorgelegt wird.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 7.5Anerkennung eines QMSBestätigung einer benannte Stelle, dass das QMS eines Herstellers den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>Richtlinie 90/384/EWG entspricht.S. 3 Verwaltungsvorschriften gesetzliches Messwesen; Anerkennung- und Überwachungvon QMS bei Herstellern von nichtselbsttätigen Waagen vom 08. März 2004AusschankmaßeEin Hohlmaß (beispielsweise ein Maß in Form eines Trinkglases, Kruges, Bechers), das fürdie Bestimmung eines festgelegten Volumens einer zum sofortigen Verbrauch verkauftenFlüssigkeit (ausgenommen Arzneimittel) ausgelegt ist.S. 73 Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004Seite 17 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)BefundprüfungBeglaubigungDurch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät dieVerkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zulassungentspricht.Die Befundprüfung kann von jedem, <strong>der</strong> ein begründetes Interesse an <strong>der</strong> Messrichtigkeitdes Messgerätes darlegt, beantragt werden.Bei <strong>der</strong> Befundprüfung an einem geeichten Messgerät gelten die Verkehrsfehlergrenzenund die sonstigen Anfor<strong>der</strong>ung die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Eichung gegolten haben. In allenan<strong>der</strong>en Fällen gelten die zum Zeitpunkt des Antrags <strong>der</strong> Befundprüfung maßgebendenVerkehrsfehlergrenzen und sonstigen Anfor<strong>der</strong>ungen.§ 32 Eichordnung vom 12.08.88, mit Än<strong>der</strong>ung 2007innerstaatliche Eichung bestimmter Messgeräte durch eine staatlich anerkanntePrüfstelle.Der Begriff Beglaubigung wurde ab 01.09.2000 durch Eichung ersetzt.Eichpflichtige Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr bei <strong>der</strong> Abgabe vonElektrizität, Gas, Wasser o<strong>der</strong> Wärme verwendet werden, werden von einer staatlichanerkannten Prüfstelle seit 01.09.2000 nicht mehr beglaubigt son<strong>der</strong>n geeicht.Stempelzeichen sind das Eichzeichen <strong>der</strong> Prüfstelle und die Jahresbezeichnung. DasEichzeichen für die EWG-Ersteichung darf nur von einer Prüfstelle bei einemHerstellerbetrieb angebracht werden.§ 59 Eichordnung vom 12.08.1988Beleihung von privaten Unternehmen mit hoheitlichen AufgabenPrüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärmekönnen auf Antrag staatlich anerkannt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungenerfüllen (Beliehene Unternehmen).§ 47 Abs. 1 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Benennunghoheitliche Ermächtigung einer Konformitätsbewertungsstelle, festgelegteKonformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 7.2benennende Behördestaatliche Stelle o<strong>der</strong> staatlich ermächtigte Stelle, die Konformitätsbewertungsstellenbenennt, ihre Benennung aussetzt o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>ruft o<strong>der</strong> die Aussetzung aufhebtDIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 7.3BereithaltungBereithaltung und damit ggf. Eichpflicht liegt vor, wenn das (eichfähige) Messgerät ohnebeson<strong>der</strong>e Vorbereitung verwendet werden kann.BeschaffenheitprüfungTeil einer Eichung.Die Eichung besteht aus <strong>der</strong> eichtechnischen Prüfung (messtechnische Prüfung undBeschaffenheitsprüfung) und <strong>der</strong> Stempelung. Bei <strong>der</strong> Beschaffenheitsprüfung wird dieÜbereinstimmung des vorgelegten Messgerätes mit den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zulassungüberprüft.Seite 18 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)§ 29 Eichordnung vom 12.08.88, mit Än<strong>der</strong>ung 2007BewertungVerifizieren, ob die Auswahl- und Ermittlungstätigkeiten und <strong>der</strong>en Ergebnisse hinsichtlich<strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen durch den Gegenstand <strong>der</strong>Konformitätsbewertung geeignet, angemessen und wirksam sind.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 5.1bilaterale VereinbarungVereinbarung, bei <strong>der</strong> zwei Seiten Konformitätsbewertungsergebnisse gegenseitiganerkennen o<strong>der</strong> übernehmen.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 7.8BLA (Gesetzliches Messwesen)Bund-Län<strong>der</strong>ausschuss "Gesetzliches Messwesen" Er berät das für das Mess- undEichwesen zuständiges Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) in politischen,rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen des gesetzlichen Messwesens. Ferner wirdhierdurch <strong>der</strong> einheitliche Vollzug eichrechtlicher Vorschriften in Deutschlandsichergestellt.Vorsitz: zuständiger Referent im BMWiMitglie<strong>der</strong>: zuständige Referenten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, Leiter <strong>der</strong> Eichaufsichtsbehörden, einVertreter <strong>der</strong> PTB.Informationsschrift über die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen(AG ME), 08.96, S. 13BestätigungErstellen einer Konformitätsaussage auf <strong>der</strong> Grundlage einer Entscheidung, die <strong>der</strong>Bewertung folgt, dass die Erfüllung festgelegter Anfor<strong>der</strong>ungen dargelegt wurde.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 5.2Direkter Verkauf bei WaagenEin direkter Verkauf liegt dann vor, wenn alle <strong>der</strong> folgenden Bedingungen erfüllt sind:1. die Wägung wird im Zusammenhang und gleichzeitig mit einem Handelsgeschäftdurchgeführt, bei dem die Waren nach Gewicht verkauft o<strong>der</strong> eingekauft werden.2. Der Verbraucher ist bei <strong>der</strong> Wägung anwesend3. Das Handelsgeschäft wird unmittelbar nach <strong>der</strong> Wägung vor Ort abeschlossenBedingung 1 schließt Wägungen zur Berechnung einer Gebühr, eines Zolls, einer Abgabeeiner Zulage, einer Strafe, eines Entgelts, einer Entschädigung o<strong>der</strong> ähnlichen Zahlungenaus. Direkter Verkauf ist strikt beschränkt auf Kaufen und Verkaufen von Waren.Kunden in einem Handelsgeschäft, bei dem Waren nach Gewicht gekauft o<strong>der</strong> verkauftwerden, ist die Patei, die nicht für die bei <strong>der</strong> Wägung verwendete Waage verantwortlichist. Überlicherweise ist <strong>der</strong> Verbraucher <strong>der</strong> Käufer, in einigen Fällen kann er aber auch <strong>der</strong>Verkäufer sein. Die Verwendung von Selbstbedingungswaagen durch den Verbraucher inAbwesenheit des an<strong>der</strong>en Handelspartners fällt unter den Begriff direkter Verkauf.WELMEC 2.7, 06.07Seite 19 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Direkter Verkauf in offenen VerkaufsstellenDirekter Verkauf in offenen Verkaufsstellen liegt vor, wenn <strong>der</strong> definierte direkte Verkaufan Orten stattfindet, an denen Waren von privaten Endverbrauchern gekauft o<strong>der</strong> verkauftwerden.WELMEC 2.7, 06.07Direktverkauf<strong>DAM</strong>EG-EichungEin Geschäftsvorgang wird als Direktverkauf bezeichnet, wenn- das Messergebnis als Grundlage für den zu zahlenden Preis dient, und- es sich mindestens bei einer <strong>der</strong> Parteien, die von dem mit <strong>der</strong> Messung verbundenenVorgang betroffen sind, um einen Verbraucher o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e Partei handelt, die einesvergleichbaren Schutzes bedarf, und- alle von dem Vorgang betroffenen Parteien das Messergebnis an Ort und Stelleanerkennen.Anhang I, Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004Deutsche Akademie für <strong>Metrologie</strong> Sie besteht auf <strong>der</strong> Grundlage eines Abkommens allerBundeslän<strong>der</strong> beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht in München alsgemeinsame Bildungseinrichtung mit folgenden Aufgaben:Ausbildung <strong>der</strong> technischen Eichbeamten des gehobenen und mittleren Dienstes allerBundeslän<strong>der</strong>,Fortbildungsseminare für Fach- und Führungswissen,Fachseminare und Sachkundeprüfungen für die Wirtschaft, insbeson<strong>der</strong>e (seit dem Jahre1989) für leitendes Personal <strong>der</strong> staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte fürGas, Wasser, Elektrizität und Wärme,Ausbildung von Regierungsstipendiaten im Rahmen <strong>der</strong> technischen Zusammenarbeit mitan<strong>der</strong>en Staaten,zentrale Dienste für die Eichverwaltungen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, insbeson<strong>der</strong>eRechtssammlung, Fachinformationen.Informationsschrift über die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen(AG ME), 08.96, S. 25 - 27Konformitätsbewertungsverfahren nach 90/384 EWG:Nichtselbsttätige Waagen können im Rahmen <strong>der</strong> EG-Eichung durch den Hersteller untereinem von einer benannten Stelle anerkannten und überwachtenQualitätssicherungssystem o<strong>der</strong> von einer benannten Stelle geprüft und gekennzeichnetwerden.EG-EinzeleichungWeitere Variante eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach 90/384/EWG:Beson<strong>der</strong>e Ausführungen nichtselbsttätiger Waagen, die nicht in Serie gefertigt werden,können im Rahmen <strong>der</strong> EG-Einzeleichung von einer benannten Stelle geprüft undgekennzeichnet werden.EichabfertigungsstelleSie wird in Betrieben von Messgeräteherstellern und bei Reparaturbetrieben eingerichtet.Sie ist für die Zeit <strong>der</strong> dienstlichen Anwesenheit eines Eichbeamten eine Amtsstelle. Siewird eingerichtet, wenn ein Arbeitsanfall in angemessenem Umfang gewährleistet ist undein Rationalisierungseffekt für die Eichbehörde damit verbunden ist. Dies trifftSeite 20 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)insbeson<strong>der</strong>e dann zu, wenn durch rationelle Prüfmethoden große Stückzahlen vonMessgeräten geprüft werden können.EichamtAmt <strong>der</strong> für das gesetzliche Messwesen zuständigen Eichbehörde <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.Eichamtliche ÜberwachungSämtliche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, zu denen die Eichbehörde für denVollzug des Eichgesetzes berechtigt ist.Beispiele:Auskunft und Nachschau: Von verantwortlichen Personen eichpflichtiger Messgeräte sindEichbeamten die erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte zu erteilen und das Betreten von Grundstückenund Geschäftsräumen sowie messtechnische Prüfungen und Besichtigungen zu dulden.weitere: Fertigpackungskontrolle, Marktaufsicht.§ 16 Eichgesetz vom 23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007EichbediensteteEichbehördeEichdirektionEichfähigkeitLandesbedienstete(r), die für den Vollzug eichrechtlicher Vorschriften zuständig sind.Die für das Eichwesen zuständige Län<strong>der</strong>behörde (Eichaufsichtsbehörde u. Eichämter).Als Eichaufsichtsbehörde führt sie die technische Aufsicht über die Eichämter und diestaatlich anerkannten Prüfstellen aus. Sie ist dem für das Eichwesen zuständigeLandesministerium (vorwiegend dem Wirtschaftsministerium) nachgeordnet.Beim dreistufigen Aufbau <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>behörden in Flächenstaaten ist es die Mittelbehörde,die insbeson<strong>der</strong>e die technische Aufsicht über die Eichämter und die staatlich anerkanntenPrüfstellen ausübt.Ein Messgerät ist eichfähig, wenn seine Bauart durch die Bundesanstalt o<strong>der</strong> die Art desMessgerätes allgemein zur Eichung zugelassen ist. Bei <strong>der</strong> allgemeinen Zulassung und<strong>der</strong> Bauartzulassung wird jeweils zwischen <strong>der</strong> Zulassung zur Innerstaatlichen Eichungund Zulassung zur EWG-Ersteichung unterschieden.Hinweis: Begriff „Eichfähigkeit“ ist nicht mehr zu verwenden im Zusammenhang mitMessgeräten welche den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinien 90/384/EWG und 2004/22/EGunterliegen.§ 14a Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007EichfehlergrenzenEichfehlergrenzen sind die durch die Eichordnung (Anlage <strong>der</strong> Eichordnung) o<strong>der</strong> durchdie Zulassung vorgeschriebenen Fehlergrenzen. Sie gelten bei <strong>der</strong> Eichung einesMessgerätes.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 5.2EichgesetzGesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) -EichG- .Bundesrechtliche Grundlage für den Aufgabenvollzug durch die Physikalisch-TechnischeBundesanstalt (PTB) und die zuständigen Behörden. Dies sind die durch Landesrechtbestimmten Eichbehörden.Seite 21 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Eichgesetz vom 23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007EichgültigkeitsdauerDie Eichgültigkeitsdauer ist die Frist, während <strong>der</strong> die Eichung gültig ist. DieGültigkeitsdauer <strong>der</strong> Eichung ist auf 2 Jahre befristet. Die Gültigkeit <strong>der</strong> Eichung erlischtbei Vorliegen beson<strong>der</strong>er Umstände (z. B. wenn Verkehrsfehlergrenzen nicht mehreingehalten werden, Eingriffe, die Einfluss auf messtechnische Eigenschaften desMessgerätes haben können, vorgenommen wurden, Haupt- und Sicherungsstempelverletzt wurden o<strong>der</strong> nicht rückwirkungsfreie Zusatzeinrichtungen angebracht wurden)vorzeitig. Wird die Messrichtigkeit von Messgeräten vor Ablauf <strong>der</strong> Gültigkeitsdauer <strong>der</strong>Eichung durch ein Stichprobenverfahren nachgewiesen, so kann für bestimmteMessgerätearten (z. B. Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler) dieGültigkeitsdauer verlängert werden. Gültigkeitsdauern, die von <strong>der</strong> 2-Jahres Fristabweichen (z. B. Elektrizitätszähler: 16 Jahre) sind in Anhang B EO festgelegt.§ 12 § 13 Abs. 1 § 14 Anhang B Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007EichpflichtEichscheinEichungDie Eichpflicht ist die gesetzliche For<strong>der</strong>ung nach <strong>der</strong> Messgeräte für bestimmteVerwendungszwecke (z. B. geschäftlicher o<strong>der</strong> amtlicher Verkehr) nur geeicht in denVerkehr gebracht, verwendet o<strong>der</strong> bereitgehalten werden dürfen.Die Pflicht, Messgeräte eichen zu lassen, trifft denjenigen, <strong>der</strong> die betreffendenMessgeräte in den Verkehr bringt (Hersteller, Importeur) o<strong>der</strong> sie verwendet o<strong>der</strong>bereithält (Messgerätebesitzer). Auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse kommt esdabei nicht an. Somit kann sich diese Verpflichtung auch an einen beauftragten Pächtero<strong>der</strong> sonstigen Verwen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Messgeräte richten.§§ 25 Eichgesetz vom 23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Bescheinigung des Ergebnisses einer durchgeführten Eichung.Die Eichung besteht aus <strong>der</strong> eichtechnischen Prüfung (messtechnische Prüfung undBeschaffenheitsprüfung) und <strong>der</strong> Stempelung eines eichfähigen Messgerätes.Messgeräte sind als geeicht zu stempeln, wenn sie eichfähig sind und den Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Zulassung genügen. Die Eichung kann in einer Eichung für das Inland (innerstaatlicheEichung), in einer Ersteichung mit Wirkung für den Bereich <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten und <strong>der</strong>an<strong>der</strong>en Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),d. h. EWG-Ersteichung bzw. EG-Eichung bestehen.Die eichtechnische Prüfung kann als Einzelprüfung o<strong>der</strong> in speziellen Fällenstichprobenweise als Sammelprüfung nach statistischen Methoden vorgenommen werden.§ 28a § 29 und § 7c Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Eichung, EWG-Erst-Die Eichung kann als EWG-Ersteichung mit Wirkung für den Bereich <strong>der</strong>Mitgliedstaaten <strong>der</strong> europäischen Gemeinschaft und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Vertragsstaaten desAbkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgeführt werden.Voraussetzung ist, dass die Art o<strong>der</strong> Bauart <strong>der</strong> Messgeräte zur EWG- Ersteichungzugelassen ist. EWG-Ersteichungen können außer außer von den Eichbehörden vonstaatlich anerkannten Prüfstellen eines Herstellerbetriebes durchgeführt werden.EWG-erstgeeichte Messgeräte sind mit dem Zeichen für die EWG-Ersteichung (Nr. 3.2und 3.5 o<strong>der</strong> 3.6 Anhang D EO) zu stempeln.Seite 22 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)§ 6 Abs. 5 Eichgesetz vom 22.02.1988 in Verbindung mit § 26 Eichgesetz vom23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007§ 28 a Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Eichung, freiwilligeMessgerätearten, die eine Bauartzulassung besitzen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Bauart allgemein zurEichung zugelassen ist, die aber von <strong>der</strong> Eichpflicht ausgenommen sind (z. B. Messgeräteim geschäftlichen Verkehr über Versorgungsleitungen zwischen gleichbleibenden Partnernfür Wasser mit einem max. Durchfluss von mindestens 2000 m 3 /h) können auf Antrag desMessgerätebesitzers geeicht werden.EichwesenEichzeichenAllgemeine Bezeichnung für den Bereich des gesetzlichen Messwesens mit denHauptaufgaben Eichung von Messgeräten und eichamtliche Überwachung.Kennzeichnung geeichter Messgeräte.Geeichte Messgeräte werden durch einen Stempel als solche gekennzeichnet (§ 28 a Abs. 1EO). Dieser Hauptstempel setzt sich aus dem Eichzeichen für die innerstaatliche o<strong>der</strong>EWG-Ersteichung und einem Jahreszeichen/Jahresbezeichnung zusammen (§ 34 i.V.m.Anhang D EO). Die Stempelzeichen <strong>der</strong> Eichbehörden sind in Anhang D, EOfolgen<strong>der</strong>maßen beschrieben:Das Eichzeichen für die innerstaatliche Eichung besteht aus einem gewundenen Band mitdem Buchstaben D, <strong>der</strong> Ordnungszahl <strong>der</strong> jeweiligen Eichaufsichtsbehörde und einemsechsstrahligen Stern. Anstelle des Sterns kann auch die Ordnungszahl des prüfendenEichamtes verwendet werden.Beispiel:Abbildung 1: innerstaatliche EichungDas Eichzeichen <strong>der</strong> Prüfstellen besteht aus den Buchstaben E bei Messgeräten fürElektrizität, G bei Messgeräten für Gas, K bei Messgeräten für Wärme und W beiMessgeräten für Wasser sowie einem Kennbuchstaben <strong>der</strong> zuständigen Behörde und einer<strong>der</strong> Prüfstelle von <strong>der</strong> zuständigen Behörde zugeteilten Ordnungsnummer.Beispiel:Abbildung 2: Eichzeichen <strong>der</strong> PrüfstellenDas Eichzeichen für die EWG-Ersteichung besteht aus einem stilisiertem "e". Es enthält in<strong>der</strong> oberen Hälfte das Kennzeichen D und die Ordnungszahl <strong>der</strong> jeweiligenEichaufsichtsbehörde sowie in <strong>der</strong> unteren Hälfte die Ordnungszahl <strong>der</strong> prüfendenEichbehörde.Seite 23 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Beispiel:Abbildung 3: EWG- ErsteichungDas Jahreszeichen für die innerstaatliche Eichung besteht aus den beiden letzten Zifferndes Jahres, in dem die Gültigkeit <strong>der</strong> Eichung endet, in Schildumrandung.Beispiel:Abbildung 4: JahreszeichenDie Jahresbezeichnung für die innerstaatliche Eichung besteht aus den beiden letztenZiffern des Jahres <strong>der</strong> Eichung ohne Schildumrandung.Beispiel:Abbildung 5: JahresbezeichnungenDas Jahreszeichen für die EWG-Ersteichung besteht aus den beiden letzten Ziffern desJahres <strong>der</strong> Eichung in einer sechseckigen Umrandung.Beispiel:Abbildung 6: Jahreszeichen EWG-ErsteichungEntwertungszeichenEntspricht ein Messgerät nicht den Eichvorschriften, so ist <strong>der</strong> Hauptstempel zu entwerten.Das Entwertungszeichen besteht aus zwei sich tangierenden Halbkreisen in nachstehen<strong>der</strong>Ausführung.Beispiel:Abbildung 7: EntwertungszeichenEichordnungEichordnung (EO), neben <strong>der</strong> Fertigpackungsverordnung die wesentlichebundesrechtliche Grundlage für den Aufgabenvollzug im Eichrecht, die auf <strong>der</strong>Ermächtigung im Eichgesetz beruht. Sie besteht aus:1.) Allgemeine VorschriftenSeite 24 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)und2.) 23 messgerätespezifischen AnlagenEichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Eichpflichtiger MesswertspeicherZusatzeinrichtung o<strong>der</strong> Teil einer Zusatzeinrichtung o<strong>der</strong> eines Messgerätes zurSpeicherung eichtechnisch relevanter Daten.Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; PTB-A 50.7, 04.02Eichtechnisch relevanten DatenMesswerte selbst und Daten, die Einfluss auf die Bildung <strong>der</strong> abrechnungsrelevantenMesswerte und auf eichtechnisch relevante Funktionen von Messgeräten o<strong>der</strong>Zusatzeinrichtungen haben.Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; PTB-A 50.7, 04.02ErsteichungFehlergrenzenEichung eines neuen Messgerätes, das vorher noch nicht geeicht worden ist(s. Eichung).§ 30 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Fehlergrenzen sind im Eichwesen die zulässigen Höchstbeträge für positive o<strong>der</strong> negativeAbweichungen vom richtigen Wert. Als richtig gilt <strong>der</strong> Wert des Normals o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Normalmesseinrichtung.§ 33 Abs. 1 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007festgelegte Anfor<strong>der</strong>ungErfor<strong>der</strong>nis o<strong>der</strong> Erwartung, das o<strong>der</strong> die nie<strong>der</strong>gelegt ist.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 3.1Geschäftlicher VerkehrAnknüpfungspunkt für Rechtsfolgen im Mess- und Eichwesen.Es ist jede Tätigkeit, die Geschäftszwecken dient und nicht rein privater, innerbetrieblichero<strong>der</strong> amtlicher Natur ist.Beispiel: Eichpflicht für nichtselbsttätige Waagen zur Bestimmung <strong>der</strong> Masse (§ 7 b Abs. 2Nr. 1 EO).GleichwertigkeitGleichwertigkeit <strong>der</strong> Ergebnisse von Konformitätsbewertungen.Ausreichende Übereinstimmung verschiedener Konformitätsbewertungsergebnisse,bezogen auf dieselben festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen, um ein gleiches Niveau des Vertrauensin die Konformität sicherzustellen.DIN EN ISO 17000, 03.05, Nr. 7.4HauptstempelMit dem Hauptstempel wird die Einhaltung <strong>der</strong> Eichvorschriften auf dem geprüftenMessgerät bzw. im Eichschein bestätigt.Seite 25 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Er setzt sich aus dem Eichzeichen und entwe<strong>der</strong> bei nacheichpflichtigen Messgeräten ausdem Jahreszeichen o<strong>der</strong> bei Messgeräten mit unbegrenzter Gültigkeit sowie beiMessgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme aus <strong>der</strong> Jahresbezeichnungzusammen.§ 34 Abs. 2 und Anhang D Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007InspektionUntersuchung <strong>der</strong> Entwicklungs- und Konstruktionsunterlagen eines Produktes, einesProduktes selbst, eines Prozesses o<strong>der</strong> einer Anlage und Ermittlung seiner/ihrerKonformität mit spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong>, auf <strong>der</strong> Grundlage einersachverständigen Beurteilung, mit allgemeinen Anfor<strong>der</strong>ungen.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 4.3Instandsetzer, befugterDie Eichbehörde kann Betrieben, die geeichte Messgeräte instandsetzen (Instandsetzer)auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlichzu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und Justierungerfor<strong>der</strong>lichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal ausgestattet sind.Die Befugnis kann nach den Vorschriften des Verwaltungsgesetzes wi<strong>der</strong>rufen werden,wenn <strong>der</strong> Instandsetzer die eichrechtlichen Vorschriften nicht beachtet.Inbetriebnahme§ 72 Abs. 1 und Abs. 3 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Die erste Nutzung eines für den Endnutzer bestimmten Gerätes für den beabsichtigtenZweck.Art. 4 f, Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004Inverkehrbringen von FertigpackungenInverkehrbringen ist das Anbieten, Vorrätighalten zum Verkauf o<strong>der</strong> zur sonstigen Abgabe,Feilhalten und jedes Abgeben an an<strong>der</strong>e.a) § 6 Abs. 2 Nr. 3, Eichgesetz vom 23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Inverkehrbringen von MessgerätenDas erste entgeltliche o<strong>der</strong> unentgeltliche Verfügbarmachen eines für einen Endnutzerbestimmten Gerätes in <strong>der</strong> Gemeinschaft.Art. 4 e, Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004JahresbezeichnungTeil des Hauptstempels, <strong>der</strong> angibt, in welchem Jahr die innerstaatliche Eichung erfolgteund das das Messgerät eine unbegrenzte Gültigkeit besitzt.Ausnahmen für die Aussage <strong>der</strong> unbegrenzten Gültigkeit sind Messgeräte imgeschäftlichen Verkehr bei <strong>der</strong> Abgabe von Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. DieJahresbezeichnung für die innerstaatliche Eichung besteht aus den beiden letzten Zifferndes Jahres <strong>der</strong> Eichung ohne Schildumrandung.Beispiel:Abbildung 8: JahresbezeichungSeite 26 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Anhang D Nr. 3.4 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007§ 35 Abs. 3 und 4 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Jahreszeichena) Bei <strong>der</strong> innerstaatlichen Eichung, Teil des Hauptstempels, <strong>der</strong> angibt in welchem Jahrdie Gültigkeit <strong>der</strong> Eichung endet.Das Jahreszeichen für die innerstaatliche Eichung besteht aus den beiden letzten Zifferndes Jahres in dem die Eichung endet, in Schildumrandung.Beispiel:Abbildung 9: Jahreszeichenb) In <strong>der</strong> EWG-Ersteichung, Teil des Hauptstempels <strong>der</strong> das Jahr <strong>der</strong> Eichung angibt.Das Jahreszeichen für die EWG-Ersteichung besteht aus den beiden letzten Ziffern desJahres <strong>der</strong> Eichung in einer sechseckigen Umrandung.Beispiel:Abbildung 10: JahreszeichenEWG-ErsteichungAnhang D Nr. 3.3 und Nr. 3.5 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Konformitätsbewertung (nach harmonisierten Richtlinen)Darlegung, dass festgelegte Anfor<strong>der</strong>ungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, einSystem, eine Person o<strong>der</strong> eine Stelle erfüllt sind.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 2.KonformitätsbewertungsstelleStelle, die Konformitätsbewertungen durchführt.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 2.5KonformitätsbewertungssystemRegeln, Verfahren und Management für die Durchführung vonKonformitätsbewertungen.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 2.7KonformitätszeichenEs ist die Kennzeichnung eines Messgerätes durch den Hersteller o<strong>der</strong> durch einezuständige Behörde, die die Übereinstimmung des Messgerätes mit <strong>der</strong> Zulassungbestätigt.Diese Konformitätsbescheinigung wurde in Deutschland im Vorgriff auf EG-Recht fürbestimmte medizinische Messgeräte eingeführt (§ 5 i. V. m. § 1 Abs. 3 EO).Seite 27 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Das Konformitätszeichen hat die Form eines "H". Es hat den Namen o<strong>der</strong> das Kennzeichendesjenigen zu enthalten, <strong>der</strong> die Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Zulassung bescheinigt. Soweitin <strong>der</strong> Zulassung vorgesehen, ist außerdem das Jahr <strong>der</strong> Prüfung anzugeben.Beispiel:Abbildung 11: KonformitätszeichenAnhang D Nr. 1 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007LMGBayerisches Landesamt für Maß und Gewicht in München. Eine Eichdirektion alsLandeszentralbehörde, wie sie in den 16 Län<strong>der</strong>n als Eichaufsichtsbehörde und benannteStelle für Aufgaben im EG-harmonisierten Eichrecht bestehen.MessbeständigkeitEigenschaft eines Messgerätes dauerhaft, d. h. zumindest während <strong>der</strong> Gültigkeitsdauer <strong>der</strong>Eichung, richtige Messergebnisse zu liefern.W. Schulz: Das gesetzliche Messwesen in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, Okt. 1990,PTB-TWD-36Messgerät, eichfähigesEin Messgerät ist eichfähig, wenn seine Bauart durch die Bundesanstalt, o<strong>der</strong> die Art desMessgerätes allgemein, zur Eichung zugelassen ist, als Voraussetzung für eineinnerstaatliche Ersteichung o<strong>der</strong> eine EWG-Ersteichung.Hinweis: Begriff „Eichfähigkeit“ ist nicht mehr zu verwenden im Zusammenhang mitMessgeräten welche den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie 90/384/EWG und 2004/22/EGunterliegen.§ 14a Abs. 1 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007MessgeräteartMessrichtigkeitMesssicherheitOrdnungsprinzip für Messgeräte, um vereinheitlichte messgrößenbezogene o<strong>der</strong>anwendungsbezogene For<strong>der</strong>ungen formulieren zu können, z. B. im gesetzlichenMesswesen in Anlagen <strong>der</strong> Eichordnung.Einhaltung festgelegter Fehlergrenzen durch ein Messgerät unter (z. B. bei <strong>der</strong>Zulassungsprüfung simulierten) Nenngebrauchsbedingungen (bestimmte Einflussgrößenund Störungen).W. Schulz: Das gesetzliche Messwesen in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, Okt. 1990,PTB-TWD-36Oberbegriff zur Messrichtigkeit und Messsicherheit.W. Schulz: Das gesetzliche Messwesen in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, Okt. 1990,PTB-TWD-36Seite 28 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Messtechnische PrüfungTeil <strong>der</strong> eichtechnischen Prüfung.Bei <strong>der</strong> messtechnischen Prüfung wird das vorgelegte Messgerät auf Einhaltung <strong>der</strong>Eichfehlergrenzen überprüft.§ 28a § 29 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Messverfahren, direktesVerfahren, bei dem <strong>der</strong> Wert einer Messgröße unmittelbar erhalten wird, ohne dasszusätzliche Rechenoperationen notwendig sind, die auf einer funktionellen Abhängigkeit<strong>der</strong> Messgröße von an<strong>der</strong>en - tatsächlich gemessenen - Größen beruhen.Grundbegriffe des Mess- und Eichwesens, 1983, Nr. 5.2.1Messwerte, abrechnungsrelevanteMesswerte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden.Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; PTB-A 50.7, 04.02Messwerte, neuea) Aus gemessenen Größen berechnete Werte einer an<strong>der</strong>en physikalischen Größe.b) Aufzeichnung bzw. Speicherung von Messwerten kumulieren<strong>der</strong> (über die Zeitintegrierter) Messgrößen (z. B. elektrische Arbeit) zu bestimmten Zeitpunkten, so dass eineGröße entsteht, bei <strong>der</strong> diese Zeitpunkte das abrechnungsrelevante Ergebnis beeinflussen(z. B. mittlere Leistung als Arbeit pro Zeitintervall o<strong>der</strong> maximale Leistung innerhalb einesZeitintervalls).Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; PTB-A 50.7, 04.02Messwerte, zusätzliche Darstellung vonBei <strong>der</strong> zusätzlichen Darstellung von Messwerten wird im allgemeinen die Anzeige desunverän<strong>der</strong>ten Messwertes (z. B. durch Fernzählwerke) verstanden. RückwirkungsfreieZusatzeinrichtungen, die Messwerte nur zusätzlich darstellen, können für bestimmteAnwendungsbereiche von <strong>der</strong> Eichpflicht ausgenommen werden.§ 9 Nr. 2 und Nr. 3 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Messwerten, Bildung von neuenEichrechtlich werden bei <strong>der</strong> Bildung von neuen Messwerten folgende Fälle unterschieden:Bildung neuer physikalischer Größen (z. B. Division durch die Zeit: elektr. Arbeit (kWh),elektr. Leistung (KW).Anwendung von mathematischen Operationen (z. B. Bildung von Summen o<strong>der</strong>Differenzen).Rückwirkungsfreie Zusatzeinrichtungen, die neue Messwerte bilden, können fürbestimmte Anwendungsbereiche von <strong>der</strong> Eichpflicht ausgenommen werden.§ 9 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007MesswesenAllgemeine, umfassende Bezeichnung für die Bereiche des wissenschaftlichen Messwesens(<strong>Metrologie</strong> in <strong>der</strong> Wissenschaft), des industriellen Messwesens (<strong>Metrologie</strong> in <strong>der</strong>Industrie) und des gesetzlichen Messwesens (<strong>Metrologie</strong> im gesetzlich geregelten Bereich).Messwesen, gesetzlichesBereich des Messwesens, in dem <strong>der</strong> Staat aufgrund eines öffentlichen InteressesAnfor<strong>der</strong>ungen an Messgeräte gesetzlich festlegt.Seite 29 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Wird auch „<strong>Metrologie</strong> im gesetzlich geregelten Bereich“ genannt.Messwesen, industriellesBereich des Messwesens, in dem die Unternehmen <strong>der</strong> Wirtschaft in <strong>der</strong> Verwendung vonMessmitteln frei und eigenverantwortlich tätig werden. Im Rahmen vonQualitätsmanagementsystemen bestehen durch Normen vorgegebene Regelungen.Dieser Bereich wird auch „<strong>Metrologie</strong> in <strong>der</strong> Industrie“ genanntMesswesen, wissenschaftlichesBereich des Messwesens <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Wissenschaft angewendet wird. Ist nicht eingeschränktvon gesetzlichen Vorgaben und Normen.Dieser Bereich wird auch „<strong>Metrologie</strong> in <strong>der</strong> Wissenschaft“ genannt.multilaterale VereinbarungVereinbarung, bei <strong>der</strong> mehr als zwei Seiten Konformitätsbewertungsergebnissegegenseitig anerkennen o<strong>der</strong> übernehmen.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 7.9NacheichungNachschauJede <strong>der</strong> Ersteichung nachfolgende Eichung wird mit Nacheichung bezeichnet.Geeichte Messgeräte können nachgeeicht werden, wenn sie die geltendenEichfehlergrenzen einhalten und den sonstigen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen, die bei ihrerErsteichung gegolten haben. Sie wird entwe<strong>der</strong> als periodische Nacheichung vor Ablauf<strong>der</strong> Eichgültigkeitsdauer, als Eichung nach einer Reparatur (Instandsetzung) desMessgerätes o<strong>der</strong> wenn die Gültigkeit <strong>der</strong> Eichung während <strong>der</strong> Gültigkeitsdauer vorzeitigerloschen ist, (z. B. durch Überschreiten <strong>der</strong> Verkehrsfehlergrenze) durchgeführt (s.Eichung).Geeichte Messgeräte können nachgeeicht werden, wenn sie die geltendenEichfehlergrenzen einhalten und den sonstigen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen, die bei ihrerErsteichung gegolten haben.§ 31 Abs. 1 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Überwachungsmaßnahme <strong>der</strong> Eichbehörden im Hinblick auf eine den Vorschriftenentsprechende Bereithaltung/Verwendung/Anwendung von Messgeräten.Ort <strong>der</strong> EichungDienstraum des Eichamtes, Gebrauchsort des Messgerätes, Eichabfertigungsstelle beimHersteller und Instandsetzer.Öffentliche BestellungVorgang, mit dem die zuständige Behörde, in <strong>der</strong> Regel die Eichdirektion, dem Leiter undden Stellvertretern einer staatlich anerkannten Prüfstelle gestatten, ihre Funktionen in <strong>der</strong>Prüfstelle auszuüben. Es dürfen keine Versagungsgründe im Sinne des § 52 Abs. 2 EOvorliegen.Öffentliche WaageWaage, auf <strong>der</strong> Wägegut für Je<strong>der</strong>mann gewogen wird. Das Ergebnis <strong>der</strong> Wägung wirdvom öffentlich bestellten und vereidigten Wäger beurkundet.Seite 30 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Parametrieren, gesichertEinstellen von Parametern, die eichtechnisch gesichert werden sollen, auf ihren Sollwert.Die Sicherung muss zum Parametrieren verletzt werden o<strong>der</strong> es muss eine Eintragung inein eichtechnisches Logbuch erfolgenAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; PTB-A 50.7, 04.02Parametrieren, ungesichertEinstellen von Parametern, die nicht durch eine eichtechnische Sicherung geschützt sind,auf ihren Sollwert. Unabhängig davon kann eine Sicherung durch den Messgerätebesitzervorgenommen werden. Das ungesicherte Parametrieren erfolgt vor Ort direkt am Gerät.Anfo<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; PTB-A 50.7, 04.02Prävention, doppelteEin im Schrifttum geprägter Begriff um deutlich zu machen, dass im klassischen deutschenEichrecht ein Messgerät bevor es in den Markt gebracht werden kann einer Zulassung undeiner Eichung (als Stück o<strong>der</strong> Stichprobenprüfung) unterliegt.ProbenahmeProduktPrüfanweisungPrüfenPrüfscheinBereitstellung einer Probe des Gegenstandes <strong>der</strong> Konformitätsbewertung nach einemVerfahren.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 4.1Ergebnis eines Prozesses.DIN EN SO/IEC 17000, 03.05, Nr. 3.3Vorschrift wie eine Prüfung durchzuführen ist.Ermittlung eines o<strong>der</strong> mehrerer Merkmale an einem Gegenstand <strong>der</strong>Konformitätsbewertung nach einem VerfahrenDIN EN ISO/ IEC 17000, 03.05, Nr. 4.21. Bescheinigung des Ergebnisses einer durchgeführten Prüfung.2. Prüfscheine sind Hilfsdokumente, die dazu dienen, Bauartprüfungen zu erleichtern. Siewerden für Module und Zusatzeinrichtungen einer nichtselbttätigen Waagen ausgestellt.WELMEC 2.5, 09.02, Nr. 2.8Prüfstelle, (staatlich anerkannte)Prüfstellen zur Eichung von Messgeräten, die im geschäftlichen Verkehr bei <strong>der</strong> Abgabevon Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme verwendet werden, werden von denEichbehörden im Benehmen mit <strong>der</strong> PTB anerkannt.Seite 31 von 59Die Eichbehörden führen die Aufsicht über die anerkannten Prüfstellen.Leiter und Stellvertreter von anerkannten Prüfstellen werden öffentlich bestellt.


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Der Träger <strong>der</strong> Prüfstelle (z. B. Versorgungsunternehmen, Messgerätehersteller,Reparaturbetrieb) hat die Prüfstelle als organisatorisch selbständige Einheit so einzurichtenund zu unterhalten, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb <strong>der</strong> Prüfstelle gewährleistet ist. Erhat insbeson<strong>der</strong>e dafür zu sorgen, dass das Prüfstellenpersonal in <strong>der</strong> Ausübung seinerTätigkeit unabhängig ist.§ 6 Eichgesetz vom 22.02.1985 in Verbindung mit § 26 Eichgesetz vom 23.03.1992, mitÄn<strong>der</strong>ung 2007§ 58 Eichordnung (EO) vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Prüfstellen, AufsichtDie Eichbehörde führt die Aufsicht über die anerkannte Prüfstelle.Sie prüft dabei die Normale <strong>der</strong> Prüfstelle, die Qualität <strong>der</strong> Prüfungen(z. B. durch stichprobenweise Nachprüfung <strong>der</strong> beglaubigten Messgeräte mit einertransportablen Messeinrichtung) und den sonstigen Anfor<strong>der</strong>ungen(z. B. Auflagen <strong>der</strong> Anerkennung) und die Pflichten des Trägers.§ 47 § 49 § 58 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007PTBPhysikalisch-Technische Bundesanstalt.Sie ist eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts imGeschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft (§ 12 EichG). Ihre das Mess- undEichwesen betreffenden Aufgaben sind in Bundesgesetzen festgelegt, insbeson<strong>der</strong>e in § 4EinhG, § 13 EichG und § 33 Abs. 2 MPG.RandvollvolumenVon einem Packmittel und dessen oberer Randebene umschlossener Raum.DIN 6129-2, 10.99, Nr. 3.1RückgabeSachkundeEichpflichtige Messgeräte, die aufgrund baulicher Mängel (Nichterfüllung <strong>der</strong> baulichenAnfor<strong>der</strong>ungen) messtechnischer Mängel (z. B. Überschreiten <strong>der</strong> Eichfehlergrenzen) o<strong>der</strong>formaler Mängel (z. B. fehlen<strong>der</strong> Aufschriften o<strong>der</strong> Stempelstellen) nicht geeicht werdenkönnen, werden zurückgegeben.Dies ist das anwendungsbezogene Fachwissen einer Person.Die erfor<strong>der</strong>liche Sachkunde ist einer zuständigen Behörde nachzuweisen, die eineöffentliche Bestellung einer Person vornimmt. Beispielhaft ergibt sich die erfor<strong>der</strong>licheSachkunde für den Leiter und den Stellvertreter einer staatlich anerkannten Prüfstelle aus§ 53 Abs. 1 EO.SammelprüfungFür bestimmte Messgerätearten (z. B. Maßstäbe und Maßbän<strong>der</strong>, Fässer aus Kunststoffo<strong>der</strong> Metall) kann die eichtechnische Prüfung bei <strong>der</strong> innerstaatlichen Eichung alsSammelprüfung nach statistischen Methoden vorgenommen werden.§ 29 Abs. 3 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007SchankgefäßeSeit 2007 abgelöst durch „Ausschankmaße“Seite 32 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)SicherungsstempelVerwendung des Eichzeichens zu Sicherungszwecken bei eichpflichtigen Messgeräten.Auch <strong>der</strong> Hauptstempel kann als Sicherungsstempel verwendet werden.§ 34 Abs. 3 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Son<strong>der</strong>prüfscheinBescheinigung des Ergebnisses einer durchgeführten Son<strong>der</strong>prüfung.Son<strong>der</strong>prüfungStempelungDurch eine Son<strong>der</strong>prüfung wird festgestellt, ob die messtechnischen Eigenschaften einesnichteichfähigen Messgerätes den messtechnischen Eigenschaften eines vergleichbareneichfähigen Messgerätes entsprechen.§ 60 Abs. 2 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Kennzeichnung eines geeichten Messgerätes.Wesentlicher Bestandteil ist das Eichzeichen im Hauptstempel.Im übrigen Kennzeichnung bestimmter Befugnisse. Stempel des öffentlich bestelltenWägers (§ 68 EO).Beispiel:Abbildung 12: öffentlich bestellter Wäger0001 Ordnungsnummer des Wägers 4/1 Ordnungszahl <strong>der</strong> zuständigen Behörde.§ 34 und Anhang D Nr. 5 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007StempelzeichenDies ist das Eichzeichen (innerstaatlich und EWG)das Jahreszeichen (innerstaatlich und EWG)die Jahresbezeichnung (nur innerstaatlich)das Entwertungszeichen (§ 34 Abs. 1 i.V.m. Anhang D EO).Für staatlich anerkannte Prüfstellen ist es das Eichzeichen und die Jahresbezeichnung.Sie bilden zusammen den Hauptstempel.Das Eichzeichen <strong>der</strong> Prüfstellen besteht aus dem Buchstaben E bei Messgeräten fürElektrizität, G bei Messgeräten für Gas, K bei Messgeräten für Wärme und W beiMessgeräten für Wasser sowie einem Kennbuchstaben <strong>der</strong> zuständigen Behörde und einer<strong>der</strong> Prüfstelle von <strong>der</strong> zuständigen Behörde zugeteilten Ordnungsnummer.Seite 33 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Beispiel:Abbildung 13: Eichzeichen <strong>der</strong> PrüfstellenDie Jahresbezeichnung besteht aus den letzten beiden Ziffern des Jahres <strong>der</strong> Eichung.§ 34 und Anhang D Nr. 4 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007ÜbernahmeÜberwachungÜbernahme <strong>der</strong> Ergebnisse von Konformitätsbewertungen.Verwenden eines Konformitätsbewertungsergebnisses, das von einer an<strong>der</strong>en Person o<strong>der</strong>Stelle vorgelegt wird.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 7.6Systematisch sich wie<strong>der</strong>holende Konformitätsbewertungstätigkeiten als Grundlage zurAufrechterhaltung <strong>der</strong> Gültigkeit einer Konformitätsaussage.DIN EN ISI/IEC 17000, 03.05, Nr. 6.1Unabhängigkeit (v. ltd. Prüfstellenpersonal)Kriterium, mit <strong>der</strong> jegliche Einflussnahme außenstehen<strong>der</strong> Personen o<strong>der</strong> Organisationenauf die Untersuchungs- und Prüfergebnisse ausgeschlossen werden soll.Anfor<strong>der</strong>ungen finden sich beispielsweise für leitendes Prüfstellenpersonal in § 52 Abs. 2Nr. 1 EO und für das Personal in Prüflaboratorien in DIN EN 45001, 5/90 Nr. 4.unilaterale VereinbarungVereinbarung, bei <strong>der</strong> eine Seite Konformitätsbewertungsergebnisse <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seiteanerkennt o<strong>der</strong> übernimmt.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 7.7VerfahrenFestgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit o<strong>der</strong> einen Prozess auszuführen.DIN EN ISO 17000, 03.05, Nr. 3.2VerkehrsfehlergrenzenDie Verkehrsfehlergrenzen betragen das Doppelte <strong>der</strong> Eichfehlergrenzen, soweit in denAnlagen <strong>der</strong> EO nichts an<strong>der</strong>es festgesetzt ist.Bei <strong>der</strong> Verwendung und <strong>der</strong> Befundprüfung gelten die Verkehrsfehlergrenzen.§ 33 Abs. 3 Abs. 4 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Vollzugssystem, präventivesDies beruht auf dem Gedanken <strong>der</strong> vorbeugenden Kontrolle im Gegensatz zur repressiven,d.h. nachlaufenden Kontrolle. Nach heutigem Verständnis von Staat und Gesellschaft istdies nur bei beson<strong>der</strong>em öffentlichen Interesse, insbeson<strong>der</strong>e zur Gefahrenabwehrgerechtfertigt.Seite 34 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Beispiel: klassische Ersteichung von Messgeräten, die <strong>der</strong> Zielsetzung in§ 1 EichG dienen.Vollzugssystem, repressivesDies beruht auf dem Gedanken <strong>der</strong> nachlaufenden Kontrolle im Gegensatz zur präventiven,d.h. vorbeugenden Kontrolle. Der Staat gibt Regeln vor, die von den Betroffeneneinzuhalten sind. Die Einhaltung wird durch Kontrollmaßnahmen gesichert.Beispiel: Fertigpackungskontrolle, durch die die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Füllmengeüberwacht werden.ZertifikatZertifizierungZulassungBescheinigung.Bestätigung durch eine dritte Seite bezogen auf Produkte, Prozesse, Systeme o<strong>der</strong>Personen.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 5.5Erlaubnis, ein Produkt o<strong>der</strong> einen Prozess zum angegebenen Zweck o<strong>der</strong> unterangegebenen Bedingungen auf den Markt zu bringen o<strong>der</strong> zu nutzen.DIN EN ISO/IEC 17000, 03.05, Nr. 7.1Zulassung, allgemeineAllgemeine Zulassung bedeutet, dass die Messgeräteart keiner Zulassungsprüfung <strong>der</strong>Bauart o<strong>der</strong> des Typs bedarf, son<strong>der</strong>n die Anfor<strong>der</strong>ungen durch die Eichordnungfestgelegt sind, wobei die Übereinstimmung des einzelnen Messgerätes mit denFor<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Eichung geprüft wird. Betrifft im wesentlichen einfache, meistmechanische Messgeräte. Je nach zugrunde gelegten For<strong>der</strong>ungen und nachfolgendenVarianten <strong>der</strong> Eichung werden unterschieden:allgemeine innerstaatliche Zulassung, allgemeine EWG-Zulassung, allgemeineZulassung zur EG-Eichung.Zulassung, allgemeine EWG- o<strong>der</strong> EWG-BauartFür nichtselbsttätige Waagen noch 90/384/EWG.Voraussetzung für die EG-Eichung durch eine benannte Stelle bzw. EG-Eichung durchden Hersteller.Zulassung, allgemeine innerstaatliche o<strong>der</strong> innerstaatliche Bauart-Zugrunde liegen <strong>der</strong> innerstaatlichen Variante <strong>der</strong> allgemeinen Zulassung undBauartzulassung - ausschließliche nationale For<strong>der</strong>ungen, o<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen von bis max.1989 erstellten EWG-Richtlinien ergänzt um nationale For<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> die bei <strong>der</strong>Zulassung festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen. Wegen möglicher nationaler Beson<strong>der</strong>heitenwerden innerstaatliche Bauartzulassungen in an<strong>der</strong>en Staaten meist nicht anerkannt.Diese Zulassungsvarianten sind die Voraussetzung für die nachfolgende innerstaatlicheEichung, d. h. mit ausschließlich nationaler Geltung.Zulassung, Bauart-Die Bauartzulassung beinhaltet die Prüfung eines o<strong>der</strong> mehrere Muster einerMessgerätebauart durch eine kompetente Stelle (in Deutschland die Physikalisch-Technische Bundesanstalt).Seite 35 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Je nach zugrundegelegten For<strong>der</strong>ungen und nachfolgenden Varianten <strong>der</strong> Eichung o<strong>der</strong>alternativen Maßnahmen werden unterschieden:innerstaatliche Bauartzulassung,EWG-Bauartzulassung,EG-Bauartzulassung unddie Zulassung zur Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung:Das Ergebnis wird in einer Bescheinigung (i. A. Zulassungsschein mit Anlagen)dargestellt.§ 14a, § 16 Abs. 2 u. Abs. 4, § 7c Abs. 2 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007ZulassungsbehördeIn <strong>der</strong> Regel ist die metrologische Oberbehörde zuständig für die Zulassung vonMessgeräten zur Eichung. In <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland ist dies die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt.ZulassungsprüfungMaßnahmen im gesetzlichen Messwesen um die Erfüllung von For<strong>der</strong>ungen anMessgeräten in einer <strong>der</strong> Eichung vorgegangenen Phase durch Untersuchung undBewertung <strong>der</strong> Ergebnisse festzustellen. Das schließt u. a. ein, die Prüfung <strong>der</strong>Dokumente, in denen die Bauart beschrieben ist, die Prüfung vonBeschaffenheitsmerkmalen und messtechnischen Merkmalen sowie die elektromagnetischenVerträglichkeit an Mustern im Labor o<strong>der</strong> unter realen Einsatzbedingungen im Hinblickauf Messrichtigkeit und Messbeständigkeit.§ 18 Eichordnung vom 12.08.88, mit Än<strong>der</strong>ung 2007ZulassungsscheinBescheinigung, die Ergebnisse von Zulassungsprüfungen und Auflagen beinhaltet.ZulassungszeichenZeichen für die innerstaatliche und die EWG-Bauartzulassung(§ 24 i.V.m. Anhang D EO).Das Zulassungszeichen besteht aus einer Kennzeichnung in einem Symbol. Das Symbol fürdie innerstaatliche Bauartzulassung hat die Form eines stilisierten "Z". DieKennzeichnung weist auf die Art und Bauart des Messgerätes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zusatzeinrichtunghin.Beispiel:Abbildung 14: ZulassungszeichenDas Symbol für die EWG-Bauartzulassung hat die Form eines stilisierten "є". Es enthältfür die von <strong>der</strong> Bundesanstalt zugelassenen Messgeräte im oberen Teil den Buchstaben"D" sowie die zwei letzten Ziffern des Zulassungsjahres. Die Kennzeichnung im unterenTeil weist auf die Art o<strong>der</strong> Bauart des Messgerätes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zusatzeinrichtung hin.Seite 36 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Beispiel:Abbildung 15: EWG-BauartzulassungAnhang D Nr. 2 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007ZusatzeinrichtungZusatzeinrichtungen sind Geräte, die an eichpflichtige Messgeräte angeschlossen sind unddie messtechnische Auswirkungen auf das eichpflichtige Messgerät haben können.Eichrechtlich stehen Zusatzeinrichtungen den Messgeräten gleich. Unter bestimmtenUmständen können rückwirkungsfreie Zusatzeinrichtungen, die Messwerte zusätzlichdarstellen o<strong>der</strong> neue Messwerte bilden, von <strong>der</strong> Eichpflicht ausgenommen werden.§ 4 Eichgesetz vom 23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007§ 9 Eichordnung (EO) vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Zuständige BehördeTerminus, mit dem <strong>der</strong> Gesetzgeber einer Behörde eine Aufgabe zuweist ohne die Behördefestzulegen. Dies erfolgt durch eine Zuständigkeitsregelung. Beim Vollzug durchLän<strong>der</strong>behörden erfolgt dies durch die Landesregierung o<strong>der</strong> durch ein von ihrermächtigtes Ministerium.BegriffsverzeichnisET: EichtechnikAnaloganzeigeÜberholter Begriff für Skalenanzeige (siehe Messgerät mit Skalenanzeige) speziell inWägetechnik noch gebräuchlich z. B. für eine um den digitalen Rundungsfehler berichtigteDigitalanzeige (= Ziffernanzeige).Anschluss eines NormalsVergleich eines Normals mit einem Normal höherer Genauigkeit.Die Kalibrierung eines Normals durch Vergleich mit Normalen höherer Genauigkeito<strong>der</strong> mit entsprechend festgelegten physikalischen Fixpunkten wird vielfach auch„Anschließen“ genannt.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 4.7BezugsnormalNormal einer Eichbehörde mit <strong>der</strong> höchsten Genauigkeit und von <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft.abgeleitet aus VIM, 1994, Nr. 6Borda´sches Wägeverfahrensiehe: SubstitutionswägeverfahrenSeite 37 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)ChecksummeCodeDämpfungDigitalanzeigeEichwertFehlerFehler, Ablese-siehe auch Signatur, Signaturzahl, Prüfziffer.Die Signatur ist das Rechenergebnis eines bauartspezifischen Algorithmusses, <strong>der</strong> dengesamten Parametersatz charakterisiert. Sie dient generell zur Sicherung <strong>der</strong> Daten vorunerlaubten Än<strong>der</strong>ungen.Der Vorgang zur Ermittlung <strong>der</strong> Signatur wird als Signaturanalyse bezeichnet.Beispiel: Bei Fahrpreisanzeigern zur Charakterisierung des gesamtenTarifparametersatzes.Zeichentabelle mit <strong>der</strong> eine Information so umgewandelt wird, dass sie von Unbefugtennicht mehr gelesen werden kann, o<strong>der</strong> vereinfacht rechentechnisch weiterverarbeitetwerden kann (Beispiel: Strichcode).Schwächung einer periodisch verän<strong>der</strong>lichen Größe. Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Schwingungsamplitude bis zum Erreichen des stabilen Gleichgewichtszustandes.Jetzt besser "Ziffernanzeige" (siehe Messgerät mit Ziffernanzeige) zum Teil aber inVorschriften noch verwendet.Wert in Masseneinheiten, <strong>der</strong> zur Einstufung und zur Eichung einer Waage benutzt wird.DIN EN 45 501, 05.94, Nr. T 3.2.3überholter, aber noch häufig im Eichwesen verwendeter Begriff; jetzt besser"Messabweichung".DIN 1319-1, 01.95, Nr. 3.5 Anmerkung 1Aus <strong>der</strong> ungenauen Ablesung des Messwertes eines Messgerätes durch den Beobachterresultieren<strong>der</strong> Beobachtungsfehler (nicht genormter Begriff, vgl. Fehler).Grundbegriffe des Mess- und Eichwesens, 1983, Nr. 8.5.1Fehler, Beobachtungs-Während des Messvorgangs durch den Beobachter begangener Fehler (nicht genormterBegriff, vgl. Fehler).Grundbegriffe des Mess- und Eichwesens, 1983, Nr. 8.5Fernübertragungauch Datenfernübertragung (DFÜ),Datenübertragung zwischen Computern über eine längere Strecke.Gauß`sches Wägeverfahrensiehe: „Vertauschungswägverfahren“.Seite 38 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)GebrauchsnormalArbeitsnormal für die Prüfung von Messgeräten.Ein Normal, das unmittelbar o<strong>der</strong> über einen o<strong>der</strong> mehrere Schritte mit einemBezugsnormal kalibriert und routinemäßig benutzt wird, um Messgeräte zu kalibriereno<strong>der</strong> zu prüfen.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 4.7GebrauchsortHystereseKompatibilitätEinsatzort einer Waage, an dem die Fallbeschleunigung als konstant angenommen wird,dazu kann auch das Einzugsgebiet eines Eichamtes zählen.Wird auch als Umkehrfehler bezeichnet.Differenz <strong>der</strong> Anzeige die sich im Vergleich von steigen<strong>der</strong> und fallen<strong>der</strong> Messreihe fürjeden Wert <strong>der</strong> Eingangsgröße ergibt.Merkmal eines Messgerätes, das darin besteht, dass <strong>der</strong> zu ein und demselben Wert <strong>der</strong>Eingangsgröße sich ergebende Wert <strong>der</strong> Ausgangsgröße von <strong>der</strong> vorausgegangenenAufeinan<strong>der</strong>folge <strong>der</strong> Werte <strong>der</strong> Eingangsgröße abhängt.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 5.6Gleichwertigkeit,zwei Geräte sind zueinan<strong>der</strong> kompatibel, wenn sie austauschbar sind.Konventioneller WägewertDurch Vorschriften festgelegter Rechenwert, <strong>der</strong> Gewichtstücken (Wägestücken)zugeordnet wird.Hält ein Bezugswägestück <strong>der</strong> Dichte 8000 kg/m³ in Luft <strong>der</strong> Dichte1,2 kg/m³ einem Wägestück <strong>der</strong> Temperatur 20° C das Gleichgewicht, so wird diesemWägestück als konventioneller Wägewert ein Rechenwert zugeordnet, dessen Zahlenwertunter <strong>der</strong> Voraussetzung <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> gleichen Masseneinheit gleich ist demZahlenwert <strong>der</strong> Masse des Bezugswägestücks.Anhang Nr. 3.1 Richtlinie 71/317/EWG vom 26.07.1971LaserAus Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation gebildetes Kunstwort.Mit Laser werden Einrichtungen zur Erzeugung von kohärenten elektromagnetischenSchwingungen im infraroten, sichtbaren und ultravioletten Spektralbereich bezeichnet.Laserstrahlen (Laserlicht) sind streng monochromatisch und können deshalb genaugebündelt und fokussiert werden. In <strong>der</strong> Messtechnik werden sie deshalb in <strong>der</strong>Interferometrie und <strong>der</strong> Holographie, ferner in <strong>der</strong> Vermessung angewendet.Lexikon und Wörterbuch <strong>der</strong> industriellen Messtechnik, 1993, S. 102Messgerät, integrierendesBei dieser Art <strong>der</strong> Messwertbildung werden während einer festgelegten Zeit alle amEingang eines Messgerätes anliegenden Momentanwerte o<strong>der</strong> mehrere Werte vonTeilmessungen aufsummiert. Der Mittelwert wird vom Messgerät ausgegeben.Seite 39 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)MessprotokollMessspanneSchriftliche Aufzeichnung von Messergebnissen und die für die Messung erfor<strong>der</strong>lichenBedingungen (wer, wann, wo, wie, womit).Die Differenz zwischen End- und Anfangswert des Messbereiches eines Messgerätesheißt Messspanne.DIN 1319-1, 01/95, Nr. 5.1, Anmerkung 1Messverfahren, Substitutions-Messung durch direkten Vergleich, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Wert einer zu messenden Größe durcheinen bekannten Wert <strong>der</strong>selben Größe ersetzt wird.Grundbegriffe des Mess- und Eichwesens, 1983, Nr. 5.2.5.1.1Messverfahren, Vergleichs-Verfahren, das auf dem Vergleich des Wertes einer zu messenden Größe mit einembekannten Wert <strong>der</strong>selben Größe o<strong>der</strong> einem bekannten Wert einer an<strong>der</strong>en von ihrfunktionell abhängigen Größe beruht.Grundbegriffe des Mess- und Eichwesens, 1983, Nr. 5.2.5.1NennwertDer Nennwert einer Maßverkörperung (Maßband, Gewichtstück usw.) ist <strong>der</strong> aufgebrachteZahlenwert mit entsprechen<strong>der</strong> Dimension.Proportionales WägeverfahrenEinfache Wägung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Nullstellung <strong>der</strong> Waage.Einfache Wägung, bei <strong>der</strong> das Wägegut nach Nullstellen <strong>der</strong> Waage auf den Lastträger(Lastschale) aufgebracht und die Masse (Gewicht) abgelesen wird.PrüflingPrüfmittelAls Prüfling wird häufig aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Eichbehörde das zur eichtechnischen Prüfungvorgelegte Messgerät bezeichnet.Normale und Geräte die Einfluss auf die Messunsicherheit bei <strong>der</strong> Prüfung vonMessgeräten bzw. Normalen haben.Verwaltungsvorschrift für Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen, Nr. 4.6,vom 10.04.2002Prüfung (DIN 1319)Feststellen, inwieweit ein Prüfobjekt eine For<strong>der</strong>ung erfüllt.DIN 1319-1, 01.95, Nr. 2.1.4Richtigkeit (eines Messgerätes)Fähigkeit eines Messgerätes, Anzeigen ohne systematische Messabweichungen zu liefern.Internationales Wörterbuch <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong>, 1994, Nr. 5.26Seite 40 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)RückwirkungsfreiheitInnerhalb des gesetzlichen Messwesens gilt eine Schnittstelle als rückwirkungsfrei, wennüber sie keine unzulässige Beeinflussung <strong>der</strong> Messwerte möglich ist.Schalltoter RaumAuch reflexionsarmer o<strong>der</strong> reflexionsfreier Raum genannt, ist ein akustischer Messraum,<strong>der</strong> zur Erzeugung eines definierten so genannten freien o<strong>der</strong> ungestörten Schallfeldesdient. Dieser Raum ist allseitig (Wände, Boden, Decke) lückenlos mit keilförmigem,schallabsorbierendem Material (z. B. gepresste Glas- o<strong>der</strong> Mineralfaser) ausgekleidet.SensorAls Sensor werden v. a. miniaturisierte, mit integrierter elektronischer (Verstärker)Schaltung versehene Aufnehmer bezeichnet.Auch "Fühler" o<strong>der</strong> "Sonde".Fühler heißt <strong>der</strong>jenige Teil des Aufnehmers, <strong>der</strong> die Messgröße unmittelbar erfasst und aufdiese empfindlich ist. Der Aufnehmer ist ein Messgerät, welches an seinem Eingang dieMessgröße aufnimmt und an seinem Ausgang ein entsprechendes Messsignal abgibt.Lexikon und Wörterbuch <strong>der</strong> industriellen Messtechnik, 1993, S. 161Signatur/SignaturzahlErgebnis einer mathematischen Berechnung, mit <strong>der</strong>en Hilfe Verän<strong>der</strong>ungen vonProgrammen festgestellt werden können.Wird die Signaturzahl für ein Programm einmal bestimmt und än<strong>der</strong>t sich imProgrammcode auch nur ein Zeichen, so än<strong>der</strong>t sich bei erneuter Signaturprüfung auchdie Signaturzahl.Die Signaturzahl wird im gesetzlichen Messwesen zur vereinfachten Prüfungsoftwaregesteuerter Messgeräte genutzt, z. B. bei programmierbaren Fahrpreisanzeigern(FPA).Die Signatur bei FPA ist ein bauartspezifischer Algorithmus <strong>der</strong> den gesamtenTarifparametersatz charakterisiert, so dass man bei mehreren FPA <strong>der</strong> gleichen Bauartund Programmversion auf einfache Weise, durch Vergleich <strong>der</strong> jeweils angezeigtenSignatur, überprüfen kann, ob sie den gleichen Tarifparametersatz enthalten.Die PTB stellt im Rahmen ihrer Zulassungsprüfung sicher, dass alle Tarifparameter bei<strong>der</strong> Signaturberechnung richtig berücksichtigt werden.SollwertStreuungFür gegebene Bedingungen festgelegter Wert zwischen zugelassenemGrößt- und Kleinstwert.Sammelbegriff für das Abweichungsverhalten eines Merkmales.Maße für die Streuung sind z.B. Varianz, Standardabweichung, SpannweiteLeitfaden für die Fertigpackungskontrolle, 1972, S. 55Substitutions-Wägeverfahren (Borda'sches Wägeverfahren)Wägeverfahren, bei dem nacheinan<strong>der</strong> das Wägegut (Prüfling) und die Gewichtstücke(Normal) gleichen Massewertes mit ein und <strong>der</strong>selben Hilfslast (Taralast genannt)verglichen werden.Seite 41 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)TeilungswertIn gesetzlichen Masseeinheiten ausgedrückter Wert:1. Bei Analoganzeige o<strong>der</strong> Analogabdruck des kleinsten Skalenteils (Skalenwert d).2. Bei Digitalanzeige o<strong>der</strong> Digitalabdruck <strong>der</strong> Differenz zweier aufeinan<strong>der</strong> folgen<strong>der</strong>angezeigter o<strong>der</strong> abgedruckter Zahlenwerte (digitale Teilungswert (d d ).3. Zur Einstufung von Waagen ohne Anzeigeeinrichtung festgelegter Wert (konventionellerTeilungswert (d c ).Vertauschungs-Wägeverfahren (Gauß'sches Wägeverfahren)Wägeverfahren auf gleicharmigen Balkenwaagen, bei dem <strong>der</strong> Prüfling und die zu seinemAusgleich benutzten Gewichtstücke mindestens einmal auf den Schalen getauscht werdenund das Ergebnis aus den beiden Wägungen gemittelt wird.WassermaßWägungZoneRandvolumen eines Hohlkörpers durch Auslitern festgestellt (z. B. Ladeschaufel).Vorgang zur Bestimmung <strong>der</strong> Masse eines Wägegutes.Dabei erfolgt ein Vergleich <strong>der</strong> Masse eines Wägegutes mit <strong>der</strong> Masse vonNormalgewichten auf einer geeigneten Waage, nach entsprechen<strong>der</strong> Methode und unterBerücksichtigung <strong>der</strong> notwendigen Korrekturen, insbeson<strong>der</strong>e einerLuftauftriebskorrektion.Hier Gebrauchszone o<strong>der</strong> Fallbeschleunigungszone.Zusammenfassung von Gebrauchsorten zu einer Zone, für die ein mittlererFallbeschleunigungswert angegeben werden kann.Fallbeschleunigungsabhängige Waagen werden für eine Gebrauchszone geeicht, in <strong>der</strong> siedann verwendet, "richtige Messwerte" liefern. Die Beschränkung muss auf einem Schild,z.B. in <strong>der</strong> Form "Eichung gilt nur für Zone ...." angegeben sein. Die Verwendung einerfallbeschleunigungsabhängigen Waage außerhalb ihrer Zone kann zu fehlerhaftenMesswerten führen und ist deshalb im eichpflichtigen Verkehr untersagt.BegriffsverzeichnisFP: FertigpackungenAbfüllbarkeitAbtropfgewichtAbfülltechnische Eigenschaft eines Erzeugnisses hinsichtlich Genauigkeit undStreuungsverhalten bei <strong>der</strong> Abfüllung.Als Abtropfgewicht ist das Gewicht des aus <strong>der</strong> Aufgussflüssigkeit herausgenommenen undabgetropften festen Lebensmittels anzusehen.Fertigpackungskommentar, Abschnitt V, 1992Seite 42 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)ChargeEAN-CodeAuch Fertigungs- o<strong>der</strong> Produktionslos genannt. Bestimmte Menge eines Erzeugnisses, dieunter möglichst gleichen Bedingungen hergestellt worden ist.Abkürzung für „European Article Numbering“. Dieses Nummerierungssystem erlaubt es,Lebensmittel mit einer 13-stelligen Nummer zu kennzeichnen. Diese Nummer, kodiert alsStrichcode, wird heute im Lebensmittelhandel zunehmend für die Warenbewirtschaftungeingesetzt.e-Kennzeichnungsiehe "EG-Fertigpackung"EG-FertigpackungMit dem Zeichen ,,e" gekennzeichnete Fertigpackung, die für den freien Warenverkehr imBereich <strong>der</strong> Europäischen Union (EU)zugelassen ist.Das EWG-Zeichen „e“ kann als freiwillige Selbstdeklaration des Herstellers aufFertigpackungen gleicher Nennfüllmenge zur Handelserleichterung innerhalb <strong>der</strong> EUaufgebracht werden, wenn bestimmte Standardanfor<strong>der</strong>ungen des § 21 FPV eingehaltenwerden. Es gilt nur für verpackte Fertigpackungen mit Gewichts- o<strong>der</strong>Volumenkennzeichnung. Ist neben <strong>der</strong> Gesamtfüllmenge auch das Abtropfgewichtanzugeben, bezieht sich das e-Zeichen nur auf die gesamte Füllmenge.DIN 55 405-5, 02.88, Nr. 5.3FertigpackungFüllmengeGrundpreisMan unterscheidet Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge und Fertigpackungenungleicher Nennfüllmengen. Gleichbeschaffene Fertigpackungen sind Fertigpackungengleichen Füllgutes, gleicher Nennfüllmenge, Aufmachung, Herstellung,Produktbezeichnung und Verpackungsart.Fertigpackungen im Sinne des Eichgesetzes sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebigerArt, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden, wobei die Mengedes darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen o<strong>der</strong> merkliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verpackungnicht verän<strong>der</strong>t werden kann.§ 6 Abs. 1 Eichgesetz vom 23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Füllmenge ist die Menge, die die einzelne Fertigpackung enthält§ 6 Abs. 2 Eichgesetz vom 23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils ein Kilogramm, ein Liter, einKubikmeter, ein Meter o<strong>der</strong> ein Quadratmeter <strong>der</strong> Ware. Bei Waren, <strong>der</strong>en Nenngewichto<strong>der</strong> Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm o<strong>der</strong> Milliliter nicht übersteigt, dürfen alsMengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm o<strong>der</strong> Milliliter verwendet werden.§ 2 Preisangabeverordnung (PangV) vom 18.10.2002, mit Än<strong>der</strong>ung 2004InbetriebnahmeDie erste Nutzung eines für den Endnutzer bestimmten Geräts für den beabsichtigtenZweckArt. 4 f, Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004Seite 43 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)InverkehrbringenDas erste entgeltliche o<strong>der</strong> unentgeltliche Verfügbarmacchen eines für einen Endnutzerbestimmten Geräts in <strong>der</strong> Gemeinschaft.Art. 4 e, Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004Inverkehrbringen von FertigpackungenInverkehrbringen das Anbieten, Vorrätighalten zum Verkauf o<strong>der</strong> zur sonstigen Abgabe,Feilhalten und jedes Abgeben an an<strong>der</strong>e.§ 6 Abs. 2 Nr. 3 Eichgesetz vom 23.03.1992. mit Än<strong>der</strong>ung 2007KombinationspackungEine Kombinationspackung enthält in einer Fertigpackung mehrere Packungen mitverschiedenartigen Erzeugnissen, die jedoch (im Unterschied zur Sammelpackung) nichtzum Einzelverkauf bestimmt sind.MaßbehältnisFormstabiles Packmittel mit gesetzlich vorgeschriebenen Volumentoleranzen für flüssigeFüllgüter.Maßbehältnisse sind Behältnisse aus formbeständigem Material in Flaschenform mit einemNennvolumen von nicht mehr als fünf Liter, wenn sie bestimmte Genauigkeitsfor<strong>der</strong>ungeneinhalten und gleichzeitig entsprechend gekennzeichnet sind.§ 2 Fertigpackungsverordnung vom 08.03.1994, mit Än<strong>der</strong>ung 2003MehrkomponentenpackungEine Mehrkomponentenpackung ist ein Son<strong>der</strong>fall <strong>der</strong> Kombinationspackung und enthältebenfalls mehrere Packungen unterschiedlicher Art und Füllmenge. Dieverschiedenartigen Erzeugnisse sollen jedoch meistens beim Letztverbraucher inbestimmten Mengenanteilen vermischt werden, um ein gebrauchsfertiges Endprodukt zuerhalten. Die Gesamtpackung ist die Fertigpackung, wobei nur die Teilmengen anzugebensind.MessschablonenprüfungAmtlich anerkannte Maßschablonen stellen eine geeignete Methode für die Kontrolle <strong>der</strong>Füllmengen von Maßbehältnissen mit bestimmten Erzeugnissen dar.Nr. 7.2.3 Richtlinie zur Füllmengenprüfung von Fertigpackungen und Prüfung vonMaßbehältnissen durch die zuständigen Behörden (RFP)vom 13.06.1996, mit Än<strong>der</strong>ung 2003MindestfüllmengenprinzipFüllmengenvorschrift, wonach keine in den Verkehr gebrachte Packung dieNennfüllmenge überschreiten darf.MinusabweichungIm Zusammenhang mit dem Mittelwertprinzip definierte Toleranz. Je nach nationalerVorschrift für die Füllmengenkontrolle wird die Minusabweichung zur Definition einero<strong>der</strong> mehrerer Toleranzgrenzen verwendet, die von einer gewissen Anzahl Packungenüberschritten werden dürfen.MittelwertprinzipFüllmengenvorschrift, wonach <strong>der</strong> Mittelwert einer Fertigungsmenge zum Zeitpunkt <strong>der</strong>Herstellung nicht kleiner als die Nennfüllmenge sein darf.Seite 44 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)§ 22 Fertigpackungsverordnung vom 08.03.1994MogelpackungFertigpackung, die durch ihre Gestaltung eine größere Füllmenge vortäuscht, als in ihrenthalten ist.DIN 55 405-5, 02.88, Nr. 5.3NennfüllmengeNennfüllmenge ist die Menge, die die Fertigpackung enthalten soll.Die Nennfüllmenge ist auf <strong>der</strong> Fertigpackung anzugeben.§ 6 Abs. 2 Nr. 2 Eichgesetz vom 23.03.1992, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Nennvolumen (eines Maßbehältnisses)Das Nennvolumen ist das auf <strong>der</strong> Flasche angegebene Volumen.§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Fertigpackungsverordnung vom 08.03.1994, mit Än<strong>der</strong>ung 2003Offene PackungOffene nachfüllbare Packungen sind diejenigen Packungen, <strong>der</strong>en Inhalt ohne Öffnen einesPackmittels entnommen werden kann bzw. <strong>der</strong>en Inhalt bei Umdrehen durch die Öffnungherausfallen kann.Offene nicht nachfüllbare Packungen sind diejenigen Packungen, die entwe<strong>der</strong> ein StückErzeugnis enthalten bzw. <strong>der</strong>en Stückzahl wegen Facheinteilungen o<strong>der</strong> Spiegeleinsätzennicht erhöht werden kann.SammelpackungMehrere einzelne Fertigpackungen werden zu einer Packung zusammengefasst.Eine Sammelpackung enthält einzelne geson<strong>der</strong>t verpackte Fertigpackungen für denerleichterten Transport, Versand und Verkauf. Diese Fertigpackungen könnenFertigpackungen gleicher Füllmenge, gleicher Art und ungleicher Art sein.§ 6 Abs. 5 Fertigpackungsverordnung vom 08.03.1994, mit Än<strong>der</strong>ung 2003SollfüllmengeFüllmenge, die eine Packung aufgrund von Rechtsvorschriften haben soll. DieSollfüllmenge ist im allgemeinen die Füllmenge, die beim Abfüllvorgang angesteuert wird.Sie setzt sich aus Nennfüllmenge und Überfüllung zusammen.Toleranzgrenze Tu 1Die Toleranzgrenze Tu 1 ergibt sich nach Subtraktion <strong>der</strong> zulässigen Minusabweichungvon <strong>der</strong> Nennfüllmenge. Sie darf zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Fertigpackung vonhöchsten 2 % <strong>der</strong> Füllmengen überschritten werden. Bei Einhaltung <strong>der</strong>Mittelwertfor<strong>der</strong>ung dürfen somit einzelne Packungen bei <strong>der</strong> Herstellung unterfüllt sein.Die Toleranzgrenze Tu 1 gilt nicht für unverpackte Backwaren, Fertigpackungen mitKennzeichnung von Abtropfgewichten sowie nach Länge, Fläche o<strong>der</strong> Stückzahlgekennzeichneter Fertigpackungen.Seite 45 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Toleranzgrenze Tu 2Grenze <strong>der</strong> Unterfüllung, unter den keine Fertigpackung gleicher Nennfüllmenge erstmalsin den Verkehr gebracht werden darf. Die Toleranzgrenze Tu 2 wird in <strong>der</strong> Regel ermitteltaus <strong>der</strong> Nennfüllmenge abzüglich dem zweifachen <strong>der</strong> zulässigen Minusabweichung.Son<strong>der</strong>regelungen gibt es für Fertigpackungen mit Abtropfgewichtkennzeichnung,Fertigpackungen mit tiefgefrorenem Geflügelfleisch soweit nach Länge, Fläche o<strong>der</strong>Stückzahl gekennzeichneten Fertigpackungen.Zerstörende Prüfung von FertigpackungenEine zerstörende Prüfung liegt vor, wenn bei <strong>der</strong> Prüfung das Packmittel - und ggf. dasErzeugnis selbst - so verän<strong>der</strong>t bzw. zerstört wird, dass die Fertigpackung nicht in dennormal vorgesehenen Verkauf gehen kann.Nr. 2.3 Absatz 4, Richtlinie zur Füllmengenprüfung von Fertigpackungen und Prüfung vonMaßbehältnissen durch die zuständigen Behörden (RFP)vom 13.06.1996, mit Än<strong>der</strong>ung 2003BegriffsverzeichnisAV: AbkürzungsverzeichnisA2LAAmerican Association for Laboratory Accreditation (US)ABMArbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Brandschutzlaboratorien <strong>der</strong> Materialprüfungsämter(Working Group of the Fire Protection Laboratories of the Materials Testing Boards)ABTDAR-Ausschuss „Begutachtertraining“AECMAAssociation Européen des Constructeurs de Matériel AérospacialAECMA-CERTAECMA-Zertifizierungsdienst (AECMA Certification Service)AENORAssociation Espanola de Normalization y Certificacion (Spain)AFAQAssociation Française pour l’Assurance de la QualitéAG MEArbeitsgemeinschaft Mess- und EichwesenAGAAmerican Gas Association Laboratories (USA)Seite 46 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)AIZAKMPAMOSANSIAPECAPLACARGE-UmweltASQCASTÜATFAWABLACECODCENCENELECDAR-Ausschuss „Internationale Zusammenarbeit“Akkreditierungsstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug desGefahrstoffrechtsAkkreditierung und Zertifizierung von Mittel- und Osteuropäischen StaatenAmerican National Standards Institute (USA)Asia Pacific Economic CooperationAsia Pacific Laboratory Accreditation CooperationArbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Akkreditierungsstellen für UmweltanalytikAmerican Society for Quality Control (USA)Ausschuss für Technische ÜberwachungDAR-Ausschuss „Technische Fragen“Arbeitsgemeinschaft WaagenBund-Län<strong>der</strong>ausschuss "Gesetzliches Messwesen"Committee of European Manufactures of Petroleum Measuring and DistributingequipmentsComité Européen de NormalisationComité Européen de Normalisation ElectrotechniqueSeite 47 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)<strong>DAM</strong>DARDKDDVGWEAEGKSEUIECISOOIMLVVWELMECDeutsche Akademie für <strong>Metrologie</strong>Deutscher Akkreditierungs RatDeutscher KalibrierdienstDeutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.European Cooperation for Accreditation.Europäische Gemeinschaft für Kohle und StahlEuropäische UnionInternational Electrotechnical Commission (Internationale elektrotechnische Kommission)International Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung)Organisation Internationale de Métrologie LégaleVollversammlungEuropean cooperation in legal metrologySeite 48 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)AbbildungsverzeichnisSeiteAbbildung 1: innerstaatliche Eichung 23Abbildung 2: Eichzeichen <strong>der</strong> Prüfstellen 23Abbildung 3: EWG- Ersteichung 23Abbildung 4: Jahreszeichen 24Abbildung 5: Jahresbezeichnungen 24Abbildung 6: Jahreszeichen EWG-Ersteichung 24Abbildung 7: Entwertungszeichen 24Abbildung 8: Jahresbezeichung 26Abbildung 9: Jahreszeichen 27Abbildung 10: Jahreszeichen EWG-Ersteichung 27Abbildung 11: Konformitätszeichen 28Abbildung 12: öffentlich bestellter Wäger 33Abbildung 13: Eichzeichen <strong>der</strong> Prüfstellen 33Abbildung 14: Zulassungszeichen 36Abbildung 15: EWG-Bauartzulassung 36Seite 49 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)IndexSeiteAA2LA 46Abfüllbarkeit 42ABM 46ABT 46Abtropfgewicht 42AECMA 46AECMA-CERT 46AENOR 46AFAQ 46AG ME 46AGA 46AIZ 47Akkreditierung 17Akkreditierungsstelle 17AKMP 47AMOS 47Amtlicher Verkehr 17Analoganzeige 37Anerkannte Regeln <strong>der</strong> Technik 17Anerkennung 17Anerkennung eines QMS 17Annahmezahl 12Annehmbare Qualitätsgrenzlage (AQL) 13Anschluss eines Normals 37ANSI 47APEC 47APLAC 47ARGE-Umwelt 47Arithmetischer Mittelwert 13ASQC 47ASTÜ 47ATF 47Audit 13Auditor 13Aufzeichnung 13Ausschankmaße 17AWA 47BBasiseinheit 4Basisgröße 4Befundprüfung 18Beglaubigung 18Beleihung von privaten Unternehmen mit hoheitlichen Aufgaben 18benennende Behörde 18Seite 50 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Benennung 18Bereithaltung 18Berichtigen 4Beschaffenheitprüfung 18Bestätigung 19Bewertung 19Bezugsnormal 4, 37Bezugstemperatur 4bilaterale Vereinbarung 19BLA 47BLA (Gesetzliches Messwesen) 19Borda´sches Wägeverfahren 37CCECOD 47CEN 47CENELEC 47Charge 43Checksumme 38Code 38D<strong>DAM</strong> 20, 48Dämpfung 38DAR 48Digitalanzeige 38Direkter Verkauf bei Waagen 19Direkter Verkauf in offenen Verkaufsstellen 20Direktverkauf 20DKD 48Durchschlupf 13DVGW 48Ee-Kennzeichnung 43EA 48EAN-Code 43EG-Eichung 20EG-Einzeleichung 20EG-Fertigpackung 43EGKS 48Eichabfertigungsstelle 20Eichamt 21Eichamtliche Überwachung 21Eichbedienstete 21Eichbehörde 21Eichdirektion 21Eichfähigkeit 21Eichfehlergrenzen 21Eichgesetz 21Eichgültigkeitsdauer 22Eichordnung 24Eichpflicht 22Eichpflichtiger Messwertspeicher 25Seite 51 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Eichschein 22Eichtechnisch relevanten Daten 25Eichung 22Eichung, EWG-Erst- 22Eichung, freiwillige 23Eichwert 38Eichwesen 23Eichzeichen 23Einflussgröße 4Einheit 4, 13Einheit, -SI 4Einheit, abgeleitete 4Einheitengesetz 5Einheitensystem 5Einheitensystem, Internationales (SI) 5Einheitenzeichen 5Entwertungszeichen 24Ersteichung 25Erwartungswert (einer Messgröße) 5Erweiterungsfaktor 5EU 48FFehler 13, 38Fehler, Ablese- 38Fehler, Beobachtungs- 38Fehlergrenzen 25Fernübertragung 38Fertigpackung 43festgelegte Anfor<strong>der</strong>ung 25Füllmenge 43GGauß`sches Wägeverfahren 38Gebrauchsnormal 39Gebrauchsort 39Genauigkeit 5Genauigkeit eines Messgerätes 5Geschäftlicher Verkehr 25Gleichwertigkeit 25Größe, Dimension einer 6Größe, messbare 6Größe, physikalische 6Größengleichung 6Größenwert 6Grundgesamtheit 14Grundpreis 43HHauptstempel 25Hysterese 39IIEC 48Seite 52 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Inbetriebnahme 26, 43Inspektion 26Instandsetzer, 26Inverkehrbringen 44Inverkehrbringen von Fertigpackungen 26, 44Inverkehrbringen von Messgeräten 26ISO 48JJahresbezeichnung 26Jahreszeichen 27Justierung 6KKalibrierschein 6Kalibrierung 6Klassierung 7Kombinationspackung 44Kombinierte Standardunsicherheit 7Kompatibilität 39Kompetenz 14Konformitätsbewertung (nach harmonisierten Richtlinen) 27Konformitätsbewertungsstelle 27Konformitätsbewertungssystem 27Konformitätszeichen 27Konventioneller Wägewert 39Korrektion 7Korrekturmaßnahme 14LLaser 39LMG 28Los 14Losumfang 14Luftauftrieb 7MMaßbehältnis 44Maßverkörperung 7Mehrkomponentenpackung 44Messabweichung 7Messabweichung eines Messgerätes 7Messabweichung eines Messgerätes, festgestellte systematische 7Messabweichung, systematische 7Messabweichung, zufällige 8Messbereich 8Messbeständigkeit 28Messeinrichtung 8Messergebnis 8Messergebnis, unberichtigtes 8Messergebnis, vollständiges 8Messgenauigkeit 8Messgerät 8Messgerät mit Skalenanzeige 8Seite 53 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Messgerät mit Ziffernanzeige 9Messgerät, anzeigendes 9Messgerät, eichfähiges 28Messgerät, integrierendes 39Messgerät, registrierendes 9Messgeräteart 28Messgerätedrift 9Messgröße 9Messkette 9Messmethode 9Messmittel 9Messprinzip 9Messprotokoll 40Messrichtigkeit 28Messschablonenprüfung 44Messsicherheit 28Messspanne 40Messtechnische Prüfung 29Messung 9Messung, dynamische 10Messung, statische 10Messunsicherheit 10Messunsicherheit, relative 10Messverfahren 10Messverfahren, direktes 29Messverfahren, Substitutions- 40Messverfahren, Vergleichs- 40Messwerte, abrechnungsrelevante 29Messwerte, neue 29Messwerte, zusätzliche Darstellung von 29Messwerten, Bildung von neuen 29Messwesen 29Messwesen, gesetzliches 29Messwesen, industrielles 30Messwesen, wissenschaftliches 30<strong>Metrologie</strong> 10Mindestfüllmengenprinzip 44Minusabweichung 44Mittelwertprinzip 44Mogelpackung 45multilaterale Vereinbarung 30NNacheichung 30Nachschau 30Nachweis, objektiver 14Nennfüllmenge 45Nennvolumen 45Nennwert 40Normal 10Normal, internationales 10Normal, nationales 11Seite 54 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)OOffene Packung 45Öffentliche Bestellung 30Öffentliche Waage 30OIML 48Operationscharakteristik 14Ort <strong>der</strong> Eichung 30PParametrieren, gesichert 31Parametrieren, ungesichert 31Prävention, doppelte 31Präzision 11Primärnormal 11Probenahme 31Produkt 31Proportionales Wägeverfahren 40Prüfanweisung 31Prüfen 31Prüfling 40Prüfmittel 40Prüfniveau 14Prüfschein 31Prüfstelle, (staatlich anerkannte) 31Prüfstellen, Aufsicht 32Prüfung (DIN 1319) 40PTB 32QQualifikation 14Qualität 14Qualitätsaudit 15Qualitätsauditor 15Qualitätsaufzeichnung 15Qualitätsmanagement-Handbuch 15Qualitätsmanagementsystem (QMS) 15Qualitätspolitik 15Qualitätssicherung 15Qualitätssicherungssystem 15RRandvollvolumen 32Referenzmaterial 11Richtiger Wert 11Richtigkeit(eines Messgerätes) 11Richtigkeit (eines Messgerätes) 40Ringversuch 11Rückführbarkeit 11Rückgabe 32Rückverfolgbarkeit 15Rückweisezahl 15Rückwirkungsfreiheit 41Seite 55 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)Rückzuweisende Qualitätslage (LQ) 15SSachkunde 32Sammelpackung 45Sammelprüfung 32Schalltoter Raum 41Schankgefäße 32Sekundärnormal 12Sensor 41Sicherungsstempel 33Signatur/Signaturzahl 41Sollfüllmenge 45Sollwert 41Son<strong>der</strong>prüfschein 33Son<strong>der</strong>prüfung 33Spannweite 16Standardabweichung 16Standardunsicherheit 12Stempelung 33Stempelzeichen 33Stichprobe 16Stichprobenanweisung 16Stichprobenplan 16Streuung 41Substitutions-Wägeverfahren 41TTeilungswert 42Toleranzgrenze Tu1 45Toleranzgrenze Tu2 46UÜbernahme 34Überwachung 34Unabhängigkeit (v. ltd. Prüfstellenpersonal) 34unilaterale Vereinbarung 34VValidierung 16Varianz 16Variationskoeffizient 16Verfahren 34Verifizierung 16Verkehrsfehlergrenzen 34Vertauschungs-Wägeverfahren 42Vertrauensbereich 17Vollzugssystem, präventives 34Vollzugssystem, repressives 35VV 48WWägung 42Wahrer Wert (einer Größe) 12Wassermaß 42Seite 56 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)WELMEC 48Wie<strong>der</strong>holbedingungen 12Wie<strong>der</strong>holstandardabweichung 12ZZählen 12Zerstörende Prüfung 46Zertifikat 35Zertifiziertes Referenzmaterial 12Zertifizierung 35Zone 42Zulassung 35Zulassung, allgemeine 35Zulassung, allgemeine EWG- o<strong>der</strong> EWG-Bauart 35Zulassung, allgemeine innerstaatliche o<strong>der</strong> innerstaatliche Bauart- 35Zulassung, Bauart- 35Zulassungsbehörde 36Zulassungsprüfung 36Zulassungsschein 36Zulassungszeichen 36Zusatzeinrichtung 37Zuständige Behörde 37Seite 57 von 59


Deutsche Akademie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)LinksFalls sie einen gesuchten Fachbegriff im <strong>Glossar</strong> <strong>der</strong> <strong>Metrologie</strong> nicht gefunden haben, hiereinige weiterführende Links:Internet-Adressewww.ptb.de/de/publikationen/_download.htmlHier finden Sie:Die jeweils aktuelle Version des PTB-Faltblatts „Die gesetzlichen Einheiten inDeutschland“ (pdf) zum Downloadhttp://europa.eu/legislation_summaries/glossary// Ein <strong>Glossar</strong> mit rund 220 Begriffen zuden Institutionen und Tätigkeitsbereichen<strong>der</strong> Europäischen Union.www.dar.bam.de/trans.htmlhttp://www.ce-richtlinien.eu/www.qm-infocenter.de/qm/default.aspDie Definitionen sind in denAmtssprachen <strong>der</strong> EU verfügbarEin Wörterbuch Deutsch-Englisch-Deutsch zu Begriffen <strong>der</strong>Konformitätsbewertung mit Begriffenaus Normen zu: Prüfwesen,Akkreditierung, Zertifizierung,Messwesen, QMInformationensseite und Arbeitshilfen zuallen CE-Richtlinien.Das Portal des Hanser-Verlags mit einem<strong>Glossar</strong> und Fachbeiträgen zum ThemaQualitätsmanagementDer Herausgeber übernimmt keinerlei Verantwortung o<strong>der</strong> Haftung in Bezug auf Links zuexternen Seiten und macht sich <strong>der</strong>en Inhalt nicht zu Eigen.Falls Sie fehlerhafte Links feststellen o<strong>der</strong> weitere Linktipps für das <strong>Glossar</strong> empfehlen,freuen wir uns über Ihre Email an: dam@lmg.bayern.deSeite 58 von 59


Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)ImpressumHerausgeber: Beiträge: für:Deutsche Akademie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)beim Bayerischen Landesamt für Maßund GewichtFranz-Schrank-Straße 980638 MünchenTel. (0 89) 1 79 01-0Fax (0 89) 1 79 01-386Email dam@lmg.bayern.deDietmar BreuerDr. Rudolf GellerHans-Manfred HumpertHans LuyPeter RamppHans-Peter ReimJosef RothammerGerhard SchnappingeDr. TrappDr. Heinz WallerusER, AVGM, ER, ET, AVGM, QS, ER, ET,AVQS, FPETETETETER, ET, GMAVErstellt von:Gisela StaudacherDieses <strong>Glossar</strong> wurde mit Open Office 2 erstellt.Vervielfältigung nur auszugsweise für den persönlichen Gebrauch mit Angabe <strong>der</strong> Quelleerlaubt.Seite 59 von 59

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